Laminat beschädigt. Wer muss zahlen?

19. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
TheMan1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Laminat beschädigt. Wer muss zahlen?

Hallo,

seit 3 Jahren wohne ich in meiner kleinen Studentenwohnung mit einer Kaltmiete von 155 Euro und 29m².

An der Stelle, wo mein Bürostuhl mit Rollen ca 1 Jahr stand, ist der Laminat beschädigt(Jetzt habe ich die Wohnung umgestellt und benutze eine Schutzunterlage unter dem Bürostuhl). Die oberste Schicht des Laminats löst sich ab. Im Rest der Wohnung ist der Laminat eigentlich in Ordnung. Der Laminat war bereits bei Einzug verlegt.

Ich werde bald umziehen, und will diese Sache am besten vorher klären. Habe nämlich Angst um meine Kaution.
Bevor ich mich beim Mieter melde, wollte ich mich erkundigen, wie die Rechtslage aussieht.


Worauf muss ich mich einstellen, beziehungsweise was kann ich beim Vermieter durchsetzen?

Im Mietvertrag steht:
"Das Mieter verpflichtet sich, sich an kleineren Instandsetzungsarbeiten an den Gegenständen, die seinen direkten und häufigen Zugriff unterliegen zu beteiligen(Warmwasserbereitern, Installationen aller Art, Beschlägen, Schlössern u.a.). Begrenzt wird die Kostenbeteiligung je Einzelfall auf 75,00 €, im Jahr auf 6% der Jahresnettomiete (ohne Betriebskosten).

Alle darüber hinausgehenden Kosten für Reparaturen werden vom Vermieter getragen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung vor Bezug zu renovieren. Vom Mieter sind Schönheitsreparaturen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen durchzuführen, damit die Wohnung ständig in gutem Zustand unterhalten bleibt.

Erfüllt der Mieter diese Verpflichtungen, braucht er bei Anzug nicht mehr zu renovieren."


1. Bild


http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/4p1g-j.jpg

2. Bild




Danke für eure Hilfe!

TheMan1986

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-- Editiert am 19.03.2011 14:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
und benutze eine Schutzunterlage unter dem Bürostuhl
Das wäre von anfang an erforderlich gewesen!
Da Du das unterlassen hast handelt es sich vorliegend um Sachbeschädigung die vom Verursacher zu tragen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Da der Mieter diese Beschädigung herbeigeführt hat, ist er auch zum Ersatz des Schadens verpflichtet.



Je nach Größe des Zimmers und Höhe der Kaution wird da nicht mehr viel übrig bleiben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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