Leichengeruch Mietminderung?

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go308222-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Leichengeruch Mietminderung?

Hallo.

Wir haben seit 3 Tagen Leichengeruch in der Wohnung.
Quelle ist in der Wohnung im Nebenaufgang aufunserer Etage.
Die Wohnung ist mittlerweile versiegelt.
Dh da kommt erstmal keiner rein zum putzen...

Wir haben 33 Grad in der Wohnung (Mansarde) und die Fenster drüben sind natürlich alle offen.
Wir kriegen den Geruch, sobald wir lüften. Und wir MÜSSEN bei 33 Grad Raumtemperatur mal lüften.

Unabhängig vom moralischen Aspekt, dass da ne Leiche lag usw (habe heute die Polizei angerufen weil ich das nicht wusste, der Leichenfund war gestern, den Geruch haben wir seit vorgestern).

Kann man da die Miete mindern?

Wer das mal gerochen hat weiß, was ich meine...
Das geht so nicht. Können aber auch nirgendwo anders hin...

Wenn ich Glück habe, ist in 2 Wochen die Wohnung freigegeben.

Gott, was macht man da?!

Nein, das ist kein Scherz. Wirklich nicht.

Wir hatten vor 3 Tagen auch einen Vogelschlag am Fenster, deshalb dachte ich, der liegt tot auf dem Dach. Also ab aufs Dach, kein toter Vogel, ABER Leichengeruch aus der Lüftung des Nebenaufgangs, deshalb heute früh Polizei.

-- Editiert von go308222-68 am 27.07.2019 10:41

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go308222-68):
Gott, was macht man da?!
Was man eben macht, wenn man wegen etwas die Miete mindern will.
Bevor du die Miete minderst, solltest du dem Vermieter zunächst eine Frist setzen. Er solle den *Mietmangel* beseitigen. Eine übliche Frist ist evtl. 2 Wochen.
Der Vermieter wird dir evtl. antworten---oder nicht--- oder selbst von sich aus schon baldmöglichst einen *Cleaner* losschicken.

Frage:
Was hättest du davon, sofort die Miete (also für August) zu mindern?
WAS ? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go308222-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht man das nicht so?
Das Recht auf Mietminderung tritt ja ein, sobald ein Mangel vorliegt.
Und der Mangel liegt seit 24.7. Vor.

Gestern noch Kontakt mit dem VM gehabt, da kam von ihm kein Wort diesbezüglich.

Gegenfragen:

Warum sollte ich den Geruch dulden? Den nicht gezahlten Mietteil verwende ich ja nicht anderweitig, er würde erstmal nur zurückgestellt. Und nicht einfach so verjubelt.

Und: Hast du schon mal eine Leiche gerochen? Der Mann war groß und dick und lag beim offenen Fenster 3 Tage in der Wohnung. Es stinkt bestialisch.

Natürlich gehe ich den normalen Weg mit Ankündigung des mangels.
Zumindest mein Lärmprotokoll und das hinterher telefonieren bezüglich dieses Mieters und der Zwangsbeschallung ist ja jetzt obsolet.
Und ich habe wegen dem jetzt zumindest definitiv das LETZTE MAL die Polizei rufen müssen.

-- Editiert von go308222-68 am 27.07.2019 12:45

-- Editiert von go308222-68 am 27.07.2019 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go308222-68):
ABER Leichengeruch aus der Lüftung des Nebenaufgangs,

Gann wäre es unter Umständen sinnig diese provosorisch zu verschließen?


Als erstes mal den Vermieter nachweislich über den Mietmangel informieren.

natürlich steht einem auch Mietminderung zu, wenn die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist. Aber aufpasse, mindert man zu viel, gilt das als Mietrückstand,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go308222-68):
Das Recht auf Mietminderung tritt ja ein, sobald ein Mangel vorliegt.
Nö. Bitte nicht pauschalieren.
Immer: Dem Vermieter muss die Gelegenheit und Zeit gegeben werden, den *Mietmangel* zu beseitigen. Kein Vermieter kann ahnen, was heute oder gestern für einen Mieter als Mangel gilt. Und nicht alles, was ein Mieter Mangel nennt, ist einer. Hier ist die Wohnung versiegelt.Der Vermieter könnte nicht mal sofort, wenn er wollte.
Zitat (von go308222-68):
Gestern noch Kontakt mit dem VM gehabt, da kam von ihm kein Wort diesbezüglich.
Was hätte er denn sagen sollen? Und was wurde beim Kontakt besprochen?
Zitat (von go308222-68):
Warum sollte ich den Geruch dulden?
Es gibt ganz einfach Dinge, die ein Mieter eine gewisse Zeit *dulden* muss. WEIL dem Vermieter Zeit zur Mangelbeseitigung gegeben werden muss. Hier KANN noch nicht beseitigt werden.
Es ist vollkommen irrelevant, ob ich schon mal Leichengeruch gerochen habe. Es ist auch irrelevant, was du mit der Mietminderung machen würdest. Der Vermieter kennt die Situation.
Zitat (von go308222-68):
Natürlich gehe ich den normalen Weg mit Ankündigung des mangels.
Nö. Du kannst Mangelbeseitigung vom Vermieter verlangen, nichts ankündigen.

