Lichtschachtabdeckung verrostet -Schäden am Mauerwerk noch unbekannt

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Lichtschachtabdeckung verrostet -Schäden am Mauerwerk noch unbekannt

Jahrelang war über der Lichtschachtabdeckung ein Teppich. Tiere lagen darauf und Blumenkübel standen in der Nähe.
Bei Auszug stellen wir nun fest daß dieser Lichtschacht total verrostet ist (Zink).
Mein Mann meint Drahtbürste und Zink.
[b]Ich befürchte weitere Schäden durch Feuchtigkeit am Mauerwerk, da anzunehmen ist, daß die Jahre über keine Belüftung stattgefunden hat.
Haftet hier der Mieter?
Oder hätten wir die Gefahr erkennen müssen? (Terrasse war vollends mit Pflanzenkübeln, Tisch, mehreren Teppichen etc. zugestellt)
Liegt dies in der normalen Abnuitzung?
(Anmerkung: die Größe ist im Geschäft nicht erhältlich- also kein 40 Euro Schacht).
Ìst der Schaden vorsorglich der Gebäudeversicherung zu melden?

-- Editiert von marianne 12 am 31.08.2019 08:58

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wie sieht es dann unten im Schacht am Fenster aus? Ich würde erstmal selber schauen ob etwas erkennbar ist....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Haftet hier der Mieter?

Es haftet derjenige, der jahrelange Feuchtigkeit durch nicht lüften produziert hat.



Zitat (von marianne 12):
Liegt dies in der normalen Abnuitzung?

Nein, das läuft unter "Beschädigug der Mietsache".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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