Hallo,
ich habe in meiner ehemaligen Wohnung knapp 3 Monate gewohnt. Dort habe ich EUR 1000,- Kaution hinterlassen. Zudem habe ich für 52 qm monatlich EUR 82,- Nebenkosten bezahlt.
Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter (Hausverwaltung) war alles in Ordung. Das war Ende Februar 2003. Dort sagte man mir sie würden von der Kaution EUR 200,- als Sicherheit behalten, wegen der Nebenkostenabrechnung. Später bekam ich eine schriftliche Bestätigung, wo es dann aber hieß, dass die Auszahlung der Restkaution voraussichtlich im Sommer 2004 erfolgen soll!!
Weiß jemand, ob dies rechtens ist?! Vielen Dank im Voraus.
Langes Warten auf Nebenkostenabrechnung
20. August 2003
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Frage vom 20. August 2003 | 14:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Langes Warten auf Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 19. September 2003 | 09:35
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Moin!
In der Regel darf der Vermieter die Kaution nicht zurückhalten, um sich gegen noch nicht fällige Betriebskostennachzahlungen abzusichern. Er kann die Kaution zu diesem Zweck nur dann zurückhalten, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist.
Die Kaution besteht ja auch "nur" aus der Kaltmiete, Nebenkosten sind also nicht enthalten und dient eigentlich nur für Schönheitsreparaturen, Ausbesserungen... (falls nötig).
Gruß
Nina
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