Lärmbelästigung der etwas anderen Art

9. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
Lärmbelästigung der etwas anderen Art

Mahlzeit zusammen,

folgender Sachverhalt, es handelt sich um ein 4 Parteien Haus, Baujahr irgendwann aus den 50er Jahren, irgendwann mal saniert worden, allerdings ist eine Schallisolierung, sagen wir mal, nur marginal vorhanden.
Alle Wohnungen sind per WBS an Berechtigte vermietet, die Vermieterin ist eine Tochtergesellschaft der Stadt.

Einzug war nach langer Suche und "mit Erlaubnis vom Amt" am 01.06.23.

Nun ist es so, dass in einer der oberen Wohnungen eine ältere, wohl demente, Dame lebt.
Je nach Tagesverfassung und Laune beginnt diese zwischen 04:30 und 06:30 Uhr lautstark zu singen, bei schönem Wetter draußen auf ihrem Balkon, ansonsten irgendwo in ihrer Wohnung.
Ihr "Gesang" ist, egal wo sie singt, in wirklich JEDEM Raum der darunterliegenden Wohnung zu hören.
Das wirklich jeden Morgen (Nacht).

Sie darauf anzusprechen, macht leider nicht wirklich Sinn, da sie maximal 2 Stunden später vergessen hat, dass überhaupt ein Gespräch stattgefunden hat.
Ihr Sohn kommt jeden Morgen um sie an die Einnahme ihrer Tabletten zu erinnern, aber auch er dringt nicht zu ihr durch.

Ich wollte mal fragen, ob ihr noch Ideen habt, was man machen könnte um die Problematik "mildern" zu können.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9669 Beiträge, 4405x hilfreich)

Ich habe leider nur einige halbgare Ideen, von denen ich selber nur bedingt überzeugt bin:

1) Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung: Wenn dem Vermieter die Situation bekannt war, dann hätte er den Mieter meiner Meinung darüber aufklären müssen. Das ist eine erhebliche Einschränkung für nahezu jeden Mieter. Der Mieter müsste aber beweisen, dass dem Vermieter die Situation bekannt war. Wenn dies gelingt, könnte man versuchen den Mietvertrag aufheben zu lassen und einen Schadensersatz für den neuen Umzug inklusive Zusatzkosten geltend machen. Stress ist dann aber nicht zu vermeiden.

2) Mietminderung: Eine erhebliche Tauglichkeitsminderung liegt offenbar vor. Wenn die Wohnung der Störerin ebenfalls dem Vermieter gehört, dann scheint mir eine Mietminderung durchaus möglich. Wenn es ein anderer Vermieter ist, dann wird's schon schwieriger. Das ändert aber natürlich nichts an der Störung selber.

3) Abmahnungen vom Mieter an den Vermieter, den Vermieter an die Dame oder was auch immer scheinen mir nicht wirklich zielführend. Kann man zwar probieren, aber wenn die Dame krankheitsbedingt sich an rechtliche Vorgaben nicht halten kann, dann bringt das alles nichts.

4) Möglicherweise könnte man durch eine intensivere Betreuung z.B. in einer Tagespflege kombiniert mit einer Schlafmittelgabe abends die Dame so einstellen, dass sie nachts länger schläft. Das würde den Gesang hoffentlich etwas zeitlich verschieben. Aber ich sehe kaum eine rechtliche Möglichkeit für den Mieter, sowas durchzusetzen. Das würde daher nur unter Mitwirkung der Dame, des Sohnes und/oder eines gesetzlichen Betreuers funktionieren.

5) Schlußendlich bliebe nur der Versuch, auf einen Auszug der Dame hinzuarbeiten. Gerade bei einer dementen, älteren Dame wiegt der Verlust des persönlichen Umfeldes jedoch sehr schwer. Ein Umzug würde die Demenz wahrscheinlich erheblich beschleunigen. Ich vermute, dass die Lärmbelästigung alleine das nicht rechtfertigen würden. Da müssten dann schon andere, die Dame selber gefährdende Umstände hinzukommen.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Hi cauchy,
danke Dir schon mal für deine Gedanken.

Zitat (von cauchy):
Ich habe leider nur einige halbgare Ideen, von denen ich selber nur bedingt überzeugt bin:


Der größte Teil davon ist mir auch durch den Kopf gegangen, aber man landet schlussendlich immer wieder bei "Die Frau kann nichts dafür, sie ist krank."

Ich vergas expliziet zu erwähnen, dass auch die "leidende" Mieterin, aufs Amt angewiesen ist.
Umzug, Erstausstattung und "*Renovierungskosten*" wurden vom Amt übernommen, ebenso wie die Miete und Heizkosten vom Amt bezahlt werden.
*Letztendlich ein Bruchteil der tatsächlich angefallenen Kosten, da selbst bei "günstiger Standard" Renovierung, die Höhe der Zuschüsse und die Realität an der Kasse im Baumarkt weit auseinander gehen.

Unter diesem Aspekt, wäre 1. wohl eine Mammutaufgabe, auch nur ansatzweise, die bisherigen tatsächlich entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, um dann vermutlich in einer neuen Wohnung wieder bei 0 anzufangen.
Ein Kampf gegen die Stadt inkl. diverser beteiligten Ämter....

Bei 2. bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt funktionieren würde.
Vermieterin ist die Stadt (eine Gesellschaft der Stadt) für alle Wohnungen im Haus, hier wird allerdings die Miete vom Amt übernommen.
Und bei der städtischen Gesellschaft jemanden ausfindig zu machen, der eventuell etwas vom "Problem" gewusst hat...., Don Quijote...

3. ist... Ja pragmatisch gesprochen aussichtslos.
Die Dame kann nichts dafür, sie weiß es (nicht mehr) besser.
Aber eventuell könnte so eine gesetzliche Betreuung angeleiert werden(?)

In 4. sehe ich die einzige Möglichkeit. Aber da müssen andere Mühlen mahlen, das liegt eben nicht im Machtbereich der Mitbewohner.

Über 5. wäre das Haus wohl glücklich, aber auch hier müssen andere Personen und Instanzen tätig werden, das können die anderen Mieter nicht anstoßen.


Die Frau hat ja auch durchaus ihre hellen Momente und wirkt, bis auf ihre Schwerhörigkeit vollkommen normal, nur dann ist es wie bei Men in Black, es kommt das "Blitzdings" und die Festplatte ist formatiert.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9669 Beiträge, 4405x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich vergas expliziet zu erwähnen, dass auch die "leidende" Mieterin, aufs Amt angewiesen ist.
Dann würde eine Mietminderung wohl eh nur den Staat freuen. Für die Mieterin bringt das dann auch nichts.

Zitat (von spatenklopper):
In 4. sehe ich die einzige Möglichkeit. Aber da müssen andere Mühlen mahlen, das liegt eben nicht im Machtbereich der Mitbewohner.
Der Weg führt wohl nur über den Vermieter. Wenn der unwillig ist, sehe ich keine Chance. Wenn der Vermieter aktiv werden würde, dann gäbe es zumindest eine geringe Chance.

Ehrlich gesagt bin ich jedoch unsicher, was ich moralisch für sinnvoll halten würde. Ich kann den Mieter absolut verstehen. Aber ich sehe auch die Interessen der alten Dame. Alle Aktionen, die sich gegen sie richten, werden deren Situation verschlechtern. Solange die Dame dort in ihrer Wohnung glücklich ist, scheint es mir moralisch verwerflich, ihr dies zu verwehren. Grenzen würde ich persönlich erst da ziehen, wo sie andere oder sich selbst ernsthaft gefährden würde. Aber mir ist klar, dass sich das aus der Distanz einfach sagt.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ehrlich gesagt bin ich jedoch unsicher, was ich moralisch für sinnvoll halten würde.


Das kommt hinzu.
Wir haben schon festgestellt, dass wenn sie tagsüber viel Beschäftigung hatte, es durchaus erst später mit dem Singsang losgeht.
Wir werden nochmal versuchen mit dem Sohn zu sprechen, ob es nicht die Möglichkeit einer "Beschäftigung" unter der Woche für sie gibt.
Da der Sohn ebenfalls gesundheitlich angeschlagen ist und jeden Morgen mit seinem Rollator zu seiner Mutter "rennt", wäre es vermutlich auch für ihn eine Entlastung.
Ist halt nur immer dumm, wenn man da "als die Neue" mit sowas um die Ecke kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich wollte mal fragen, ob ihr noch Ideen habt, was man machen könnte um die Problematik "mildern" zu können.

Juristisch sehe ich da nichts. was irgendwie im Zusammenhang mit "zeitnah" funktionieren könnte.

Insofern sollte man sich eventuell eher mit eigenen Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Ohropax o.ä. befassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich wollte mal fragen, ob ihr noch Ideen habt, was man machen könnte um die Problematik "mildern" zu können.


Ja, allerdings keine juristische:

Ausziehen - oder mit Ohropax schlafen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ausziehen

Thread aufmerksam verfolgt?
Ausziehen ist in diesem Fall weitaus leichter gesagt als getan. ;)

Zitat (von Nana71):
mit Ohropax schlafen.

Wenn man morgens den normalen Wecker nicht hören müsste, durchaus eine Möglichkeit.

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