Kurzfristige Wohnungsbegehung durch Vermieter rechtens?

2. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristige Wohnungsbegehung durch Vermieter rechtens?

Hallo,

wer weiß Bescheid? Unser Vermieter, eine große Immobilienfirma hat gestern mit Wurfzettel an alle Vermieter Bescheid gegeben, daß ein Mitarbeiter am kommenden Dienstag eine Begehung der gesamten Wohnanlage und auch aller Wohnungen durchführen will. Unsere Frage ist: Ist das rechtens, da wir der Meinung sind, dass sowas ca. 2 Wochen vorher angekündigt werden muß? In diesem Fall ist es ja gerade eine 1/2 Woche. Außerdem ist ja kein Notfall vorhanden wie Wasserrohrbruch etc., danke!

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"Th"

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25 Antworten
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#1
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

es reicht eine ankündigung die mindestens 24 stunden vor besichtigung "schriftlich" zugegangen ist.

die zustimmung zur besichtigung kann aber auch verweigert werden, dann muss der vermieter klage auf zutritt beim amtsgericht einreichen. denn es besteht keine konkrete gesetzliche regelung.

gruss



-- Editiert von allwissende müllhalde am 02.09.2005 10:54:05

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#2
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Müllhalde,

danke für Deine Antwort. Ich bin aber der Meinung dass das nicht so stimmt. Schließlich muß der Vermieter auch davon ausgehen dass welche der Mieter gar nicht anwesend sind bzw. im Urlaub etc., also das mit den 24 Stunden wäre mir vollkommen neu.

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#3
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

dann sind sie aber verpflichtet einer vertrauensperson "zb nachbarn" den schlüssel für die zeit der abwesenheit anzuvertrauen, da sie sonst gegen die obhutspflicht verstossen.

die 24 stunden frist resultiert aus einem gerichtsurteil vom lg göttingen, wum 1982,279 ....

gruss

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#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@mülhalde
ich bin nicht verpflichtet irgenwo einen schlüssel meine wohnung zu hinterlegen un meine vermierter darf nicht ohne mein einverständnis meine wohnung betreten, das wäre hausfriedensbruch.

@Kathrin79
ich verstehe dein problem nicht recht, es ist dem vermieter gestattet sich über den zustand seiner wohnung zu informieren und diese auch zu begehen. was die vorankündigungszeit betriff kann ich leider nichts sagen. wenn du da bist und zeit hast lässt ihn halt rein sonst neuen termin vereinbaren.
Gruss,
kristijan

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#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Wo fängt denn deiner Meinung nach die Verpflichtung zur Schlüsselhinterlegung an? ...wenn ich mal 3 Tage wegfahre?...nee!

Privatpersonen sind nur bei LÄNGERER Abwesenheit zu so etwas verpflichtet, nicht bei einem normalen Urlaub.
Privatpersonen müssen auch nicht in ihrem 2-3 wöchigen Urlaub ihre Post durchschauen lassen. Wenn jemand in Urlaub ist, dann tritt die Bekanntgabe des Termins später (zu spät) ein, ohne das dem Mieter hier eine Pflichtverletzung anzuhängen ist. In dem Fall muss nach Rückkehr ein neuer Termin vereinbart werden.

Die Frist mit der halben Woche geht schon in Ordnung. Die Gerichte sehen in diesem Zeitraum für den Mieter die Möglichkeit, sich die Wahrnehmung des Termins einzurichten. 2 Wochen sind hier eindeutig zu lang.
Der Mieter kann aber unter Nennung eines Ausweichtermins den gesetzten Termin ablehnen, wenn es wichtige Gründe dafür gibt.

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#6
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

@KristijanM

doch sie sind dazu verpflichtet.

bei längerer abwesenheit hat der mieter für die betreuung der wohnung zu sorgen und zb seinen wohnungsschlüssel dem vermieter oder einer person seines vertrauens zu übergeben, um etwaige in der zwischenzeit auftretende mängel in den angemieteten räumen zu erkennen ggf zu beheben oder gefahr abzuwenden.

dies ist ein teil der obhutspflicht eine nebenpflicht des mieters die mit unterschreiben des mietvertrages beginnt.

@Philosoph
es wird hierbei keine angabe eines zeitraumes gemacht.
das ermessen dazu liegt dann in der gerichtsbarkeit.

gruss

-- Editiert von Allwissende müllhalde am 02.09.2005 14:20:10

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#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Allwissende Müllhalde´
nicht richtig!
es ist völlig ausreichen wenn bei längere abwesenheit eine person meines vertrauen 1 bis 2 mal die woche nach dem rechten schaut.
gruss,
kristijan

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#8
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

@KristijanM

nichts anderes steht da...

gruss

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo, die Frist ist natürlich sehr knapp. Vielleicht steht ein Hausverkauf an??
Wenn du an diesem Tag keine Zeit hast, teile der Verwaltung das mit. Es ist völliger Quatsch an diesem Tag den Schlüssel dem Verwalter auszuhändigen oder dem Nachbarn zu überlassen.

