Laminat Sowiesokosten

6. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
kradeno
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat Sowiesokosten

Hallo,

ich ziehe nach 3 Jahren aus meiner Wohnung aus, bei mir im Zimmer (etwa 20 m²) liegt Laminat. In selbigem befinden sich 2 Schäden, ein kleines, etwa 3cm breites Loch und 2 etwa 50 cm lange Kratzer. Das Laminat ist verklebt und die Kratzer nur durch Austausch des Laminats zu beheben. Bei der ersten Besichtigung der Hausverwaltung wurde das auch prompt festgestellt und mir nahe gelegt, diese Fehler zu beseitigen. Ich war erstmal geschockt, das Loch war schon beim Einzug drin aber dummerweise nicht im Protokoll vermerkt worden, die Kratzer entstanden durch Schieben eines Tisches durch mich. Danach erstmal im Internet schlau gemacht und entdeckt, dass wohl nur der Zeitwert des Laminats ersetzt werden müsste, falls ich selber nicht repariere. Habe nochmal mit dem Mieterbund gesprochen und dort wurde mir bestätigt, dass die Kosten für die Arbeitszeit der Vermieter selbst tragen müsse, sog. Sowiesokosten. Mein Einwand, dass bei einem Alter des Laminats von 5 Jahren der Vermieter doch einen größeren Aufwand hätte, wenn er anstatt alle 10 Jahre alle 5 Jahre erneuern müsste, wurde zwar nachvollzogen, aber darauf nur erwidert, dass das zwar stimme, aber die Gerichte so entscheiden würden. Kann mir das jemand erklären bzw bestätigen?

Weiter kann ich das Alter des Laminats nicht genau bestimmen, es war schon beim Einzug vorhanden und auch beschädigt an anderer Stelle (und dort auch im Protokoll vermerkt), aber eine Jahreszahl weiß ich nicht. Wer muss das im Fall der Fälle nachweisen, die Hausverwaltung, die den Anspruch auf Kostenbeteiligung hat, oder ich als Mieter? Hinzu kommt, dass während der Mietzeit die Verwaltung noch gewechselt hat und da mal schnell was verloren gegangen sein könnte...

Vielen Dank für alle Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Das Alter muss der VM beweisen. Wenn schon Schäden beim Einzug vorhanden waren, dann lässt das darauf schließen, dass das Laminat nicht mehr ganz neu war.
Die Aussage zu den Arbeitskosten finde ich zwar merkwürdig, andererseits ist das oft nicht der Riesenbetrag im Vergleich zum Materialpreis, vor allem wenn man das Laminat von dem verlegen lässt, bei dem man es gekauft hat und es sich um ein hochwertiges Material handelt.

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#3
 Von 
guest123-2123
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 23x hilfreich)

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Super Antwort ded11, hilft dem Frager sicher weiter......

http://de.wikipedia.org/wiki/Sowiesokosten

Könnte schon stimmen, die Aussage des Mieterbundes.

Gruß
Michael

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#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Morti,

nachvollziehen kann ichs auch nicht ganz, nur so deuten, daß der VM das Material ersetzt bekommt (Zeitwert), d.h. der Schaden am Material ist abgegolten, die Verlegung wäre dann wohl am Ende der Lebenszeit des Materials eh vom VM zu tragen gewesen.

Gruß´
Michael

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

... die Verlegung wäre dann wohl am Ende der Lebenszeit des Materials eh vom VM zu tragen gewesen.

Aber nur zum Ende der Lebenszeit des Materials.
Nicht aber bei vorzeitiger Verlegung.
Wieviel mal muß der VM die Verlegungskosten tragen, wenn größere Schäden innerhalb der Material-Lebenszeit mehrmals vorkommen ?

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
kradeno
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für eure antworten

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