Laminat verlegt - Vermieter will bei Auszug wieder Teppich?

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
svenna
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat verlegt - Vermieter will bei Auszug wieder Teppich?

hallo,
wir wohnen jetzt 4,5 Jahre hier und haben gekündigt. Beim Einzug war der Teppich neu und nach 4 Jahren war er hin, leider mein Verschulden. Ich fragte den Vermieter ob ich auch Laminat legen könnte. Der sagte kein Problem, könnt machen was ihr wollt , hauptsache vernünftig.
so jetzt beim Auszug sagt er das wieder Teppich reinmuss, er wolle kein Laminat. Im Vertrag steht der Teppich als Zubehör oder so im Vertrag mit drin.
was tun ????
danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verzweifelte_Mieterin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum hast nich einfach Teppich gelegt? Is doch viel günstiger :???:

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"Ich bin nur ne Laie, keine Haftung für meine Aussagen :wipp: "

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#2
 Von 
svenna
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

schöne aussage !!!
danke :bang:

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#3
 Von 
Verzweifelte_Mieterin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

War ja nur ne Frage.
Ich hätte das gemacht, was im Mietvertrag vereinbart ist, also teppuch. Ansonsten hätt ich es mir schriftlich bestätigen lassen (vom VM), dass du verlegen kannst, was du willst.

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"Ich bin nur ne Laie, keine Haftung für meine Aussagen :wipp: "

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#4
 Von 
AnneKaffeekanne
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

'Warum hast nich einfach Teppich gelegt? Is doch viel günstiger'

Mal davon abgesehen, dass das eine absolut nutzlose Antwort war, stimmt die Aussage nicht einmal... Teppich und Laminat tun sich in den Kosten nicht viel - im Gegenteil: guter Teppichboden ist meist teurer als entsprechend gutes Laminat.

@svenna: Wenn es kein Schriftstück darüber gibt, dass die Verlegung des Laminat erlaubt war bzw - viel wichtiger - der Laminatboden beim Auszug übernommen werden würde, kann der Vermieter sehr wohl darauf bestehen, dass die Wohnung in den 'Ursprungszustand' versetzt wird. :-/

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Denke auch, daß die Erlaubnis der VM, daß Ihr Laminat verlegen dürft nicht bedeutet, daß Ihr nach AUszug dies auch drinlassen dürft.
Allerdings wäre ein Ersatz für den Teppich der Zeitwert anzusetzen.

gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Verzweifelte_Mieterin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Seit wann muss ich denn den teuersten und besten Teppich verlegen, den ich finden kann?
Ein einfacher,dennoch angemessener Teppich, fürn 1,20 / m² .. Wo gibts denn da bitte Laminat, das günstiger is?
Aber nun denn.. Wie gesagt, ich denke, du hast dir doppelte aArbeit & Kosten gemacht @ svenna

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"Ich bin nur ne Laie, keine Haftung für meine Aussagen :wipp: "

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#7
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

klar teppich für 1,20 euro/m² ... ich brech ab ... wer will das denn haben??

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da ist dann sicherlich die Frage, was vorher für eine Qualität drin war. Der dünne Teppeich ist nämlich auf dem Betonboden/Estrichboden sehr kalt und sehr hart.

Gruß

Michael

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#9
 Von 
Verzweifelte_Mieterin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

klar teppich für 1,20 euro/m² ... ich brech ab ... wer will das denn haben??

von realmandozer - 16.02.2007 08:02:39

Wer das haben will? Kann ja egal sein, wenn man auszieht. Man ist nicht verpflichtet, nen super Qualitätsteppich beim Auszug zu verlegen. . *augenroll*

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"Ich bin nur ne Laie, keine Haftung für meine Aussagen :wipp: "

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#10
 Von 
AnneKaffeekanne
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

'Wer das haben will? Kann ja egal sein, wenn man auszieht.'

Schonmal dran gedacht, dass zum Zeitpunkt der Laminatverlegung noch gar nicht über Auszug nachgedacht worden sein muss?!
Und mal ehrlich... 'nen 1,20€/m²-Teppich würd ich niemandem zumuten...

Fakt und einzig wichtig für den Thread hier ist aber nur, dass der Vermieter in diesem Fall sehr wahrscheinlich auf den Urzustand bestehen kann, sprich: der Laminatboden raus muss.

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#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Rein rechtlich gesehen ist der Teppich der vertragsgemaesse Zustand.
Damit hat der VM einerseits das Recht, die Wohnung mit Teppich zurueckzubekommen, andererseits ist das Laminat als Einbau zu betrachten. Da nichts vereinbart wurde, kann der VM auf Rueckbau bestehen.

Das Laminat muss also raus, fŸr den fehlenden Teppich ist m.E. Schadenersatz zu leisten. Schadenersatz errechnet sich hier aber Ÿber einen Abzug neu fŸr alt, denn man kann Dich ja nicht verpflichten, einen neuen Teppich zu legen!
Daher muss der VM die Anschaffungskosten des gemieteten Teppichs darlegen. Die Gerichte gehen von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 Jahren aus. WŠre der Teppich demnach zum Zeitpunkt Deines Auszugs 10 Jahre alt, tendiert der Zeitwert eher gegen Null. Bei 5 Jahren zahlst Du noch 50% des Anschaffungswerts usw.

-----------------
"MfG
Susanne"

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