Leidiges Thema: Schneeräumung

15. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
Leidiges Thema: Schneeräumung

Hallo,

mal eine Frage:
Ich habe eine Wohnung mit zwei Stellplätzen gemietet, so weit, so schön.
Nun liegt das Haus, in dem wir hier wohnen, halb an einem Hügel und hier pfeift der Wind derzeit heftig ums Haus und es schneit ununterbrochen.
Das hat zur Folge, dass mein Auto jetzt in einer Schneewehe steht, die inzwischen schon die Motorhaube bedeckt!
Genauso sieht es auf der Zufahrt aus, ich komme, wenn es so weiter geht, morgen nicht zur Arbeit!

Wer ist dafür verantwortlich, dass ich als Mieter mein Auto vom mitgemieteten Stellplatz über die Privatstraße fahren kann?

An den Seiten und hinter dem Wagen liegt kaum Schnee (aber da ist ein Abhang, da komme ich nicht weg), aber eben VOR dem Wagen und eben auf der kompletten Straße, die runter zur Hauptstraße führt. Klar, den Schnee direkt ums Auto kann man per Hand wegschippen, aber der Rest?
In unserem Mietvertrag steht übrigens nichts zum Thema Schneeräumen! Demnach ist der Vermieter verantwortlich, oder?

Nur zum besseren Verständnis:
Es geht hier um ca. 1 Meter hohe Schneewehen, die die komplette Straße bedecken (ca. 100 Meter langer Privatweg) und ein Wegfahren unmöglich machen!

Bin für sinnvolle Antworten offen :)

LG

P.S.:Und wenn ich morgen nicht zur Arbeit komme - wer zahlt mir den Ausfall?! Man kommt hier inzwischen nicht mal mehr zu Fuß weg! (In welcher Rubrik wäre diese Frage richtig untergebracht?)

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114 Antworten
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#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
es schneit ununterbrochen.
An den Seiten und hinter dem Wagen liegt kaum Schnee

Komisch, sind denn die Seiten bzw. quasi rundrum anstatt des Stellplatzes überdacht ?

quote:
ich komme, wenn es so weiter geht, morgen nicht zur Arbeit!

Wie wäre es mit 1 Tag Urlaub und dann kannste in aller Ruhe die Schneemassen beseitigen, auf die Seite genügt bereits, da ist ja noch keiner !

quote:
Wer ist dafür verantwortlich, dass ich als Mieter mein Auto vom mitgemieteten Stellplatz über die Privatstraße fahren kann?

Nun sag schon, wer jetzt ?

quote:
In unserem Mietvertrag steht übrigens nichts zum Thema Schneeräumen! Demnach ist der Vermieter verantwortlich, oder?

Was meint denn dein VM dazu ?

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#2
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Komisch, sind denn die Seiten bzw. quasi rundrum anstatt des Stellplatzes überdacht ?


Nein, da ist nichts überdacht, denn dann wäre es ein Carport, gell!!
Schneeverwehungen - schon mal gesehen? Dadurch, dass der Wagen da steht und der Sturm den Schnee direkt VOR dem Wagen anhäuft, bleibt die Menge an den Seiten niedriger (auf einer Breite von vielleicht 50 Zentimetern!) Hat was mit Luftverwirbelungen zu tun. Reicht dir das als Erklärung?!

Zum Rest deines Posts wiederhole ich mich gerne:
quote:
Bin für sinnvolle Antworten offen :)



Damit man vielleicht besser versteht, worum es hier geht:


Dieses Bild ist von heute Nachmittag, 14:30 Uhr und es schneit immernoch ununterbrochen! Inzwischen reicht der Schnee bis über die Motorhaube!
Das Bild wurde übrigens von der Haustür aus aufgenommen - eine dicke Schneeschicht, die locker bis zur Hüfte reicht!
@drill.instruktor
Noch einen schlauen Spruch parat?!

-- Editiert BubbleGum am 15.02.2012 19:13

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3689 Beiträge, 1411x hilfreich)

Sieht beeindruckend aus. Vermutlich kann man den Vermieter aber nicht dafür verantwortlich machen, oder hat der Frau Holle bestellt?

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#4
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich mache den VM nicht dafür verantwortlich, dass Schnee fällt, sondern dafür, dass man
a) das Haus nicht mehr verlassen kann, weil der Schnee hüfthoch liegt
und
b) man nicht mit dem Auto vom mitgemieteten Stellplatz (für den man schließlich zahlt) fahren kann, da sich niemand dafür verantwortlich fühlt den Schnee zu räumen!

Klar, der VM ist arbeiten - aber wie ist das mit der Schneeräumpflicht? Ich hatte mal eine Wohnung, bei der im Mietvertrag stand, dass ich für die Schneeräumung verantwortlich bin. Und da ich nunmal berufstätig bin, mußte ich einen Winterdienst beauftragen, der im Falle eines Falles auch tagsüber Gehweg und Zufahrt freiräumt!

Nun erklärt mir mal bitte, warum das hier anders sein sollte?!

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#6
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Wahrscheinlich, weil es ein Privatweg ist?


Wahrscheinlich? Ist das eine Vermutung, oder weißt du das genau?
UBei einem Privatweg auf einem Privatgrundstück hat der Mieter quasi keine Rechte? Und wenn ich mir jetzt draußen die Beine breche, bei dem Versuch mich morgens durch hüfthohen Schnee zu kämpfen - dann ist das mein persönliches Pech?!

So einfach kann das nicht sein!


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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8045x hilfreich)

Der Privatweg wird nur von Mietern des Hauses benutzt, in dem Sie wohnen?

Dann bleibt der Vermieter in der Verantwortung. Ein freundliches Anschreiben (per Einschreiben), in dem er auf seine Pflicht hingewiesen wird und darauf, dass er zukünftige Kosten zu tragen hat, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, kann da schon helfen.

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#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3809 Beiträge, 2347x hilfreich)

Wenn der Vermieter im Mietvertrag nichts anderes zugesichert hat besteht lediglich die verpflichtung den gehweg in ausreichender Breite (i.d.R. 1,5 m) zu räumen, bis zur haustür. Eine verpflichtung, die private Zufahrt zu räumen besteht regelmäßig nicht. Das musst Du dann schon selber tun, wenn Du Dein Auto benutzen möchtest. Bei diesen Schneemassen würde ich jedoch von einer Benutzung des PKW abraten. Mach lieber einen Tag Urlaub.

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"lg.
R.M. "

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#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3689 Beiträge, 1411x hilfreich)

Ich schlag auch vor, bis zum Wochenende freizunehmen, den Tag am Ofen zu verbringen und den Schneeflocken zuzusehen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#14
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Privatweg mit separatem Gehweg? Das ist wohl purer Luxus


So siehts aus. Es handelt sich um eine Straße, die vom Haus über das Grundstück zum Dorf führt. Nix mit extra Gehwegen!

Wie geschrieben: Im Mietvertrag steht nichts zum Thema Winterdienst.

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#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8341 Beiträge, 3736x hilfreich)


Ein Hausbesitzer ist verantwortlich für die Schneeräumung auf öffentlichen Wegen (kann das per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übetragen).

Ich denke nicht, dass er dafür verantwortlich ist, diesen Privatweg freizuräumen, damit du mit dem Auto wegkommst, es sei denn, im MV wäre eine Regelung getroffen, was ja nicht der Fall ist. Meine Meinung - habe auch nicht Gegenteiliges gefunden.







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" "

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#16
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4191 Beiträge, 2400x hilfreich)

Auch das Räumen von öffentlichen Wegen kann unterbleiben, wenn es ununterbrochen weiter schneit.
Solange also sowieso weiter Schnee fällt, wäre der Vermieter keinesfalls in der Pflicht, den wegzuräumen. Das ist nun mal faktisch nicht machbar.
Sowas nennt sich "höhere Gewalt", wahlweise auch "Verwirklichung eines Lebensrisikos", nämlich dem, dass heute draußen Wetter ist.

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#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2501x hilfreich)



Wie ist das hier, wenn es brennt oder der Rettungsdienst dringend gebraucht wird? 200 m mit einer Trage können sehr lang werden, u.U. zu lang.

Im Prinzip muss auf einem Privatweg nur ein Geh-Weg freigehalten werden. Wenn der Weg aber der einzige Rettungsweg ist, müsste eine Fahrspur geschaffen werden.

Was sagt denn die örtliche Feuerwehr dazu?

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#18
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

@flawless

Hier wäre alles abgebrannt gestern, oder die alte Dame, die uns gegenüber in der Wohnung wohnt wäre wohl am Herzinfarkt verstorben, denn man kam an's Haus kaum ran.
Der Schnee lag hüfthoch auf der Straße bis an's Haus ran, da wären wohl selbst die Sanis mit der Trage verzweifelt.

Feuerwehr - gute Frage! Muß ich mich glatt mal erkundigen.

Seit heute Vormittag ist zumindest wieder so weit geräumt, dass man mit dem Auto fahren kann (mit Schneeketten) und eine ca. 50cm breite "Rinne" führt zum Haus.
Ist spiegelglatt, aber besser als nix.


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#19
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8341 Beiträge, 3736x hilfreich)


Nur interessehalber: Wer hat geräumt?

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" "

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#20
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Heute Morgen kam ein Landwirt unten aus dem Dorf mit seinem Privattraktor - bei dem mußten wir gestern unser anderes Auto abstellen und hatten dem unser Leid geklagt.

Danach tauchte dann der VM auf und hat auch noch ein bißchen was gemacht.

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#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1162x hilfreich)

Bei einem Privatweg gibt es vermutlich überhaupt keine öffentliche Verpflichtung zum Schneeräumen, weil eine Gemeindesatzung, die so etwas regelt, für Privatwege eher nicht gelten dürfte.

Was es aber immer gibt, ist eine Verkehrssicherungspflicht. Der Verkehrssicherungspflichtige – im Grundsatz der Grundstückseigentümer – ist verpflichtet, den gefahrlosen Zugang zu dem Haus zu ermöglichen SOWEIT dies vernünftigerweise erwartet werden kann.

Bei den auf dem Bild dargestellten******rungsverhältnissen kann von dem Grundstückseigentümer vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass er die Straße räumt (der müsste sich sonst wohl einen Schneepflug anschaffen), erst recht nicht, dass er die Autos der Mietern aus Schneeverwehungen ausgräbt.

Gedankenexperiment:
Vernünftigerweise kann nicht erwartet werden, dass die Verkehrssicherungspflicht eines privaten Grundstückeigentümers weiter reicht als die der Gemeinde auf öffentlichen Straßen. Daher die Frage:
Hat irgendjemand schon einmal gehört, dass Bedienstete der Gemeinde losgezogen sind, um auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen, etc. Autos aus Schneeverwehungen auszugraben?

quote:
Was sagt denn die örtliche Feuerwehr dazu? … Feuerwehr - gute Frage! Muß ich mich glatt mal erkundigen.

Bei „höherer Gewalt" wird die dazu nichts sagen. Ein in einer Schneewehe steckendes Auto wird der Feuerwehr herzlich egal sein (solange keine Passagiere drinnen stecken)


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#24
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Heute muß der Schnee praktisch von selber verschwinden, auf jeden Fall setzt man sich mit gefalteten Händen auf die Couch und fragt laut, wer das wegräumt (alle, nur nicht man selber).

quote:
Ob die Bewohner dort auch jaulend darauf warten, dass jemand ihnen den Schnee wegräumt? Nee, ich glaub, die machen das selber.


