Hallo,
ich bin ein wenig verwirrt.
Letztens habe ich gelesen, dass Mietverträge möglich sind, die zwar einerseits unbefristet sind, andereseits Laufzeitenvereinbarungen (als ZUsatzvereinbarung) enthalten können. Somit sind diese doch nicht unbefristet! Oder gilt dies nur für ausdrücklichen Verzicht der Kündigung? ist Laufzeitvereinbarung = Kündigungsverzicht?
ich kann das nicht verstehen, vielleicht weiss da jemand von euch was dazu?
Danke
Laufzeitvereinbarung bei unbefristeten Mietvertrag
30. Juni 2007
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Frage vom 30. Juni 2007 | 16:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Laufzeitvereinbarung bei unbefristeten Mietvertrag
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#1
Antwort vom 30. Juni 2007 | 19:37
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. ich weiß nur, dass man kündigungsverzicht für bis zu 4 j vereinbaren kann ...
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