Lärmbelästigung durch den Nachbarn

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jord
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung durch den Nachbarn

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich wende mich mit meiner Anfrage an Euch, da meine Freundin mittlerweile ganz verzweifelt ist und unter erheblichen Schlafstörungen leidet.

Sie findet seit gut einem halben Jahr kaum noch Schlaf, da ihr Nachbar aus dem oberen Stockwerk, sie nachts durch lautes "Getrampel" weckt. Dies hört sich vielleicht im ersten Augenblick sehr lapidar an, ist es aber nicht.

Es handelt sich hierbei um einen Arbeitssuchenden, der seine Aktivitäten meist nachts ausübt. Tagsüber ist es ganz ruhig, während er nachts ständig durch seine Wohnung poltert.
Zudem feiert er sehr gerne auf dem Balkon, meistens nach 22 Uhr und in einer unerträglichen Lautstärke.

Gespräche mit ihm verliefen leider ohne Erfolg. Mit ihm kann man absolut nicht reden.

Nun meine Frage:

Was kann ich gegen diese Belästigung unternehmen?

Hier könnte es sich ja einerseits auch um ein bauliches Problem, sprich einer absolut ungenügenden Trittschalldämmung handeln.
Andererseits entspricht sein Lebenszyklus auch nicht der Normalität.

Bei Ruhestörung nach 22:00 h kann ich die Polizei informieren?

Wie gehe ich hier strategisch am sinnvollsten vor? Bislang haben wir nur ein Ereignisprotokoll angefertigt.

Den Vermieter wollen und müssen wir aber zeitnah über diesen Zustand infomieren.

Vielen Dank vorab für die Hilfe.







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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jord
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort:

Natürlich haben wir zu jedem Vorfall/ Ereignis ein Protokoll angefertigt.

Warum wir bislang noch nicht den Vermieter eingeschaltet haben?

Meine Freundin wollte dies zunächst auf eine freundliche Art und Weise mit dem Nachbarn klären. Dies hat aber nicht gewirkt.

Sie meinen, dass dies Grund genug ist, den Vermiter zu informieren? Meine Freundin hat einfach Angst, dass gar nichts passiert und ihr geantwortet wird, dass sie gegen das "Spazieren gehen" des Nachbarn nichts machen können.

Sie meinen also: einfach melden!?

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#4
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Dem Vermieter dierkt mitteilen, dass man ab sofort die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlt.

Dann den Vermieter aufforder, sofort für Ruhe zu sorgen.

Und dann von jedem "Lärmereignis" ein Protkoll/ Notiz anfertigen, Zeugen bennen die dabei sind/ waren und/ oder Fotos und Videos anfertigen.

Dann besteht die Chance später vor Gericht einiges an Miete zurück zu bekommen (auch wenn man ausziehen sollte).
Die Zeit der Lärmbelästigung kann dann vom Gericht als mietmindernd bewrtet werden.

`Habe ich es selbst so gemacht (Mein VM meinte ich wäere ein Spinner und er entscheide wann er was mache....). Das AG hat mir soeben 1.200 € Mietminderung zugesprochen!!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jord
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nur um meine Freundin.

Ich versuche sie jetzt zu unterstützen, da sie total fertig ist. Daher muss SIE es melden!

Natürlich darf jeder sein Leben so leben, wie er will. Aber auch das muss seine Grenzen haben. Er kann doch die Nacht sprichwörtlich nicht zum Tag machen?

Zusammengefasst kann ich also festhalten:


- sie muss sich umgehend mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen

- bei zu lauter Musik, Telefongesprächen oder Party nach 22 Uhr kann sie die Polizei informieren

- Bezüglich der Trampelei muss man abwarten was der Vermiter sagt?


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#6
 Von 
Jord
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
L
Zitat:

ärmbelästigung durch den Nachbarn
Dem Vermieter dierkt mitteilen, dass man ab sofort die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlt.

Dann den Vermieter aufforder, sofort für Ruhe zu sorgen.

Und dann von jedem "Lärmereignis" ein Protkoll/ Notiz anfertigen, Zeugen bennen die dabei sind/ waren und/ oder Fotos und Videos anfertigen.

Dann besteht die Chance später vor Gericht einiges an Miete zurück zu bekommen (auch wenn man ausziehen sollte).
Die Zeit der Lärmbelästigung kann dann vom Gericht als mietmindernd bewrtet werden.

`Habe ich es selbst so gemacht (Mein VM meinte ich wäere ein Spinner und er entscheide wann er was mache....). Das AG hat mir soeben 1.200 € Mietminderung zugesprochen!!


Vielen Dank!

So soll sie es machen!



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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Und vor allem, daß man vor Gericht auch verlieren und dann 1.200 € (oder mehr) an der Backe haben kann.



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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
bei zu lauter Musik, Telefongesprächen oder Party nach 22 Uhr kann sie die Polizei informieren

Bei zu lauter Musik und Party nach 22 Uhr kann und sollte sie die Polizei rufen, wenn sie sich belästigt fühlt.
Normale Telefongespräche sollte man, auch wenn sie nach 22 Uhr geführt werden, ein Stockwerk drunter genauso wenig mitbekommen wie normale Gespräche in Zimmerlautstärke.
Das deutet dann eher auf einen baulichen Mangel hin.

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#10
 Von 
Jord
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Kathi 2008,

Genau das war auch ihr erster Gedanke - es koennte sich hierbei auch einfach um einen baulichen Mangel handeln.

Welche Rechte hat sie hier als Mieterin?

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#11
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Bewertung obliegt dem Gericht.

Ich hatte wohl genug Beweise vorgelegt.

Klar kann man verlieren, aber auch gewinnen.

Ich hatte eine Rechtsschutzversicherung und so wie ich es genmacht habe (s. oben), war es erfolgreich.


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#12
 Von 
Goose14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe exakt das gleiche Problem; erst freundlich gefragt, später gefordert an die Obennachbarn (die haben eine holzen Boden, laufen darauf wird richtig verstärkt empfangen an die andere Seite durch Resonanzkasten-Effekt, und ohne Schuhe ist es wie eine Elephant oben mir lauft) um vielleicht ein Teppich hin zu legen, ich kann evt mitbezahlen, etc; habe grosse Maul zurück bekommen; alles gegen vermieter gesagt und für adäquate Problemlösung gefordert;nur reden ist was er kann machen, mehr nichts sagt er! Ich bin da total nicht einverstanden mit; Zusammen wohnen in ein Appartementengebäude ist eine soziale Wohnform, wenn mann dafür wählt dann wählt mann auch für evt Konsequenzen in diese soziale Dimension und finde das der Vermieter der Endhafung hierin hat jeder Mieter ein normales Basic Wohngenuss zu garantieren,weil er weisst/soll wissen genau welche Boden/Gebäude Lärmemfindlich sind;Zurück nach meine Resonanzkasten; meine Wohnwohl ist richtig mit 50 % halbiert(7 Tage pro W, morgenfrüh bis nachts) seit die neue Nachbarn da sein,jetzt bezahle ich meine Miete mit eine Rabatt, womit der Vermieter nicht einverstanden ist, ich habe schon gekündigt und bin mit Anwalt in Gespräch für Mediation/klagen für Schadenersatz; Ich weiss noch nicht was alles am Ende will bringen, vielleicht noch nach Gericht, aber was ich doch jetzt weiss alles kostet mir viel Zeit (sehr wichtig anno 2010;kostet mir meine Gesundheit/Studien/Arbeit) und Kopfschmerzen, nur für ein paar Loosers (inkl der Vermieter; ist der Grosste); als Normales Mensch bist du es who is paying the bill, so meine Rat; pack your bags and leave, und nimm nur noch eine Penthouse-Etage (wenn der Boden nicht von richtig dickes Stahlbeton ist), darunter bist du vogelfrei!!(evt noch den Vermieter anklagen für slechtes Lärmisolation, sorge dann für 3+ Zeugen)

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