Loch in der Wand — Vermieterin sieht keinen Grund zur Minderung

9. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Loch in der Wand — Vermieterin sieht keinen Grund zur Minderung

Hi,
Wir wohnen erst seit 2 Monaten hier. Vor dem Einzug wussten wir: es wird ein Fenster getauscht und der Lehm (Fachwerk) in einer Wand wurde neu gemacht, der muss trocknen.

Beim Einzug war die Wand noch feucht und schimmelte sogar.

Es wurden dann noch zusätzlich Balken ausgetauscht und das Fenster nur provisorisch eingesetzt. Rund herum sind noch Löcher, also man kann einfach nach draußen gucken.

Die Vermieterin findet, dass wir kein Recht auf Mietminderung mehr haben, obwohl die Wand noch nicht fertig ist, Fußleisten nicht wieder angebracht sind und große Löcher neben den Fenstern sind.

Als Druck erwähnt sie, dass sie ja auch noch entscheiden muss, ob wir einen wieder abbaubaren Staketenzaun aufstellen dürfen.

Was sollen wir tun?

-- Editiert von User am 9. Juli 2024 17:01

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9 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6162x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Die Vermieterin findet, dass wir kein Recht auf Mietminderung mehr haben,
Begründet sie das auch?
-Habt ihr von Beginn an gemindert, obwohl euch bekannt war, dass die Wohnung unfertig saniert ist?
-Was wurde mit der Vermieterin bezüglich der Minderung vereinbart?
-Was steht dazu im Mietvertrag?
Zitat (von PascalB):
Rund herum sind noch Löcher, also man kann einfach nach draußen gucken.
Was für Löcher, seit wann sind die dort und wozu dienen die außer zum Rausgucken?
Zitat (von PascalB):
Als Druck erwähnt sie, dass sie ja auch noch entscheiden muss, ob wir einen wieder abbaubaren Staketenzaun aufstellen dürfen.
Tja, dann wird sie das wohl irgendwann entscheiden.
Zitat (von PascalB):
Was sollen wir tun?
Vielleicht nun nicht mehr die Miete mindern, das mit dem Staketenzaun vorerst mal nicht weiter betreiben?
Vielleicht der Vermieterin schriftlich die noch nicht behobenen Mängel anzeigen und mit Fristsetzung die Beseitigung bzw. die vereinbarte Fertigstellung fordern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128213 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Die Vermieterin findet, dass wir kein Recht auf Mietminderung mehr haben, obwohl die Wand noch nicht fertig ist, Fußleisten nicht wieder angebracht sind und große Löcher neben den Fenstern sind.

Die Wand war noch nicht fertig, das wusste man vor dem Einzug, insofern sieht es schlecht aus mit Minderungsmöglichkeiten.

Allerdings ist der Schimmel wohl noch nicht vor Einzug bekannt gewesen?
Wurde der inzwischen beseitigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vermieterin begründet mit Instandsetzungsmaßnahmen, die wir dulden müssen.

Die Löcher ums Fenster sind einfach Lücken. Das Fenster ist nur drin, damit kein riesen großes Loch in der Wand ist, bis das neue geliefert wird.

Also:
Es sind 2 verschiedene Wände.

Wand 1 war bekannt. Es hieß, es sei alsbald trocken.

Wand 2 hieß: nur Fenster muss getauscht werden, das ist 1 Tag.
Da musste aber die gesamte Wand neu gemacht werden & Balken neu. Das Fenster hat Lieferschwierigkeiten, deswegen ist das alte drin… mit Lücken.

Hinzu kommt noch die halbe Terrasse, die keine Platten Richtung Wand (Nr 1) hat, das sollte schon fertig sein

Eine Haustür, die nicht richtig schließt…

Sollen wir Miete zahlen & alle Mängel neu bekannt geben, zu August kürzen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128213 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Sollen wir Miete zahlen & alle Mängel neu bekannt geben, zu August kürzen?

Eine Mietminderung sollte durch versierte Fachleute berechnet werden . denn zu viel gemindert bedeutet, dass man Mietschulden hat und dann droht die (fristlose) Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6162x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Die Vermieterin begründet mit Instandsetzungsmaßnahmen, die wir dulden müssen.
Damit könnte sie Recht haben.
Zitat (von PascalB):
Das Fenster ist nur drin, damit kein riesen großes Loch in der Wand ist, bis das neue geliefert wird.
Ach so. Das habt ihr vor 2 Monaten auch gewusst, dass 1Fenster getauscht wird.
Zitat (von PascalB):
Sollen wir Miete zahlen & alle Mängel neu bekannt geben, zu August kürzen?
Ich rate noch nicht dazu.
-Was im MV steht, ist unbekannt.
-Was ihr vor/bei Einzug vereinbart habt, ist unbekannt.
-Ab wann ihr gemindert habt, ist unbekannt.
-Warum seid ihr in ein unfertig saniertes Haus eingezogen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11831 Beiträge, 4402x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von PascalB):

Die Vermieterin begründet mit Instandsetzungsmaßnahmen, die wir dulden müssen.

Damit könnte sie Recht haben.

Nein hat sie nicht.
Sicherlich sind die Maßnahmen zu dulden, aber soweit der Gebrauch der Mietwohnung durch die Durchführung der Arbeiten zur Erhaltung der Mietsache erheblich beeinträchtigt ist, steht dem Mieter durchaus das Recht auf Mietminderung zu.
Zitat (von PascalB):
zu August kürzen?

Ihr kürzt doch auch bisher, oder wie ist das zu verstehen?
Zitat (von PascalB):
Die Vermieterin findet, dass wir kein Recht auf Mietminderung mehr haben

Die Höhe der berechtigten Mietminderung kann sich, bei so vielen Mängeln, dann im Laufe der Instandsetzungsmaßnahmen ändern, aber grundsätzlich habt ihr das Recht auf Mietminderung solange, bis die Mängel behoben sind.

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#7
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


-Warum seid ihr in ein unfertig saniertes Haus eingezogen?

Wir sind eingezogen mit dem Wissen, dass ein Fenster getauscht werden muss und die Wand trocknen muss.
Aus dem alten Haus mussten wir raus, weil die Miete abgelaufen war. Also hatten wir keine andere Wahl, als einzuziehen.

Wir haben gekürzt momentan, daher das "nicht mehr" von der Vermieterin.

-Was im MV steht, ist unbekannt.

Wozu genau?

-Was ihr vor/bei Einzug vereinbart habt, ist unbekannt.

Dass die Wand noch ca.2-3 Wochen trocken muss und dann gestrichen wird. Wann die Fenster neu gemacht werden, wurde nicht vereinbart. Auch nicht, dass danach rundherum Lücken nach draußen sind

-Ab wann ihr gemindert habt, ist unbekannt.

Juli, wir haben rückwirkend für Juni (wir sind im Mai eingezogen) gebeten, da das Zimmer gegen Absprache nicht bezugsfertig war

Unserer Ansicht nach ist es noch nicht bezugsfertig, da die Wand nicht gestrichen, das Fenster nicht ausgetauscht, die Lücken nicht gestopft und die Mängel, die durch die Renovierung entstanden sind (weitere Löcher in der Wand, Staub, Altholz, das herumliegt) nicht behoben wurden

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#8
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Die Vermieterin findet, dass wir kein Recht auf Mietminderung mehr haben, obwohl die Wand noch nicht fertig ist, Fußleisten nicht wieder angebracht sind und große Löcher neben den Fenstern sind.


Ach, und wieso findet sie das? Sie muss dafür doch irgendwelche Gründe angeben?

Zitat (von PascalB):
Wir sind eingezogen mit dem Wissen, dass ein Fenster getauscht werden muss und die Wand trocknen muss.


Das ist jetzt nicht so ungewöhnlich, dass man bereits einzieht, wenn noch nicht sämtliche Bau-/Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Und für einen gewissen Zeitraum kann die Zustimmung des Mieters dann auch Minderungsansprüche ausschließen. Aber nicht auf alle Ewigkeit, egal wie lange es dauert und was sich da alles ansammelt.

Zitat (von PascalB):
Dass die Wand noch ca.2-3 Wochen trocken muss und dann gestrichen wird. Wann die Fenster neu gemacht werden, wurde nicht vereinbart. Auch nicht, dass danach rundherum Lücken nach draußen sind


Solange nicht explizit vereinbart wurde, dass ihr damit einverstanden seid, dass der Fenstertausch sich über eine derart lange Zeit hinzieht und ihr damit leben müsst, dass in der Zwischenzeit Leute von draußen durch die Wand in eure Wohnung greifen können (oder wie genau sehen die Löcher aus?), sehe ich hier absolut einen Minderungsgrund. Immobilien mit Löchern in den Wänden halte ich generell für in der Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt. Mit Löchern in den Außenwänden sogar ganz besonders. Ich sehe hier eigentlich nur noch die Höhe der gerechtfertigten Minderung zur Diskussion.

