Laminat abgewohnt - wozu ist Vermieter verpflichtet?

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Elmorich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat abgewohnt - wozu ist Vermieter verpflichtet?

Hallo,
Familie x besichtigt ihre neue Wohnung, (wofür Mietvertrag schon existiert aber noch nicht unterschrieben wurde), und stellt fest, dass das Laminat schon stellenweise sehr abgenutzt und abgewohnt ist (Beschichtung komplett runter, vergilbt, alte Standstellen von Möbeln zu sehen). Welches Recht hat man in dem Fall als neuer Mieter auf neuen Bodenbelag bzw welchen Pflichten hat der Vermieter nachzukommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ein Anspruch auf Auswechselung des Laminats besteht nicht. Wenn Ihr den Mietvertrag so unterzeichnet, dann mietet Ihr eine Wohnung mit unschönem Fußboden, und das wars.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ohne weitere Regelungen im Mietvertrag gilt § 535 BGB . Darin heisst es u.a.

Zitat:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Erst wenn die Wohnung aufgrund des Bodens nicht mehr bewohnbar ist, kann die Wiederherstellung eines zum Gebrauch geeigneten Zustandes verlangt werden. Das ist aber nicht notwendig ein neuer Laminatboden!

1x Hilfreiche Antwort

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