Hallo, meine Schwester hat Folgendes Problem:
Die Firma X kommt einmal im Jahr und die Rauchmelder zu Überprüfen. Der Termin dazu (mal Sep mal Okt) war vor 3 Wochen, genau 2 Tage vorher wurde ein Zettel an die Haustür geklebt, auf dem der Termin Stand. (Für sie und meiner Meinung nach auch, sehr Kurzfristig)
Da sie Arbeitet und dies erst am Abend gesehen hat, konnte sie dem Arbeitgeber natürlich an diesem Tag nicht Bescheid geben, dies machte sie Jedoch gleich am Nächsten Tag.
Verständlicher weise, konnte der AG den dienst plan nicht SO SPONTAN ändern, sie konnte weder frei oder Urlaub nehmen, noch ihre Pause in den Genannten Zeitrahmen Zwischen 10:00 - 15:00 Uhr Legen.
Sie hatte auch versucht mit dem Vermieter
zu Telefonieren, jedoch hatte sie ihn nicht erreicht. Die Beauftragte Firma, meine nur sie könne Kostenpflichtig einen Einzeltermin vereinbaren (ca. 50 € )
Nachbarn den sie Ihren Schlüssel anvertrauen könnte gibt es dort leider auch nicht.
Fakt, wegen so einer Kurzfristigen Aktion konnte sie ihren JOB durch Blau machen nicht Riskieren.
Nun hat sie ein schreiben von ihrem verminter erhalten. Dieser hat FÜR SIE (Ohne nachfrage) einen NEUEN Kostenpflichtigen Termin vereinbart (und ist mit dem Betrag in Vorkasse gegangen). Sie weigert sich natürlich dies zu zahlen. Der Vermieter meinte wohl, er sähe das als Mietrückstand an, und könne ihr dann Kündigen.
Nun die Fragen:
Gibt es nicht eine Gewisse Vorlauf Zeit für solche Termine?
Kann der Vermieter das wirklich als Mietrückstand führen ?
Muss sie Extrakosten trotzdem Tragen ?
-- Editiert von Klaus5 am 01.11.2019 23:18
Kurzfristiger Termin wg. Rachmelderüberprüfung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein muss sie nicht (zählen). Und der Vermieter ist witzig aber kann natürlich deswegen nicht kündigen, mMn muss auch der VM diese Kosten nicht tragen, bei solchen Sammelterminen ist es total normal, dass nicht jeder Mieter anzutreffen ist, die Vereinbarung von Ausweichterminen ist durchaus nicht unüblich und idR kostenfrei. Ähnlich wie bei Ableseterminen von Heizung oder anderer Verbrauchserfassungsgeräten.
ZitatGibt es nicht eine Gewisse Vorlauf Zeit für solche Termine? :
In der Regel mindestens 14 Tage.
ZitatKann der Vermieter das wirklich als Mietrückstand führen ? :
Klar. Nur wird es ihm nichts nutzen.
ZitatMuss sie Extrakosten trotzdem Tragen ? :
Nein.
ZitatDer Vermieter meinte wohl, er sähe das als Mietrückstand an, und könne ihr dann Kündigen. :
Mit der Meinung dürfte er ziemlich alleine dastehen ...
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ZitatIn der Regel mindestens 14 Tage. :
Genau so ist es.
Abgesehen davon ist es beim Ablesen von Zählern eigentlich ausgeurteilt, dass mindestens zwei kostenfreie, rechtzeitig vorher angekündigte Termine angeboten werden müssen. Ich bezweifle, dass es bei Rauchmelderüberprüfungen anders sein wird.
Ich habe quasi genau das gleiche Problem. Mir wurden wenige Tage vorher Termine angekündigt (nicht abgesprochen) die ich nicht wahrnehmen konnte. Jetzt schreibt mir mein Vermieter, dass der jetzige dritte Termin kostenpflichtig auf mich umgelegt werden soll. MMn ist das nicht rechtens.
Muss ich dagegen jetzt extra einen schriftlichen Widerspruch einlegen?
Die Firma war für mich telefonisch auch mehrfach nicht erreichbar.
eigenes Problem = eigener Beitrag
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