Licht in Mehrfamilienhaus über 1 Mieter

10. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Licht in Mehrfamilienhaus über 1 Mieter

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Parteien-Haus. Das Licht im Flur und Keller läuft über unseren Stromzähler. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages war uns das nicht bewusst.
Wir haben bisher jedes Jahr bei der NK-Abrechnung 10€ vom anderen Mieter verrechnet bekommen, war auch alles kein Problem für uns.
Jetzt haben wir allerdings neue Nachbarn, die wesentlich öfter das Licht anmachen. Wir bekommen das immer mit, da das Licht bei uns im Flur dann auch angeht. Jedes Mal 2 Minuten.
Auch im Keller wird das Licht öfter mal über Nacht vergessen auszumachen.
Ich weiß nicht wie man den Verbrauch berechnen kann, aber wir sehen auch nicht ein für andere den Strom teilweise zu bezahlen.
Kann man da was machen/ fordern?

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10 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Wenn ich an den letzten Thread zur Diele zurückdenke, scheint bei euch im Haus einiges nicht normal zu laufen. Wie ist der Streit um die Diele denn ausgegangen? Wenn die Diele zu eurer Wohnung gehört, dann müsst ihr dafür natürlich auch den Strom zahlen.

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#2
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Diele unten gehört nicht zu unserer Wohnung - wir müssen halt immer nur durchlaufen. Das ist für den Mieter unten auch alles kein Problem, wusste er vorher.
Es ging halt darum, ob der Vermieter diese Diele einfach betreten darf und ob der Mieter diese Diele richtig nutzen kann, sprich Jacken aufhängen, Bilder anbringen, Wände streichen. Das hat der Mieter nun einfach getan, immerhin zahlt er NK für diese Diele und sie ist in seinem Mietvertrag mit angegeben.
Und das Licht läuft halt über unseren Stromzähler. Ist wie das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses - macht man irgendwo das Licht an, geht im ganzen Treppenhaus (bei uns Flur) das Licht an. Nervt schon, wenn abends 3-4 Mal hintereinander das Licht angeht - oder nachts, wenn wir schlafen wollen.
Bei uns isses halt IN der Wohnung, der Mieter unten benötigt das Licht um zum außerhalb der Wohnung gelegenen Bad zu kommen.
Der alte Mieter hatte, vor allem nachts, immer die Wohnungstür offen gelassen und ist dann nur im Lichtschein zum Bad. Der neue Mieter macht das Licht halt immer wieder und wieder an, was uns jetzt nicht groß stört - nur zahlen wollen wir dafür nicht.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Da hat jemand offensichtlich ein Einfamilienhaus zum Mehrparteienhaus umgewandelt und nicht wirklich darauf geachtet, die Wohnungen und die zughörigen Stromkreise sorgfältig zu trennen.

Wenn bei euch im Flur das Licht angeht, weil der untere Mieter auf Toilette muss, würde ich das als Mangel betrachten und den Vermieter zur Mängelbeseitigung schriftlich per Einschreiben auffordern. Und natürlich müsst ihr nicht den Strom für einen Wohnungsteil eines anderen Mieters zahlen. Wenn bei Anmietung darauf nicht hingewiesen wurde, ist auch das m.M.n. ein Mangel, der beseitigt werden muss.

Die Frage bleibt, ob der Vermieter das so einfach kann. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, sich mit dem Vermieter zu einigen. Z.B. dass er mindestens die Schaltkreise für das Licht trennt, sodass euer Flurlicht unabhängig vom unteren Licht geschaltet wird. Alles andere ist dann ein finanzieller Aspekt, den man ausverhandeln kann.

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#4
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Als wir das damals bemerkt haben, haben wir den Vermieter auch gebeten dies zu ändern. Es war wohl auch ein Elektriker hier - würde nicht so einfach gehen. Nur mit sehr hohem Kostenaufwand.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Als wir das damals bemerkt haben, haben wir den Vermieter auch gebeten dies zu ändern. Es war wohl auch ein Elektriker hier - würde nicht so einfach gehen. Nur mit sehr hohem Kostenaufwand.


Schau dir mal aus Vermietersicht diesen Link an http://www.gevestor.de/details/mietminderung-bei-maengeln-was-ist-zu-tun-502224.html oder google nach Mietmangel und Opfergrenze. Der Kostenaufwand müsste schon extrem hoch sein, damit der Vermieter die Mangelbeseitigung verweigern kann. Wenn es dir nur um's Geld für den Stromverbraucn geht, kannst du also zumindest mit deinem Vermieter auf der Basis gut verhandeln.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Kostenaufwand müsste schon extrem hoch sein, damit der Vermieter die Mangelbeseitigung verweigern kann. Wenn es dir nur um's Geld für den Stromverbraucn geht, kannst du also zumindest mit deinem Vermieter auf der Basis gut verhandeln.


Für mich stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um einen Mangel (im mietrechtlichen Sinne) handelt? Die Mieter wüßten es oder hätten es vor der Übernahme kennen können. Der dämliche Zustand besteht ja schon länger.

Und die Mieter habe es seit Jahren geduldet. Auch wenn der Vermieter vor längerem ("damals") aufgefordert wurde es zu ändern, verliert der Mieter die Möglichkeit zur Durchsetzung seiner "Rechte".

Wenn Dich das in der Nacht nervt (was ich verstehe), schraub die Birne in Deinem Bereich raus und stell Stehlampen o.ä. auf, am besten mit Bewegungsmelder.

Für den Stromverbrauch hast Du über mehrere Jahre einen finanziellen Ausgleich bekommen. Für mich sieht das nach Einverständnis aus und Du kannst den Umbau jetzt nicht mehr verlangen.




-- Editiert von Ver am 12.04.2015 09:07

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Die Mieter wüßten es oder hätten es vor der Übernahme kennen könne

Im Eingangspost steht anderes. Und kein Mieter muss m.M.n. vor Anmietung die Stromleitungen überprüfen. Wenn da Strom über einen falschen Zähler läuft, dann ist das mit ziemlicher Sicherheit ein verdeckter Mangel.

Zitat:
Und die Mieter habe es seit Jahren geduldet. Auch wenn der Vermieter vor längerem ("damals") aufgefordert wurde es zu ändern, verliert der Mieter die Möglichkeit zur Durchsetzung seiner "Rechte".

Ich verweise mal auf http://www.mietminderung.org/mietminderung-verwirkung/. Minderungsansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren, hier geht es aber um den Anspruch auf Mängelbeseitigung. Ob dieser auch verjähren kann, weiß ich nicht. Im verlinkten Artikel geht es um Verwirkung von Ansprüchen und es heisst u.a.
Zitat:
Ein zunächst verwirktes Minderungsrecht kann wieder aufleben, wenn der Vermieter die Miete erhöht (LG Berlin GE 2002, 196) oder wenn sich der Mangel erheblich verstärkt (LG Düsseldorf WuM 1998, 20) und dem Mieter bewusst wird, dass es so nicht mehr weitergehen kann.

Man könnte also durchaus argumentieren, dass letzteres bei Einzug des neuen Mieters eingetreten ist. Der alte Mieter schien ja extrem rücksichtsvoll gewesen zu sein.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Man könnte also durchaus argumentieren, dass letzteres bei Einzug des neuen Mieters eingetreten ist. Der alte Mieter schien ja extrem rücksichtsvoll gewesen zu sein.


Das könnte man, doch dann muss man den Unterschied auch beweisen. Dieser Mangel wurde nachweislich seit Jahren finanziell ausgeglichen.

Geht eigentlich in der Diele auch das Licht an, wenn die Ober-Mieter das Licht im Flur anmachen? Ich hatte ein ähnliches Problem und habe überall einfach Lampen mit Bewegungsmeldern installiert und die Schalter deaktiviert. Und schon war der Käs gegessen ;) .

Bei mir sind alle Lampen mit LED´s ausgestattet, der Stromverbrauch für Beleuchtung ist gering.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Die Frage, ob der Mieter durch die mehrmalige "Entgegennahme"der 10€-Kompensation den Zustand konkludent akzeptiert hat, stellt sich aber schon.

Außerdem sollte man mal wirtschaftlich überlegen:
Eine 20W-Energiesparbirne (das ist schon ziemlich hell), 30x am Tag für je 2 Minuten eingeschaltet, verursacht bei 28ct pro kWh Stromkosten von 2,05 Euro pro Jahr.
Wenn dann noch 20x im Jahr das Kellerlicht angelassen wird - ich rechne jetzt mal drei 20W-Energiesparbirnen für je 12 Stunden - dann kommen weitere 4,04 Euro hinzu.

Wenn man also 10€ Kompensation pro Jahr bekommt, ist das doch ein gutes Geschäft - da würde ich nix ändern wollen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich muss diesen Beitrag nun noch mal hervorholen...
Inzwischen nervt das mit dem Licht doch schon ganz schön. Teilweise geht 5-6x hintereinander das Licht an und auch nachts wird das immer öfter. Wir haben die Schlafzimmertür wegen den Katzen auf (beigemacht und einen Türstopper davor, so dass nur ein kleiner Spalt für die Katzen da ist) und wenn dann nachts das Licht mindestens 2x angeht, wird mein Mann davon auch schon mal wach. Mal ganz davon abgesehen, dass es unsere Tiere kirre macht, wenn da abends im Flur ständig das Licht angeht und sie denken, da kommt jemand.
Aber sowohl unsere Nachbarn als auch wir haben meiner Meinung nach ein Recht darauf, abends und nachts im dunklen Flur das Licht einzuschalten.
Jetzt haben wir überlegt, unten im Flur eine Lampe mit Bewegungsmelder anzubringen. Damit diese aber auch dauerhaft Strom hat, der nicht zu unseren Lasten fällt, müssten wir ein Loch durch die Wand machen und die Lampe quasi mit dem Strom der Nachbarn verbinden.
Dürfen die Vermieter das untersagen? Wenn ja, müssen sie dann endlich eine andere Lösung finden? Welche Frist können wir setzen, dass das endlich mal geregelt wird? 2 Wochen? 1 Monat?

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