Löcher in Hauswand

29. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
hansi234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Löcher in Hauswand

Hallo zusammen,

ich werde demnächst zu einer Person ziehen, auf deren Namen der Mietvertrag zunächst weiter läuft. Wenn diese Person auszieht, werde ich ihn übernehmen (das weiß der Vermieter schon).
Wir würden gern außen, seitlich in den Vorsprung der Fenster und oben unter den Vorsprug der Fenster 4 Schrauben setzen umd ein Fliegengitter anzubohren (ohne zu bohren ist in diesem Fall aufgrund der Fensterbeschaffenheit leider nicht möglich). Das wäre ja die Außenfassade und müsste theoretisch mit dem Vermieter abgesprochen werden, richtig?
1. Nun möchte die zukünftige Mitbewohnerin das jedoch einfach machen und ich habe mit dem jetzigen Mietvertrag auch nichts zu tun. Wenn sie das jetzt tut und ich die Wohnung dann mit diesen Löchern und dem Gitter übernehme, kann der Vemieter mich nachher dafür verantwortlich machen? Wenn ja, in welcher Form?

2. Kann ich dafür eine Abmahnung bekommen, obwohl ich mit dem bestehenden Vertrag ja nichts zu tun habe?

3. Wenn ich dann die Wohnung mit den Löchern und dem Fliegengitter übernehme, kann er mich dann einfach mitten drin zwingen, das abzunehmen und die Löcher zu entfernen?

4. Wenn ich die Löcher bei einem eventuellen Auszug verschließen muss, darf man die verschlossenen Löcher am Ende noch sehen? Die Fassade ist sehr grobkörnig verputzt, sodass man bestimmt Rückstände sehen könnte, allerdings ist es wie gesagt nicht draußen an der Wand, sondern eben innenliegend in den Fensterlöchern.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte, da ich doch recht unsicher bin, aber aktuell nicht selbst Mieterin bin und daher nicht so viel tun kann.

Herzlichen Dank!

-- Editiert von hansi234 am 29.01.2019 20:42

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Sachbeschädigung verjährt nach 5 Jahren, da hat der Vermieter genug Zeit, die dann ehemalige Mieterin zur Rechenschaft zu ziehen. Ich denke zudem, er wird mit Recht dafür sorgen, daß diese Fliegengitter abgenommen werden und der Schaden beseitigt wird - also wird man nichts gewonnen haben.

Wann gedenkt die Dame denn auszuziehen? Noch vor der nächsten Fliegensaison?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hansi234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sie würde schon im Sommer da noch leben und das Fliegengitter auch nutzen und mir wäre durchaus auch sehr daran gelegen, das Gitter da zu haben.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich vermute, du meinst die Fensterlaibungen.
Bohrungen dort > da neigt der Putz oder auch das Mauerwerk selbst zum Abplatzen, weil eben die Materialstärke eh schon gering/geschwächt ist, oft sind auch auch (von außen nicht sichtbar) technische Bauwerksabdichtungen eingebaut. Eine kleine Bohrung kann da recht teure Folgen haben ...
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das eine Fachfirma empfohlen hat.

Genau wegen der für den (unbedarften) Mieter nicht absehbaren Folgen dürfen derartige bauliche Veränderungen bzw. Sachbeschädigungen nicht ohne Einwilligung des Vermieters geschehen. Aber auch mit Einwilligung haftet der Mieter für etwaige Folgeschäden.

Wenn du den Murks "übernimmst" dann bist du genauso haftbar, wie wenn du diese bauliche Veränderung selber ausgeführt hättest.

Mache dringend, wenn du dann selbst Mieter wirst, eine saubere, dokumentierte Übergabe mit dem Vermieter und stelle klar, was du "übernimmst" und was nicht, damit der Vermieter ggf. den Verursacher auf Rückbau/Entfernung und Schadensbeseitigung in Anspruch nimmt.

Apropos Fliegengitter:
Die in den Fensterrahmen/Fensterfalz einzuhängende Version passt normalerweise bei allen gängigen Fenstern, verursacht keine Beschädigungen und es ist auch kein Anbohren von Bauteilen nötig.
(ich hab einfach mal wahllos einen Link genommen, solche Modelle sind auch vom örtlichen Fensterfachhandel erhältlich, sogar mit Aufmass-Service, wenn man sich das selbst nicht zutraut - dann natürlich entsprechend teurer)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hansi234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau ich meine in der Laibung und im Sturz (wieder was gelernt). Dass es sich dort anders verhält, als anderswo in der Wand, ist ein guter Einwad.
Das Problem mit dem Fliegengitter ist, dass es stabil genug sein muss, dass es auch katzensicher ist. Das heißt einfach einklemmen ist nicht. Es gibt Anleitungen für Gitter, die ohne Bohren zu befestigen sind. Die halten aber an diesem speziellen Fenster nicht, weil der Rand einfach zu schmal ist. Daher der Gedanke, in die Laibung zu schrauben.
Ich weiß nicht, ob ich für diese Frage noch am richtigen Ort bin. Aber wenn ich jetzt doch den Vermeiter fragen lasse und der ja sagt. Und dann am Ende gibt es wegen des Ortes doch Probleme, ist das dann regulär ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Schade, dass das so kompliziert ist :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von hansi234):
ist das dann regulär ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

wohl kaum
Die Haftpflichtversicherung tritt zwar ein, wenn sich der Versicherte gegenüber einem anderen schadenersatzpflichtig gemacht hat - aber auch nur im Rahmen der Versicherungsbedingungen.

Im Allgemeinen sind da grobe Fahrlässigkeit und bewusste Herbeiführung eines Sachadens (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen
https://www.tarifcheck.de/haftpflichtversicherung/vorsatz/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von hansi234):
Das Problem mit dem Fliegengitter ist, dass es stabil genug sein muss, dass es auch katzensicher ist.


Sind die "Einhängegitter" durchaus, die halten auch große fliegende Stofftiere vom Fenstersturz ab.

Zitat (von hansi234):
weil der Rand einfach zu schmal ist


Bei meinen 1,00 m x 1,20 m (Baumarkt für ~ 30€ ) lagen genau dafür passende Halter bei, von 12 - 40 mm, so dass eigentlich alles abgedeckt sein sollte.

Maßband dranhalten, Foto machen und in den nächsten Baumarkt gehen dürfte einige 1000€ weniger kosten, als das was wie jetzige Mieterin da vor hat....

Ansonsten führt der Weg in den Fachhandel, aber nicht zur Bohrmaschine!

-- Editiert von spatenklopper am 30.01.2019 12:15

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Sachbeschädigung verjährt nach 5 Jahren, da hat der Vermieter genug Zeit, die dann ehemalige Mieterin zur Rechenschaft zu ziehen.


Da der Fensterrahmen zur Mietsache gehört dürfte sich die verjährung nach § 548 BGB - 6 Monate - richten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Laibung außen? Der Sturz? Wirklich?

Zitat (von hansi234):
Wir würden gern außen, seitlich in den Vorsprung der Fenster und oben unter den Vorsprug der Fenster 4 Schrauben setzen umd ein Fliegengitter anzubohren
Das ist ja nicht mal Eigentümern erlaubt, soweit ich weiß, Stichwort Veränderung des Erscheinungsbildes...

Und dann auch noch vorsätzlich?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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