Mal für euch beide:
Es ging NICHT darum, wer den Wagen ausgraben muß! Das ist meine Aufgabe!
Es geht um die Frage wer die STRASSE und den ZUGANGSWEG zum Haus zu räumen hat!
Was ist daran so schwer zu verstehen?!
Und diese Schneemassen räumt auch ihr nicht per Hand weg!

quote:
(der müsste sich sonst wohl einen Schneepflug anschaffen)


Der hat einen Räumtraktor und eine Schneefräse! So ist das ja nicht!

quote:
Ein in einer Schneewehe steckendes Auto wird der Feuerwehr herzlich egal sein (solange keine Passagiere drinnen stecken)


Au man - hast du gelesen, worauf sich der Hinweis mit der Feuerwehr bezog?
Nein?
Dann nochmal für dich:
quote:
Hier wäre alles abgebrannt gestern, oder die alte Dame, die uns gegenüber in der Wohnung wohnt wäre wohl am Herzinfarkt verstorben, denn man kam an's Haus kaum ran.
Der Schnee lag hüfthoch auf der Straße bis an's Haus ran, da wären wohl selbst die Sanis mit der Trage verzweifelt.

Denn weder Feuerwehr noch ein Krankenwagen hätten das Haus erreichen können und daher die Frage, inwieweit da eine Räumpflicht besteht, damit in Notfällen z.B. Hilfe zum Haus kommen kann! DARUM ging es im Bezug auf die Feuerwehr!
Wer lesen kann....

quote:
Gedankenexperiment:
Vernünftigerweise kann nicht erwartet werden, dass die Verkehrssicherungspflicht eines privaten Grundstückeigentümers weiter reicht als die der Gemeinde auf öffentlichen Straßen. Daher die Frage:
Hat irgendjemand schon einmal gehört, dass Bedienstete der Gemeinde losgezogen sind, um auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen, etc. Autos aus Schneeverwehungen auszugraben?


Es geht um die ZUFAHRTSSTRASSE! Nicht darum, wer den Wagen ausbuddeln muß, sondern um die Tatsache, dass DIE STRASSE und auch der ZUGANG zum Haus nicht mehr passierbar waren!

Gedankenexperiment:
Vor deiner Haustür liegt hüfthoch der Schnee, ein Verlassen der Haustür ist nicht möglich, geschweige denn kannst du zur Arbeit fahren, weil du eben weder das Haus verlassen, noch dein Auto erreichen, noch zur Bushaltestelle laufen kannst....
Und jetzt die Frage:
Wer muß da räumen?

Übrigens: Die Straßen im Dorf waren geräumt, das macht die Gemeinde, aber die waren nunmal nicht erreichbar!

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#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1162x hilfreich)

quote:
Es geht um die ZUFAHRTSSTRASSE! Nicht darum, wer den Wagen ausbuddeln muß, … Wer lesen kann.... bla, bla

Gelesen habe ich schon. Da steht unter anderem.: „Das hat zur Folge, dass mein Auto jetzt in einer Schneewehe steht, die inzwischen schon die Motorhaube bedeckt! ... An den Seiten und hinter dem Wagen liegt kaum Schnee (aber da ist ein Abhang, da komme ich nicht weg), aber eben VOR dem Wagen… Es ging NICHT darum, wer den Wagen ausgraben muß! Das ist meine Aufgabe!"

Mein Vorschlag: Wenn Sie schon wissen, dass Sie den Wagen ausgraben müssen, und ansonsten drumherum kaum Schnee liegt, dann buddeln Sie den Wagen aus und gut ist!

Oder Sie lesen sich erst mal durch, was Sie schreiben, bevor Sie sich beschweren, Ihre Fragen würden unzutreffend beantwortet werden!

Im Übrigen ist auch Ihre Frage beantwortet worden:
Auf privaten Wegen greift die durch Satzung der Gemeinde geregelte Räumpflicht nicht. Es gibt immer nur eine Verkehrssicherungspflicht. Die reicht so weit, wie andere dies vernünftigerweise erwarten können. Bei dem von Ihnen eingestellten Foto kann meiner Meinung nach aber niemand vernünftigerweise erwarten, dass hier der Eigentümer loszieht und schippt.
quote:
Gedankenexperiment:
Vor deiner Haustür liegt hüfthoch der Schnee, ein Verlassen der Haustür ist nicht möglich, geschweige denn kannst du zur Arbeit fahren, weil du eben weder das Haus verlassen, noch dein Auto erreichen, noch zur Bushaltestelle laufen kannst....
Und jetzt die Frage:
Wer muß da räumen?

