Leichenfund in einer Wohnung

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Paulchenpanther1.1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)
Leichenfund in einer Wohnung

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Angehöriger von mir ist tot in seiner Wohnung aufgefunden wurden. Er lag dort mehrere Wochen. Die Indentität ist noch nicht hundertprozentig geklärt.
Die Wohnungsöffnung ist mit einem bei mir hinterlegten Schlüssel vorgenommen wurden. Direkt nach der Öffnung, bei Leichenfund, wurden Polizei, Notarzt und Kripo gerufen. Nach dem alle Untersuchungen beendet waren händigte die Polizei den Schlüssel mir zur Verwahrung aus.
Es wurde angeordnet, dass eine sogenannte Tatortreinigung durchgeführt werden muss.
Nun die Frage, wer muß für die Kosten aufkommen. Direkte Erben (Ehefrau, Kinder) gibt es nicht. Ich bin nur Angehörige (Halbschwester).
Weiß jemand vielleicht wie teuer so was ist?
Wie handhabe ich das mit dem Schlüssel, wenn ich sobald eine Sterbeurkunde vorliegt das Erbe ausschlage?
Bin gespannt auf eure Meinungen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Die Kosten wird wohl der Vermieter tragen müssen, wenn es keine Erben gibt.
Die Schlüssel kannst du dem Vermieter auch sofort zurückgeben.

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#2
 Von 
Paulchenpanther1.1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider kann ich den Schlüssel nicht sofort zurück geben. Die Polizei hat mir den Schlüssel übergeben, da es mein Schlüssel war.
Das der Vermieter die Kosten tragen muss hab ich auch schon rescherchiert. Der will aber die Kosten auf mich übertragen.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Indentität des Toten noch nicht eindeutig geklärt ist.
Ist alles etwas komplziert.
LG

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Leider kann ich den Schlüssel nicht sofort zurück geben. Die Polizei hat mir den Schlüssel übergeben, da es mein Schlüssel war.
Solange du keine richterliche Anordnung hast den Schlüssel weiter zu verwahren, kannst du diesen jetzt sofort an den VM zurückgeben.

quote:
Der will aber die Kosten auf mich übertragen.
Wollen kann er viel, aber damit kommt er nicht durch.

quote:
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Indentität des Toten noch nicht eindeutig geklärt ist.
Ist für dich und die Schlüsselrückgabe aber sowas von egal...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weiß jemand vielleicht wie teuer so was ist? <hr size=1 noshade>

Kommt auf die Größe der Verunreinigung an.
Ab 1000 EUR gehts los, nach oben offen.



quote:<hr size=1 noshade>Wie handhabe ich das mit dem Schlüssel, wenn ich sobald eine Sterbeurkunde vorliegt das Erbe ausschlage? <hr size=1 noshade>

Dem Vermieter geben, per Boten der die Zustellung bezeugen kann oder gegen Quittung.



quote:<hr size=1 noshade>Das der Vermieter die Kosten tragen muss hab ich auch schon rescherchiert. <hr size=1 noshade>

Nö, die muss der Mieter tragen bzw. seine Erben. Es kann nur sein, des der Vermieter in Vorleistung gehen muss.



quote:<hr size=1 noshade>Die Kosten wird wohl der Vermieter tragen müssen, wenn es keine Erben gibt. <hr size=1 noshade>

Einen Erben gibt es immer ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Einen Erben gibt es immer ...



Ja, den Staat, aber der muss nur bis zur Höhe der Erbmasse für Schulden aufkommen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

quote:
Die Polizei hat mir den Schlüssel übergeben, da es mein Schlüssel war.


Ich glaube Dir nicht, dass es sich um Deinen Schlüssel handelt. Der Schlüssel gehört nach meiner Auffassung dem vermieter, der ihn dem im Rahmen des Mietvertrages überlassen hat und der Mieter hat ihn Dir zur Aufbewahrung übergeben, damit Du in Notfällen die Tür öffnen kannst.

Rechtlich (im Sinne von Eigentum) ist es daher nicht Dein Schlüssel. Den Schlüssel solltest Du daher umgehend dem Vermieter zurückgeben und ihn bei der Gelegenheit auch gleich darüber informieren, dass Du das Erbe ausschlagen wirst.

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#7
 Von 
Paulchenpanther1.1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

Hier noch einmal der derzeitige Stand der Dinge. Es ist noch nicht zu 100% sichergestellt, dass die Person die in der Wohnung aufgefunden wurde tatsächlich mein Halbbruder ist. Die DNA war nicht eindeutig.
Was den Schlüsel betrifft so hat die Polizei den Schlüssel mir übergeben mit dem Hinweis diesen nicht an den Vermieter weiter zu geben.
Wenn ich bei erhalt einer Sterbeurkunde das Erbe ausschlage, muss ich den Schlüssel dem Nachlassgericht übergeben. Die setzen dann einen Nachlassverwalter ein. Der kümmert sich dann um alles weitere.
So ist jedenfalls das Ergebnis meiner Recherchen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das Mietverhältnis ist beendet. Gib den Schlüssel sofort raus.

wirdwerden

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#10
 Von 
redwood123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Was den Schlüsel betrifft so hat die Polizei den Schlüssel mir übergeben mit dem Hinweis diesen nicht an den Vermieter weiter zu geben.


Solange dir kein Richter die Verwahrung des Wohnungsschlüssels auferlegt, ist das Unfug.

Ich würde dem Vermieter den Schlüssel übergeben und fertig.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Mietverhältnis ist beendet. <hr size=1 noshade>

Das ergibt sich jetzt woraus???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

so ein Quatsch, solange die Identität des Toten nicht feststeht, ist das Mietverhältnis NICHT beendet.

Was ist, wenn das ein Kumpel vom Bruder war, und der Bruder taucht wieder auf ?? War im Krankenhaus, Psychatrie oder einfach auf Reisen ? Dann ist die Wohnung weg und alle persönlichen Sachen verramscht. DAS gibt Ärger.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Paulchenpanther1.1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

Zunächst erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Der Stand der Dinge ist derzeit so:
- die Intendität ist nach einer Woche endlich geklärt
- der Verstorbene ist mein Halbbruder
- den Wohnungsschlüssel hab ich dem Vermieter übergeben
- nach Erstellung einer Sterbeurkunde werden ich, sowie meine Kinder und
Enkelkind innerhalb von 6 Woche eine Erbausschlagung vornehmen
- damit sind wir dann frei von allen Verpflichtungen

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