Lagerraum in Mietwohnung

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
,jiohj
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Lagerraum in Mietwohnung

1. Ich habe in einer 10 Zimmer Wohnung (wenn ich Abstellkammer, Mädchenzimmer, Bad und Klo mitzähle) einem Bekannten das Mädchenzimmer als Lagerraum vermietet, da ich ihm 2600 € geliehen habe und wollte das er dafür eine Sicherheit stellt. Diese Sicherheit sind die in seinem Raum gelagerten Bücher.

Die Türe zu diesem Raum ist seit ewiger Zeit ausgerissen - kann nicht mehr geschlossen werden.

Soweit ich weis darf eine Wohnung nicht als Lagerraum genutzt werden. Deswegen verfrachte ich jedes mal wenn die Vermieterin kommt um den Schaden zu begutachten die Bananenkisten in einen anderen Raum.

Nachdem die Vermieterin fast ein Jahr lang den Schaden nicht behoben hat wurde Sie nun von einem Mietverein aufgefordert dies bis zum 14.11. zu tun - sonst beauftrage ich am 15.11. selber einen Handwerker.

Am 8.11. will Sie erneut den Schaden begutachten und überprüfen ob der Untermieter dort wohnt.

FRAGE: Muss ich die Sachen wieder rausräumen und eine Matratze dort rein legen?

2. In einer Räumungsklage gegen mich (die ich gewonnen habe) hat die Vermieterin bemängelt das es zu viele Sachen in der Wohnung gäbe. Das Gericht hatte damals bedenken dagegen, "dass der Vermieterin ein Fortsetzen des Mietverhältnisses unzumutbar ist, immerhin ist ca 10 Jahre der Zustand in der Wohnung geduldet worden, so dass jetzt nicht ganz einsichtig ist, warum nunmehr die Wohnung nach den Vorstellung der Klägerin von den Gegenständen befreit werden sollte" Ausserdem hatte das Gericht "dagegen Bedenken, ob der Beklagte überhaupt renovierungspflichtig ist".

Gemäss meines Mietvertrags bin ich nämlich zur Anfangs, Zwischen und Endrenovierung verpflichtet, was laut BGH als Benachteiligung des Mieters angesehen und somit unwirksam ist.

Da die Vermieterin aber nicht renoviert (abgesehen von etwa 10 % eines Zimmers das eine feuchte Ausenwand hatte..) habe ich bzw Untermieter dies TEILWEISE gemacht. Daraus will die Vermieterin nun zusammen mit der Tatsache das der verstorbene Lebenspartner (durch dessen Testament ich in den Mietvertrag eintrat) einzelne Räume gestrichen hatte vor 1990, einen Strick drehen, indem Sie von "Gewohnheitsrecht" spricht. "Sie haben ja immer renoviert, dann müssen Sie es weiter machen!"

FRAGE Kann Sie das? Sollte ich nun Untermieter bitten nicht zu streichen damit die Schönheitsrperaturen nicht trotz unwirksamer Klauseln generell wieder von uns gemacht werden müssen?

Die Wohnung wird langsam immer leerer, was der Vermieterinn nicht schnell genug geht. (Ich bin Testamentarisch zur Veräuserung an den Meistbietenden verpflichtet, was SEHR SEHR aufwendig, wenn nicht eine LEBENSAUFGABE ist) Hat Sie Chancen gegen mich trotz des Hinweises des Gerichts?

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
,jiohj
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die Antwort!

Gut dann sind es 5,5 Zimmer, da das Mädchenzimmer als halbes Zimmer zählt und somit prädistiniert als "Lager" ist.

Wiso die Türe so aussieht entzieht sich meiner Kentnis. Als ich mit meinem Lebenspartner dort lebte war die Tür nie zu. Er war Messie und ALLES stand bis auf kleine Gänge voll! Das habe ich erst entdeckt als ich so etwa 50 % der Dinge veräusert hatte und die Türe wieder schliesen konnte. Das Material ist total spröde - ausgerissen - morsch - irreparabel!

5 Genau wg einer dieser Paragraphen bin ich ja in der Wohnung - sorry das ich das nicht so genau geschrieben habe als juristischer Leie... Das Testament hat die Lebenspartnerschaft nur bestärkt. Die Lebenspartnerschaft war der Vermieterin bekannt, aber sie wurde dennoch mit Händen und Füssen betitten, da ich für den Notfall noch eine andere Wohnung hatte in der ich aber nie wohnte, was sie genau andersrum darstellt. Sie versucht ALLE Tricks um durch Neuvermietung mehr Kohle zu bekommen. 38 nicht beweisbare Gründe hat sie gegen mich vorgebracht und kramt sie immer wieder aus der Schublade... Richtiger Psychoterrer. Das ist Ihr Konzept. ABER ICH ZIEHE NICHT AUS ZU IHREM GEFALLEN. Desto mehr Stress Sie macht desto mehr Kontra gebe ich. Ich kämpfe für diese Wohnung wie es mein inng geliebter Freund gemacht hätte.

8 Das steht nicht im Urteil sondern war ein Hinweis des Gerichts nach dem ersten Verhandlungstag. Sie ging in Berufung, zog diese aber wegen Chancenlosigkeit zurück.

Wir haben einen Vergleich geschlossen in dem Sie zustimmte bis July 2006 die alte Elektrik im Bereich Flur, Küche, Bad, WC, Abstellkammer, kleiner Salon und Schlafzimmer in einen den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Zustand zu versetzen. 2 Elektriker marschierten durch die Wohnung und sagten was alles gemacht werden muss. Bis heute ist es nicht fertig, weswegen ich in Höhe der vorletzten Mieterhöhung mindere. Nun behauptet die Vermieterin der Elektriker hätte Ihr gesagt das es doch nicht gemacht werden müste. es ar Ihr einfach zu teuer aber andererseits will sie natürlich auch keine Mietminderung, die sich aber auch auf die nicht durchgeführten Renovierungsarbeiten stützt.

Zusatzfrage: Ich habe im Internet gefunden das 2 mal am Tag durch Querlüftung gelüftet werden muss. Nun schickt Sie mir das 5 mal am Tag gemäs eines damals führenden Energieversorgers gelüftet werden müsse.

FRAGE: Kann sie das verlangen? (ich traue Ihr durchaus zu das sie dies durch einen Detektiv kontrolliert, wir haben aber nirgendwo Schimmel der durch schlechte Lüftung verursacht wäre)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich habe im Internet gefunden das 2 mal am Tag durch Querlüftung gelüftet werden muss. Nun schickt Sie mir das 5 mal am Tag gemäs eines damals führenden Energieversorgers gelüftet werden müsse.

Das sind jeweils Empfehlungen. Relevant ist lediglich, dass durch falsches Lüftungsverhalten kein Schaden an der Wohnung entstehen darf.

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