Lärmprotokoll, wann macht es sinn?

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmprotokoll, wann macht es sinn?

Guten Abend

Ich schreibe euch mit Kopfschmerzen und mit ziemlich schlechter Laune ...

Es geht um folgendes:

Vor ein paar Wochen, ist ein neuer Nachbar über mir eingezogen, das bemerkte ich schon 3 Monate davor ... Jeden einzelnen Tag, wurde da oben gebohrt, selbst zur Mittagsruhe!
Ich blieb ruhig und dachte mir, dass es bald schon ein Ende findet.
Anfang Januar stand dann der Umzugs-Lkw draußen und ich sah meinen neuen Nachbar, ein ungepflegter Junger Mann, ungefähr in meinem Alter.
Und dann ging es los, Stampfen über den ganzen Tag, Poltern und hin und her schieben von Möbeln, egal ob zur Mittagszeit oder Nachts.
4 Uhr Morgens geht das gestampfe und gepolter weiter, weswegen ich nicht mehr genügend Schlaf bekomme und mit Kopfschmerzen zur Arbeit gehe.
Ich komme Abends um 4 nach Hause und ... Stampf,Stampf,Stampf, polter,polter,polter ...
Und das geht dann den rest des Tages so.
Doch jetzt treibt der es völlig auf die Spitze, seit 2 Tagen läuft die Waschmaschine und steht offensichtlich nicht richtig, ich höre die richtig poltern und das Geräusch hämmert sich regelrecht in meinen Kopf ... Ich werde langsam wahnsinnig!!!!!
Vor 2 Wochen war der Nachbar der Meinung, seine Kumpels einzuladen und die Musik bis auf anschlag laut zu drehen, nach 22 Uhr habe ich mich dann mit einem Klopfen bemerkbar gemacht, ich hörte nur wie der Typ rumnörgelte aber die Musik zum glück leiser machte.

Einen Brief habe ich bereits hinterlassen doch es hat zu nichts geführt, nun habe ich von einem Lärmprotokoll gelesen.
Ich bin mir allerdings unsicher, ob die Geräusche die über den Tag zu hören sind, auch schon gelten oder nur der Lärm während der Ruhezeiten gilt.
Wie funktioniert das? Dokumentiere ich sätmliche Lärm, wie das Stampfen und die Waschmaschine oder nur das nächtliche Stampfen und Poltern?

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 20:11

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
selbst zur Mittagsruhe

Welche Mittagsruhe?



Zitat (von Phil46):
Ruhezeiten

Welche Ruhezeiten?



Zitat (von Phil46):
Dokumentiere ich sätmliche Lärm, wie das Stampfen und die Waschmaschine oder nur das nächtliche Stampfen und Poltern?

Dokumentieren kann man alles was man will.
Zählen tut nur, was relevant ist - und da fangen dann die Pronleme an.
Denn es reicht nicht, das einen der Lärm vom Nachbarn nervt - wenn das nur sozialadäquate Geräusche sind, hat man schlicht Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
nach 22 Uhr habe ich mich dann mit einem Klopfen bemerkbar gemacht, ich hörte nur wie der Typ rumnörgelte aber die Musik zum glück leiser machte.


wohl ein unglücklicher Einstieg in die Diskussion.....

Wäre evtl. besser gewesen, ihn mal anzusprechen, ihn in die eigene Wohnung zu bitten, wenn die Waschmaschine läuft. Evtl. ist ihm gar nicht bewusst, wie viel Du da mitbekommst? Somit ist ein aggressives Klopfen (so wird er es empfunden haben) nicht das beste Mittel der Wahl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Phil46):
selbst zur Mittagsruhe


Welche Mittagsruhe?

Es gibt Bundesländer, da gibt es noch Mittagsruhe. In dieser dürfen allerdings Handwerker einer Firma, bohren und Krach machen. Die Mieter selber nicht, die müssen sich an die Mittagsruhe halten.

Zitat (von Phil46):
Einen Brief habe ich bereits hinterlassen doch es hat zu nichts geführt, nun habe ich von einem Lärmprotokoll gelesen.

Kontraproduktiv, was sagen die anderen Nachbarn? Oder stört nur sie der Lärm?
Sie schreiben, er ist in ihrem Alter, warum lädt man den neuen Mieter nicht mal ein und führt ein sachliches Gespräch. Außerdem sollten sie den Vermieter kontaktieren, was sinnvoller wäre, wenn ein Gespräch nicht fruchtet.
Der Mann ist neu eingezogen, evtl. stehen die Möbel noch nicht so, wie er es gerne hätte, außerdem kann sich viel Wäsche angesammelt haben, welche nun gewaschen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
nun habe ich von einem Lärmprotokoll gelesen.
Da steht meist auch, wann und wie zu messen und zu protokollieren ist?
Sagt dein Mietvertrag und/oder die Hausordnung etwas zur Mittagsruhe? Welche Ruhezeiten möchtest du eingehalten wissen?
Zitat (von Phil46):
Jeden einzelnen Tag, wurde da oben gebohrt,
Es wurde evtl. die freigewordene und angemietete Wohnung renoviert einschl. Bohrarbeiten für was auch immer?
Wer hat denn vorher dort gewohnt?
Ist das Haus evtl. sowieso etwas hellhörig?
Sind eigentlich deine kettenrauchenden hustenden Nachbarn inzwischen ausgezogen?

Mal zusammengefasst:
-Du bist besonders geräuschempfindlich und geruchsempfindlich. Grundsätzlich sensibel.
-Renovieren und Wohnungseinrichtung darf mit Lärm verbunden sein.
-Seit 1 Monat wohnt er dort. Wie er aussieht, ist völlig irrelevant.
-Vor 2 Wochen hat er *Einweihung* gefeiert. Hat sogar die Musik leider gedreht.
-Er wäscht nun zum ersten Mal seit Einzug, vermutlich mal ziemlich viel. Leider rumpelt seine WM.
-Vielleicht zieht er in der Wohnung seine Schuhe nicht aus. Das wäre seine Privatangelegenheit.

Ich sehe da nichts, was durch ein Lärmprotokoll verhindert werden könnte.
Vielleicht sollte man wegen der WM und des Getrampels höfliche Hinweise geben statt einen Brief zu hinterlassen? Vielleicht ahnte der *Obermieter* nicht, was du von ihm hörst? Was hören denn die Mieter unter dir von dir?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es gibt Bundesländer, da gibt es noch Mittagsruhe.

Oder von der Gemeinde, vom Vermieter ... und mit etwas Pech nicht relevant für dien Fall hier.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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