Lärmschutz in WG

4. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Flughund45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmschutz in WG

Hallo,

ich wohne in einer Altbau-WG und habe große Probleme mit dem Lärmschutz. Die Wohnung ist ein Altbau wurde jedoch erst vor ca. 8 Jahren "saniert" bzw. die gesamte Wohnung wurde zu einer WG mit mehreren Zimmern umgebaut. Dies wurde billig von Polen gemacht, weshalb meiner Meinung nach nicht mal die aktuellen Standards eingehalten wurden (z.B. Extrem hellhörige Rigips-Wände, vermutlich nur 1-fach verplankt).

Mein Problem nun ist, dass die Tür zu meinem Zimmer extrem undicht ist und Schall dort ohne Probleme durchkommt. Die Tür ist übrigens auch ziemlich verzogen und liegt nicht plan an dem Türrahmen an.

Mein Zimmer ist auf die, an den Flur grenzende Wohnküche, gerichtet und wenn ich in meinem Zimmer bin höre ich alles was in der Wohnküche passiert. Es gibt keinen großen Unterschied ob meine Tür auf oder zu ist. Gespräche die dort in Zimmerlautstärke geführt werden kann ich mit Leichtigkeit mithören. Dies führt häufig dazu dass ich am Wochenende früh morgens wach werde weil andere Mitbewohner sich dort unterhalten.

Ich habe den Vermieter schon mehrfach darauf hingewiesen, dieser tut es jedoch immer ab und meint das wäre normal in einer WG und er könnte da nichts machen.

Wie sehen hier die rechtlichen Vorgaben aus? Liegt die Beweispflicht hier bei mir? Könnte ich die Miete mindern?

Danke vorab.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beppi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 25x hilfreich)

Trockenbauwände in Wohnungen sind normalerweise einfach beplankt und nie sehr schalldicht. (Dafür gibt es meines Wissens auch keine Standards, nur zwischen Wohnungen). Eine verzogene Tür sollte eingestellt werden (Mangel dem Vermieter melden!), aber billige Türen aus dem Baumarkt werden auch dadurch nicht viel schalldichter.
Normale Wohngeräusche muss man immer hinnehmen. Nur wenn dort auch nachts laute Parties abgehalten werden, hast Du vielleicht eine Chance.
Die einfachere Lösung ist sicherlich umziehen. Oder möchtest Du auf eigene Kosten eine Schallschutz-Wand und -Türe einbauen lassen? (Der Vermieter wird das wohl nicht tun - und zwingen kannst Du ihn nicht.)

-- Editiert von User am 4. November 2025 09:34

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2022 Beiträge, 403x hilfreich)

Oropax kaufen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19842 Beiträge, 7209x hilfreich)

Zitat (von Flughund45):
billig von Polen gemacht

Das mag sein oder auch nicht, ist aber vollkommen belanglos, da wohl deutsches Baurecht greift.
Also nur ein diskriminierender Reflex.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41719 Beiträge, 14598x hilfreich)

Wobei sich mir noch die Frage stellt, ob eine Tür wie beschrieben, die ja schon beim Einzug da und offensichtlich war, einen Mangel darstellt, auf dessen Beseitigung der Mieter einen Anspruch hat.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38960 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Flughund45):
Wie sehen hier die rechtlichen Vorgaben aus?
Innerhalb 1 Wohnung gibt es keine rechtlichen Lärmschutzvorgaben/aktuellen Standards. Daraus ergibt sich, dass die einzelnen WG-Zimmer keine Lärmschutzanforderungen erfüllen müssen.
Er hat 1 Wohnung zur WG-tauglichen Wohnung umgebaut. Ob den Umbau polnische oder australische Arbeiter ausgeführt haben, und ob das billig oder teuer war, ist irrelevant.

Du könntest die undichte und schlecht schließende Tür als Mangel /Schaden mitteilen, sofern du deine Zimmertür jetzt nicht mehr abschließen kannst.

