Laminat Erneuerung

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat Erneuerung

Hallo,
Ich bin umgezogen und die Wohnung wurde bereits dem Vermieter übergeben.

Ich wohnte 7 Jahre in der Wohnung.

Es sind leichte Quellschäden wo die Spüle stand. Im Flur und im Wohnzimmer an mehreren Stellen.

Keine Kratzer.

Meiner Meinungnach habe ich ordentlich gepflegt.

Versicherung zahlt nicht da kein plötzlicher Schaden entstanden ist.

Nun soll ich 1/7 zahlen für Erneuerung.

Frage:

Zählt dazu auch die Handwerkerkosten?

Muss tatsächlich alles rausgenommen werden ?

Mein Vormieter hat 5 Jahre drin gelebt. Laut Protokoll hatte er sich Gebrauchsspuren. Laminat wurde danach neu verlegt auf Kosten des Vermieters. Gibt es da auch ein Gleichbehandlungrecht?

Danke für Antworten.

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist, ob diese leichte Quellschäden einer normalen Nutzung entsprechen.

Aus meiner Sicht ist ein Laminat in der Küche (wenn es sich nicht um Feuchtraumlaminat handelt) ein untauglicher Bodenbelag und man muss mit Quellschäden rechnen. Da in der Küche immer auch mit Wasser gearbeitet wird.

Anders kann es in Flur und Wohnzimmer aussehen. Hier kann man davon ausgehen, dass Feuchtigkeit vermieden wird, bzw. gleich aufgewischt.

Solltest Du eine Rechtsschutz haben, kannst Du eine Klage riskieren. Aber ich seh ein Risiko. Ich finden auch den geforderten Kostenanteil nicht allzu hoch. Denn Du hast einen neuen Laminat übernommen, und er hält normalerweise nicht nur 7 Jahre.

Ein Gleichbehandlungsrecht gibt es nicht.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Gibt es da auch ein Gleichbehandlungrecht?

Danke für Antworten.


Der Vermieter ist ja kein "Vorgesetzter" des Mieters, von dem man verlangen würde, dass er alle Untergebenen gleich und gerecht behandelt ... Auch wenn viele Vermieter sich als "Patron" aufführen und die Mieter es sich gefallen lassen. Du musst deine Vermieter auch nicht alle gleich behandeln...

Wie kommt der eigentlich auf die Quote von 1/7? Hat der Vermieter das irgendwie erläutert?

Wenn Du schadensersatzpflichtig bist, was sehr zweifelhaft ist, dann für den ZEITWERT des 7 Jahre alten Laminats in den betroffenen Räumen. Keinesfalls für den Neuwert, denn du hast bereits mit der Miete dafür bezahlt, das Laminat normal abwohnen zu dürfen, das musst Du nicht zum zweiten Mal bezahlen.

Wie auch immer, mit den Kosten der Erneuerung des Laminats in der ganzen Wohnung kann er dich nicht belasten.

Bei einem bereits 7 Jahre alten, nicht mehr neuwertigen Laminat im Bereich der Küchenzeile, also da, wo die Wasseranschlüsse sind und auch der neue Mieter wieder eine Spüle draufstellen wird, könnte auch eine lokale Reparatur an Ort und Stelle ausreichend sein, um den Schaden zu beheben. Wie gesagt, wenn Du tatsächlich für den Schaden verantwortlich sein solltest, musst du nicht den Zustand eines neuwertigen Laminats wiederherstellen, sondern den Zustand eines 7 Jahre abgewohnten Laminats. Und wenn irgendwo auf dem Laminat 7 Jahre eine Küchenzeile gestanden hat, sieht man das immer ...


I

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hm, bin echt oft hier überrascht...

1.: Es ist nur der tatsächliche Schaden zu ersetzen. Also in der Regel die Schäden - nicht das "gute" Laminat.

2.: Ich sehe es auch, das Laminat in der Küche nichts zu suchen hat - außer es ist der hochwertige und wasserabweisende, was Vermieter selten verbauen, weil deutlich teurer.

3.: Zeitwert muss berücksichtigt werden. Jetzt ist die Frage, welche Qualität das Laminat hatte; Lebensdauert: 10-15 und 25 Jahre bei sehr guten Laminat. Ich gehe mal davon aus, dass es um ein mittlerer Qualität handelt.


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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

1.: Es ist nur der tatsächliche Schaden zu ersetzen. Also in der Regel die Schäden - nicht das "gute" Laminat.
Ja, wenn man den Schaden so weg bekommt, stimmt das. Es muss aber hinterher so aussehen, wie normal abgenutztes Laminat nach sieben Jahren halt aussieht. Wenn man das nicht hinbekommt, muss der Vermieter einen Flickenteppich auch nicht akzeptieren.


Zitat (von asd1971):
2.: Ich sehe es auch, das Laminat in der Küche nichts zu suchen hat - außer es ist der hochwertige und wasserabweisende, was Vermieter selten verbauen, weil deutlich teurer.
Bleiben immer noch die anderen Wasserstellen.

Zitat (von asd1971):
3.: Zeitwert muss berücksichtigt werden. Jetzt ist die Frage, welche Qualität das Laminat hatte; Lebensdauert: 10-15 und 25 Jahre bei sehr guten Laminat. Ich gehe mal davon aus, dass es um ein mittlerer Qualität handelt.
Dann finde ich die Forderung von 1/7 der Kosten mehr als Kulant: Das Laminat hätte demnach och nicht mal die Hälfte seiner Lebensdauer erreicht!

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#5
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Lebensdauer wird 10 Jahre angegeben. Dahnach wird das berechnet. .1/7 war dann wohl die falsche Berechnung.

Rund 2000 Euro kostet die Reparatur mit Leisten Handwerker laminat. Davon soll ich 750 Euro übernehmen.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Lebensdauer wird 10 Jahre angegeben

Nö, es gibt keine Tabellen über Lebensdauer in Deutschland, hier gibt es nur Einzelfallentscheidungen von Gerichten.
Zitat (von asd1971):
Lebensdauert: 10-15 und 25 Jahre bei sehr guten Laminat

Für den 4€ pro qm kann man die 10 Jahre sehen, Handwerkerqualtität mit ab Klasse 23 auch mit 15 Jahren, und Klasse 31 aufwärts auch schon mal fürs Büro noch mit 25 Jahren angegeben.
Vor Gericht wird es ein Gutachter entscheiden, wenn jetzt nach 7 Jahren der größte Teil noch sehr gut ist und eben nur die beschädigten Stellen einen vorzeitigen Austausch erforderten, na dann hat man ganz schlechte Karten.
Und keiner hier im Forum kennt den Zustand, also kann man keine Zeiten nennen, auch wenn manche das gerne tun.
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Rund 2000 Euro kostet die Reparatur mit Leisten Handwerker laminat. Davon soll ich 750 Euro übernehmen.

Wenn der alte Laminat auch vom Handwerker gekommen ist, dann sind die ca 11 Jahre gar nicht mal hoch gegriffen. Da vermutlich der alte Laminat also schon getauscht wurde, dürfte hier vor Gericht der Handwerker als Zeuge befragt werden, welcher vermutlich auch den Zustand geschätzt hatte.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

@0815Frager: Liest du eigentlich die Fragen bevor du antwortest?

Der Threadstarter selber schreibt, dass der Vermieter die Lebensdauer mit 10 Jahren angegeben hat. Darüber ist keine Diskussion nötig, drunter wird's eher nicht gehen. Einzig interessant könnte sein, ob der Vermieter bei Problemen wirklich an dieser einmal gemachten Ausage festzuhalten ist oder ob er nachträglich auch eine Lebensdauer von 15 Jahren ansetzen kann.



Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Rund 2000 Euro kostet die Reparatur mit Leisten Handwerker laminat. Davon soll ich 750 Euro übernehmen.
Bitte nochmal konkret: 1/7 von 2000 Euro sind keine 750 Euro. Was genau wird jetzt gefordert? Gibt es bereits eine Rechnung mit Mehrwertsteuer oder nur einen Kostenvoranschlag?

Zwei Hinweise dazu: Meiner Meinung nach wäre bei einer Abrechnung nach Kostenvoranschlag die Mehrwertsteuer nicht zu tragen. Denn die fällt erst dann an, wenn die Arbeiten wirklich ausgeführt werden. So wird es z.B. auch bei KFZ-Haftpflichtschäden gemacht.

Zum zweiten bin ich ich der Meinung, dass der Schaden die Handwerkerkosten umfasst und diese ebenfalls mit der Quote (hier offenbar 1/7) zu rechnen sind. Zumindest diejenigen Handwerkerkosten, welche bei einem "normalen", altersbedingten Austausch des Laminats auch anfallen. Einzig Kosten, die ganz speziell nur wegen der Beschädigung entstehen, wären vom Schädiger komplett zu zahlen.


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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@0815Frager: Liest du eigentlich die Fragen bevor du antwortest?

Der Threadstarter selber schreibt, dass der Vermieter die Lebensdauer mit 10 Jahren angegeben hat.

Die Frage stelle ich mich bei Dir ernsthaft, denn das hat der TE geschrieben:
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Lebensdauer wird 10 Jahre angegeben. Dahnach wird das berechnet. .

Hier kann man nicht heraus lesen, wer diese Lebensdauer angegeben hat?

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Diskussion um den berühmten 281 fang ich gar nicht erst an, aber mal 3 Schritte zurück.

Quellschäden am Laminat in der Küche direkt an der Spüle sind meines Erachtes keine Schäden, sondern normale Abnutzung, da der Umgang mit Wasser in einer Küche direkt an der Spüle bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.
Nur wie erklärt man Flur und Wohnzimmer?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Schlüssel ist letzte Woche (mai) übergeben worden.

Im Protokoll steht das Laminat erneuert werden muss.

Kostenvoranschlag habe ich bereits erhalten. Als Kopie mit Rechnung Vermieter darunter (handschriftlich) was ich davon zahlen muss.

Siehe oben genannte zahlen. Er wollte mir dies nochmal offiziell zuschicken.

2 Tage später bekam ich Brief mit der Aufforderung den Schaden zu beseitigen. Frist 2 Wochen. Ansonstengeben sie dasan einem Anbieter weiter und ich habe Folgekosten/verzögerungskosten zu zahlen.

In rot ist vermerkt dann nur den Betrag der bis zur vollen Abschreibung fällig wäre.

Wie der Schaden entstand kann ich nicht sagen.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

@ Unbekanntunbekannt : Willst du sinnvolle Antworten? Dann gebe sinnvolle Informationen. 1/7 von 2000 sind keine 750, Lebensdauer 10 Jahre passt auch nicht zu einem Alter von 7 Jahren und einer Quote von 1/7. Ich habe keine Lust, mich hier durch den wirren Zahlensalat zu mühen, welcher durch deinen Post #10 absolut nicht geklärt wird.

Dazu fehlen sinnvolle Angaben, was genau das für Schäden sind. So wird keiner wirklich beurteilen können, ob das Beschädigungen oder normale Gebrauchsspuren sind. Nur bei ersterem wäre überhaupt ein Schadensersatz fällig.

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#12
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann keine Bilder schicken. Vereinzelt sind quellspuren von 1 cm Breite 1/2 je rechts und links) und 1 mm stand nach oben.

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Foto hier hochladen https://picr.de/ und dann verlinken.

Kannst du Laminat selbst verlegen? Dann könnte ein Materialkostenzuschuss des VMs ein Kompromiss sein.

Ansonsten hat Cauchy schon angemerkt, bei Kostenvoranschlägen ist die Ust abzuziehen.

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#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Quellschäden am Laminat in der Küche direkt an der Spüle sind meines Erachtes keine Schäden, sondern normale Abnutzung, da der Umgang mit Wasser in einer Küche direkt an der Spüle bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.

Echt?
Dann ist unser Laminat in der Küche seit über 8 Jahren überfällig, gut das man auch darauf hingewiesen wird, sonst wäre es gar nicht aufgefallen. Und ich dachte immer das Geschirr wird im Spülbecken gewaschen, und nicht auf dem Boden?
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Wie der Schaden entstand kann ich nicht sagen.

Hunde zu öfters mal zu Besuch gehabt?
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Kostenvoranschlag habe ich bereits erhalten. Als Kopie mit Rechnung Vermieter darunter (handschriftlich) was ich davon zahlen muss.

Man hätte noch Zeit sich einen anderen Handwerker selbst zu beauftragen, aber bei 3 Zimmer für 2000€ sind nicht gerade hoch, wenn man nur den Anteil davon bezahlt. Denn ca 50€ muss man schon allein bei Entsorgung und neuem Laminat mit Dampfsperre pro qm rechnen, und die Zusatzarbeiten pro Zimmer je nach Größe vielleicht 200 bis 300€.

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#15
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)







Das 1/7 bitte wieder vergessen. Das hat ein Bekannter zu mir gesagt. Hat sich in mein Kopf gebrannt;)

Rechnung läuft auf rund 2000 Euro , mein Betrag soll rund 750 Euro sein. (Von Vermieter angegeben)

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#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Beim Bild von der Küche, nun der Schaden ist nicht in der Nähe von der Küchenzeile, sonst wäre die sehr tief gewesen. Im zweiten Bild (Flur?) sind Abdrücke von Stöckelschuhen etc zu erkennen. Auch im Wohnzimmer schaut es so aus, als wäre durch solche Eindrücke die Oberfläche wohl beschädigt sein, wodurch sich durchaus Wasserschäden ergeben können.
Vom optischen her, würde ich die Qualität auch nur Mittelmaß bezeichnen, wenn jetzt wieder der Gleiche reinkommen soll, dann ist der niedrige Preis vom Handwerker auch erklärbar. Dem Laminat würde ich so auch nur eine maximale Nutzungsdauer von vielleicht 12 Jahen einräumen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Ist das ein verleimter oder ein Klick-Laminat?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Klicklaminat glaub. Ich habe da keine Ahnung. Vermieter sagte der Boden ist nicht mehr versiegelt.

Zu dem anderen. Ich trage Keine Stöckelschuhe. Das wird die Leiter gewesen sein, da ich Fotos machte beim Auszug. Und davor nutzte ich keine.

Der Belag in der Küche ist dort beschädigt wo Spüle und Geschirrspüler stand. Küche ist nur 2 Meter breit.

Also sind 2000 Euro für 32 qm hochgerechnet 40 qm angemessen?

Wenn ich mir die nahaufbahme ansehe spricht nix für versiegelt. In der Küche ganz links leistenähe ist ne aufsparrung. Weiter zur Tür hin auch. Ca 3 mm.

Kenne mich da zu wenig aus.

Wenn ich zählen muss muss ich zahlen. Aber alle sagen das sind gebrauchsspuren. Nichts hält ewig. Daher meine Fragen hier.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Das wird die Leiter gewesen sein, da ich Fotos machte beim Auszug. Und davor nutzte ich keine.

Nö Leiter war es keine, die Druckstellen sind teilweise schon schwarz.

Der Preis ist OK, gut als Vermieter würde ich lieber bessere Qualität verwenden, was wenn Mieter mal länger wohnen.

-- Editiert von 0815Frager am 06.06.2017 21:06
Noch ein Nachtag, ja das ist Click Laminat.

-- Editiert von 0815Frager am 06.06.2017 21:08

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind keine Druckstellen . Das ist nach / wärend Umzug.

Kehren tut man am Ende.;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Das sind keine Druckstellen .

Beim zweiten Bild am Anfang der Bahn ist mit Vergrößerung auch bei schlechter Auflösung klar eine Vertiefung erkennbar.
Wobei die nach noch maligen Betrachten nicht von Stöckelschuhen mit Pfennigabsätzen kommt, sondern der Form nach auch von einem Kieselstein kommen könnte. Gewiss ist es nur ein Ratespiel, wenn man es selbst nicht war, dann gab es einen Besuch. Das soll ja auch kein Vorwurf sein, wir verlangen auch von keinem Besuch das dieser am Eingang seien Schuhe auszieht, allerdings kann dies dann die Oberfläche schon mal beschädigen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Unbekanntunbekannt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da stand die Anrichte. Das Laminat schloss an der Stelle nicht ab. Ob das vom falsch verlegen kommt oder die Anrichte zu schwer oder unvorteilhaft gestanden müsste dann ein Fachmann aufklären.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Sorry, aber ich sehe nicht wirklich Beschädigungen. Vielleicht liegt's an der Bildqualität, aber mir erscheint das Laminat in einem Zustand, wie man es nach 7 Jahren erwarten darf.

Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Rechnung läuft auf rund 2000 Euro , mein Betrag soll rund 750 Euro sein. (Von Vermieter angegeben)
Das wären 3/8 und nicht 3/10, wie es bei einer geschätzten Lebensdauer von 10 Jahren und einer Restzeit von 3 Jahren anzunehmen wäre. Woher kommt der Unterschied?

Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Wenn ich zählen muss muss ich zahlen. Aber alle sagen das sind gebrauchsspuren. Nichts hält ewig. Daher meine Fragen hier.
Es gibt Antworter hier, bei denen sich der Eindruck aufdrängt, der Mieter sollte immer alles zahlen. Und es gibt auch Antworter hier, bei denen es anders herum ist. Von daher wird es dir schwer fallen, eine belastbare Einschätzung zum Thema "Schaden oder normale Gebrauchsspuren" zu bekommen. Ebenso wird es aufgrund der doch sehr unterschiedlichen Perpektiven der Antworter schwer werden, sinnvolle Schadensschätzungen zu erhalten.

Meiner Meinung nach lässt sich daher nur eines festhalten: Wenn du nichts selber machen willst, so solltest du dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Damit reduzierst du mögliche Mietausfallzeiten, die ja offenbar schon angedroht wurden. Diese wären nämlich voll zu zahlen, wenn du wirklich einen Schaden verursacht hast und aufgrund von genau diesem Schaden der Vermieter nachweisbar nicht weitervermieten konnte. Zu den Stichworten alt-für-neu auf Handwerkerleistungen sowie auf die Mehrwertsteuer habe ich bereits etwas geschrieben.

Meine persönliche Meinung auf Basis der Bilder: Ich würde nichts zahlen. Sollte es dann Probleme mit der Kaution geben, muss man sich dann halt überlegen, ob man klagen oder seine Ruhe haben möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du Kannst dem Vm 300 € aus Kulanz anbieten, damit Ruhe ist. Ansonsten sind das Gebrauchspuren. Der VM soll da erst mal erklären, was er als Schaden sieht ( nach 7 Jahren Gebrauch).

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Damit reduzierst du mögliche Mietausfallzeiten, die ja offenbar schon angedroht wurden.

Die wurden doch nur angedroht, so wie es aussieht werden die bei Ausführung durch den Handwerker bisher nicht als Forderung gestellt. Die könnte der Vermieter auch einfordern wenn z.B der Handwerker nicht sofort Zeit hat um den Auftrag aus zu führen.
Bisher schaut es eher nach dem Typ Vermieter aus, Schaden behoben damit ist alles geklärt.
Zitat (von cauchy):
Meine persönliche Meinung auf Basis der Bilder:

Solche Ratschläge sind im Netz sehr einfach, denn man muss wie immer nicht dafür die Haftung übernehmen, wenn Gutachter und Gerichtskosten dazu kommen. Die Bilder sind nicht in hoher Auflösung jedoch auch da lassen sich schon Dinge erahnen, welchen nicht als Gebrauch zu deuten sind. Ganz aus der Sache wird man nicht raus kommen, nur besteht eben die Chance das mit solchen Ratschlägen die Kosten dann explodieren.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von cauchy):
Meine persönliche Meinung auf Basis der Bilder:


Solche Ratschläge sind im Netz sehr einfach, denn man muss wie immer nicht dafür die Haftung übernehmen, wenn Gutachter und Gerichtskosten dazu kommen. Die Bilder sind nicht in hoher Auflösung jedoch auch da lassen sich schon Dinge erahnen, welchen nicht als Gebrauch zu deuten sind. Ganz aus der Sache wird man nicht raus kommen, nur besteht eben die Chance das mit solchen Ratschlägen die Kosten dann explodieren.


Das war kein Rat, sondern meine Meinung. Und als solche auch ausreichend deutlich gekennzeichnet. Im Gegensatz zu deinen Äußerungen, die du offenbar gerne als Fakt verkaufen möchtest, was sie jedoch nicht sind.

Vielleicht noch ein Denkanstoss von mir: Es gibt offenbar Laminat, bei dem man von einer Lebenszeit von etwa 10 Jahren ausgeht. Es ist aber nicht so, dass das dann 10 Jahre lang perfekt und fabrikneu aussieht und dann von einem Tag auf den anderen zusammenfällt. Es gibt einen schleichenden Prozess der irgendwann nach durchschnittlich 10 Jahren in einem mehr oder weniger unansehlichen Bodenbelag endet. Daher ist nach 7 von 10 Jahren bei einem solchen Laminat zu erwarten, dass bereits deutliche Abnutzungsspuren zu sehen sind. Das wäre normal und kein Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Sorry, aber ich sehe nicht wirklich Beschädigungen. Vielleicht liegt's an der Bildqualität, aber mir erscheint das Laminat in einem Zustand, wie man es nach 7 Jahren erwarten darf.


Sehe ich auch so. Übliche Gebrauchsspuren nach 7 Jahren und weit und breit nix, was einen umfänglichen Austausch rechtfertigt.

Und Mietausfallzeiten dadurch? Die Wohnung ist nicht unbewohnbar.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Lebensdauer wird 10 Jahre angegeben

Nö, es gibt keine Tabellen über Lebensdauer in Deutschland, hier gibt es nur Einzelfallentscheidungen von Gerichten.
Zitat (von asd1971):
Lebensdauert: 10-15 und 25 Jahre bei sehr guten Laminat

Für den 4€ pro qm kann man die 10 Jahre sehen, Handwerkerqualtität mit ab Klasse 23 auch mit 15 Jahren, und Klasse 31 aufwärts auch schon mal fürs Büro noch mit 25 Jahren angegeben.
Vor Gericht wird es ein Gutachter entscheiden, wenn jetzt nach 7 Jahren der größte Teil noch sehr gut ist und eben nur die beschädigten Stellen einen vorzeitigen Austausch erforderten, na dann hat man ganz schlechte Karten.
Und keiner hier im Forum kennt den Zustand, also kann man keine Zeiten nennen, auch wenn manche das gerne tun.
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Rund 2000 Euro kostet die Reparatur mit Leisten Handwerker laminat. Davon soll ich 750 Euro übernehmen.

Wenn der alte Laminat auch vom Handwerker gekommen ist, dann sind die ca 11 Jahre gar nicht mal hoch gegriffen. Da vermutlich der alte Laminat also schon getauscht wurde, dürfte hier vor Gericht der Handwerker als Zeuge befragt werden, welcher vermutlich auch den Zustand geschätzt hatte.


Sorry, aber was willst du mir damit sagen? Ich habe die Zeitwerte entsprechend angegeben, und du wiederholst sie... Langeweile?

Offensichtlich liest du nicht mehr die Threads aus Sturheit.

1.: Der jetzige Mieter wohnt dort seit 7 Jahren.
2.: Vor dem jetzigen Mieter war das Laminat schon 5 Jahre genutzt.

-> 12 Jahre!

Weiter: es muss in der Regel nur der Schaden ersetzt werden, die verursacht wurde. Wenn der Vermieter neue Leisten will (die nicht beschädigt sind), so ist das das Problem des Vermieters. Genauso die Küche. Da werden wohl auch paar qm rauskommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von asd1971):

1.: Es ist nur der tatsächliche Schaden zu ersetzen. Also in der Regel die Schäden - nicht das "gute" Laminat.
Ja, wenn man den Schaden so weg bekommt, stimmt das. Es muss aber hinterher so aussehen, wie normal abgenutztes Laminat nach sieben Jahren halt aussieht. Wenn man das nicht hinbekommt, muss der Vermieter einen Flickenteppich auch nicht akzeptieren.


Zitat (von asd1971):
2.: Ich sehe es auch, das Laminat in der Küche nichts zu suchen hat - außer es ist der hochwertige und wasserabweisende, was Vermieter selten verbauen, weil deutlich teurer.
Bleiben immer noch die anderen Wasserstellen.

Zitat (von asd1971):
3.: Zeitwert muss berücksichtigt werden. Jetzt ist die Frage, welche Qualität das Laminat hatte; Lebensdauert: 10-15 und 25 Jahre bei sehr guten Laminat. Ich gehe mal davon aus, dass es um ein mittlerer Qualität handelt.
Dann finde ich die Forderung von 1/7 der Kosten mehr als Kulant: Das Laminat hätte demnach och nicht mal die Hälfte seiner Lebensdauer erreicht!


Wenn das Laminat bereits 12 Jahre hat bei 15 Jahre Zeitwert, dann bleibt nicht mehr viel übrig. Gilt auch für den Abzug der Küche (auch einige qm). Insofern kann 1/7 auch zu hoch sein (deutlich zu hoch).

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Akkarin):
Quellschäden am Laminat in der Küche direkt an der Spüle sind meines Erachtes keine Schäden, sondern normale Abnutzung, da der Umgang mit Wasser in einer Küche direkt an der Spüle bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.

Echt?
Dann ist unser Laminat in der Küche seit über 8 Jahren überfällig, gut das man auch darauf hingewiesen wird, sonst wäre es gar nicht aufgefallen. Und ich dachte immer das Geschirr wird im Spülbecken gewaschen, und nicht auf dem Boden?
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Wie der Schaden entstand kann ich nicht sagen.

Hunde zu öfters mal zu Besuch gehabt?
Zitat (von Unbekanntunbekannt):
Kostenvoranschlag habe ich bereits erhalten. Als Kopie mit Rechnung Vermieter darunter (handschriftlich) was ich davon zahlen muss.

Man hätte noch Zeit sich einen anderen Handwerker selbst zu beauftragen, aber bei 3 Zimmer für 2000€ sind nicht gerade hoch, wenn man nur den Anteil davon bezahlt. Denn ca 50€ muss man schon allein bei Entsorgung und neuem Laminat mit Dampfsperre pro qm rechnen, und die Zusatzarbeiten pro Zimmer je nach Größe vielleicht 200 bis 300€.


Bin da grad fassungslos, was du einem Mieter rätst...

-- Editiert von asd1971 am 08.06.2017 01:46

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