Hi,
ich hatte schoneimla einen Beitrag geschrieben. Es geht um angeblichen Lärm dur meine 2 Kinder 4/7 Jahre.
Jetzt hat sich unsere Nachbarin an unseren vermieter gewand und von dem wurden wir abgemahnt. Allerdings nicht mehr wegen Kinderlärm sondern wegen allgemeiner Lärmbelästigung.
Dies ist von uns nicht nachvollziehbar. Es wird behauptet das sich viele Nachbarn belästigt fühlen, auf unsere Nachfrage wurde uns keiner speziell genannt und als wir nachbarn angesprochen haben sagten die uns das es keinen Grund aus ihrer sicht gibt.
Nur eben unsere direkten Nebenan, die Kinderlos sind und bis 11.00 Uhr schlafen müssen, sich von Vogelgezwitscher gestört fühlen.
Ich muss hinzufügen wir wohnen in einer Neubausiedlung auf dem Dorf.
Ist eine Abmahnung in dem Fall gerechtfertigt???
Lärm durch Kinder Abmahnung ??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sehr geehrte Frau Gatzke,
meines Erachtens nach ist die Abmahnung nicht wirksam. Von daher sollten Sie eine Gegendarstellung abgeben, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darstellen.
Weitere Infos zu diesem Thema gibt es zahlreich in diesem Forum, bei Bedarf kann ich Ihnen auch noch weitere Entscheidungen zur Verfügung stellen. Die Rechtssprechung tendiert jedenfalls immer mehr dazu, familienfreundlichere Urteile zu fällen.
Sollte der Vermieter die Abmahnung zur Vorbereitung einer späteren Kündigung ausgesprochen haben, würde ich dieser an Ihrer Stelle gelassen entgegen sehen. Vorausgesetzt natürlich, daß sich Lärmemissionen Ihrer Kinder noch im Rahmen halten (nicht zur Unzeit, etc.).
Mit freiundlich Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
wir haben erstmal nur einen 5 Jahresvertrag der in 2 Jahren ausläuft. Könnte das für uns bedeuten das der Vermieter nicht verlängern braucht??
Es gab auch eine Auflage zum Mietvertrag das die Außenanlagen durch uns angelegt werden, was auch geschehen ist. Durch diese haben wir ja auch investiert (Bau einer Terasse, Anlegen eines Gartens und PKW Stellplatz ).
Eine Gegendarstellung hatten wir bereits fertig gemacht aber noch keine Antwort erhalten. Ein persönliches Gespräch hat auch schon stattgefunden, nach dem wir dann die Abmahnung erhielten. Obwohl er sagte das nach dem Gespräch alles o.k. ist.
Zu Ruhezeiten ist bei uns auch Ruhe sowie Abends ab 19.00 Uhr.
Über Beispielurteile wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
S. Gatzke
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Sehr geehrte Frau Gatzke,
anbei einige Urteilsbeispiele:
Die Bewohner eines größeren M.hauses müssen den unvermeidbaren Lärm( Kindergeschrei, Musikausübung, Radioübertragungen) in Kauf nehmen (AG Hamburg DWW 89,142 betr. leise Schrittgeräusche, Geräusche üblicher Haushaltsmaschinen, nächtliches Duschen; OLG Düsseldorf DWW 1996,20 betr. Lärm von spielenden Kindern; OLG Düsseldorf ZMR 1997,181 betr. Begehen der Wohnung mit Straßenschuhen, Kleinkinder- und Babygeschrei, gelegentliches Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen; OLG Düsseldorf, WM 91,288 betr. nächtliches Duschen; AG Neuss DWW 88,355 betr. übliche Wohn- und Umweltgeräusche, Möbelrücken, nicht aber Trampeln eines 5 jährigen Kindes nach 20 Uhr; AG Kiel WM 89,570 betr. Kinderlärm ).
Was den Zeitmietvertrag angeht, so empfehle ich Ihnen den nachfolgenden Artikel:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=1
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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