Lagerkosten bei Vermieterpfandrecht

16. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Regine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lagerkosten bei Vermieterpfandrecht

Ich habe leider das Problem, dass mein Vermieter gepfändete Sachen seit 12 Jahren nicht verwertet hat und auch nicht nicht verwerten will.
Ich habe seit letztem Jahr eine Forderung gegen ihn, die er mit 12 Jahren Unterstellkosten aufrechnen will.
Die Forderung der Unterstellkosten wurde erst dieses Jahr gestellt, nachdem ich meine aktuelle Forderung geltend machte.
Das Pfandrecht selber begründet er mit einer verjährten Forderung,
Herausgeben will er die Sachen auch nicht, nur gegen Bezahlung der Forderung, die seit 2007 verjährt ist.

Gibt es ein Gesetz, dass er die Sachen herausgeben muss, wenn kein Verwertungserlös mehr zu erwarten ist?
Wie lange kann der ehemalige Vermieter Unterstellkosten fordern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

2015 ./. 12 Jahre > d.h. die Pfändung müsste dann 2003 erfolgt sein - also lange bevor seine Forderung verjährt war. Natürlich gilt nicht das Prinzip "jetzt sind Deine Forderungen verjährt - aber meine nicht".
Einfach nur die karge Sachverhaltsschilderung zugrunde gelegt dürfte inzwischen sowohl die Geldforderung des Vermieters als auch der Herausgabeanspruch des Meiters verjährt sein.
Möglicherweise war ein Herausgabeanspruch des Mieters bereits 6 Monate nach Mietende verjährt
http://info.bwe-online.de/der-bwe-informiert/bwe-wissensdatenbank/themen-uvw/verjaehrung-des-herausgabeanspruchs-des-mieters.html

Ansonsten müsste man halt auch den gesamten Sachverhalt wissen - also z.B.
wie lief die Pfändung ab? wie das Mietende/die Wohnungsrückgabe? wie und vor allem wann wurde der Herausgabeanspruch geltend gemacht? hat der Mieter/Schuldner seinen ExVermieter/Gläubiger immer über seine aktuelle Zustellanschrift auf dem Laufenden gehalten? etc. etc.

Hier ist noch einiges dazu erklärt - seltsamerweise mit den gleichen Eckdaten > reiner Zufall???

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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