Noch einmal, es handelt sich immer um eine Verkehrssicherungspflicht. Auch die in einer Gemeindesatzung geregelte Schneeräumpflicht ist letztlich nichts anderes. Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht ist, dass Verkehrsteilnehmer den Weg oder die Strasse möglichst sicher benutzen können, wobei vom Pflichtigen nichts Übermenschliches verlangt wird, sondern nur das, was man vernünftigerweise erwarten kann. Daher muss sich der Pflichtige auch nicht durch hüfthohen Schnee buddeln, sondern z.B. abstumpfende Mittel auf die Schneedecke streuen. Eingeschneite Autos haben dann halt Pech.
Sie interpretieren Verkehrssicherungspflicht oder Schneeräumpflicht falsch, wenn Sie meinen diese garantiere Schneefreiheit.
quote:
Denn weder Feuerwehr noch ein Krankenwagen hätten das Haus erreichen können und daher die Frage, inwieweit da eine Räumpflicht besteht, damit in Notfällen z.B. Hilfe zum Haus kommen kann!

Auch da gilt nichts anderes. Wenn zu viel Schnee liegt, dann können Feuerwehr oder Krankenwagen das Haus wegen „höherer Gewalt" eben nicht mehr erreichen.


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#28
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2501x hilfreich)

quote:
Ein Verlassen des Hauses ist immer irgendwie möglich, und wenn man dazu aus dem Fenster steigen muß. Und dann holt man sich ne Schneeschaufel und schaufelt los.



Das ist wohl nicht zumutbar. Ganz abgesehen von der Verkehrssicherung hat der Vm. auch aus dem Mietvertrag die "Feinerschliessung" zu gewährleisten.

D.h. der Mieter muss das Objekt auf zumutbare Art und Weise erreichen nund wieder verlassen können. Bei "Wohnen" gelten andere Anforderungen, als bei "Gewerbe" mit Kundenverkehr etc. Ist die Nutzbarkeit eingeschränkt, ist das ein Mangel mit allen Konsequenzen.

Wenn der Schnee allzu lange liegen bleibt, kann man da nicht von höherer Gewalt sprechen.

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-- Editiert flawless am 16.02.2012 20:56

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#29
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1162x hilfreich)

quote:
Ein Verlassen des Hauses ist immer irgendwie möglich, und wenn man dazu aus dem Fenster steigen muß.

Die Frage ist aber, ob der Verkehrssicherungspflichtige dazu verpflichtet ist. Die Verkehrssicherungspflicht geht jedoch immer nur soweit, wie andere „Verkehrsteilnehmer" dies vernünftigerweise erwarten können. Aus diesem Grund muss eben nicht aus dem Fenster geklettert werden, um „Schützengräben" in den Schnee zu schaufeln Verkehrssicherungspflicht bedeutet NICHT Schneefreiheit oder unbedingtes Ermöglichen von Kfz-Verkehr, sondern eine möglichst gefahrlose Nutzen des Weges oder der Strasse. Gibt es eine hüfthohe geschlossene Schneedecke, kann man seiner Verkehrssicherungspflicht z.B. auch nachkommen, indem man auf die Schneedecke abstumpfende Mitte streut und fertig.

quote:
... Ganz abgesehen von der Verkehrssicherung hat der Vm. auch aus dem Mietvertrag die "Feinerschliessung" zu gewährleisten. D.h. der Mieter muss das Objekt auf zumutbare Art und Weise erreichen nund wieder verlassen können. ...

Das ist - bezogen auf Schneeräumen - Quatsch. Aus dem Mietvertrag ergibt sich NICHT die Pflicht, dass der VM oder eine von Ihm beauftragte Person, Schnee schaufeln muss, damit der M die Wohnung erreichen kann. Wo soll dass hinführen? Konsequenterweise müsste man sich dann nicht über Reichweite und Inhalt der Verkehrssicherungspflicht unterhalten sondern über Mietminderung wegen Mietmangel. Darf der Mieter die Miete mindern, wegen eines vom Vermieter zu vertretenen (!) Mangels, wenn draußen so hoch Schnee liegt, dass der Mieter die Wohnung nur noch durchs Fenster erreichen kann?


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