hallo,
ich habe das Problem, dass schräg gegenüber meines Hauses (Luftdistanz ca. 45 m) die Balkone ausgetauscht werden. Dadurch höre ich ständig Presslufthammergeräusche. Die Arbeiten werden sogar zur Mittagszeit fortgesetzt. Der Umstand, dass ich zu hause arbeite kommt noch hinzu. Ebenso ist es ein Problem, dass die Fenster im Sommer nicht permanent geschlossen gehalten werden können (aber trotz Schließen der Fenster ist der Lärm noch belästigend).
Ich habe meiner Hausverwaltung angekündigt, dass ich die Miete um 20 % aufgrund der Lärmbelästigung mindern möchte. Die Hausverwaltung schrieb mir daraufhin:
"Mit der Durchführung von Bauarbeiten in Großstädten muss in der Regel gerechnet werden. Dies gilt nicht nur für den Hoch- und Straßenbau, sondern auch für Baumaßnahmen an Nachbargrundstücken. Die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen sind ortsüblich und können vom Vermieter nicht verhindert werden. Sie müssen zwangsläufig in Kauf genommen werden. Um so mehr, da es sich hierbei nicht um ein direkt angrenzendes Grundstück handelt."
Ist diese Aussage korrekt? Welche Schritte kann ich weiter unternehmen?
Vielen Dank.
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"aglaya"
Lärmbelästigung - Mietminderung vom Vermieter nicht akzeptiert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wo liegt das Problem. Natürlich ist die Hausverwaltung im Recht. Bauarbeiten wären selbst dann zu dulden, wenn sie im gleichen Objekt stattfinden.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
hallo wolfgang,
danke für deine antwort.
ich habe gerichtsurteile im internet gefunden, in denen der vermieter wohl belangt wurde. er musste sich darum kümmern, die geminderte summe dann von dem bauherrn einzuholen.
die frage ist, ob das mit dem "nachbargrundstück" korrekt ist. oder gibt es einen mindestabstand? oder muss das grundstück mit der baustelle wirklich immer direkt anstoßen? oder muss man dezibel nachweisen?
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"aglaya"
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Der Abstand des Grundstückes ist zunächst unerheblich.
Für eine Minderung ist von Belang ob sich der Wohnwert verschlechtert hat.
Also fleissig Protokoll schreiben,
Datum
Uhrzeit (von - bis) Art der Beeinträchtigung evtl. mit db (a) - Messung,
Zeugen (Nachbarn, Freunde etc.,
Fotos mit Tageszeitung ...
Auf jeden Fall MIete unter Minderungsvorbehalt überweisen.
Frag auch mal beim Mieterverein nach.
Gruß
vielen Dank Lil,
ich verde es versuchen!
weiss du vieleicht, wieviel db von der presslufthammer auf 45 meter distanz ankommt? sind auch keine baume dazwischen vorhanden.
vielen dank nochmalls
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"aglaya"
Tja, leider nein, aber im Internet gibt es da eine Website zum Thema Lärm und ich glaube auch soetwas dürfte dabei sein.
Aber macht nichts, einfach detailliert beschreiben. Z.B. Bei sogar geschlossenem Fenster.??.. war z.B. kein Gespräch möglich, oder ähnliches und Zeugen z.B. Nachbarn unterschreiben lassen.
Ach ja, auch die KFZ-Kennzeichen der Bauarbeiter notieren oder besser - fotografieren..
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