Legionellenuntersuchung kurz vor Auszug

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
dieLisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 16x hilfreich)
Legionellenuntersuchung kurz vor Auszug

Hallo,

in dem Haus, in dem wir momentan wohnen, soll Ende Juli eine Untersuchung auf Legionellen vorgenommen werden, 4 Tage vor unserem Auszug. Ich habe gelesen, dass der Vermieter dies als Nebenkosten abrechnen kann.
Darf der Vermieter uns nun an den Kosten beteiligen oder wird das auf die Nachmieter umgelegt, da es für uns ja rein gar keinen Nutzen mehr hat?

Danke schonmal und viele Grüße
Lisa

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


In der Abrechnung werden alle im Wirtschaftsjahr anfallenden Kosten auf Eure Wohnung anteilig angerechnet. Davon Zahlt Ihr dann, bei Ende Mietvertrag 31.07, 7/12 der Gesamtkosten Eurer ehemaligen Wohnung. Also auch anteilig, wenn der Schornsteinfeger im Herbst kommt.

Ob diese Untersuchung überhaupt umlagefähig ist? Oder wird sie regelmässig jedes Jahr durchgeführt? Wurde schon mal abgerechnet?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Die Legionellenuntersuchung ist eine neue Vorschrift, Sue. Alle Vermieter sind nunmehr verpflichtet, diese einmal jährlich durchzuführen.
Und ja, das kann in den BK umgelegt werden, sofern das Hinzukommen neuer Betriebskostenarten vertraglich vereinbart ist.

Lisa: Was meinst du mit "Nutzen"? Der Begriff paßt in diesem Zusammenhang nicht. Aber unabhängig davon wirst du selbstverständlich anteilsmäßig nach Tagen/Jahr daran beteiligt.

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#3
 Von 
dieLisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe den Mietvertrag durchgesehen. Einen Punkt, dass nachträglich neue Betriebskosten hinzukommen können, habe ich nicht gefunden, jedoch diesen Punkt: 17. Sonstige Betriebskosten Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1-6 nicht erfasst sind.

Mit Nutzen meine ich, dass es mir nichts mehr bringt, nach meinem Auszug von einem Befall zu erfahren. Oder sehe ich das falsch?

Danke und viele Grüße
Lisa

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

@ Anjuli:

Danke für die Info. Wo finde ich darüber näheres? (also ab wann das für wen gilt? Häuser ab einem bestimmten Baujahr?)

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Guck mal hier: http://www.legionellenpruefung.de/alles-ueber-legionellen/pruefungspflicht.html

Lese grad, dass es nicht jährlich, sondern alle drei Jahre erfolgen muß.

Haben heute erst vom BA so einen Legionellenbericht bekommen. Es stimmt, was weiter oben steht: Trinken ist ungefährlich, die dürfen nicht eingeatmet werden (z.B. beim Duschen durch die Vernebelung).

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""

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Nach neuesten Infos sind die regelmässig anfallenden Kosten der Legionellenprüfung (Probeentnahme, Wasseruntersuchung) auch ohne Öffnungsklauseln als gesetzlich verordnete Kosten der Warmwasserbereitung umlegbar - sogar der Deutsche Mieterbund hat sich inzwischen dieser Ansicht angeschlossen:

https://www.minol.de/tl_files/Downloads/Kosten_der_Legionellenpruefung_richtig_umlegen.pdf

Ursprünglich war die Prüfung jährlich vorgesehen, zwischenzeitlich wurde aber die Trinkwasserverordnung nochmals abgeändert auf "alle 3 Jahre" und unter die Verordnung fallende Anlagen müssen auch nicht grundsätzlich sondern nur bei "Befall" gemeldet werden - den Ämtern ist nämlich eingefallen, dass sie die ursprünglichen Gesetzesvorgaben gar nicht abarbeiten könnten ;-)

Tja, dazu noch die Rauchwarnmeldernachrüstpflicht und dann noch WMZ zur Abgrenzung der WW-Bereitungskosten von den reinen Heizkosten - die Regierung war da in letzter Zeit sehr freigiebig mit Lobbyistengeschenken auf Kosten von Vermietern und Mietern.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Rauchwarnmelder retten Leben und zwar nur wenn sie auch funktionieren, das bedeutet auch Wartung. Das ist mal was sinnvolles.


Und WMZ zur Abgrenzung der WW-Bereitungskosten von den reinen Heizkosten, tja die Mieter wollen ja das alles so genau wie möglich in der Abrechnung haben.



Die Zeche zahlt immer der Mieter, entweder über die Nebenkosten oder über höhere Mieten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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