Lebenslanges Wohnrecht, mündlich vereinbart, ohne Eintragung im Grundbuch.

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476307-20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht, mündlich vereinbart, ohne Eintragung im Grundbuch.

Bin der Betreuer meiner 103-jährigen Tante, die jetzt vom Hauseigentümer auf die Straße gesetzt werden soll!

Zum Sachverhalt:

Meine Tante und mein Onkel bewohnten seit 1952 das Geburtshaus meines Onkels bei Halle/ Saale. Mein Onkel betrieb dort eine Tischlerei, wo auch ein Bekannter der Familie die handwerklichen Fertigkeiten des Tischlerhandwerks bei meinem Onkel erlernte, und ihm bei der Arbeit immer mal aushalf. Im Jahr 1983 verstarb mein Onkel, und der Tischlereibetrieb ruhte. Besagter Bekannter signalisierte meiner Tante, daß er das Grundstück mit Haus und Werkstätten käuflich erwerben möchte, um sich eine eigene Existenz als Tischler aufzubauen. Meine Tante willigte ein, mit der Maßgabe daß sie lebenslanges, mietfreies Wohnrecht im Haus erhält.
Dies wurde ihr mündlich zugesichert. Im Gegenzug zahlte er nur einen Bruchteil des Schätzpreises für das gesamte Grundstück.
Der Käufer sollte noch die vorhandenen Holzbearbeitungsmaschinen und einen Teil des vorhandenen Materials (Holz, Glas, Werkzeuge, Schrauben etc.) schätzen lassen und noch bezahlen. Das ist jedoch nie passiert, und wohl jetzt auch bereits verjährt. Alles jedoch mündliche Absprachen.

Nach dem Kauf wurden umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten vom neuen Hauseigentümer durchgeführt, und im OG eine kleine Wohnung für meine Tante hergerichtet. Diese kleine Wohnung ist jedoch nur über den gemeinsamen Flur und Treppenaufgang erreichbar. Der Käufer bezog die untere Etage und bewohnt wohl noch ein Zimmer im OG.
Ein Vertrag über die Nutzung der Wohnung auf Lebenszeit existiert nicht, sondern wurde mündlich vereinbart. Meine Tante bestreitet lediglich alle Nebenkosten.

Dies funktionierte ca. 33 Jahre problemlos.

Schon auf Grund des fortgeschrittenen Alters meiner Tante (103 Jahre) und gesundheitlicher Einschränkungen ist eine Betreuung vonnöten.

Daher organisierte ich einen Pflegedienst, der 2-3x täglich die Medikamentengabe überwacht, die Esseneinnahme sicherstellt, und kleine Handreichungen macht.

Aus diesem Grund bat ich den Hauseigentümer um einen Hausschlüssel für den Pflegedienst.

Dieses Ansinnen lehnte er kathegorisch ab und kündigte meiner Tante nach 33 Jahren den, wie er meint "Leihvertrag" ihrer Wohnung zum 28.12.2017.
Sie hat bis zum 07.01.2018 die Wohnung zu verlassen.

Seine Begründung:
"Seine Wohnung sei keine abgeschlossene Wohneinheit, und er fühle sich in seiner Privatsphäre gestört."

Wer hat bereits ähnliches erlebt, und was habe ich für rechtliche Möglichkeiten um sicher zu stellen daß meine 103-jährige Tante bis zu ihrem Ableben in "ihrem" Haus verbleiben kann?
MeineTante kündigte bereits an, das sie in ihrem Haus sterben wird. Entweder durch den normalen biologischen Tod, oder durch einen Freitod. Ausziehen werde sie jedoch nicht, was sie sicherlich auch nicht überleben würde, denn das war nie so vereinbart.....wer kann helfen?



-- Editiert von fb476307-20 am 13.10.2017 04:04

-- Editiert von fb476307-20 am 13.10.2017 04:07

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53 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Tante hat keinen Cent bisher gezahlt? Der Eigentümer hat auch die NK gezahlt?

Also mal ganz ehrlich ... 103 Jahre? Ich weiß ja nicht wie das in der DDR seinerzeit lief mit Eigentum, aber so wie Sie das schreiben, kann ich mir das schlecht vorstellen, nun bitte sei es so.

Hat Ihre Tante Zeugen für die Vereinbarung lebenslanges Wohnrecht? Lebende Zeugen?

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Es gibt 2 Grundsatzentscheidungen zu solchen Ausnahmefällen. Die vom BGH finde ich grade nicht, aber es gibt auch eine vom BVG, der Tenor ist in der Regel der gleiche. Gegen die Kündigung kann man sich nicht wehren. Auch die Titulierung kann man nicht verhindern, wohl aber die Räumung selbst.
Hierzu bedarf es eines Vollstreckungschutzantrag nach 765a ZPO, der begründet wird, dass mit der Räumung eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Schuldnerin besteht. Das Vollstreckungsverfahren ist dann auszusetzen.

Auf jeden Fall kann man das nicht alleine und braucht einen Anwalt.

-- Editiert von Akkarin am 13.10.2017 11:40

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb476307-20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Es gibt 2 Grundsatzentscheidungen zu solchen Fällen. Die vom BGH finde ich grade nicht, aber es gibt auch eine vom BVG, der Tenor ist in der Regel der gleiche. Gegen die Kündigung kann man sich nicht wehren. Auch die Titulierung kann man nicht verhindern, wohl aber die Räumung selbst.
Hierzu bedarf es eines Vollstreckungschutzantrag nach 765a ZPO, der begründet wird, mit der Räumung eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Schuldnerin besteht. Das Vollstreckungsverfahren ist dann auszusetzen.

Auf jeden Fall kann man das nicht alleine und braucht einen Anwalt.


Vielen herzlichen Dank.
Sie haben mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich würde als erstes mal den Kaufvertrag prüfen: keine Ahnung wie das im DDR-Recht lief, aber hierzulande wäre das ja ein notarieller Vertrag und auch wenn das Wohnrecht nicht grundbuchlich abgesichert wurde: wenn es im Vertrag erwähnt ist, reicht das fürs erste.

Zweite Option: Wenn die Tante bisher Nebenkosten zumindest anteilig gezahlt hat, dann dürfte ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen sein: höher war die Miete zu DDR-Zeiten ja nicht und dass der Vermieter sie nie erhöht hat, ist nicht das Problem der Mieterin.

Nur wenn das beides nicht greift, geht noch die Schiene mit dem Vollstreckungsschutz. Erstens verursacht der wesentlich höhere Kosten und zweitens wäre selbst bei Erfolg künftig eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Also: versuche, an den Vertrag zu kommen.
Unabhängig davon: ein Anwalt soll sich ansehen, ob ein mündlicher Mietvertrag vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb476307-20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal ganz, ganz herzlichen Dank für Dein Engagement in der Sache.

Den Kaufvertrag konnte ich beibringen. Der Hauseigentümer hat ihn mir heute selbst kopiert und stolz überreicht, mit der Bemerkung: " bitte Passus Nebenabreden beachten...es wurden keine Nebenabreden getroffen!
Meine Tante hatte damals tatsächlich auf sein Wort vertraut, und ist jetzt am Boden zerstört. Früher, zu ihrer Zeit, galt der Handschlag noch etwas und hatte mit Ehre und Gewissen zu tun. Zur Zeit des Hausverkaufs war sie auch bereits über 70 Jahre.
Nebenkosten hatte sie immer gezahlt, und sie wurden auch mal vor ca 6...8 Jahren erhöht. Zu DDR-Zeiten beteiligte sie sich finanziell, anteilig an den Brennstoffen. (Kohle, Koks) Damals war ja Strom, Wasser, Abwasser spottbillig (Strom 8 Pfg KW/h ; Wasser/Abwasser Jahrespauschale 8 Mark)

Dann habe ich heute noch bei meiner Tante ein Schreiben aus dem Jahr 1995 gefunden, mit folgendem Wortlaut: " Hiermit wird Frau XXX wohnhaft in XXXStraße, 06118 Halle bescheinigt, daß sie in unserem Haus mietfrei wohnt. Mit frdl. Gruß (Unterschrift)

Wäre dieses Schreiben evtl. relevant?

Nochmals ganz lieben Dank für Deine Bemühungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb476307-20):
Dann habe ich heute noch bei meiner Tante ein Schreiben aus dem Jahr 1995 gefunden, mit folgendem Wortlaut: " Hiermit wird Frau XXX wohnhaft in XXXStraße, 06118 Halle bescheinigt, daß sie in unserem Haus mietfrei wohnt. Mit frdl. Gruß (Unterschrift)


Dann hat es sich auch mit der Leihe, obwohl ich hier noch sehe, dass das Wort lebenslang fehlt (im Bezug auf das mietfreie Wohnen). Da die Tante auch noch NK bezahlt, ist es mE aber Essig mit den Wünschen des Eigentümer; (den ich durchaus verstehen kann, der hat gewiss nicht damit gerechnet, dass die Dame so hochbetragt noch so wehrhhaft ist, und beim Kauf des Hauses gewiss auch nicht damit gerechnet, dass die Dame überdurchschnittlich alt wird.

Nichtsdestotrotz würde ich einen Anwalt einschalten der sich um die Dinge kümmert.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb476307-20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

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Recht herzlichen Dank für die wertvollen Infos.
Mir ist ein ganzes Gebirge von meinen Schultern gefallen.
Montag werde ich einen Anwalt einschalten und erstmal eine einstweilige Verfügung beantragen damit der Pflegedienst ungehinderten Zutritt zu meiner kranken Tante bekommt.
Denn bisher gestattet der Hauseigentümer nur mir den Zutritt. Da ich aber auch schon fast 70 Jahre bin, in einem anderen Ort wohne, und 3x täglich meine Tante mit Mahlzeiten versorgen muß, schaffe ich das auch kaum noch. Einfache Strecke: 13 Km / täglich fast 80 Km Fahrstrecke. Hab selbst ein Haus, und komme zu nichts mehr. Einen Pflegedienst muß ich jetzt unbedingt einschalten. Ist auch schon in Arbeit.
Nochmals...ganz, ganz lieben Dank für Deine Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Dann hat es sich auch mit der Leihe, obwohl ich hier noch sehe, dass das Wort lebenslang fehlt (im Bezug auf das mietfreie Wohnen).


Das ist richtig, die Tante kann sicherlich nicht vor die Tür gesetzt werden.


Ich verstehe nur nicht, wie aus dem "wohnen bleiben dürfen" im Umkehrschluss ein "uneingeschränktes Zugangsrecht" für völlig unbekannte (und möglicherweise) permanent wechselnde Personen werden kann.

Denn, wenn die Wohnung der Tante Teil des Hauses des Eigentümers ist, muss er nicht unbedingt Störungen hinnehmen.

Zitat (von fb476307-20):
"Seine Wohnung sei keine abgeschlossene Wohneinheit, und er fühle sich in seiner Privatsphäre gestört."


Denn es würde bedeuten, dass er und seine Familie ab jetzt jederzeit damit rechnen müssen, in ihren privaten Räumen auf jemanden stoßen, den weder Sie, noch die Tante kennt. Doch jetzt mal die Frage, wie weit ein Wohnrecht tatsächlich geht. Sicher dürfen nahe Angehörige und Bekannte die Tante besuchen, nur ob jeder tatsächlich das Recht hat einen eigenen Schlüssel zu besitzen?

Zitat (von fb476307-20):
Montag werde ich einen Anwalt einschalten und erstmal eine einstweilige Verfügung beantragen damit der Pflegedienst ungehinderten Zutritt zu meiner kranken Tante bekommt.


Ob das der "Vermieter" dulden muss? Er erlaubt schließlich Ihnen als Verwandten den Zugang. Ob man ihn mit einer einstweiligen Verfügung dazu zwingen kann?

Zitat (von fb476307-20):
Hab selbst ein Haus, und komme zu nichts mehr.


Dass die Pflegen Ihrer Tante für Sie zu Zeit aufwendig ist, ist nicht das Problem des Vermieters, sondern das Problem Ihrer Tante.

Statt Pflegedienst würde ich ein private Pflegerin vorschlagen, die bei der Tante dauerhaft einzieht. Die lernt der Vermieter dann kennen und gut ist es.

Und irgendwann ist eine Pflege zu Hause mittels eines Pflegedienstes zu aufwendig und auch ein Stück weit gefährlich.

Der Pflegedienst kommt vielleicht 2-3x am Tag. Was ist denn mit Ihrer Tante, wenn sie z.B. auf dem Weg zur Toilette stürzt? Ist dann der Vermieter zuständig? Wird das auch mittels einstweiliger Verfügung erzwungen?

Wenn die Tante schon nicht mehr in der Lage ist, die Tür selbst zu öffnen, dann ist die Frage, ob ein Pflegedienst hier noch ausreicht.

Ich würde hier mal mehr auf Kooperation setzen, als auf einen Rechtsanwalt. Die Tante hat bei der Familie des Bekannten schon seit 33 Jahren gelebt, dann würde ich mal versuchen, dass Verhältnis nicht unnötig weiter zu belasten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ich verstehe nur nicht, wie aus dem "wohnen bleiben dürfen" im Umkehrschluss ein "uneingeschränktes Zugangsrecht" für völlig unbekannte (und möglicherweise) permanent wechselnde Personen werden kann.


Ne, das sehe ich anders. Da sie dort wohnt hat sie auch alle rechte eines normalen Mieters, dazu sollte in unserem schönen Land auch die gesundheihtliche Versorgung durch einen Pflegedienst gehören, oder auch Besuch, der ein paar Wochen bleibt und Schlüsselgewalt bekommt, da die hochbetagte Dame vermutlich nicht so mithalten kann.

Ich verstehe durchaus, dass der Eigentümer sich hieran stört und er sich das anders vorgestellt hat. Aber hier hat er dann eben Pech inne Verlosung, mag er sich damit trösten, dass er selbst zu DDR-Zeiten das Ding für nen Appel und nen Ei bekommen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich verstehe durchaus, dass der Eigentümer sich hieran stört und er sich das anders vorgestellt hat. Aber hier hat er dann eben Pech inne Verlosung, mag er sich damit trösten, dass er selbst zu DDR-Zeiten das Ding für nen Appel und nen Ei bekommen hat.


Hier ist leider für die Mieterin die Besonderheit, dass sie nur das mietfreie Wohnen nachweisen kann. Für das lebenslänglich gibt es keine Beweise. Und für Niesbrauch schon mal gar nicht. Und "Pech inne Verlosung" hatte er ohnehin, bei 33 Jahren ohne Mieteinnahmen.

Der Vermieter kann - theoretisch - hier sogar von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Und sämtliche Belästigungen und Beschädigungen sind der Mieterin anzurechnen.

Bei einer 103jährigen würde ich mal nicht die Keule rausholen. Die macht das Ganze doch fertig. Und irgendwann reicht der Pflegedienst nicht mehr aus und eine dauerhafte Pflegerin muss der Hauseigentümer nicht dulden. Hier scheint doch die 103jährige nur ein paar Zimmer innerhalb des Vermieterhauses zu bewohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Vermieter kann - theoretisch - hier sogar von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Und sämtliche Belästigungen und Beschädigungen sind der Mieterin anzurechnen.


Nein, der Meinung bin ich nicht. Zumal hier die Mieterin argumentieren kann, dass es weder um Beschädigungen noch um Belästigungen geht, sondern lediglich um medizinisch notwendige Maßnahmen. Das Gericht will ich sehen, dass einer 103-jährigen, die nichts getan hat, außer unverschämt alt zu werden - die medizinische Versorgung verwehrt oder- weil sich der VM hier gestört fühlt, sie gar vor die Türe setzt.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn nur die Nebenkosten bezahlt wurden, dann beseht kein Mietvertrag. Ob es sich nun um einen Leihvertrag oder um ein schuldrechtliches Wohnrecht handelt ist eine Frage der Beweislage. Mit dem Schreiben von 1995 kann jedenfalls kein Wohnrecht bewiesen werden.

Bei einem Leihvertrag (= unentgeltliche Überlassung) ist jedoch jederzeit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Auch wenn die Kündigung wirksam ist, heißt das noch nicht, dass die Tante tatsächlich ausziehen muss. Da folge ich der Argumentation von akkarin, d.h. ich die Tante Anspruch auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
die medizinische Versorgung verwehrt oder- weil sich der VM hier gestört fühlt, sie gar vor die Türe setzt.


Hier wird weder die medizinische Versorgung verwehrt, noch die Mieterin vor die Tür gesetzt.

Es geht darum, ob der Vermieter einem wildfremden, ständig wechselnden und unüberschaubaren Personenkreis auf seine Kosten Schlüssel überlassen muss, die nicht nur zur Wohnung der 103jährigen führt, sondern auch in seinen eigenen Wohnraum. Und das nur, weil der Betreuer der Tante es sich so zurecht legt.

Wenn die Tante tatsächlich medizinische Versorgung braucht und die Tür nicht mehr selbständig öffnen kann, dann ist der Zustand viel zu schlecht, als dass die Tante 22,5 h allein in der Wohnung bleibt. Da braucht es eine 24h/7Tage Betreuung, alles andere halte ich für fahrlässig.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Es geht darum, ob der Vermieter einem wildfremden, ständig wechselnden und unüberschaubaren Personenkreis auf seine Kosten Schlüssel überlassen muss, die nicht nur zur Wohnung der 103jährigen führt, sondern auch in seinen eigenen Wohnraum. Und das nur, weil der Betreuer der Tante es sich so zurecht legt.


Es hat ihn ja über 30 Jahre auch nicht gestört. Und wenn er sich in seinen eigenem Wohnraum bedrängt fühlt, muss er halt für Abhilfe sorgen, den Eingang separieren, Außentreppe anbringen etc. pp.

Zitat (von hh):
Bei einem Leihvertrag (= unentgeltliche Überlassung) ist jedoch jederzeit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.


Ja das stimmt, aber dann muss der Verleiher auch mal erklären wie es dazu kam und ob es sich dabei tatsächlich um eine Leihe handelt, hier wird er mE ins Strudeln geraten. Im übrigen werden hier ja auch NK gezahlt, ich sehe da für die hochbetagte Lady mehr Chancen als für den VM (auch wenn ich dessen Frust durchaus nachvollziehen kann).

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Ver):

Es geht darum, ob der Vermieter einem wildfremden, ständig wechselnden und unüberschaubaren Personenkreis auf seine Kosten Schlüssel überlassen muss, die nicht nur zur Wohnung der 103jährigen führt, sondern auch in seinen eigenen Wohnraum. Und das nur, weil der Betreuer der Tante es sich so zurecht legt.


Es hat ihn ja über 30 Jahre auch nicht gestört. Und wenn er sich in seinen eigenem Wohnraum bedrängt fühlt, muss er halt für Abhilfe sorgen, den Eingang separieren, Außentreppe anbringen etc. pp.


33 Jahre lang hat die 103jährige auch diesen Zugang "normal" genutzt. Und dagegen hat der Eigentümer ja wohl nichts.

Und er fühlt sich weder durch die "Mieterin" noch durch den betreuenden Neffen bedrängt, sondern durch nicht näher bezeichnete Menschen, die einzig einem Pflegedienst angehören.

Ich würde einem Pflegedienst - auf Grund eigener schlechter Erfahrung - nicht einfach einen Schlüssel geben.

Ja, er könnte eine Außentreppe anbringen. Sehr lustig, für eine 103jährige. Wie kommt der Pflegedienst rein, bis dahin? Mit einer Leiter über den Balkon? Und muss die 103jährige diesen Ausgang dann in Zukunft auch nutzen? Auch im Winter? Vielleicht auch noch aus Holz? Wer sorgt fürs Schneeräumen?

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#16
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat:
Den Kaufvertrag konnte ich beibringen. Der Hauseigentümer hat ihn mir heute selbst kopiert und stolz überreicht, mit der Bemerkung: " bitte Passus Nebenabreden beachten...es wurden keine Nebenabreden getroffen!
Meine Tante hatte damals tatsächlich auf sein Wort vertraut, und ist jetzt am Boden zerstört. Früher, zu ihrer Zeit, galt der Handschlag noch etwas und hatte mit Ehre und Gewissen zu tun.

Also mal ganz ehrlich: Auch zu Ihrer Zeit war es nicht besonders schlau und auch bestimmt nicht üblich, sich per Handschlag was versprechen zu lassen und dann genau das Gegenteil zu unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb476307-20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich bereits schrieb war meine Tante zur Zeit des Verkaufs bereits über 70 Jahre. Den jetzigen Hauseigentümer kannte sie noch als Kind und Jugendlichen und betrachtete ihn schon fast als Sohn. Er hat bei meinem Onkel das Tischlerhandwerk erlernt und auch immer ausgeholfen wenn es nötig war. Er sollte für das, damals natürlich sanierungsbedürftige Haus (320 m2) nebst Grundstück von 4000 m2 einen Schätzpreis von 13.900 Mark bezahlen. Mit dabei waren die Tischlereiwerkstätten sowie Stallungen und Nebengelaß. Die vorhandenen Maschinen und Material sollte er noch schätzen lassen und bezahlen, was nie geschehen ist und dann im Sande verlief.
Vom Wertermittlungspreis des Grundstücks erließ ihm meine Tante 10.000 Mark, weil er versprach, ihr besagte kleine Wohnung im Haus herzurichten und sie nach dem Umbau und der Renovierung wieder mit ins Haus zu nehmen. Ohne dieses Versprechen hätte er das Haus mit Tischlerwerkstatt nie im Leben bekommen. Maschinen, Material usw. war ja alles vorhanden, und er konnte ein Gewerbe anmelden und seinen Lebensstandart dastisch verbessern. Als ich etwa zur gleichen Zeit mein Haus in einem Nachbarort, also auf dem Land kaufte, hatte der Verkäufer bereits mehr als 100 Bewerber und selbst noch 1000 Wünsche, was er denn für das Haus alles zusätzlich haben möchte: Eine renovierte "Altneubau-Wohnung", Baustil 50-er Jahre, also keine Platte, mit Zentralheizung und Telefon. (Privattelefone in der DDR gab es so gut wie keine) Weiterhin einen der Wohnung nahe gelegenen Schrebergarten. All das konnte ich ihm durch viel Mühe, Nerven und Gefälligkeiten anderen Leuten gegenüber sicherstellen. (besorgen und Einbau von PAL-Farbdekodern in SECAM-Fernsehgeräte bei Freunden und Verwandten...eine Hand wusch die andere) Und dann hat er noch 5000 Mark über den Schätzpreis (schwarz) verlangt und auch von mir bekommen. Übrigens, ihm wurde von einigen Kaufinteressenten u.A. auch ein Teilbetrag in Westmark (DM) angeboten. Aber besagte Wohnung, Telefon und Schrebergarten waren ihm wichtiger, und so erhielt ich den Zuschlag.
Wie die Wertermittlungen damals zustande kamen ist mir heute noch schleierhaft. Denn ich bezahlte laut Wertermittlung 29.000 Mark für ein viel kleineres Haus, ohne Werkstätten, sondern mit einer baufälligen kleinen Scheune und ein paar Stallungen. Allerdings 6500 m2 Garten- und Ackerland. (bebaute Fläche 1 Mark/m2; Garten 50 Pfg/m2; und Acker 25 Pfg/m2) Und als ich das alles so zusammen hatte, die Umzüge getätigt waren, bin ich zusammen geklappt und lag im Krankenhaus mit einem "Born Out" würde man heute sagen. Auf der anderen Seite hat jemand von meiner Tante ein für ihn maßgeschneidertes Haus mit Werkstatt für einen Apfel- und ein Ei, sogar auf dem Goldtablett serviert bekommen. Und benimmt sich jetzt, nachdem es zugegebenermaßen Probleme gibt, so undankbar und schoflich.
Übrigens auf den Spottpreis von 3900 Mark angesprochen meinte der Eigentümer, ob denn meine Tante einen Beleg über den tatsächlich gezahlten Preis hat. Den hat sie leider nicht. Meine Tante schloß nie ihre Türen ab, und somit ist es nicht auszuschließen, daß bestimmte Dokumente plötzlich nicht mehr vorhanden sind. Ist ja jetzt auch nicht mehr relevant.
Dem Pflegedienst hat er z.B. heute schriftlich bescheinigt, daß er niemanden ins Haus lassen wird.
Vielleicht kann man ja meine Empörung, vor diesem Hintergrund verstehen.


-- Editiert von fb476307-20 am 17.10.2017 03:33

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#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb476307-20):
weil er versprach, ihr besagte kleine Wohnung im Haus herzurichten und sie nach dem Umbau und der Renovierung wieder mit ins Haus zu nehmen.


Und das hat der Vermieter ja wohl eingehalten.

Zitat (von fb476307-20):
Und benimmt sich jetzt, nachdem es zugegebenermaßen Probleme gibt, so undankbar und schoflich.


Der "Vermieter" kann - sicher - die Tante jetzt nicht vor die Tür setzen und kann auch nicht verhindern, dass sie Besuch bekommt. Und weil sich Menschen eben so benehmen (sogar eigene Kinder oder Verwandte) hat der Gesetzgeber soetwas wie Nießbrauch eingeführt, der sogar im Grundbuch eingetragen wird.


Zitat (von fb476307-20):
Auf der anderen Seite hat jemand von meiner Tante ein für ihn maßgeschneidertes Haus mit Werkstatt für einen Apfel- und ein Ei, sogar auf dem Goldtablett serviert bekommen.


Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Warum hat die Tante, für die man jetzt 80 km am Tag fährt, nicht dem Neffen das Haus übergeben? Zumal der doch zeitgleich ebenfalls ein Haus gesucht hat....

Mal überlegt, wieviel "Miete" die Tante für eine renovierte Wohnung in der Lage über 33 Jahren gezahlt hätte? Und das Haus war ja wohl renovierungsbedürftigt. Und die Renovierung der Wohnung wird wohl auch was gekostet haben.

Der Hauseigentümer hätte auch schon vorher einen "Schlussstrich" ziehen können. Jetzt macht er es halt in dem Moment, als der Betreuer versucht ihn zu "zwingen".

Im Prinzip wird versucht die Verantwortung für die Tante auf den Erwerber der Immobilie zu übertragen. Wenn Ihnen die Betreuung der Tante zu viel wird, geben Sie die doch an einen gesetzlichen Betreuer ab.

Zitat (von fb476307-20):
Und als ich das alles so zusammen hatte, die Umzüge getätigt waren, bin ich zusammen geklappt und lag im Krankenhaus mit einem "Born Out" würde man heute sagen.


Was das und der Rest des Textes mit dem Fall zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ich lese daraus, dass Sie schon vor 33 Jahren nicht belastbar waren und wie wollen Sie das mit der Betreuung einer 103jährigen schaffen?

Ein Pflegedienst ist nur scheinbar eine Entlastung. Die kommen für wenige Minuten, geben die Medikament und sind dann auch schon wieder weg. Und dafür so ein Aufstand? Ihre Vorwürfe, die gegen den Erwerber der Immobilie gerichtet sind, werden seine Kooperationsbereitschaft nicht gerade steigern.

Dann kommt tatsächlich noch die Außentreppe. Na, viel Spaß.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Auch ältere Menschen sind oft erstaunlich "technikaffin", wenn man es ihnen richtig erklärt. Es gibt sogenannte Kameraklingeln oder Klingelkameras - jedenfalls eine ohne großen Aufwand nachrüstbare Anlage, wo beim Klineln auf dem Handy oder einem Tablet derjenige angezeigt wird, der vor der Tür steht.

Mir so einem Teil muss die alte Dame nicht jedes Mal runter zur Haustür rennen und das Problem mit dem Schlüssel für den Pflegedienst hat sich auch erledigt - alles von Ohrensessel aus im Griff.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Mir so einem Teil muss die alte Dame nicht jedes Mal runter zur Haustür rennen und das Problem mit dem Schlüssel für den Pflegedienst hat sich auch erledigt - alles von Ohrensessel aus im Griff.


Das ist doch mit einer einfachen Gegensprechanlage zu erreichen. Und sobald den "Alten" zuviel abgenommen wird, geht es ohnehin zu Ende. Der Körper braucht Bewegung....

Sobald die 103jährige bettlägerig wird, ist ein Pflegedienst, der 2-3x am Tag vorbeikommt, keine menschwürdige Unterbringung mehr. Irgendwann liegt sie für viele Stunden in den eigenen Exkrementen.
Oder sie fällt aus dem Bett und liegt mit Brüchen auf dem Boden, bis irgendwann (zwischen 7:00 und 12:00 Uhr) mal jemand vorbeikommt. Die Folge ist ein Anketten am Bett. Glücklicherweise ist dazu ein Gerichtsbeschluss notwendig.

Und das ein Pflegedienst die Betreuten mit Essen versorgt oder die Mahlzeiten überwacht, ist auch ziemlich ungewöhnlich. Wichtig ist, dass die Alten trinken. Und für die Überwachung ist ein Pflegedienst nicht verantwortlich.

Zitat (von fb476307-20):
Montag werde ich einen Anwalt einschalten und erstmal eine einstweilige Verfügung beantragen damit der Pflegedienst ungehinderten Zutritt zu meiner kranken Tante bekommt.


Es ist jetzt Dienstag: was hat der Anwalt erreicht? Eine Lösung oder eine weitere Verhärtung der Fronten?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wenn die Tante tatsächlich medizinische Versorgung braucht und die Tür nicht mehr selbständig öffnen kann, dann ist der Zustand viel zu schlecht, als dass die Tante 22,5 h allein in der Wohnung bleibt. Da braucht es eine 24h/7Tage Betreuung, alles andere halte ich für fahrlässig.


Sry, aber das ist Quatsch. Wenn die Tante noch alle 7 Sinne beisammen hat, sich aber nicht mehr richtig bewegen kann, dann ist eine Zwangsumsiedlung (so liest sich Ihr Post) nicht nur unmenschlich sondern auch unangemessen.

Zitat (von Ver):
Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Warum hat die Tante, für die man jetzt 80 km am Tag fährt, nicht dem Neffen das Haus übergeben? Zumal der doch zeitgleich ebenfalls ein Haus gesucht hat....


Könnte durchaus daran liegen, dass der Neffe damals klein war, evtl. dieser Teil der Familie noch im unerreichbaren Westen wohnte, der verstorbene Gatte sich einen Nachfolger für die Schreinerei wünschte und und und ... müßig drüber nachzudenken.

IdR bin ich nicht so eng gerippt, was die Mieter betrifft, aber hier hätter der Besittzer der Liegenshaft schon viel früher für Abhilfe sorgen müssen (Außentreppe mit sep. Zugang zB), das hat er unterlassen, evtl der Hoffnung, dass die Dame ihrem verblichenen Gatten alsbald folgen möge ... fehlgedacht, Pech inne Verlosung. Nicht missverstehen, ich kann den Eigentümer durchaus verstehen, was als Schnäppchen geplant war ist ein Schuss in den Ofen geworden, aber so ist es halt, manchmal klappts und manchmal eben nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dann ist eine Zwangsumsiedlung (so liest sich Ihr Post) nicht nur unmenschlich, sondern auch unangemessen.


Keine Zwangsumsiedlung, bereits in #8 habe ich geschrieben:

Zitat (von Ver):
Statt Pflegedienst würde ich ein private Pflegerin vorschlagen, die bei der Tante dauerhaft einzieht. Die lernt der Vermieter dann kennen und gut ist es.


Es ist tatsächlich mit einem Pflegedienst, der 3x am Tag vorbeikommt nicht mehr getan, weil die Tante dann 22,5 Stunden alleine ist.
Wenn (!) die Tante den Pflegedienst nicht mehr reinlassen kann (und das kann der Vermieter nicht verbieten!), ist sie zu krank, um alleine zu wohnen. Den Vermieter kann man hier nicht zwingen, die Verantwortung zu übernehmen. (Jedenfalls nicht mit "einem Appel und einem Ei auf dem goldenen Tablett"-Argument).

Wie auch?

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Ver):

Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Warum hat die Tante, für die man jetzt 80 km am Tag fährt, nicht dem Neffen das Haus übergeben? Zumal der doch zeitgleich ebenfalls ein Haus gesucht hat....


Könnte durchaus daran liegen, dass der Neffe damals klein war, evtl. dieser Teil der Familie noch im unerreichbaren Westen wohnte, der verstorbene Gatte sich einen Nachfolger für die Schreinerei wünschte und und und ... müßig drüber nachzudenken.


Falsch, in der Textwand steht Folgendes:

Zitat (von fb476307-20):
Als ich etwa zur gleichen Zeit mein Haus in einem Nachbarort, also auf dem Land kaufte



Zitat (von AltesHaus):
Nicht missverstehen, ich kann den Eigentümer durchaus verstehen, was als Schnäppchen geplant war ist ein Schuss in den Ofen geworden, aber so ist es halt, manchmal klappts und manchmal eben nicht.


Ich sehe weniger den finanziellen Aspekt, hier hat vermutlich der : Zwischen dem Vermieter und der Mieterin gibt es bestimmt auch freundschaftliche Bande.

Für mich liest es sich eher so, als würde der Neffe jetzt gerne auch noch den unangenehmen Teil auf den Vermieter abwälzen. Der muss die Tante nicht auch noch pflegen. Das wurde vor 33 Jahren auch nicht vereinbart, sondern ein mietfreies Wohnrecht.

UND: Wenn der Vermieter die Hütte verkauft, vererbt oder verschenkt, ist ohnehin Essig mit dem mietfreien Wohnen.



Bisher gibt es nur ein mietfreies Wohnen und nicht noch Organisation der Pflege einer 103ährigen.





Zitat (von AltesHaus):
schon viel früher für Abhilfe sorgen müssen (Außentreppe mit sep. Zugang zB)


Eine Außentreppe für eine 103jährige? Entschuldigung, dass ist ja wohl absurd. Das ist ja wohl viel zu gefährlich!

Und was ist mit "gemietet wie gesehen"? Vielleicht gibt es erst Probleme, seit der Neffe der Betreuer ist. Jetzt ich die Tante vielleicht nicht mehr die reiche Erbtante, sondern nur noch eine Belastung.

Und eine Tante, die einen Betreuer hat, hat nicht mehr alle 7 Sinne beieinander!

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#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Eine Außentreppe für eine 103jährige? Entschuldigung, dass ist ja wohl absurd. Das ist ja wohl viel zu gefährlich!


... manchmal .... beim Verbleichen des Gatten war die Damen (mom ich muss rechnen) Ende sechzig, da wäre eine Treppe schon OK gewesen.

Ich glaube auch nicht, dass der Neffe hier irgendwem was aufdrücken will, der will der Tante die Zwangsumsiedlung nicht mehr zumuten, was ich durchaus ehrenhaft finde. Was ich von dem VM halte, behalte ich für mich ... besser ist das.

Die Sache mit dem privaten Pflegedienst, halte ich für eine sehr gute Idee, das habe ich glatt überlesen, dafür gibts von mir noch ein *chen

Die Restlebenszeit der Dame (sry) dürfte überschaubar sein, das was der VM hier versucht ist inakzeptabel. Auch wenn er die alte Dame nicht wird rausklagen können, wird sie wahrscheinlich einen Prozess nicht überleben.

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#24
 Von 
fb476307-20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry...aber sie sehen wohl in jedem Menschen erstmal nur das Schlechteste! Vielleicht gibt es ja auch noch Menschen welche aus Menschlichkeit, verwandschaftlichen Gefühlen und aus Zuneigung zu einer Person, in dem Fall meiner Tante deren Ansprüche und Geschäfte unentgeldlich übernimmt. Meine Tante war nie die "reiche Erbtante", sondern mußte immer recht sparsam mit dem Geld umgehen. Nach der Wende hat sie ihr gesamtes Vermögen ihrem Sohn überlassen, auch den Restbetrag vom Hauverkauf. Sie hat, und da mache ich kein Geheimnis draus ca. 2500 EUR als Sterbegeld auf ihrem Konto. Ihr Sohn wohnt ca. 500Km weit weg von ihr, ist auch bereits 83 Jahre, hatte einen Schlaganfall und ist auch bereits ein Pflegefall.
Die Rechnung für die Beerdigung ihres Mannes lag damals unter 1000 Mark und sie meint daß ich den Rest von den 2500 EUR, der "übrig bleibt" behalten solle. Das dieses Geld nicht reichen wird, hab ich nicht versucht ihr zu erklären!
Meine Tante bezieht lediglich eine Witwenrente in Höhe von 600 EUR Eine Anfrage bei Gericht wegen Beihilfe wurde abgelehnt, da sie ja keine Miete zahlt und demnach wohl c. 150 EUR über der Grundsicherung liege. Die Anwaltskosten muß ich erst mal vorfinanzieren. Mal sehen wie sich das alles noch entwickelt.
Der Anwalt meinte u.A. daß die "Leihe" ohnehin vom Tisch sei, da zur Zeit des Hausverkaufs das "ZGB" der DDR galt, und dort gab es kein Verleihen einer Wohnung. Man könne jetzt nicht versuchen bundesdeutsches Recht für die damaligen Verhältnisse zum Maßstab nehmen. Heute Abend mehr...

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#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Lieber TE, wir diskutieren hier nur rum, und ja es gibt wirklich üble Gestalten nicht nur im www sondern auch im wahren Leben, wie auch die netten Gestalten, alles vorhanden.

Zitat (von fb476307-20):
Der Anwalt meinte u.A. daß die "Leihe" ohnehin vom Tisch sei, da zur Zeit des Hausverkaufs das "ZGB" der DDR galt, und dort gab es kein Verleihen einer Wohnung. Man könne jetzt nicht versuchen bundesdeutsches Recht für die damaligen Verhältnisse zum Maßstab nehmen. Heute Abend mehr...


Das hört sich jetzt ja erst mal gut an.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb476307-20):
Sorry...aber sie sehen wohl in jedem Menschen erstmal nur das Schlechteste!


Nein, ich kann mich nur sehr gut in jemand rein versetzen, der Entscheidungen für eine ältere Verwandte treffen muss. Und der Pflegedienst mit ständig überforderten Mitarbeitern ist nicht die ideale Lösung.

Und vielleicht versuchen Sie sich mal in den Vermieter reinzuversetzen, der permant auf dem Sprung sein muss, weil permanet jemand auf der Matte steht.

Zitat (von fb476307-20):
Vielleicht gibt es ja auch noch Menschen welche aus Menschlichkeit, verwandschaftlichen Gefühlen und aus Zuneigung zu einer Person, in dem Fall meiner Tante deren Ansprüche und Geschäfte unentgeldlich übernimmt.


Und warum macht man dann das Verhältnis zum Vermieter kaputt? In dem Moment, wo ein Anwalt eingeschaltet wird, ist doch die Kooperationsbereitschaft auf Null.

Natürlich würde man ein Verfahren gewinnen, doch um welchen Preis?

Zitat (von fb476307-20):
Der Anwalt meinte u.A. daß die "Leihe" ohnehin vom Tisch sei, da zur Zeit des Hausverkaufs das "ZGB" der DDR galt, und dort gab es kein Verleihen einer Wohnung. Man könne jetzt nicht versuchen bundesdeutsches Recht für die damaligen Verhältnisse zum Maßstab nehmen. Heute Abend mehr...


Und diese Auskunft ist 190 Euro + Märchensteuer wert? Und jetzt schreibt der RA noch einen netten Brief, der Vermieter rennt dann auch zum Anwalt und der Pflegedienst ist immer noch nicht bei der Tante.

Zitat (von AltesHaus):
Ich glaube auch nicht, dass der Neffe hier irgendwem was aufdrücken will, der will der Tante die Zwangsumsiedlung nicht mehr zumuten, was ich durchaus ehrenhaft finde.


Die Kündigung wurde doch durch die Forderung nach einem Schlüssel erst ausgelöst? Gibt es keinen mehr bei der Tante? Und von Zwangsumsiedlung ist hier auch keine Rede. Dazwischen ist noch eine Menge Spielraum.

Zitat (von AltesHaus):
beim Verbleichen des Gatten war die Damen (mom ich muss rechnen) Ende sechzig, da wäre eine Treppe schon OK gewesen.


Bei dem Ableben des Gatten stand auch nicht die Forderung im Raum, das jederzeit Fremden Zutritt zu gewähren ist, weil die Wohnung der Tante mehr oder weniger in die Wohnung des Vermieters integriert wird. Und genauso, wie die Tante nie die Räume abgesperrt hat, wird wohl auch beim Vermieter nie abgesperrt.

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#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Und warum macht man dann das Verhältnis zum Vermieter kaputt? In dem Moment, wo ein Anwalt eingeschaltet wird, ist doch die Kooperationsbereitschaft auf Null.


Ich denke mal, weil der VM die Kündigung ausgesprochen hat und der TE hier ratlos war. Eine sehr gute Maßnahme, wie ich meine.

Zitat (von Ver):
Bei dem Ableben des Gatten stand auch nicht die Forderung im Raum, das jederzeit Fremden Zutritt zu gewähren ist, weil die Wohnung der Tante mehr oder weniger in die Wohnung des Vermieters integriert wird. Und genauso, wie die Tante nie die Räume abgesperrt hat, wird wohl auch beim Vermieter nie abgesperrt.


Ich weiß ja nicht, was heute mit Ihnen los ist, aber das ist wirklcih lebensfremd. Die Dame hatte jederzeit das Recht dem VM wildfremde Menschen Zugang zu ihrem Wohnraum zu verschaffen. Ich verstehe da auch die Aufregung nicht so wirklich, da es sich hier um einen Pflegedienst handelt.

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#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Dame hatte jederzeit das Recht dem VM wildfremde Menschen Zugang zu ihrem Wohnraum zu verschaffen.


Ja, sie kann sie reinlassen und dann auch sicherstellen, das sie sich nicht in die Räume des Vermieters "verirren". Die Pflegedienstleitung kann auch keine Garantie für die Schlüssel geben. Die bräuchten doch ein Riesenschlüsselbund, wenn sie für alle Betreuten einen Schlüssel hätten. Und es kommen nicht immer dieselben Personen d.h. der Pflegedienst bräuchte mehr als einen Schlüssel. Und wenn einer verloren ginge, merkt man dies erst am Ende, wenn die Schlüssel nicht mehr zurückgegeben werden können.

Zitat (von AltesHaus):
Ich verstehe da auch die Aufregung nicht so wirklich, da es sich hier um einen Pflegedienst handelt.


Schlechte Erfahrungen? Und das nicht nur mit einem einzigen Pflegedienst! Und dabei waren das namhafte (die beiden mit den bekannten Abzeichen).

Dann einfach mal schauen, wie die ihre Leute rekrutieren. Ich hatte die mehr als einmal zufällig belauscht und das was ich da gehört habe, war nicht lustig.

Hinzu kamen mangelnde Medikamente, unregelmäßige Besuche (3 x am Tag innerhalb einer Zeitspanne von 4 - 16 Stunden). Keine Leistungen erbracht, obwohl abgerechnet:
* Flüssigkeitsaufnahme nicht gewährleistet, im Gegenteil, auch noch Wasserflaschen für den eigenen Bedarf mitgenommen.
* Keine Kompressionsstrümpfe angezogen, obwohl Trombosegefahr bestand.
* Verwahrlosung noch unterstützt (z.B. dreckige Wäsche versteckt).
* Wertgegenstände und kleinere Geldbeträge fehlten ...

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#29
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich lese hier ja jetzt schon einige Zeit fassungslos mit - aber anscheinend war es in der DDR nicht unüblich solche Geschäfte "ohne Netz" abzuwickeln
http://www.h-klette.de/publikationen_1.htm

Hier ist also der Erwerber und die 103jährige Lady.
Das "lebenslange Wohnrecht" und der sanierungsbedürfte Zustand wird sich sicher auf den Schätzpreis ausgewirkt haben und die Lady hat nochmal 10.000 Ost-Mark obendrauf nachgelassen.
Allerdings wird bei der Berücksichtigung von Wohnrechten immer auch von Durchschnittswerten ausgegangen, wie lange der Wohnrechtsbegünstigte wohl noch lebt. Die alte Lady hat da ganz gewiss schon etliche Jahre "überzogen".
Beim Kauf unseres Hauses mussten die Verkäufer z.B. das lebenslange Wohnrecht einer zufälligerweise ebenfalls 103jährigen ablösen > das Betreuungsgericht hatte dafür 18.000 € angesetzt.
Vielleicht mag man damit abschätzen, welchen Wert die alte Lady in den letzten Jahrzehnten dort abgewohnt hat. M.E. war das durchaus ein gutes Geschäft für sie - schliesslich musste der Erwerber ja auch die gesamte Anlage instanderhalten.

Unklar ist mir noch das:
Der Erwerber versprach eine kleine Wohnung im Haus herzurichten.
Wohnung bedeutet "abgeschlossen".
Hat er das getan? Denn dann hätte er jetzt ja keine besondere Beeinträchtigung durch den Pflegedienst ...

Womöglich ergibt sich daraus eine Argumentation, damit Erwerber und Lady doch noch so übereinkommen, dass die Lady ihre verbleibende Lebenszeit noch in Ruhe dort verbringen kann.

Anwalt einschalten = befragen halte ich auch für äußerst sinnvoll.
Man muss ja nicht gleich den Anwalt auf den Erwerber loslassen ...
Ich bleibe gespannt was der Anwalt weiter sagt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Der Erwerber versprach eine kleine Wohnung im Haus herzurichten. Wohnung bedeutet "abgeschlossen". Hat er das getan? Denn dann hätte er jetzt ja keine besondere Beeinträchtigung durch den Pflegedienst ...


So wie ich es verstehe, ist die Wohnung der 103jährigen insich abgeschlossen, nur die Wohnung des Vermieters ist nicht abgeschlossen, gegen . Dieses Konstrukt gibt es manchmal in EFH mit Einliegerwohnungen.

Da können die Mieter die Tür zur Einliegerwohnung schließen, müssen jedoch z.T. durch den Wohnraum des Vermieters (z.B. gemeinsame Diele oder Eingangshalle mit den Treppen zum OG). So eine Art Wohnung in der Wohnung. Dann wäre es eine Beeinträchtigung für den Vermieter.

Zitat (von Lolle):
Man muss ja nicht gleich den Anwalt auf den Erwerber loslassen ... Ich bleibe gespannt was der Anwalt weiter sagt.


Naja, die Auskunft mit der Leihe gab es doch wohl schon hier. Und das die alte Lady dort bleiben kann, ist wohl auch jedem hier klar.

Uneinigkeit besteht doch wohl nur darin, ob der Pflegedienst per Schlüssel (auf Kosten des Vermieters) einen unkontrollierten Zugang zum Haus (und wohl auch zu den Räumlichkeiten des Vermieters) haben dürfen.

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