Zitat (von Flughund45):
Könnte ich die Miete mindern?
Das erfüllt keine Lärmschutzwünsche.

Zitat (von Flughund45):
das wäre normal in einer WG
Ja, da hat er Recht. Gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den WGlern... mehr fällt mir nicht ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10696 Beiträge, 4707x hilfreich)

Zitat (von Flughund45):
Wie sehen hier die rechtlichen Vorgaben aus? Liegt die Beweispflicht hier bei mir?
Unter anderem hier finden sich Aussagen zur Beweislast: https://www.haufe.de/id/beitrag/maengel-miete-13-darlegungs-und-beweislast-HI3266613.html. In diesem Fall hier wird der Mieter beweisen müssen, dass ein Mangel vorliegt. Ein Mangel ist eine nicht unerhebliche Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Dieser wiederum ergibt sich typischerweise aus eventuellen vertraglichen Vereinbarungen, dem Zustand bei Anmietung und dem, was ein Mieter üblicherweise erwarten darf.

Soweit das Allgemeine. Hier ist es offensichtlich so, dass bei Anmietung das Zimmer schon in diesem Zustand. Vertragliche Vereinbarungen der Form "ruhiges WG Zimmer" wird es vermutlich nicht geben. Daher wird es darauf hinauslaufen, welchen Schallschutz der Mieter bei Anmietung von diesem Zimmer erwarten durfte.

Üblicherweise darf einen Lärmschutz erwartet werden, wie er beim Bau des Hauses üblich war. Das bezieht sich aber auf den Lärmschutz von Wohnungen nicht Zimmern. Ich kenne keine Rechtsprechung konkret zum Thema WG-Zimmer. Ein Berliner Mieterverein hat hier (https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/anforderungen-an-den-laermschutz-einer-wohnungstrennwand/) einen Kommentar zu einem alten Urteil des AG Berlin gepostet, indem das Gericht tatsächlich den Vermieter zu Maßnahmen verurteilt hat.

Das ist aber nur eine Einzelfallentscheidung und es ging nicht um ein WG Zimmer. Ein anderes Gericht in einem anderen Fall kann sich daran orientieren oder auch nicht. Dennoch kann man natürlich die dortige Argumentation gegenüber dem Vermieter verwenden. Eine Klage auf der Basis anzustrengen, wäre doch recht risikofreudig.



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#7
 Von 
Flughund45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Oropax kaufen.

Sehr hilfreich :crazy:
Ich benutze bereits Ohrstöpsel und höre das trotzdem dadurch, so durchlässig ist die Tür.

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#8
 Von 
Flughund45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das mag sein oder auch nicht, ist aber vollkommen belanglos, da wohl deutsches Baurecht greift.
Also nur ein diskriminierender Reflex.

Hat nichts mit Diskriminierung zu tun, ich wollte nur erläutern, dass der Vermieter hier billig - und vermutlich ohne Einhaltung der aktuellen Baustandards - die Wohnung hat umbauen lassen. Wenn nachträglich etwas umgebaut wird, greift ja die aktuelle DIN-Norm 4109, nicht die alte, die zum Zeitpunkt des Baus galt. Daher müsste auch ein höherer Lärmschutz vorhanden sein. Stattdessen habe ich noch nie eine so hellhörige Wohnung erlebt.

Wie ich von anderen Mietern erfahren habe, sind die Fliesen im Bad schon wenige Monate nach Umbau abgefallen, hier wurde also nicht ordentlich gearbeitet.

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#9
 Von 
Flughund45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wobei sich mir noch die Frage stellt, ob eine Tür wie beschrieben, die ja schon beim Einzug da und offensichtlich war, einen Mangel darstellt, auf dessen Beseitigung der Mieter einen Anspruch hat.

Der Mangel war beim Einzug nicht offensichtlich. Ich habe hier ja nicht Probegeschlafen. Das die Tür massiv undicht ist fällt ja erst nach dem Einzug auf.

Zitat (von Anami):
Ja, da hat er Recht. Gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den WGlern... mehr fällt mir nicht ein.

