Lagerraum: Kündigung(-sfrist) nach Zwangsversteigerung

18. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
freifacht
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Lagerraum: Kündigung(-sfrist) nach Zwangsversteigerung

Hallo zusammen,

folgende Situation:
es besteht ein (wörtlich) "Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume und Grundstücke".
Wobei der Lagerraum (eine kleine Nische in einer ehemaligen Möbelhalle) vom Mieter (der selbst kein Gewerbetreibender ist) nicht gewerblich genutzt wurde, sondern nur als privates Lager.
Nun wurde das Objekt im Dezember zwangsversteigert, was der Mieter allerdings erst vor wenigen Tagen erfahren hat.
Er ist weder vom alten Eigentümer noch vom neuen schriftlich kontaktiert worden.
Allerdings behauptet der neue Eigentümer, dass er versucht hätte, telefonisch Kontakt aufzunehmen, da er lediglich eine Telefonnummer erhalten hätte, aber keinen Namen oder Anschrift.
Dieser angebliche Kontaktversuch ist jedoch von Mieterseite aus nicht nachvollziehbar.
Auch hat er laut eigener Aussage auch keine Kenntnis über den Mietvertrag, d.h., ihm liegt, anders als dem Mieter, kein Mietvertrag vor.
Nun möchte der Eigentümer, dass das Lager so schnell wie möglich, spätestens in 2 Monaten, geräumt wird.
Laut Mietvertrag besteht jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn die Kündigung nicht bis zum 3ten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist eingeht.


Jetzt ist die Frage, ob der neue Eigentümer an den alten Mietvertrag gebunden ist.
In dem Fall könnte er frühestens im Juli kündigen, wodurch der Mieter Zeit bis Ende September hätte, mit etwas weniger Stress und Zeitdruck an die Räumung ranzugehen.
Bei einem normalen Verkauf ist es ja m.W. so, dass die alten Mietverträge mit übernommen werden müssen.
Hier handelt es sich ja allerdings um eine Zwangsversteigerung und ich weiß nicht, ob dies einen Unterschied macht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

Vielen Dank schon mal :-)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kauf/Zwangsversteigerung bricht nicht Miete.
Der alte Mietvertrag ist weiterhin gültig.

Der Vermieter muss mindestens den Mietvertrag in Schriftform gegenüber dem Mieter kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen