Laminatschaden durch von Vormieterin eingebaute Arbeitsplatte

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
markom
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)
Laminatschaden durch von Vormieterin eingebaute Arbeitsplatte

Guten Tag zusammen,

ich bin im Oktober 2018 in eine neue Wohnung gezogen. In der Küche befand sich von der Vormieterin nur eine Arbeitsplatte mit eingebauter Spüle, diese wollte ich nicht mit übernehmen. Bis zur Wohnungsübergabe befand sich diese aber noch eingebaut in der Küche und ich erklärte mich bereit diese für die Vormieterin zu entsorgen um zeitnah einziehen zu können.

Beim Ausbau fiel dann allerdings auf, dass die Stützen der Arbeitsplatte mit dem Boden verklebt waren. Die Stützen ließen sich nicht ohne beschädigung des Laminats vom Boden entfernen, an den beiden Stellen ist nun die Lackierung/Musterung oben auf dem Laminat abgeplatzt. Da ich meine Helfer nur für zwei Tage hatte und aus der alten Wohnung heraus musste fertigten wir Fotos der beiden Schäden an und bauten dann die Küche auf. Die Einbauküche verdeckt einen Schaden komplett, den anderen nur zu einem Teil.

Den Schaden meldete ich meiner Vermieterin, die klarstellte, dass der Schaden bei meinem Auszug wieder in Ordnung gebracht werden muss und ich daher eine Lösung mit der Vormieterin finden soll. Diese Lösungsfindung zieht sich bis heute hin, da meine Vormieterin zeitweise im Ausland war und Rückmeldungen teilweise zwei Wochen dauern. Da sie ihre Kaution aber erst nach einer Lösungsfindung zurückerhält, drängt sich nun auf eine Lösung.

In zwei persönlichen Gesprächen war ihr Vorschlag, dass wir uns die Reparaturkosten teilen, diesen lehnte ich ab. Vor etwa einem Monat war sie nun mit zwei Handwerkern in der Wohnung, die den Schaden inspizierten und reparieren sollen. Dafür soll ich allerdings die Küche komplett wieder ausbauen oder eine Firma beauftragen die es erledigt. Daraufhin kontaktierte ich erneut meine Vermieterin mit der Bitte, das Problem zu lösen. Diese nimmt sich allerdings vorständig heraus und stellte erneut klar, dass wir untereinander eine Lösung finden müssen. Wie wir es regeln ist ihr egal, der Schaden soll beim Auszug nur reguliert werden.

Da der Schaden nicht von mir verursacht wurde, sehe ich nicht ein die Reparaturkosten auch nur teilweise zu tragen. Die Kosten für die Instandsetzung betragen insgesamt etwa 250€ ohne Ein- und Ausbau der Küche.

Der Fall ist relativ kompliziert gelagert, mich würde aber eine rechtliche Einschätzung interessieren. Wer ist für den Schaden verantwortlich und muss für die Kosten aufkommen?

Vielen Dank bereits im Vorraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von markom):
Den Schaden meldete ich meiner Vermieterin, die klarstellte, dass der Schaden bei meinem Auszug wieder in Ordnung gebracht werden muss und ich daher eine Lösung mit der Vormieterin finden soll. Diese Lösungsfindung zieht sich bis heute hin, da meine Vormieterin zeitweise im Ausland war und Rückmeldungen teilweise zwei Wochen dauern. Da sie ihre Kaution aber erst nach einer Lösungsfindung zurückerhält, drängt sich nun auf eine Lösung.


Wie stellen Sie sich denn so die Lösung vor? Letztendlich haben Sie den Boden beschädigt, klar Sie wollten schnell (früher?) einziehen, aber nun haben Sie den Salat. Auf der anderen Seite, Küchen sind nicht allzu groß, Laminat gibt es schon zum Wegwerfpreis. Und ... man muss dann auch sehen, dass die VM sich den Abzug neu für alt gefallen lassen muss. Unter Berücksichtigung dieser Punkte finden SIe eine Einigung mit der Vormieterin, warum diese allerdings ihre Kaution nicht zurückbekommt ist mir schleierhaft.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von markom):
Bis zur Wohnungsübergabe befand sich diese aber noch eingebaut in der Küche und ich erklärte mich bereit diese für die Vormieterin zu entsorgen um zeitnah einziehen zu können.


Warum gedenkst du dich jetzt nicht mehr an diese Zusage zu halten?

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von markom):

... Bis zur Wohnungsübergabe befand sich diese aber noch eingebaut in der Küche und ich erklärte mich bereit diese für die Vormieterin zu entsorgen um zeitnah einziehen zu können.

.... Die Stützen ließen sich nicht ohne beschädigung des Laminats vom Boden entfernen, an den beiden Stellen ist nun die Lackierung/Musterung oben auf dem Laminat abgeplatzt.


1. Du hast Dich verpflichtet, die Entsorgung zu übernehmen
2. Du hast das Laminat beschädigt.

Zitat (von markom):

Da der Schaden nicht von mir verursacht wurde, sehe ich nicht ein die Reparaturkosten auch nur teilweise zu tragen.


Von wem sonst wurde der Schaden denn verursacht?

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#4
 Von 
markom
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Wie stellen Sie sich denn so die Lösung vor? Letztendlich haben Sie den Boden beschädigt, klar Sie wollten schnell (früher?) einziehen, aber nun haben Sie den Salat. Auf der anderen Seite, Küchen sind nicht allzu groß, Laminat gibt es schon zum Wegwerfpreis. Und ... man muss dann auch sehen, dass die VM sich den Abzug neu für alt gefallen lassen muss. Unter Berücksichtigung dieser Punkte finden SIe eine Einigung mit der Vormieterin, warum diese allerdings ihre Kaution nicht zurückbekommt ist mir schleierhaft.


Die Übergabe fand zu meinem Mietbeginn statt und bei der Schlüsselübergabe war die Küchenzeile eben noch drin. Ich hätte also meinen Einzug verschieben müssen, damit die Vormieterin die Küchenzeile während meiner Mietzeit ausbauen kann.
Der Laminat wurde erst vor kurzem in der Wohnung komplett neu verlegt.
Mein Vorschlag war, die Kosten für die Instandsetzung der Vermieterin zu übergeben, damit diese den Schaden nach meinem Auszug beheben lassen kann.

Zitat (von hiphappy):

Warum gedenkst du dich jetzt nicht mehr an diese Zusage zu halten?


An die mündliche Zusage habe ich mich gehalten, die Küchenzeile ist ausgebaut.

Zitat (von guyfromhamburg):

2. Du hast das Laminat beschädigt.


Mmn. fand die Beschädigung statt, also die Stützen unumkehrbar mit dem Laminatboden verklebt wurden. Die Stützen habe ich noch aufgehoben. Es gab/gibt keine Möglichkeit die Stützen vom Laminat zu lösen ohne dass eine Beschädigung eintritt. Daher würde ich meinen, dass der Schaden in der Obhut meiner Vormieterin mit dem Einbau dieser Stützen eingetreten ist.

-- Editiert von markom am 25.03.2019 17:24

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von markom):
Mmn. fand die Beschädigung statt, also die Stützen unumkehrbar mit dem Laminatboden verklebt wurden.


So ist es halt wenn man Dinge zusagt deren Umfang man nicht einschätzen kann. Die Vormieterin hätte die Küche zu Mietende selber ausbauen müssen, Sie haben zu schnell zugesagt da Sie es eilig hatten

Aber sooo jung kann doch der Boden nicht sein, wenn da schon eine Küche verklebt wurde?

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

markom,

ich denke das jeder Verständnis für die Situation und Ihre Haltung hat.

Aber hier geht es ja um die rechtliche Würdigung.

Sie haben das Eigentum der Vermieterin beschädigt - dass lässt sich ja nun nicht leugnen.

Rechtzeitig den Abbauversuch abzubrechen und die Vormieterin mit ins Boot zu holen, wäre bei diesem Fall sicher die zweitbeste Alternative gewesen.
Die beste, sich auf Arbeiten die man nicht überschaut gar nicht erst einzulassen, wurde ja schon von anderen erwähnt.

Zitat (von markom):
Es gab/gibt keine Möglichkeit die Stützen vom Laminat zu lösen ohne dass eine Beschädigung eintritt.

Dass dürfte vermutlich eine Fehleinschätzung sein, da sich fast jeder Kleber durch geeignete Lösungsmittel und/oder Wärme anlösen lässt. Aber das ist jetzt - also im Nachhinein - im Verhältnis zur Eigentümerin auch unerheblich.

Zitat (von markom):
MMn. fand die Beschädigung statt, also die Stützen unumkehrbar mit dem Laminatboden verklebt wurden.
Selbst wenn man auf diesen Gedankenzug aufspring, wäre bei der Feststellung des eigenen Unvermögens den Kleber zu lösen der Punkt erreicht das Abbauvorhaben sofort zu stoppen.

Und was in aller Welt hat Dich danach dann bewogen Deine Küche aufzubauen. In zwei oder drei Stunden wäre der Schaden bei freiem Raum und Klicklaminat doch behoben gewesen.

Auch meiner Meinung nach spricht hier alles gegen Dich.

Berry

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Als Alternative stelle ich mal zur Diskussion, dass die Vormieterin das Laminat beschädigt hat, da sie Stützen der Arbeitsplatte mit dem Boden verklebt hat. Ohne Beschädigung des Laminats waren diese Stützen nicht zu entfernen.
Auch ist für mich offen, ob und mit welchen Vorbehalten der Vermieter die Wohnung wieder übernommen hat. Es war Sache der alten Mieterin die Wohnung ohne Arbeitsplatte einschl. Stützen zu übergeben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Als Alternative stelle ich mal zur Diskussion, dass die Vormieterin das Laminat beschädigt hat, da sie Stützen der Arbeitsplatte mit dem Boden verklebt hat. Ohne Beschädigung des Laminats waren diese Stützen nicht zu entfernen.


Zitat (von Sir Berry):
Dass dürfte vermutlich eine Fehleinschätzung sein, da sich fast jeder Kleber durch geeignete Lösungsmittel und/oder Wärme anlösen lässt. Aber das ist jetzt - also im Nachhinein - im Verhältnis zur Eigentümerin auch unerheblich.


Zitat (von Spezi-2):
Es war Sache der alten Mieterin die Wohnung ohne Arbeitsplatte einschl. Stützen zu übergeben.

Zitat (von markom):
Bis zur Wohnungsübergabe befand sich diese aber noch eingebaut in der Küche und ich erklärte mich bereit diese für die Vormieterin zu entsorgen um zeitnah einziehen zu können.


Hier hat wohl eins ins andere gegriffen ... Pech inne Verlosung ...

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