Zitat (von PascalB):
-Ab wann ihr gemindert habt, ist unbekannt.

Juli, wir haben rückwirkend für Juni (wir sind im Mai eingezogen) gebeten, da das Zimmer gegen Absprache nicht bezugsfertig war


Ihr habt also für Juli die Miete bereits nicht vollständig überwiesen und möchtet jetzt mit der Vermieterin vereinbaren, dass ihr das rückwirkend auch für Juni machen könnt? Um wie viel habt ihr denn gemindert?

Mit rückwirkenden Mietminderungen hingegen ist das so eine Sache - gelegentlich ist sogar das rechtlich OK, meist aber nicht. Ich weiß ja nicht, um welche Summen es geht, aber ggf. würde ich diese Baustelle gar nicht erst aufmachen. Ich würde mich da mehr auf eine Minderung für die nächsten Wochen/Monate konzentrieren:

Zitat (von PascalB):
Unserer Ansicht nach ist es noch nicht bezugsfertig, da die Wand nicht gestrichen, das Fenster nicht ausgetauscht, die Lücken nicht gestopft und die Mängel, die durch die Renovierung entstanden sind (weitere Löcher in der Wand, Staub, Altholz, das herumliegt) nicht behoben wurden


Das hört sich nämlich so an, als wenn ihr damit noch länger Spaß haben könnten. Da ich den Eindruck habe, dass ihr mit der Materie Mietrecht nicht so ganz gut vertraut seid, würde ich vielleicht empfehlen, sich fachlichen Rat einzuholen. Da sollte jemand sich wirklich euren Mietvertrag ansehen, ein eventuell vorhandenes Protokoll beim Einzug, ggf. Sonderabsprachen in schriftlicher Form. Erst dann kann man beurteilen, für welche Mängel eine Mietminderung zulässig ist, für welche aber vielleicht auch nicht. Und vor allem, in welcher Höhe. Da kann man als Laie so viel falsch machen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man eine fristlose Kündigung riskiert. Man muss der Vermieterin ja nicht gleich sagen, dass man sich anwaltlich beraten lässt oder ihr einen Brief durch eine Kanzlei schicken lassen. Aber man sollte sich fundiert informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Das hört sich nämlich so an, als wenn ihr damit noch länger Spaß haben könnten. Da ich den Eindruck habe, dass ihr mit der Materie Mietrecht nicht so ganz gut vertraut seid, würde ich vielleicht empfehlen, sich fachlichen Rat einzuholen. Da sollte jemand sich wirklich euren Mietvertrag ansehen, ein eventuell vorhandenes Protokoll beim Einzug, ggf. Sonderabsprachen in schriftlicher Form. Erst dann kann man beurteilen, für welche Mängel eine Mietminderung zulässig ist, für welche aber vielleicht auch nicht. Und vor allem, in welcher Höhe. Da kann man als Laie so viel falsch machen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man eine fristlose Kündigung riskiert. Man muss der Vermieterin ja nicht gleich sagen, dass man sich anwaltlich beraten lässt oder ihr einen Brief durch eine Kanzlei schicken lassen. Aber man sollte sich fundiert informieren.


danke dir für deine Antworten!

Wir haben im Juni rückwirkend um Mietminderung Mai/Juni gebeten, was sie auch gezahlt hat. Juli haben wir dann die 10%, die mit ihnen abgesprochen waren für Mai/Juni ebenfalls abgezogen, da sich nichts verändert hat für uns.

Sie sagt, dass wir Instandsetzungsmaßnahmen dulden müssen -- was unserer Ansicht nach zwar korrekt ist, aber eine Minderung nicht ausschließt.

Wir haben nun unsere Rechtsschutzversicherung hinzugezogen.

Schade ist, dass wir NEU eingezogen sind. Wir sind leider 1 Jahr gebunden, fragen uns aber auch, ob wir uns nicht rausklagen sollen...

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