Zitat (von go308222-68):
Zumindest mein Lärmprotokoll und das hinterher telefonieren bezüglich dieses Mieters und der Zwangsbeschallung ist ja jetzt obsolet.
Und ich habe wegen dem jetzt zumindest definitiv das LETZTE MAL die Polizei rufen müssen.
Völlig irrelevant. Nur deine Genugtuung.

Wie viel willst du denn mindern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Bitte nicht pauschalieren.

Doch, das Recht zur Minderung tritt ein, sobald der Mangel vorliegt. Ausnahme wäre, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wer den Verwesungsgerich von Menschen kennt, der weiss, dass dieser Geruch letztlich unzumutbar ist. Inwieweit dazu noch gesundheitliche Schädigungen kommen können, weiss ich jetzt nicht. Ab einem gewissen Grad schon, wenn ich mich recht erinnere. Das würde ich klären, ein paar Anrufe im Gesundheitsamt, der Pathologie langen da, das müsste rauszubekommen sein.

Das Ganze schriftlich dem Vermieter mitteilen, vorher die Infos einholen, Mietminderung ankündigen und gut ist. Dann hat der Vermieter auch was in der Hand hinsichtlich des Druck machens, bei der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Freigabe der Wohnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go308222-68):
ABER Leichengeruch aus der Lüftung des Nebenaufgangs
Dann sollte doch zeitnah diese Lüftung verschlossen werden. Wer im DG wohnt und das Lüftungsrohr über Dach vom Nebenaufgang neben dem Fenster hat, sollte mit dem Vermieter/Verwalter diese Notlösung präferieren.
Wurde heute schon vorgeschlagen. #3

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Erstaunlich finde ich dabei, dass man erst nach 3 Tagen die Polizei anruft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Auch eine tote Maus kann ein Erdgeschoß von rund 100m2 Größe verpesten. Weiß ich, seit eine unserer Katzen eine Maus zu gut versteckt hat.

Gesundheitliche Gefahren gehen von reinen Geruch nicht aus, es sei denn man übergibt sich laufend (Dehydration etc muß ja nicht weiter erklärt werden, schätze ich).

Ich würde, wie ww sagt

Zitat (von wirdwerden):
Das Ganze schriftlich dem Vermieter mitteilen, vorher die Infos einholen, Mietminderung ankündigen und gut ist. Dann hat der Vermieter auch was in der Hand hinsichtlich des Druck machens, bei der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Freigabe der Wohnung.


Ggf müssen Sie halt überlegen, ob Sie in eine Pension oä ausziehen, bis das geregelt ist. Damit gehen Sie allerdings das Risiko ein, daß Sie auf den Kosten die die entsprechende Mietminderung übersteigen, sitzen bleiben. Dafür muß nämlich die gesamte Wohnung objektiv unbewohnbar sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Damit gehen Sie allerdings das Risiko ein, daß Sie auf den Kosten die die entsprechende Mietminderung übersteigen, sitzen bleiben. Dafür muß nämlich die gesamte Wohnung objektiv unbewohnbar sein.


Es ist sogar sehr sicher, dass man auf den zusätzlichen Kosten für den Einzug in eine Pension sitzen bleibt. Damit der Vermieter solche Kosten übernehmen muss, müsste ihn nämlich ein Verschulden treffen, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es kommt nicht auf den Verursacher an, sondern auf den Zustand der Mietsache. Ob also eine vertragsgemäße Nutzung noch möglich ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es kommt nicht auf den Verursacher an, sondern auf den Zustand der Mietsache. Ob also eine vertragsgemäße Nutzung noch möglich ist.


Für die Mietminderung ist kein Verschulden des Vermieters erforderlich, für das Geltendmachen von Schadenersatz dagegen schon.

Die Zusatzkosten, die durch eine Unterbringung in einer Pension entstehen fallen dabei unter Schadenersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ob Zusatzkosten entstehen, hängt meiner Einschätzung nach ua davon ab, wie groß die Wohnung ist und wie teuer. Darüber wissen wir ja nichts. Es könnte ein Wohnklo mit Kochnische sein, dann wäre die Wohnung zu 100% unbewohnbar und bei einer 100%igen Mietminderung könnte man sich davon ggf in einer Pension einmieten, bis das behoben ist. Ist es eine Dreizimmerwohnung, bei der nur das Wohnzimmer unbrauchbar ist, wird man draufzahlen. Vielleicht kostet das Wohnklo 1000 € im Monat, vielleicht die Dreizimmerwohnung nur 350€ im Monat... Wer weiß das schon.

Aber das ist ja nicht unsere Sache, das zu berechnen - wie auch?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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