Hallo.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ihr seht ja schon beim Betreff um was es mir geht. Wobei da aber einige Faktoren hinzukommen, wo ich mir unsicher bin, inwieweit ich schadensersatzpflichtig bin.
Der Laminat im Wohnzimmer ist an einigen Stellen beschädigt. Ein paar Macken sind entstanden, durch Gegenstände, die heruntergefallen sind. War auch mein Fehler, den ich zugebe.
An einer anderen Stelle hat sich der Laminat gewellt, da der Vermieter über den Teppichboden laminiert hat. Dort sind einige Bretter an den Rändern stärker beschädigt. Wenn man die Treppe zum Wohnzimmer hinaufkommt, sind die Laminatbretter nicht richtig befestigt. Sie haben sich mit der Zeit nach hinten geschoben und ein Kantenschutz am Beginn des Laminats ist auch nicht vorhanden.
Hinzu kommt noch, das mein Vermieter keine Umbaugenehmingung für die Wohnung hatte und mir das Bauamt somit das Wohnen in der Wohnung untersagen will. Mein Vermieter meinte, das er das Geld für die Genehmigung des Umbaus nicht aufbringen kann und nach meinem Auszug die Wohnung als Lagerraum nutzen will.
Jetzt frage ich mich, inwiefern ich für die entstandenen Schäden aufkommen muss und in welcher Höhe? Wie berechne ich das?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Laminat beschädigt
28. November 2017
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Frage vom 28. November 2017 | 10:42
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 7x hilfreich)
Laminat beschädigt
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#1
Antwort vom 28. November 2017 | 11:04
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3172x hilfreich)
ZitatJetzt frage ich mich, inwiefern ich für die entstandenen Schäden aufkommen muss und in welcher Höhe? Wie berechne ich das? :
Natürlich müssen SIe für Schäden aufkommen die Sie verursacht haben ..., aber ist denn schon jemand an Sie diesbezüglich herangetreten? Wenn ja, melden Sie es schlicht Ihrer Haftpflichtversicherung. Wenn nein, warum wollen Sie etwas unternehmen?
#2
Antwort vom 28. November 2017 | 11:20
Von
Status: Unparteiischer (9148 Beiträge, 4272x hilfreich)
Ich bin mir nicht sicher, ob der Teilnehmer das richtig versteht. Daher noch eine Klarstellung. Nach § 538 BGB ist der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache Teil der Miete. Wenn dadurch Verschlechterungen eintreten, ist der Mieter also nicht "Schuld". Er muss dafür nicht aufkommen. Aufkommen muss der Mieter für Beschädigungen, die auf nicht-vertragsgemäßén Gebrauch zurückzuführen sind. Bei der Schadenshöhe ist zu berücksichtigen, welche anderen Schäden das Laminat bereits hat bzw. welchen Wert das Laminat aktuell ohne die Beschädigung durch den nicht-vertragsgemäßen Gebrauch hätte.ZitatNatürlich müssen SIe für Schäden aufkommen die Sie verursacht haben :
In einer Wohnung darf durchaus auch mal etwas runterfallen. Kleinere Dellen oder Kratzer im Laminat sind meiner Meinung nach vertragsgemäßer Gebrauch. Wenn's größer ist, wird's problematisch.
Ein weiterer Punkt könnte jedoch noch § 536c BGB werden. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel zu melden. Sobald der Mieter also festgestellt hat, dass durch fehlerhafte Befestigung Schäden entstehen, dann hätte er dies melden müssen. Wenn der Vermieter nichts von den Problemen wusste, dann kann für eine weitere Verschlechterung der Mieter haftbar sein. Zumindest dann, wenn der Vermieter bei frühzeitiger Mängelmeldung einen größeren Schaden irgendwie hätte vermeiden können.
Was mir nicht so ganz klar ist: Ist das Mietverhältnis bereits beendet? Die Probleme mit dem Bauamt sind allein das Problem des Vermieters. Daraus kann der Vermieter meiner Meinung nach keinen Kündigungsgrund herleiten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2017 | 12:04
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 7x hilfreich)
Nein, das Mietverhältnis läuft noch.
Was den aktuellen Wert des Laminats angeht, kann ich leider nichts dazu sagen. Meines Wissens hat mein Vermieter das Baumaterial beschafft und alles privat machen lassen. Über den Wert des Materials weiß ich genauso wenig.
Angenommen er fordert Schadenersatz....muss er mir dann eine Rechnung von damals vorlegen?
#4
Antwort vom 28. November 2017 | 13:38
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3172x hilfreich)
ZitatAngenommen er fordert Schadenersatz....muss er mir dann eine Rechnung von damals vorlegen? :
ja klar, aber die könnten Sie ja dann weiterreichen an Ihre Versicherung
#5
Antwort vom 28. November 2017 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (45030 Beiträge, 16027x hilfreich)
Zitat:Angenommen er fordert Schadenersatz....muss er mir dann eine Rechnung von damals vorlegen?
Wie der Vermieter den Wert nachweist, ist seine Sache, denn der Wert schließt auch die Arbeitsleistung des Vermieters ein, wenn der das Laminat selbst verlegt hat. Für die Wertermittlung gibt es außer dem Vorlegen der damaligen Rechnung auch noch andere Möglichkeiten. Zu ersetzen ist maximal der Zeitwert. Wenn der Zeitwert aufgrund von Mängeln durch das Verlegen sowieso Null ist, dann muss man sich über Schadenersatzansprüche keine Gedanken machen.
Schäden durch heruntergefallene Gegenstände gehören nach meiner Auffassung nicht zu vertragsgemäßen Gebrauch. Ansonsten stimme ich den Ausführungen von cauchy zu.
Zitat:Mein Vermieter meinte, das er das Geld für die Genehmigung des Umbaus nicht aufbringen kann
Dir (und dem Vermieter) ist hoffentlich bewusst, dass Dir bei so einem Grund für den Auszug Schadenersatzansprüche zustehen. Der Vermieter muss dann insbesondere die Umzugskosten, Kosten der Wohnungssuche einschl. Maklerkosten und auch die Mietdifferenz zahlen, wenn eine vergleichbare Wohnung nur zu einer höheren Miete erhältlich ist.
#6
Antwort vom 28. November 2017 | 14:20
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3172x hilfreich)
ZitatDir (und dem Vermieter) ist hoffentlich bewusst, dass Dir bei so einem Grund für den Auszug Schadenersatzansprüche zustehen :
... so denn der Auszug damit begründet wird könnten evtl. Ansprüche entstanden sein.
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