Jahrelang war über der Lichtschachtabdeckung ein Teppich. Tiere lagen darauf und Blumenkübel standen in der Nähe.
Bei Auszug
stellen wir nun fest daß dieser Lichtschacht total verrostet ist (Zink).
Mein Mann meint Drahtbürste und Zink.
[b]Ich befürchte weitere Schäden durch Feuchtigkeit am Mauerwerk, da anzunehmen ist, daß die Jahre über keine Belüftung stattgefunden hat.
Haftet hier der Mieter?
Oder hätten wir die Gefahr erkennen müssen? (Terrasse war vollends mit Pflanzenkübeln, Tisch, mehreren Teppichen etc. zugestellt)
Liegt dies in der normalen Abnuitzung?
(Anmerkung: die Größe ist im Geschäft nicht erhältlich- also kein 40 Euro Schacht).
Ìst der Schaden vorsorglich der Gebäudeversicherung zu melden?
-- Editiert von marianne 12 am 31.08.2019 08:58
Lichtschachtabdeckung verrostet -Schäden am Mauerwerk noch unbekannt
31. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 31. August 2019 | 08:56
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Lichtschachtabdeckung verrostet -Schäden am Mauerwerk noch unbekannt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. August 2019 | 10:48
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1492x hilfreich)
Wie sieht es dann unten im Schacht am Fenster aus? Ich würde erstmal selber schauen ob etwas erkennbar ist....
#2
Antwort vom 31. August 2019 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatHaftet hier der Mieter? :
Es haftet derjenige, der jahrelange Feuchtigkeit durch nicht lüften produziert hat.
ZitatLiegt dies in der normalen Abnuitzung? :
Nein, das läuft unter "Beschädigug der Mietsache".
Und jetzt?
Schon
266.804
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
34 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten