Hallo,
seit etwa 3 Jahren haben wir eine Wohnung übernommen (der Vermieter war bei der Übergabe nicht dabei), bei der Renovierung haben wir im Wohn- und Schlafzimmer Schimmel bemerkt. Wir haben alles beseitigt, doch dem Vermieter nichts gesagt. In den nachfolgenden 3 Jahren im Herbt / Winter haben wir immer wieder in den besagten Stellen den Schimmel beseitigt. Jetzt haben wir eine neue Wohnung gefunden und (erst jetzt) dem Vermieter über den Schaden berichtet. Wir haben auch ledeglich um eine Kürzung der Kündigungsfrist gebeten, doch er meinte, nicht mit ihm. Was könnte man in dem Fall noch tun?
Kurzfristige Kündigung wegen Schimmel?
11. Dezember 2003
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2003 | 20:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristige Kündigung wegen Schimmel?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Dezember 2003 | 04:19
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Ich glaube nichts. Bekannte Mängel müssen dem Vermieter umgehend angezeigt werden. Wie soll er sonst reagieren und versuchen, diese abzustellen? Habt Ihr einen unbefristeten Mietvertrag, liegt Eure Kündigungsfrist bei 3 Monaten. Versucht, Euch mit dem Vermieter auf eine Nachmieteregelung zu einigen, damit Ihr die Kosten los seit. Ansonsten denke ich, müßt Ihr in den sauren Apfel beissen, und bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzahlen. Aber Eure Gesundheit und Wohlbefinden sollte Euch das wert sein.
Und jetzt?
Schon
268.186
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten