Leerstand in NK-ABR aufschlüsseln?

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
Leerstand in NK-ABR aufschlüsseln?

Hallo,

entsprechend des Grundsatzes, daß die Nebenkostenabrechnung stets transparent und verständlich sein sollte, müüßte doch der Vermieter auch die Nebenkosten, die auf Leerstand entfallen und somit vom Vermieter zu tragen sind, in der Abrechnung entsprechend darstellen oder nicht?

Als ich nach dem Leerstand gefragt habe, hat er mir nur mitgeteilt, daß diese Kosten der Eigentümer zahlen würde, aber aus der Abrechnung geht nicht hervor, welchen Anteil der gesamten Nebenkosten auf den Leerstand entfällt. Ich kann als Mieter gar nicht nachvollziehen, ob ich tatsächlich nicht auch für Leerstand zahlen soll oder ob er die Wahrehit sagt. Gibt es dazu eine Verpflichtung für den Vermieter?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Der Vermieter muss dir die Gelegenheit geben, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Zum Beispiel er kommt zu dir mit seinen Unterlagen oder du kommst zu ihm. Aufgrund der Unterlagen kannst du dann ja sehen a) wie hoch sind die Kosten und b) wie verteilt er die.

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Also Stiefelchen,

ich weiß ja nicht, wie Deine Abrechnung aussieht, aber bei einem Ein-/Auszug innerhalb des Jahres erfolgt doch eine monatsweise Verteilung.

Wie also können dann Leerstandwerte in Deiner Abrechnung auftauchen ?

Ansonsten, geh zum Vermieter und schau Dir die Belege an bzw. laß sie Dir erläutern.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Nebenkosten, die durch eigene Zähler (z. B. Wasser, Heizung, Strom) für deine Wohnung berechnet werden können, sind von dem Lehrstand einer anderen Wohnung ja nicht betroffen.

Wenn aber Nebenkosten abgerechnet werden, die auf alle Mietparteien umgelegt werden - z. b. Müllgebühren -, dann wäre es schon wichtig zu wissen, wie es gemacht wurde und das muss der VM nachweisen können.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Sollte in dem Mietshaus eine Wohnung leer stehen, hat der VM diese bei der NK-Abrechnung mit 1 Pers. abzurechnen (zu seinen Lasten).



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#5
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

@ Eirene, stimmt genau, aber der VM ist nicht verpflichtet jedem Mieter dies auf der jeweiligen Abrechnung zu erläutern.

Wenn der Mieter dem nicht traut, so kann er, nach Terminvereinbarung, die Abrechnungsunterlagen incl Quittungen beim VM einsehen.

Wurde ja auch schon geschrieben.

Meist, wenn nur ein Monat Leerstand, rel. kleine Beträge. Lohnt den Aufwand gar nicht.

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

es macht natürlich viel Arbeit eine NK-Abrechnung zu erstellen, wenn alle nasenlang die Mieter aus- und einziehen, wenn zwischendurch ein Leerstand ist,innerhalb eines Jahres. Aber Hausverwaltungen haben in der Regel sehr gute Programme dafür.

Natürlich kann der Mieter die Original-Rechnungen beim VM einsehen.

P.S. Wenn ich eine NK-Abrechnung erstelle, bekommt der Mieter keine Aufstellung über Leerstand. Der Mieter bekommt eine detailierte Auflistung und Berechnung und außerdem von jeder Rechnung eine Kopie, damit er selber nachrechnen kann. Bis jetzt hat auch keiner gemeckert.


-- Editiert von Eirene113 am 13.09.2007 21:54:50

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Also, zu mir ist noch nie ein Mieter gekommen, um Belege einzusehen.
Wenn ich also den Abrechnungen von vornherein Ablichtungen der Belege beifügen würde, wäre das zum einen eine unnötige Wahnsinnsarbeit und zum anderen würde ich mich dadurch nur dem Risiko aussetzen, den Mietern dann noch die Belege erklären zu müssen.
Man sollte nicht ohne Not Anworten auf nicht gestellte Fragen geben.

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