Hallo,
seit 3 Jahren wohne ich in meiner kleinen Studentenwohnung mit einer Kaltmiete von 155 Euro und 29m².
An der Stelle, wo mein Bürostuhl mit Rollen ca 1 Jahr stand, ist der Laminat beschädigt(Jetzt habe ich die Wohnung umgestellt und benutze eine Schutzunterlage unter dem Bürostuhl). Die oberste Schicht des Laminats löst sich ab. Im Rest der Wohnung ist der Laminat eigentlich in Ordnung. Der Laminat war bereits bei Einzug verlegt.
Ich werde bald umziehen, und will diese Sache am besten vorher klären. Habe nämlich Angst um meine Kaution.
Bevor ich mich beim Mieter melde, wollte ich mich erkundigen, wie die Rechtslage aussieht.
Worauf muss ich mich einstellen, beziehungsweise was kann ich beim Vermieter durchsetzen?
Im Mietvertrag steht:
"Das Mieter verpflichtet sich, sich an kleineren Instandsetzungsarbeiten an den Gegenständen, die seinen direkten und häufigen Zugriff unterliegen zu beteiligen(Warmwasserbereitern, Installationen aller Art, Beschlägen, Schlössern u.a.). Begrenzt wird die Kostenbeteiligung je Einzelfall auf 75,00 €, im Jahr auf 6% der Jahresnettomiete (ohne Betriebskosten).
Alle darüber hinausgehenden Kosten für Reparaturen werden vom Vermieter getragen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung vor Bezug zu renovieren. Vom Mieter sind Schönheitsreparaturen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen durchzuführen, damit die Wohnung ständig in gutem Zustand unterhalten bleibt.
Erfüllt der Mieter diese Verpflichtungen, braucht er bei Anzug nicht mehr zu renovieren."
1. Bild
http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/4p1g-j.jpg
2. Bild
Danke für eure Hilfe!
TheMan1986
-----------------
""
-- Editiert am 19.03.2011 14:24
-- Editiert am 19.03.2011 14:26
-- Editiert am 19.03.2011 14:27
-- Editiert am 19.03.2011 14:30
-- Editiert am 19.03.2011 14:31
Laminat beschädigt. Wer muss zahlen?
19. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2011 | 14:20
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Laminat beschädigt. Wer muss zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. März 2011 | 14:31
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:Das wäre von anfang an erforderlich gewesen!
und benutze eine Schutzunterlage unter dem Bürostuhl
Da Du das unterlassen hast handelt es sich vorliegend um Sachbeschädigung die vom Verursacher zu tragen ist.
#2
Antwort vom 20. März 2011 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
Da der Mieter diese Beschädigung herbeigeführt hat, ist er auch zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Je nach Größe des Zimmers und Höhe der Kaution wird da nicht mehr viel übrig bleiben.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
267.636
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
40 Antworten
-
11 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten