Hallo! Folgende Situation:
Der Nachbar unter unserer Wohnung ist ab und an betrunken und wird dann sehr unangenehm: Das bedeutet, er läuft plägend durch seine Wohnung, knallt die Türen zu und dreht Musik lautstark auf. Ab und zu stellt er sich auch ins Treppenhaus und brüllt. Er selbst rechtfertigt sich damit, dass er SED-Opfer sei und deshalb manchmal über die Stränge schlage. Nachdem im Oktober nach einem Klingeln und höflichen Bitten meinerseits prompt Beschimpfungen und Bedrohungen ("Ich dresch euch die Bude zam!") folgten, ließ ich von der direkten Bitte in der Folge ab. An eine Mietminderung hatten wir wegen Unwissens zu diesem Zeitpunkt noch nicht gedacht.
Die Hausverwaltung wurde schon öfters informiert (von uns das erste Mal vor einem dreiviertel Jahr) und hat auch schon 3 Mahnungen an den Mieter erteilt.
Letzten Monat gab es wieder zwei solche Situationen; bei der zweiten vorige Woche wurde auch die Polizei geholt. Der Polizeieinsatz ging 1.10 - 2.30 Uhr; die Ruhestörung mit Unterbrechungen 22.15 Uhr - 4.30 Uhr.
Ist es möglich, wegen dem nächtlichen ruhestörenden Lärm (meine Freundin konnte am Folgetag des zweiten Ereignisses nicht einmal ihre Ausbildungsstätte besuchen, weil sie nicht geschlafen hatte) nun die Miete gemindert zu überweisen?
Welche Höhe der Minderung ist angemessen für diesen Fall - 10 oder eher 20 Prozent?
Ich danke für Eure Informationen!
Lärm durch Nachbar unterhalb - Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Gut, Lärmprotokoll für den Monat März wäre ja vorhanden: 2 Tage, einmal am Anfang des Monats, einmal am Ende des Monats; mit Uhrzeit.
Die 10 Prozent werden von der Warmmiete abgezogen, richtig?
-- Editiert am 03.04.2009 14:03
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--- editiert vom Admin
Hi,
zunächst kommt es erst mal darauf an, dass du alles genauestens beweisen kannst. Dabei kommt dir erst mal zu Gute, dass die Polizei mittlerweile ja auch schon vor Ort war und den Sachverhalt mitbekommen hat.
Dabei ging es nebst der Lärmbelästigung auch sicherlich um die Klärung einer evtl. Strafttat - Bedrohung gem. § 241 StGB
-, was sich ja nun mal niemand gefallen lassen muss.
Zurück zur Lärmbelästigung...
Der betroffene Mieter muss die Störung und die Unzumutbarkeit nachweisen können, die von einem anderen Mieter möglicherweise ausgeht. Gerade bei Lärmstörungen ist dazu erforderlich, dass (wenn nötig über mehrere Wochen hinweg) ein sog. Lärmprotokoll angefertigt wird, in dem Beginn, Ende und Art der Geräusche festgehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass gerade auch die Lästigkeit der Geräusche beschrieben wird.
P.S. Um das Lärmprotokoll sicher zu gestalten würde ich auch "vorsichtig" andere betroffene Mietparteien bitten, dass Lärmprotokoll entgegen zu zeichnen.
Viel Erfolg dabei und gaaaaanz viel Ruhe.:-)
MfG immoazubi
Hier zusätzlich vielleicht noch ein nützlicher Link....
http://www.reuterundweltkrieg.de/fachmann/mietrecht/index.html
Mfg immoazubi
Danke erstmal für die bisherigen Anworten! Ich muss nun also meine Warmmiete durch 31 (Tage im März) teilen und von dem Betrag 10 Prozent nehmen: Das ziehe ich dann unterm Strich von der Warmmiete ab?!
Zugute kommt, dass wir nicht die einzigen im Haus sind, die sich schon beschwert haben. Nach dem Vorkommnis Ende des Monats waren neben uns auch noch mehrere andere Mieter auf der Wache, um die Ruhestörung zu melden.
Die Sache mit der Bedrohung ist wahrscheinlich schon verjährt - denn dieses Vorkommnis im Oktober haben wir nur der Hausverwaltung mitgeteilt, ohne Polizei und Mietminderung.
Das wären dann 2,51 € Mietminderung... Ist das Vorgehen empfehlenswert?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
er läuft plägend durch seine Wohnung,
Was ist "plägend"?
Es gibt keine "SED-Opfer". Wer nach den demokratischen und rechtsstaatlichen Gesetzen der DDR rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hatte sich schwerer Verfehlungen gegen unseren sozialistischen Staat schuldig gemacht und wurde zu Recht inhaftiert.
Folglich ist die hier geschilderte vermeintliche Kausalität ("deshalb...") nicht gegeben.
Auch ein unter Verfolgungswahn leidender Zeitgenosse wie in diesem Fall hat sich an die Hausordnung zu halten oder risikiert, dass Mitbewohner eine Mietminderung vornehmen und er vom Vermieter entsprechen din Regress genommen wird.
-- Editiert am 20.04.2009 22:30
@orion
drehst du am rad?
quote:
hatte sich schwerer Verfehlungen gegen unseren sozialistischen Staat schuldig gemacht und wurde zu Recht inhaftiert
kriegsdienstverweigerung ist ein schweres verbrechen? nicht auf menschen an der grenze schiessen zu wollen, ein schweres verbrechen?
das land verlassen zu wollen, ein schweres verbrechen?
seine meinung äußern zu wollen, ein schweres verbrechen
bei solchen leuten wie dir, sage ich: zieht die mauer wieder hoch, am besten doppelt so hoch wie vorher.
du hast nichts begriffen. allein die tatsache, dass du hier schreiben kannst, ist einer freiheitlichen grundordung zu verdanken, die es in der nicht demokratischen und nicht rechtstaatlichen sbz nicht gab.
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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