Leerstandszeit Untermiete Nebenkosten/Mietkosten

9. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606044-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leerstandszeit Untermiete Nebenkosten/Mietkosten

Hallo,
Ich lebe in einer 3er WG im Untermietverhältnis. Einer davon ist der Hauptmieter der an uns jeweils ein Zimmer untervermietet. Das Haus mieter er von seinem Bruder. Unsere Nebenkosten werden per Abschlag als Nebnkostenvorauszahlung abgerechnet.
Jetzt zieht der eine Mietbewohner demnächst aus. Ich und der Hauptmieter werden danach noch ein paar Monate hier wohnen. Er möchte für diese Zeit keinen aufwand haben und keinen Nachmieter für das Zimmer suchen. Nun hat er gesagt das wir die Kosten dann durch zwei teilen müssen. Mir ist schon klar das ich nur die Miete für mein Zimmer zahlen muss und er den Mietausfall durch Leerstand selbst zahlen muss. Aber wie sieht das bei den Nebenkosten aus ? Ist es jetzt wirklich so das die sich nun durch 2 statt durch 3 teilen ? Ich kann ja schließlich nix dafür das er keinen Nachmieter suchen will und verbrauche ja auch nicht mehr. Bleibt er auch auf diesen Kosten durch den Leerstand sitzen ?

Vielen Dank im Vorraus
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Doppelt

-- Editiert von Solan196 am 09.04.2022 06:41

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Was steht denn hierzu in deinem Mietvertrag? Eigentlich sollte sich an deinem Anteil von den Nebenkosten auch nichts ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go606044-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nichts soweit ich weiß. Ist nur so ein Standard 2 Seiten Mietvertrag aus dem Internet. Da steht halt nur unter dem Punkt besondere Vereinbarungen wie hoch die Nebenkosten sind und das das Zimmer kalt vermietet wird mit den einzelnen Abschlägen für Strom, Wasser, Gas etc.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von go606044-73):
Nichts soweit ich weiß. Ist nur so ein Standard 2 Seiten Mietvertrag aus dem Internet.

Wenn Abschläge vereinbart sind, dann besteht Anspruch auf Abrechnung.
Wenn abzurechnen ist, dann ist die Aufteilung so wie vertraglich vereinbart. Wenn da nichts vereinbart ist, dann nach Wohnfläche.

Es kommt aber alles darauf an, was man in diesem einen konkreten (aus diesen vielen tausenden existierenden) "Standard 2 Seiten Mietvertrag aus dem Internet" in seinem speziellen Einzelfall wörtlich vereinbart hat.

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