Ich finde das nicht normal, ich habe noch nie in einer WG erlebt, dass man so viel von den anderen Mitbewohnern mitbekommt. Hier wird schon sehr viel Rücksicht genommen, aber wenn schon Zimmerlautstärke ausreicht damit man selbst deutlich gestört wird liegt ja wohl ein Mangel vor.

-- Editiert von User am 4. November 2025 12:21

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38960 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Flughund45):
Wenn nachträglich etwas umgebaut wird, greift ja die aktuelle DIN-Norm 4109,
Nö. Deine Recherche schlägt fehl. Innerhalb von Wohnungen greift die DIN 4109 nicht.
Bewohner einer Wohnung sollen vor Lärm geschützt werden, richtig.
Allerdings soll nicht jeder Bewohner einer Wohnung vor dem Lärm eines anderen Bewohners dieser Wohnung geschützt werden. Das gibt die beste DIN nicht her und auch ein pfuschloser Bau nicht.

Die DIN nennt Mindestanforderungen und gilt hier für die Wohnungstrennwände, auch Decken, Böden und Fenster. Dass Fliesen abfallen, mag Pfusch am Bau sein oder ist dem *arbeitenden Altbau* geschuldet.

Zitat (von Flughund45):
liegt ja wohl ein Mangel vor.
Ich schrieb ja, teile deinem Vermieter den *Türmangel* mit---> also schriftlich und fordere die Reparatur unter angemessener Fristsetzung . Weiteres ergibt sich.

p.s Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Vermieter zweier nebeneinanderliegender nachträglich ausgebauter DG-Wohnungen von sich aus eine Mietminderung anbot, nachdem Mieter 1 ihn auf einen beweisbaren/belegten Schallschutzmangel an der Wohnungstrennwand aufmerksam machte.
Du siehst, andere Voraussetzungen bringen uU ohne DIN-und Beweislagendiskussion befriedigende Ergebnisse für Mieter und Vermieter. Und als Bonbon noch die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41719 Beiträge, 14598x hilfreich)

Nach der Anfrage war der Türmangel ersichtlich. Man hatte wohl nur die Folgen nicht realisiert. Das ist ein Unterschied.

wirdwerden

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#12
 Von 
Flughund45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Deine Recherche schlägt fehl. Innerhalb von Wohnungen greift die DIN 4109 nicht.
Bewohner einer Wohnung sollen vor Lärm geschützt werden, richtig.
Allerdings soll nicht jeder Bewohner einer Wohnung vor dem Lärm eines anderen Bewohners dieser Wohnung geschützt werden. Das gibt die beste DIN nicht her und auch ein pfuschloser Bau nicht.

Die DIN nennt Mindestanforderungen und gilt hier für die Wohnungstrennwände, auch Decken, Böden und Fenster. Dass Fliesen abfallen, mag Pfusch am Bau sein oder ist dem *arbeitenden Altbau* geschuldet.


Ah okay, gut zu wissen. Wenn man bedenkt dass die Wohnform WG ja heutzutage keine Seltenheit ist, finde ich es aber nicht richtig, dass die DIN-Norm nur auf Wohnungstrennwände angewendet wird. Aber das ist ein anderes Thema.

Danke für deine Infos, werde das mal über den schriftlichen Weg versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38960 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Flughund45):
Wenn man bedenkt dass die Wohnform WG ja heutzutage keine Seltenheit ist, finde ich es aber nicht richtig
Jaja, ich finde es nicht richtig, dass Leute aus Gründen seit ca 60 Jahren die Wohnform WG wählen, um sich in WG die Mietkosten teilen. Und ich finde es 3x nicht richtig, dass wir unendlich viele nicht mehr zeitgerechte DIN und Bauvorschriften als Historischen Pferdeschwanz rumschleppen und in 30 Jahren wahrscheinlich noch nicht 5% davon reformiert oder gar abgeschafft haben.
Jaja, das ist ein anderes Thema.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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