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#10
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für Eure Antworten. Müssen mal sehen was wir jetzt machen. Auf alle Fälle ist es so, daß wir jetzt unter Umständen von Donnerstag 01.09.05 - ca. 08.05.05 gar nicht anwesend gewesen wären, da ein kurzfristiger Besuch auswärts anstand, dieser hat sich inzwischen wieder kurzfristig geändert und wenn wir uns jetzt vorstellten, daß die Immobilienfirma einfach in unserer Wohnung herumgestöbert hätte, da diese ja bei Läuten gemerkt hätte dass wir nicht da sind, oh Gott ich darf gar nicht daran denken. Aber dieser Immobilienfirma trauen wir das ohne Witz durchaus zu, zumal diese ja annehmen dass viele Mieter eh nicht da sind, da derzeit bei uns noch Sommerferien sind. Dieser Firma ist alles zuzutrauen insbesondere nachdem wir damals bei unserem Einzug div. Mängel leider erst nachträglich festgestellt hatten, diese sowohl telefonisch als auch schriftlich reklamiert hatten u. bislang (seither ist fast 1 Jahr vergangen) nichts passiert ist u. die Firma sich nicht dazu geäußert hat. Nein die Firma will angeblich eine gesamte Begehung der Wohnanlage und auch aller Wohnungen durchführen, Hintergrund sei angeblich Aufnahme des baulichen Zustandes insbesondere der Fensteranlagen des Objekts, also nichts u. Meinung sehr dringendes, wo man kurzfristig anmelden muß. Wir sind der Meinung, sowas weiß eine Immobilienfirma doch lange vorher und kann dies dann dementsprechend länger vorher ankündigen oder täuschen wir uns da so arg?

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#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Täusche ich mich, oder ist der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters nicht berechtigt, einen Schlüssel für dessen Wohnung zu haben?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#12
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Nein, eigentlich ist der Vermieter nicht berechtigt, einen Schlüssel zu haben. Andererseits: Was soll man machen, wenn echt mal ein Notfall vorliegt und jemand in die Wohnung muss?

Ich würde auch nie meinen Wohnungsschlüssel an Nachbarn abgeben. Wir haben keinen näheren Kontakt in der Umgebung und vertrauen niemandem so sehr, dass wir einen Schlüssel rausgeben würden. Meine Eltern haben einen und können im Notfall rein, aber dann muss dem Vermieter auch bekannt sein, wo ein Schlüssel zu finden ist.

Ich finde auch, dass eine halbe Woche während der Ferienzeit zu kurz ist. Das hat aber gar nichts mit Recht, sondern mit Rechtsempfinden zu tun. Das schreit ja geradezu danach, dass viele Leute den Termin einfach nicht einhalten können. Jetzt ist man drei Wochen im Urlaub, Verwandte haben einen Schlüssel und schauen ein- oder zweimal die Woche nach dem Rechten, die Post wird direkt bei der Post für die Dauer vom Urlaub gesammelt und erst hinterher zugestellt. Wie soll man selbst oder die Verwandten rechtzeitig von der Begehung erfahren? Klar, wenn man's rechtzeitig erfährt, kann man jemanden hinschicken, auch wenn man selbst nicht da ist.

Ich würd' aber auch sagen, wenn du Zeit hast und zum Termin da sein kannst, dann mach' einfach kein Theater. Eine kleine Bemerkung beim Termin über die reichlich kurzfristige Info kannst du ja locker anbringen und darum bitten, dass das nächstes Mal etwas eher gesagt wird. Oder wäre es dem Vermieter lieber, wenn du nicht arbeiten gehen und deshalb keine Miete zahlen würdest.

So etwas in der Art.

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#13
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nochmal Dank an alle für die Meinung. Naja jeder hat seine Meinung was ja auch im Grunde genommen ok ist. Tatsache ist jedoch folgendes: Wie ich bereits geschrieben habe, wären wir um ein Haar exakt zu dem Termin ca. 1 Woche weggewesen wo diese Vermieterfirma angeblich dringend eine Anlage- und auch Wohnungsbegehung machen muß. Exakt an diesem Tag wären wir also gefahren, hätten auch schon gebucht etc. und genau an diesem Tag kommt der Wurfzettel des Vermieters also am 01.09.05, daß am Dienstag, 06.09.05 diese Begehung gemacht wird (den Hintergrund habe ich ja schon geschrieben). Und dann gehen wir 100%ig davon aus dass diese Leute wenn niemand geöffnet hätte bei Klingeln einfach in die Wohnung rein wären so mir nichts dir nichts, das trauen wir den feinen Herren durchaus zu, zumal die ja davon ausgehen dass derzeit noch Urlaubszeit ist und etliche Mieter nicht zuhause sind. Und wie sollten wir denn an diesem Tag Bekannte etc. noch informieren wenn wir bis zur Abreise gar nichts von diesem Termin gewußt hätten?? Davon abgesehen ist das Verhältnis hier überhaupt nicht gut, da oft eingebrochen wird (Keller etc.) und geklaut wird und solchen Nachbarn soll man dann womöglich noch die Schlüssel aushändigen und das für eine ganze Woche???? Nein Danke! Aber das paßt eindeutig zu dieser Immobilienfirma, wegen Lapalien sofort antanzen aber andererseits selbst auf schriftliche Bitten nicht nachzukommen bzw. zu ignorieren wenn etwas repariert werden muß wie z.B. die Balkontüre. Wir können von Glück sagen, daß wir nicht im EG oder 1. OG wohnen wo ja leicht jemand einsteigen kann zumal es diese Immobilienfirma auch nicht für nötig gehalten hat, an diese Balkontüre bzw. Balkonfester einen Rolladen anzubringen (Baujahr 1995). Dann sind sie nicht mal fähig mitzuteilen um welche Uhrzeit denn genau einer kommt wie z. B. ca. 15 Uhr oder so. Bei Bekannten hatte auch mal so eine Wohnungs- bzw. Anlagebegehung statt gefunden, aber da hatte der Vermieter einen ungefähren Termin genannt. Es kann doch wohl nicht sein, daß man womöglich den ganzen Tag zu Hause sitzen muß, da er geschrieben hat - von 08.00 - 18.00 Uhr und nicht außer Haus kann und dann noch so kurzfristig. Wir werden ihn oder diese Männer jetzt mal reinlassen aber auch eine Standpauke halten was denn das ganze überhaupt soll.

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"Th"

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#14
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Was bitte ist daran kurzfristig? Ein Schornsteinfeger und andere melden sich auch 3 Tage vorher an, das reicht auch in der Regel.

Und Urlaubszeit ist für viele Menschen in der BRD inzwischen das ganze Jahr über, daß jemand also gerade dann nicht da ist, das kann immer passieren.

Und warum sollten die dann einfach so in eure Wohnung gehen, das würde Hausfriedensbruch bedeuten, eine Straftat, die die wohl kaum machen würden. Eher kommt dann ein böser Brief dadrüber, warum man nicht da war.

Schon mal dadrüber nachgedacht, daß die genau deshalb so handeln, weil die Mieter sich so benehmen wie ihr jetzt. Satt einfach freundlich anzurufen, und den termin zu bestättigen oder ihn zu verschieben weil es einem echt nicht paßt, macht ihr hier groß Theater und unterstellt denen alles mögliche. Die werden wohl ihren Grund haben, warum sie die Wohnung besichtigen wollen. Evtl passiert das ja genau, wegen der Probleme in den letzten Zeit (Terassentür, Einbrüche, ect).

kopfschüttelnde Grüße

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dani,

ich kann mich noch gut an Dich erinnern als Du schon mal so einen Schmarren von Dir gegeben hast. Außerdem ist das ein Witz das mit dem Kaminfeger etc. zu vergleichen und selbst der meldet sich nicht innerhalb 1/2 Woche an. Ich denke Du willst hier nur provozieren und sonst nichts, also halte Dich gefälligst zurück wenn Du nur dumme Sprüche von Dir geben willst. Schließlich wohnst Du nicht hier und hast also überhaupt keine Ahnung auch von unserem Vermieter nicht. Du scheinst von Grund auf einfach böse zu sein, aus welchem Grund auch immer. Auf Deine Antworten kann gerne jeder verzichten. Und liebste (r) Dany...lesen sollte man richtig können, es geht hier nicht allein um unsere Wohnung nur sondern um ganze Häuserblöcke.

Noch mehr kopfschüttelnde Grüße an Dich

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lucas238
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

bei uns melden sich heizungsableser, handwerker etc. i.d.R. 3-6 Wochen vorher an!
Selbstverständlich schriftlich.

Und auch dann kann es passieren, das ich keine Zeit habe.

Der hausmeister, Vermieter oder die Nachbarn bekommen von mir keinen Schlüssel.

Wer haftet denn, wenn aus meiner Wohnung etwas wegkommt???

Ich persönlich würde genau aus diesem grund auch keinen Wohnungsschlüssel eines Nachbarn annehmen!
Kann dieser doch nachher behaupten, es wären ein paar Goldbarren und Diamanten weggekommen.

