Hallo,
in einem Wohnhaus gibt es 3 Wohneinheiten und in jeder einen Gasbrenner für Heizung und Wasser.
Darf der Vermieter für den jährlichen Kundendienst des Brenners ein Unternehmen seiner Wahl beauftragen und die Rechnung direkt an die jeweiligen Mieter schicken lassen?
Ich meine eigentlich bezahlt doch der Auftraggeber, also in diesem Fall der Vermieter, oder nicht?
Danke für eure Hilfe!
HWT01
Kundendienst Heizung
16. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 16. Oktober 2007 | 14:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kundendienst Heizung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 16:41
Von
Status: Master (4098 Beiträge, 625x hilfreich)
was steht dazu im Mietvertrag, umlagefähige Kosten?
#2
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 19:29
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 251x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.343
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten