Kürzung der Miete / Fristlose Kündigung? Ausfall Heizung/Warmwasser

30. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Kürzung der Miete / Fristlose Kündigung? Ausfall Heizung/Warmwasser

Hallo,

2020 ist ein sch.. Jahr hat mir bis jetzt nur Pech eingebracht.

Folgendes Problem:

Seit Freitag ist die Heizung ausgefallen sowie das heiße Wasser - mal wieder in diesem Jahr um zweiten Mal.
Der Vermieter lässt sein Haus über eine Grundstücksverwaltung verwalten, diese arbeitet nicht besonders motiviert. Man muss sie eigentlich schon zum arbeiten auffordern, bzw. etwas lauter am Telefon werden, sprich es wird sich um nichts gekümmert.

Am Freitag waren die Temperaturen noch okay, aber jetzt übers Wochenende, hat sie die Wohnung immer weiter abgekühlt, auf Schätzungsweise 14-11 Grad. Außentemperatur 7°C nachts -5°C
Die Grundstücksverwaltung arbeitet am Freitag zum Zeitpunkt des Ausfalles nicht mehr, und am Wochenende sowieso nicht, somit begann heute der dritte Tag ohne Heizung sowie Warmwasser.
Körperpflege ist lediglich mit einer schale abgekochten Wasser möglich.

Ich gehe davon aus, dass sich vor Dienstag nichts tun wird, auch wenn Montag der Handwerker rauskommt wird vermutlich wieder ein Teil aus der ausgebaut und wieder bestellt werden müssen.

Es wird Tag für Tag unerträglicher in der Bude, die aktuelle Lage in D macht dies nicht unbedingt angenehmer, einfach mal raus ist nicht so einfach, oder woanders übernachten.
Im Mietvertrag steht noch das mein Vater mit in die Wohnung einzieht (79 Jahre) Gesundheitlich angeschlagen aufgrund Vorerkrankungen.

Die Hausverwalterin sowie der Vermieter sind nicht so sehr auf Kommunikation aus, Beschwerden werden nicht beantwortet - nachfragen zur Nebenkostenabrechnung dauern in der Regel 4-6 Wochen, das SEPA-Mandat habe ich entzogen weil, einfach mal zu viel Abgebucht wird und man ewig seiner kohle hinterher rennt.

Ich überweise selber, wo wir auch nun zu meiner Frage kommen:

Bis zum 5. des Monats habe ich Zeit die Miete zu überweisen, ist eine Kürzung möglich in meinem Fall? Es ist nämlich nicht das erste Mal das die Heizung sowie Warmwasser in diesem Jahr ausgefallen ist.

Im Internet habe ich folgendes gelesen:

Voraussetzung ist aber ferner, dass sich der Heizungsausfall oder Warmwasserausfall erheblich auswirkt. Ein kurzzeitiger Ausfall gehört mithin zum allgemeinen Lebensrisiko eines Mieters. Dies gilt umso mehr, wenn der Vermieter sich regelmäßig um die Wartung der Heizungsanlage kümmert und von der Situation selbst überrascht wird. Wo die Grenze zur Erheblichkeit und damit zur Unzumutbarkeit verläuft, ist eine Frage der Umstände im Einzelfall. [...]

Meiner Meinung nach wird an der Therme nur etwas gemacht, wenn sie kaputt ist, und wenn sie regelmäßig gewartet werden würde dann würde sie nicht so häufig ausfallen.

Die "üblichen" Temperaturen im Schlafzimmer liegen bei 18°C im Zimmer sind es wie oben schon geschrieben zwischen 14-11°C Termometer wird besorgt nachher, ich denke über eine Minderung von 20-35% nach, die Wohnung ist für mich nicht nutzbar...

Wenn die Heizung Mitte der Woche wieder funktionieren sollte, und sie demnächst wieder ausfallen würde, wäre es dann gerechtfertigt die Wohnung fristlos zu Kündigen? Das Problem mit der Heizung zieht sich bereits über Monate, immer wieder mal ausfällen zwischen 5-8 Tagen.
Würde dann auch die Pflicht zur Renovierung entfallen?

Und noch zu guter Letzt eine abschließende Frage:

Der Vermieter Plant uns direkt ein neues Haus vor die Nase zu setzen (soll demnächst losgehen), noch befinden sich dort Parkplätze die Fallen weg und der Hof der schätzungsweise 70 Meter Lang und 50 Meter Breit ist wird bebaut, dadurch wird wohl kein Licht mehr in die Wohnung kommen, die Rückseite ist so schon schattig, da weitere Häuser dort sind sowie viele Bäume.
Wir würden somit über Jahre hinweg auf einer Baustelle wohnen, kann der Vermieter dort einfach Bauen? ich gehe davon aus eine Minderung der Miete wäre auch hier gerechtfertig? Baulärm etc.


Ich freue mich über antworten zu meinem Anliegen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
die Wohnung ist für mich nicht nutzbar...

Also die Wohnung ist leer, alle Habseligkeiten sind schon raus und man selber nächtigt im Wartehäuschen der Busshaltestelle?



Zitat (von Gönnjamin):
, ist eine Kürzung möglich in meinem Fall?

Ja, die Kürzung kann mit Beginn des Mangels angesetzt werden.

Hier gibt es allerdings ein Problem, anscheinend hat man den Vermieter erst heute in Kenntnis gesetzt? Dann sollte man vorsichtig sein mit der Kürzung, denn wenn man die verzögerte Beseitigung nun zu vertreten hat, da würde dann das Kürzungsrecht entfallen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Also die Wohnung ist leer, alle Habseligkeiten sind schon raus und man selber nächtigt im Wartehäuschen der Busshaltestelle?


Vielleicht etwas übertrieben, aber es ist schon krass dass man mit 2 Decken und 3 Wärmflaschen schläft in den eigenen vier Wänden, der Kaffee am Frühstückstisch schon abgekühlt ist bevor man nur einmal dran genippt hat.

Ja, die Kürzung kann mit Beginn des Mangels angesetzt werden.

Zitat:
Hier gibt es allerdings ein Problem, anscheinend hat man den Vermieter erst heute in Kenntnis gesetzt? Dann sollte man vorsichtig sein mit der Kürzung, denn wenn man die verzögerte Beseitigung nun zu vertreten hat, da würde dann das Kürzungsrecht entfallen.


Diesen Umstand mit der Benachrichtigung haben wir nicht zu vertreten eher die Grundbesitzverwaltung.
Es gibt im Treppenhaus einen Infokasten dort steht lediglich die Telefonnummer der Grundbesitzverwaltung und dessen Sprechzeiten. Sprechzeiten Montag Dienstag und Donnerstag jeweils nur 3 Stunden.
In der alten Wohnung hatte die Hausverwaltung einen Infokasten aufgehängt, mit Firmen für Gas,Wasser,Heizung und Strom wenn mal was passiert, dort konnte man Anrufen und sagen man wohnt in einer Wohnung der XYZ Verwaltung wir bräuchten mal einen Handwerker, die kamen binnen kurzer Zeit und haben das Problem gelöst, oder der Hausmeister kam, hier gibt es weder Notfallnummern noch einen Hausmeister, da muss der Vermieter / die Verwaltung mit einer Kürzung rechnen wenn sie erst dann zu den Sprechzeiten erreichbar ist, ich kann mich hier irren dies ist aber lediglich nur meine Meinung dazu.

Heute bekamen wir zu hören, die Firma kommt vielleicht heute wenn sie Zeit hat, es ist ja nicht so dass es nur diese EINE Firma gibt.
Es wird wieder darauf hinaus laufen, dass die Firma kommt die Therme begutachtet und dann wieder ein Teil besorgt, und vor Mittwoch/Donnerstag wird hier weder Wasser noch die Heizung warm.
Außerdem war es jetzt schon das zweite Mal innerhalb kürzester Zeit das weder Warmwasser noch Heizung zur Verfügung stand.

Daher gehe ich davon aus, dass eine Kürzung weiterhin gerechtfertigt ist.
Außerdem gehe ich davon aus, dass eine Art Taktik ist die Mieter zu vergraulen, da wie gesagt vor dem jetzigen Wohnhaus ein neues Wohnhaus gebaut wird (Eigentumswohnungen) da passt das jetziges Haus nicht ganz ins Bild und zu dem Vermieter der sich laut seiner Webseite auf Neubau/Modernisierung spezialisiert hat.

Wie gehe ich dort jetzt am besten vor?

Ich habe die Miete durch 31geteilt - ergibt einen Miete pro Tag von 18,60€.
Seit Freitag Mittag funktioniert die Heizung nicht mehr also setze ich Freitag,Samstag Sonntag und Montag an, ggf. auch noch Dienstag / Mittwoch ergibt eine Kürzung von 111,60€ (19,4%)

Kann man dies so rechnen?




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Kann man dies so rechnen?
Klar, wobei wir Deine Rechnung nicht nachprüfen können - was aber auch keinen Sinn ergeben würde.

Ansonsten wurde doch schon alles geschrieben, aber Du hast ja für alles ein "ja aber".

Zitat (von Gönnjamin):
Daher gehe ich davon aus, dass eine Kürzung weiterhin gerechtfertigt ist.


Eine Kürzung ist durchaus gerechtfertigt - Betonung liegt auf eine, aber es ist auch erforderlich den Vermieter oder seinen Beauftragten zu informieren.
Bei Eilbedürftigkeit (die Du für Dich in Anspruch nimmst) wird es kaum ausreichen sich auf die Standardkommunikationswege zu verlassen.

Zitat (von Gönnjamin):
Heute bekamen wir zu hören, die Firma kommt vielleicht heute wenn sie Zeit hat, es ist ja nicht so dass es nur diese EINE Firma gibt.


Schon richtig, es gibt nicht nur die eine Firma. Hast Du in letzter Zeit mal versucht einen Handwerker oder besser einen aus dem Bereich den Du ansprichst zu beauftragen?
Je nach Region waren auch ohne Corona schon Wartezeiten von über 4 Monaten üblich.
Da dürfte der Haus und Hof Klempner deutlich schneller bei Dir aufschlagen.
Nur bist Du mit Deinem Problem nicht allein - auch andere brauchen handwerkliche Unterstützung.

Zitat (von Gönnjamin):
kann der Vermieter dort einfach Bauen?
Üblicherweise holt der Bauwillige vorher eine Baugenehmigung ein. Liegt die vor oder ist sie nicht erforderlich kann er, und zwar ohne irgendwelche Mieter fragen zu müssen.

Ich verstehe insoweit Dein Rechtsverständnis nicht. Du bist Mieter, nicht Eigentümer.

Zitat (von Gönnjamin):
Wenn die Heizung Mitte der Woche wieder funktionieren sollte, und sie demnächst wieder ausfallen würde, wäre es dann gerechtfertigt die Wohnung fristlos zu Kündigen?
Unter Umständen ja, Dir ist die Bedeutung von fristlos klar?

Aber wenn dies zutrifft
Zitat (von Gönnjamin):
dass eine Art Taktik ist die Mieter zu vergraulen,
kann man sich auch sicher auf einen sofortigen Auszug einigen. Einfach mal versuchen.

Aber "ich will vorzeitig raus, aber nur zu einem Termin der mir passt" wird so sicher nicht klappen. Es sei denn, dass hundert andere in der Schlange warten.
Also trotz aller verständlicher Verärgerung bitte mit mehr Bedacht an die Sache herangehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Diesen Umstand mit der Benachrichtigung haben wir nicht zu vertreten

Doch, die Wahl des falschen Kommunikationsweges fällt durchaus dem Mieter zur Last.
Selbst wenn der Vermieter keine E-Mail angegeben hätte, hätte man einen Briefschreiben können - mit der Zusatzleistung "PRIO" wäre sogar eine Zustellung am Samstag realistisch gewesen.

Muss hier nicht so sein, kann aber passieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Klar, wobei wir Deine Rechnung nicht nachprüfen können - was aber auch keinen Sinn ergeben würde.
Ansonsten wurde doch schon alles geschrieben, aber Du hast ja für alles ein "ja aber".


Man zahlt ja auch Betriebskosten, da darf man erwarten, dass damit das Haus in Schuss gehalten wird - und nicht erst dann etwas gemacht wird wenn es zu Spät ist.
Hier wird meiner Meinung nach nur noch die Miete kassiert, auf dem Hof sind die Parkplätze nicht mehr beleuchtet, und ein Gullydeckel fängt an auseinander zu fallen, da wird nichts mehr gemacht, den Schaden hat sich bisher niemand angeschaut.
Und das die Therme alle 2 Monate defekt ist macht es nicht besser.

Zitat:
Eine Kürzung ist durchaus gerechtfertigt - Betonung liegt auf eine, aber es ist auch erforderlich den Vermieter oder seinen Beauftragten zu informieren.
Bei Eilbedürftigkeit (die Du für Dich in Anspruch nimmst) wird es kaum ausreichen sich auf die Standardkommunikationswege zu verlassen.


Da ich Zeit habe bis zum 5. des Monats die Miete zu überweisen, werde ich die Verwaltung und auch den Vermieter darüber informieren - per PRIO oder Einwurfeinschreiben.

Zitat:
Schon richtig, es gibt nicht nur die eine Firma. Hast Du in letzter Zeit mal versucht einen Handwerker oder besser einen aus dem Bereich den Du ansprichst zu beauftragen?
Je nach Region waren auch ohne Corona schon Wartezeiten von über 4 Monaten üblich.
Da dürfte der Haus und Hof Klempner deutlich schneller bei Dir aufschlagen.
Nur bist Du mit Deinem Problem nicht allein - auch andere brauchen handwerkliche Unterstützung.


Das ist soweit korrekt, man ist nicht allein auf der Welt hatte ich vielleicht übersehen.
Die Spüle der Einbauküche (Gehört den Vermieter) ist bei mir defekt, vor ca. 8 Tagen passiert - die Küche unter Wasser weil, das Rohr abgebrochen ist.
Ein Anruf bei einem Handwerker aus der Umgebung - komme Morgen um 9 kostet 175€ die Reparatur geh in Vorkasse und reiche die Rechnung ein... ;)
Übrigens, die gleiche Firma die morgen hoffentlich die Therme in gang bringt erledigt diese Arbeit morgen.

Zitat:
Üblicherweise holt der Bauwillige vorher eine Baugenehmigung ein. Liegt die vor oder ist sie nicht erforderlich kann er, und zwar ohne irgendwelche Mieter fragen zu müssen.
Ich verstehe insoweit Dein Rechtsverständnis nicht. Du bist Mieter, nicht Eigentüm


Korrekt, mir ging es vielmehr um die Informationspolitik des Vermieters, auf seiner Webseite steht schon das Projekt.
Ich frage mich wie wir denn zur unseren Wohnung kommen, denn das Haus wird auf voller Breite gebaut, lediglich mit einer Tür unten zum durchgehen, während der Bauarbeiten über eine Baustelle zu laufen wo Bagger fahren und Maurerarbeiten stattfinden kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, von den Tiefbau arbeiten ganz abgesehen.
Bis auf Schätzungsweise 10-15 Meter kommt das Haus dem jetzigen Nahe.
Ich gehe davon aus, auch hier ist eine Kürzung der Miete gerechtfertigt, oder der Vermieter wird sich was einfallen lassen und den Mietern kündigen.


Zitat:
Unter Umständen ja, Dir ist die Bedeutung von fristlos klar?


Die von Harry genannte Bushaltestelle - wenn eine neue Wohnung gefunden wird (Bin schon dabei) sollte dem nichts im Wege stehen, wenn erneut die Heizung ausfällt.

Zitat:
Doch, die Wahl des falschen Kommunikationsweges fällt durchaus dem Mieter zur Last.
Selbst wenn der Vermieter keine E-Mail angegeben hätte, hätte man einen Briefschreiben können - mit der Zusatzleistung "PRIO" wäre sogar eine Zustellung am Samstag realistisch gewesen.
Muss hier nicht so sein, kann aber passieren.


Hatte den Mieterverein geschrieben, dieser hat eine Antwort abgelehnt, wegen fehlender Mitgliedschaft, erst nach Abschluss wird geantwortet, bin beigetreten und werde nun in kürze eine Antwort erhalten sowie die notwendige Unterstützung im rechtlichen Bereich, da bin auf der sicheren Seite.

Zitat:
Aber "ich will vorzeitig raus, aber nur zu einem Termin der mir passt" wird so sicher nicht klappen. Es sei denn, dass hundert andere in der Schlange warten.
Also trotz aller verständlicher Verärgerung bitte mit mehr Bedacht an die Sache herangehen.


Bin meist etwas voreilig in meinen Entscheidungen, muss wohl lernen alles etwas genauer unter die Lupe zu nehmen um dann zu einem Entschluss zu kommen.
Aber ich denke auch, dass man wenn man sich zusammensetzen zu einer einvernehmlichen Lösung kommt, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Danke schon einmal für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
auf dem Hof sind die Parkplätze nicht mehr beleuchtet,
Könnte das mit den Baumaßnahmen zu tun haben? Bei uns waren die Parkplätze für Autos der Mieter noch nie beleuchtet.
Zitat (von Gönnjamin):
Man zahlt ja auch Betriebskosten, da darf man erwarten, dass damit das Haus in Schuss gehalten wird
Mit den Betriebskosten? Von welchen hättste das gern? Ich glaube, Gullydeckel sind gar kein Vermieter-Eigentum.
Zitat (von Gönnjamin):
Ich frage mich wie wir denn zur unseren Wohnung kommen
Dafür sorgt die Baufirma, garantiert. Die weiß, wie das geht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Bin meist etwas voreilig in meinen Entscheidungen, muss wohl lernen alles etwas genauer unter die Lupe zu nehmen um dann zu einem Entschluss zu kommen.


Scheint ja immerhin ein Ansatz zur Besserung zu sein.

Aber Mieterverein und damit auf der rechtlich sicheren Seite zu sein ist nach meiner Erfahrung ungefähr so als wenn Schalke von der Deutschen Fußballmeisterschaft träumt.

Du hast angesichts der beschriebenen Situation durchaus Rechte, nur über sie mit Bedacht aus.
Gerade Mietkürzungen können wenn überzogen schnell zur Breitseite führen.

Die Betriebskosten sind nicht für Reparaturen etc, mit ihnen werden die laufenden Kosten gedeckt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Aber Mieterverein und damit auf der rechtlich sicheren Seite zu sein ist nach meiner Erfahrung ungefähr so als wenn Schalke von der Deutschen Fußballmeisterschaft träumt.


Autsch, dass war mehr als verständlich :D

Zitat:
Mit den Betriebskosten? Von welchen hättste das gern? Ich glaube, Gullydeckel sind gar kein Vermieter-Eigentum.


Kein Plan was mich da geritten hat, aaaaber^^:

Es ist vielmehr so eine Art Gitter, Mitten auf dem Hof platziert darunter vermutlich Kanalisation umrandet ist der "Deckel" von Beton, dieser löst sich, wenn es dunkel ist und man nicht weiß dass man dort vorsichtig laufen muss, könnte es wehtun.
In den 5 Jahren in denen ich jetzt hier Wohne hat da keiner eine Wartung vorgenommen, die Gullys der Stadt werden regelmäßig gereinigt, schon öfters bei mir in der Straße gesehen.
Bin der Meinung, das dies dem Vermieter anzulasten ist wenn dort was kaputt geht, ich behaupte jetzt auch einfach mal, da es ein Privatgrundstück ist, ist der Gully auch in seinem Besitz.

Es darf aus meiner Sicht keine Ausrede sein, dass ein neues Haus gebaut wird, und daher keine Wartungen mehr stattfinden.
Die Mieter Zahlen Miete für Haus+Parkplatz, daher darf man erwarten, dass die Mietsache in einem brauchbaren Zustand ist, und dies ist aus meiner Sicht derzeit nicht der Fall, weder für Haus+Parkplatz, daher ist es dies für mich ein Grund die Miete zu kürzen.
Daher habe ich nun die Antwort vom Mieterverein ignoriert und einen Anwalt eingeschaltet der dem Vermieter mal an seine Pflichten erinnert.
Die Sache ist einfach zu Komplex für eine Laien, habe Online viel gelesen, und es gibt Urteile aus dem Jahr 1993 die dem Mieter eine Kürzung zwischen 15-80% zusprechen.

Lustig an der ganzen Sache ist:

Der Anwalt vom Vermieter ist mein Ex-Vermieter der der den jetzigen Vermieter das Haus verkauft hat :D.
Könnte also eine spannende Sache werden.

Zitat:
Dafür sorgt die Baufirma, garantiert. Die weiß, wie das geht.


Ich werde mich mal überraschen lassen, kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen im laufenden Baubetrieb da rumzulaufen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Auch solche Deckel gehören meist nicht dem Vermieter, sondern der Stadt bzw. dem Ver-oder Entsorgungsunternehmen.
Aber behaupten kannst du sonstwas--- bringt dich nicht weiter.

Zitat (von Gönnjamin):
ist es dies für mich ein Grund die Miete zu kürzen.
Ganz offenbar willst du nicht lernen, wie man das richtig, also erfolgreich macht.
Jo, Anwalt wirds schon richten.... frisst zwar die Mietminderung vielfach wieder auf--- aber bitte sehr... mach mal.

Zu Urteilen:
Das Gemeine an der Sache ist sehr oft, dass jemand erst zu Gericht rennen und klagen muss, um dann ein Urteil zu erhalten.
Zur Baustelle:
Vieles kannst du dir nicht vorstellen. Also lass dich überraschen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Auch solche Deckel gehören meist nicht dem Vermieter, sondern der Stadt bzw. dem Ver-oder Entsorgungsunternehmen.
Aber behaupten kannst du sonstwas--- bringt dich nicht weiter.


Und dem Vermieter juckt es eh nicht, egal wie man es macht am Ende wird man sich im Kreis drehen, warum neu Pflastern wenn in 3 Monaten eh die Bagger kommen um alles wieder Platt zu machen.

Zitat:
Ganz offenbar willst du nicht lernen, wie man das richtig, also erfolgreich macht.
Jo, Anwalt wirds schon richten.... frisst zwar die Mietminderung vielfach wieder auf--- aber bitte sehr... mach mal
.

Würde ich jetzt so nicht sagen dass die Anwaltskosten die Minderung auffressen, es wohnen ja nicht nur ich hier im Haus ;-) .

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
egal wie man es macht am Ende wird man sich im Kreis drehen
Dann mach es doch so, dass du um diesen Deckel herumgehst. Musst ja nicht im Kreis drumrum gehen.
Absolut verständlich, dass der Vermieter kurz vor Baubeginn nicht noch irgendwelche ollen Kanalisationabdeckungen für Gönnjamin neu umpflastert.

Aber den Anwalt bezahlst du, oder?
Und die Mietminderung bleibt evtl. dir, oder?

Aber nun mach doch einfach mal was... mit dem Anwalt.

Und schön wärs, wenn du später mal Erfolg vermeldest. Man möcht schon manchmal wissen, was aus dem großen Knaatsch wurde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen