Im Haus in dem [color=blue]A[/color]
mit noch anderen 8 Parteien wohnt fehlt einfach Licht im Keller. Es gibt nur einen Lichtschalter an der Tür. Wenn den jemand ausmacht, ist es stockdunkel im Keller und man muss sich an der Wand langtasten, bis man zur Tür kommt. Jetzt hat A gedacht, es wäre gut, wenn im Keller ein kleines Notlicht hinkommt. Wer muss dafür aufkommen? Vermieter? Die Mieter und Wohnungsbesitzer? Einige Wohnungen sind verkauft.
Natürlich müsste das noch mit den anderen Parteien beredet werden. [color=blue]A[/color]
möchte nur schonmal vorab Infos einholen.
mfg
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Lampe anbringen - Wer ist dafür zuständig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:<hr size=1 noshade>Im Haus in dem A mit noch anderen 8 Parteien wohnt fehlt einfach Licht im Keller. Es gibt nur einen Lichtschalter an der Tür. Wenn den jemand ausmacht, ist es stockdunkel im Keller <hr size=1 noshade>
Also fehlt doch eigentlich kein Licht im Keller?
Dann wäre die Pflicht des Vermieters erledigt.
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt hat A gedacht, es wäre gut, wenn im Keller ein kleines Notlicht hinkommt. Wer muss dafür aufkommen? <hr size=1 noshade>
Derjenige der es haben möchte.
Und um die 2 EUR für eine kleine Taschenlampe würde ich kein aufhebens machen...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ich habs mal aufgemalt, damit es leichter verständlich ist.
Es gibt nur einen Lichtschalter am Anfang des Kellers an der Tür. Falls jemand das Licht ausmacht, steht man komplett im Dunkeln da. Es ist Stockdunkel, man sieht die Hand vor Augen nicht. Dann muss man sich erstmal bis zur Tür rantasten um den Lichtschalter zu finden. Das bringt natürlich Unfallgefahr mit sich. Da ist auch nirgendswo ein Schild z.B. mit Notausgang das man dann Ahnen könnte, dass da der Ausgang ist falls mal was passiert.
Und da ist [color=blue]A
[/color] der Meinung, dass da ein Licht sein sollte, dass man schnell den Ausgang findet, falls jemand das Licht ausmacht.
mfg
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Die Meinung ist verständlich, jedoch gibt es einen Rechtsanspruch darauf wenn entsprechendes Gesetz/Vorschrift existent wäre.
Möglicherweise sind Landes- oder Gemeinderechtliche Vorschriften (Bauordnungen, Auflagen Bauamt, etc.) existent welche das vorschreiben, das müsste man noch prüfen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Kann man das selber prüfen und wenn ja wo? Muss da extra ein Sachverständiger rauskommen?
mfg
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Eine Anfrage bein Bauamt der Gemeinede (die Zeichnung nicht vergessen) sollte das klären können.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Der aktuelle Zustand ist der angemietete Zustand. Punkt.
Mehr kann man nicht verlangen, höchstens mal höflich anfragen. Eine Verpflichtung seitens des Vermieters gibt es nicht. Sollte es um Licht im eigenen Keller gehen, müßte das auf jeden Fall auf eigene Kosten verlegt werden.
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quote:
Mehr kann man nicht verlangen,
Ja, wer ist nun man ?
Die Baubehörde sicherlich nicht, wenn es da Vorschriften gibt, welche vorschreiben, wo überall Lampen sein müssen.
Sorry Anjuli123
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
quote:
Falls jemand das Licht ausmacht, steht man komplett im Dunkeln da.
Warum kann man nicht schreien, damit der Ausschalter das Licht sofort wieder einschaltet ?
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