Anders sieht das natürlich mit guten Freunden oder Verwandten aus.
Aber auch diese arbeiten gelegentlich und haben deshalb auch nicht immer zeit.

Wenn man sich dann eben nicht auf einen Termin verständigen kann, hat der andere eben Pech!

Im übrigen, wenn sich der Vermieter zutritt zur Wohnung verschafft (geht ja wohl nur durch aufbrechen der Tür...) dann ist das erstmal ein Fall für die Polizei.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi Kathrin

Ziemlich anmaßend einfach für andere Leute zu schreiben bzw ihnen eine Meinung ind en Mund zu legen.

Aber schon klar, das Du leider meine Antwort kein bißchen verstanden hast.


@Lucas
Hier meldet sich der Schornsteinfeger in der Regel 3 Tage vorher an, zumeist steht er sogar ohne Termin vor der Tür (und darf dann wieder gehen). Die Wartungsfirmen (Heizung, ect) ebenso 3 Tage vorher, einige auch mal eine Woche vor dem Termin. Da hatte ich auch noch nie Probleme mit, es ist auch kein großer Aufwnd, den Termin zu verlegen.

Wegen des Vermieters, da muß ich sagen, habe ich verdammt viel Glück. Ich habe hier kein Problem, meinem Vermieter auch mal den Schlüssel in die Hand zu drücken, hier sind alle auf dem Hof eher eine große Familie. Gibt es Probleme, dann sag ich ihm nett und freundlich Bescheid, und am nächsten Tag, spätestens am übernächsten werden diese behoben. Dafür bin ich dann auch gerne bereit, mal auf ihn zuzugehen, sprich nicht gleich einen riesen Aufstand zu machen, nur weil es mit dem Feiern etwas später geworden ist. Oder mal mitanzupacken wenn Hilfe notwendig ist, und, und, und.... Ist halt alles eine geben und ein nehmen.

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Mal im ernst - wenns nicht passt ruf an und macht einen neuen Termin aus der beiden passt - das kann auch weit in der Zukunft sein.

Dann hast Du IMMER die Möglichkeit das Schloss auszuwechseln, oder ein Zusatzschloss anzubauen. Dann kann da auch niemand rein, und wenn dann muss das Schloss aufgebohrt werden. So etwas macht KEINE Hausverwaltung wenn Gefahr nicht in Verzug ist. Und wenn, dann kriegst Du einen kostenlosen Umzug mit Schadensregulierung (fristlose Kündigung dann möglich), etc....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Troll,


ja die liebe Dany wohnt wohl in einer Märchengegend oder will uns hier vorgaukeln von einer heilen Welt wo angeblich überall so ist. Ja sie läuft eben mit Scheuklappen herum und weiß in Wirklichkeit nicht was in der Welt passiert. Die Arme kann einem eben nur ganz arg leid tun...lol

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Wer hat Probleme mit den Naqchbarn, wer hat Probleme mit dem Vermieter, wer hat Probleme im nahen Umfeld, wer hat Probleme mit Leuten die eine andere Meinung haben...?

Tja, ich selbst würde mir die Frage stellen, wo wohl in Wirklichkeit das Problem zu suchen ist.

Wie war das nochmals mit dem Schwazfahrer auf der Autobahn....

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Hallo,
da muss ich Danny ein wenig in „Schutz“ nehmen. Wir haben ein ähnlich gutes Verhältnis zu unseren Vermieter, die auch einen Schlüssel zu unserer Wohnung besitzen. Aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das die Ausnahme ist, leider…
Gruß,
Kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kathrin79
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Dany

jetzt mach aber mal einen Punkt ja. Wenn bei Dir "angeblich" alles soooo super gut läuft, dann sei zufrieden und meckere nicht über andere, wo nicht so viel Glück haben. Dass das mit den Vermietern nur eine Ausnahme ist so wie bei Dir siehe Beispiel KristijanM. Und einen solchen Vergleich mit dem Schwarzfahrer auf der Autobahn ist ja ein hirnrissiger Vergleich absolut. Überhaupt muss man sich bei dir echt fragen was Du überhaupt hier im Forum bezwecken willst, einen auf "heile Welt" machen, die leider ja nur noch sehr selten anzutreffen ist. Ich frage mich im Ernst: Was sind denn eigentlich "Schwazfahrer auf der Autobahn"?? Daß ich nicht lache jetzt. Im übrigen kannst Du jetzt noch mehr Krampf reinschreiben, ich werde es nicht mehr lesen, denn die Immofirma war gestern da und es hat sich nachträglich rausgestellt, dass alles Verarschung war, aber jetzt hast Du ja wieder erneut was zu "meckern" wie üblich.

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#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wieso Verarschung? Gestern war doch der 6.9. oder nicht??? ;)

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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