Löcher in der Tapete....

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Löcher in der Tapete....

Liebe 123recht-User,

ich bin am 15.02. aus meinem WG-Zimmer ausgezogen. Der Vermieter macht jetzt totalen Streß. Ich hatte mehrere Bilder an der Wand angebracht und beim Abmachen blieb die Rauhfasertapete am Panzerband hängen.

Ich habe mir weiße Farbe besorgt und die Schadstellen und die Schmutzränder um die Bilder übergepinselt. Es kam wie es kommen musste, dem Vermieter sind die Stellen aufgefallen, wohl auch, weil die Farbe nicht ganz passte. (Weiß ist doch Weiß :???: )

Er hat die "Löcher" und das fleckige Gesamtbild ins Übergabeprotokoll aufgenommen und auch gleich dazu geschrieben, dass ich die Kosten der Beseitigung der Löcher und der Flecken übernehmen soll. Ich war so überrumpelt, dass ich das unterschrieben habe. Und auch, dass ich nicht bereit bin, noch einen Handstrich zu machen, weil er mir vorher schon per Email eine Frist nach einer Vorbesichtigung gesetzt hatte.

Heute habe ich per Email die sofortige Auszahlung meiner Kaution gefordert. Der Vermieter gab mir zu verstehen, dass er 6 Monate nach Auszug Zeit hätte, über die Kaution abzurechnen.

Ich will aber sofort meine Kaution zurück haben, solange kann ich nicht warten. Schließlich muss ich an meinen neuen Vermieter auch eine Kaution zahlen.
Meinetweg kann er 20 Euro abziehen.

Kann ich einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten verlangen und dann noch einmal hingehen und z.B. selbst streichen? Er verlangt, dass das Zimmer komplett gestrichen werden soll, weil an jeder Wand mindestens an 2 Stellen die Tapete fehlt und ich Dreckstellen überstrichen habe.

Muss er mir nicht noch einmal eine Frist setzen, auch wenn ich bei der Übergabe gesagt habe, dass ich die weitere Erfüllung verweigere?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Ich will aber sofort meine Kaution zurück haben,

Tja, Pech.
Der Gesetzgeber gibt ihm die Frist, zu dem stehen noch die Kosten für die Beschädigung der Mietsache an. Eventuell auch noch Mietausfall, Nebenkostenabrechnung.



Zitat (von WG-Bewohner):
solange kann ich nicht warten.

Dein Problem.


Zitat (von WG-Bewohner):
Meinetweg kann er 20 Euro abziehen.

Tippfehler? Da fehlt eine 0 ...



Zitat (von WG-Bewohner):
Kann ich einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten verlangen

Klar.
Es reicht aber wenn er Dir eine Abrechnung sendet.



Zitat (von WG-Bewohner):
Er verlangt, dass das Zimmer komplett gestrichen werden soll, weil an jeder Wand mindestens an 2 Stellen die Tapete fehlt und ich Dreckstellen überstrichen habe.

Das ist sehr kulant.
Normalerweise kommt da erst mal die alte Tapete runter und dann neue drauf, dann wird gestrichen.



Zitat (von WG-Bewohner):
Muss er mir nicht noch einmal eine Frist setzen, auch wenn ich bei der Übergabe gesagt habe, dass ich die weitere Erfüllung verweigere?

Nö, warum? Verweigert ist verweigert.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von WG-Bewohner):
Kann ich einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten verlangen


Klar. Es reicht aber wenn er Dir eine Abrechnung sendet.


Auch wenn er das selbst macht? Oder garnicht? Auf meine Forderung nach dem Kostenvoranschlag hat er ziemlich patzig zurück geschrieben, dass er dann nach dem Kostenvoranschlag des Malers abrechnet und die Sache selbst macht. Sonst hätte er nach der Zeit abgerechnet. Ist das rechtens?

Zitat (von Harry van Sell):
Normalerweise kommt da erst mal die alte Tapete runter und dann neue drauf, dann wird gestrichen.


Kann ich da wenigstens einen Abzug Neu-gegen-Alt verlangen? Schließlich ist der letzte Anstrich eine Weile her.


Zitat (von Harry van Sell):
Kosten für die Beschädigung der Mietsache an.


Wieso Beschädigung? Einer meiner Kumpels hat gesagt, Bilder aufhängen gehört zum normalen Gebrauch. Und das die Tapete am Panzerband kleben bleibt, ist doch eigentlich nicht meine Schuld :???:

Zitat (von Harry van Sell):
Verweigert ist verweigert.


Kann ich da garnichts mehr machen?

-- Editiert von WG-Bewohner am 22.02.2017 00:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Einer meiner Kumpels hat gesagt, Bilder aufhängen gehört zum normalen Gebrauch.

Normal ist das Stichwort.
Normler Gebrauch bei normalen Besfestigungemethoden ist damit gemeint.



Zitat (von WG-Bewohner):
Und das die Tapete am Panzerband kleben bleibt, ist doch eigentlich nicht meine Schuld

Wer hat das denn da hin geklebt? Der heilige Geist wird es nicht gewesen sein, oder?



Zitat (von WG-Bewohner):
Kann ich da garnichts mehr machen?

Man könnte die Vereinbarung anfechten.
Sittenwidrigkeit, Drohung, Irrtum wären da im Angebot.
Was könnte man denn da nehmen? Und wie beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sittenwidrigkeit


Was wäre das z.B.? Ich habe gehört, dass Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters ungültig sind. Der Vermieter hat diese Formulierung schon vorbereitet mitgebracht (Stand schon im Protokoll). Ist das nicht sittenwidrig, s c h e i ß freundlich zu sein und mir dann so einen Schrieb zur Unterschrift unterzujubeln?

Zitat (von Harry van Sell):
Drohung


Naja, gedroht hat er mir vorher. Bei seiner 2fachen Fristsetzung, dass mit dem Zeitablauf die Schäden und der Dreck auf meine Kosten beseitigt wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Irrtum


Naja, ich habe mich ja vertan, als ich den Wisch unterschrieben habe. Hätte ich etwas Zeit gehabt, darüber nachzudenken, hätte ich das nie unterschrieben. Doch der Typ hat mich fast 1 h voll gelabbert, was ich alles falsch gemacht habe, dass mir der Kopf geschwirrt hat. Ich könnte mich in den Hintern beißen. Übrigens wollte er mir das Teil als Kopie zu schicken, hat er immer noch nicht getan.

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie beweisen?


Ich war alleine, der Vermieter hatte so eine aufgedonnerte Tussi dabei, die nur mitgeschrieben hat. Heute hat er sie als Fachfrau bezeichnet. Ob die vielleicht für mich aussagen würde? Ich weiß es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Wieso Beschädigung? Einer meiner Kumpels hat gesagt, Bilder aufhängen gehört zum normalen Gebrauch. Und das die Tapete am Panzerband kleben bleibt, ist doch eigentlich nicht meine Schuld

Bilder aufhängen oder Bilder ankleben sind zwei verschiedene Dinge, ein Nagel fürs Bild lässt sich heraus ziehen und man sieht fast nichts mehr, selbst ein Dübelloch lässt sich mit Motofill ausgleichen.
Dagegen ist Klebeband wohl sehr schlecht, Mietsache / Tapete wurde dadurch beschädigt, so was bessert man nicht so einfach aus, es muss die gesamte Wand / Zimmer neu tapeziert werden, also alte Tapeten entfernen, spachteln und neue Tapeten anbringen.
Zitat (von WG-Bewohner):
Muss er mir nicht noch einmal eine Frist setzen, auch wenn ich bei der Übergabe gesagt habe, dass ich die weitere Erfüllung verweigere?

Warum sollte das der Fall sein, es wurde schon abgelehnt, der VM hatte wie man lesen kann einen Zeugen, da braucht er nicht weiter beim Mieter betteln.
Zitat (von WG-Bewohner):
Naja, ich habe mich ja vertan, als ich den Wisch unterschrieben habe. Hätte ich etwas Zeit gehabt, darüber nachzudenken, hätte ich das nie unterschrieben.

Bringt jedoch auch nichts, denn man wird den Schaden ersetzen müssen, die Unterschrift sagt da mal wenig aus. Der Vermieter kann die Forderung auch ohne Unterschrift des Mieter stellen.
Zitat (von WG-Bewohner):
Kann ich einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten verlangen und dann noch einmal hingehen und z.B. selbst streichen?

Man kann einen Kostenvoranschlag verlangen, der Vermieter muss nicht mal selbst die Mängel beseitigen, sondern da man selbst schon die Nachbesserung verweigert hatte, darf er sogar einen Handwerker beauftragen. Allerdings wird dann vermutlich die Kaution nicht mehr ausreichen um die Handwerkerkosten zu decken, die Folge wird sein, der Mieter muss noch mal nachzahlen.

Zitat (von WG-Bewohner):
wohl auch, weil die Farbe nicht ganz passte. (Weiß ist doch Weiß :???

War schon immer schon, das jede Farbe verschiedene Töne hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Allerdings wird dann vermutlich die Kaution nicht mehr ausreichen um die Handwerkerkosten zu decken, die Folge wird sein, der Mieter muss noch mal nachzahlen.


Gibt es da nicht einen Abzug "Neu-gegen-Alt"? Schließlich ist weder die Tapete neu noch wurde letzte Woche neu gestrichen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Bringt jedoch auch nichts, denn man wird den Schaden ersetzen müssen, die Unterschrift sagt da mal wenig aus. Der Vermieter kann die Forderung auch ohne Unterschrift des Mieter stellen.


Forderung kann er stellen, nur kommt er damit auch durch? Die Rechtssprechung ist doch mieterfreundlich. Ich habe gelesen, durch die Unterschrift unter das Auszugsprotokoll hätte ich ein Schuldeingeständnis abgegeben?

Kann ich aus der Nummer doch noch raus? 500 Euro sind für mich eine Menge Geld! Und ich habe das fest eingeplant.

@Harry van Sell:

Kann ich Irrtum, Drohung oder Sittenwidrigkeit geltend machen?

-- Editiert von WG-Bewohner am 22.02.2017 09:05

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Alt gegen Neu?
Wenn eine Tapete nicht von der Wand beschädigt wird, hält die ewig. Einzig bei der Farbe wäre so was denkbar. Aber das macht beim gesamten Aufwand wenig aus, es geht ja hier im Beschädigung der Tapete mit allen Folgen, ohne den Einfall Bilder fest zu kleben, gäbe es keinen Schaden.
Und rechnet man beim Maler so ca. 60€ die Stunde Tapete entfernen, Untergrund bearbeiten und neue anbringen, zuzüglich Material 20 Stunden sind da gar nichts, mit min drei Anfahrten.
Aus dem Grund sollte man froh sein, wenn der Vermieter nicht noch alles den Handwerkern machen lässt, und Schadenersatz für den Mietausfall berechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9864 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Gibt es da nicht einen Abzug "Neu-gegen-Alt"? Schließlich ist weder die Tapete neu noch wurde letzte Woche neu gestrichen.

Kommt darauf an, was der Vermieter nun genau an Schaden abrechnen will und was du unterschrieben hast. Wenn du nichts unterschrieben hättest und wenn der Vermieter das ganze Zimmer neu tapezieren würde, dann wäre ein Abzug alt-für-neu vorzunehmen. Denn sonst würde der Vermieter nach dem Schaden besser dastehen als vorher. Wird da nur oberflächlich ausgebessert oder akzeptiert der Vermieter sogar ein Loch in der Tapete, dann wäre kein Abzug angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Zitat (von 0815Frager):
Bringt jedoch auch nichts, denn man wird den Schaden ersetzen müssen, die Unterschrift sagt da mal wenig aus. Der Vermieter kann die Forderung auch ohne Unterschrift des Mieter stellen.


Forderung kann er stellen, nur kommt er damit auch durch?


Ist er doch schon, er behält die Kaution ein.

Zitat:
Die Rechtssprechung ist doch mieterfreundlich. Ich habe gelesen, durch die Unterschrift unter das Auszugsprotokoll hätte ich ein Schuldeingeständnis abgegeben?


Das Recht der Mieter wird gestärkt, jedoch nicht deren Fehlverhalten. Sie haben die Mietsache beschädigt und dafür müssen Sie gerade stehen.

Zitat:
Kann ich aus der Nummer doch noch raus? 500 Euro sind für mich eine Menge Geld! Und ich habe das fest eingeplant.


Was man (noch) nicht hat, das sollte man auch nicht verplanen.



-- Editiert von AltesHaus am 22.02.2017 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
kam wie es kommen musste, dem Vermieter sind die Stellen aufgefallen, wohl auch, weil die Farbe nicht ganz passte. (Weiß ist doch Weiß :??? :)


Eben nicht. Es gibt keine weiße Farbe die gleich der anderen ist. Man wird den Unterschied an der Wand sehr gut erkennen, und vielfach sieht eine so gestrichene Wand fleckig aus. Das würde heissen, zumindest eine Wand evtl.ganz streichen

Die Sache mit der Kaution ist Dein eigenes Problem. Nach korrekter Abrechnung wird Dir diese vom Vermieter zurückgezahlt, dafür hat er mind.6 Monate Zeit.

Bei Ablehnung deinerseits muss er keine weitere Frist für die Renovierung setzen.

-- Editiert von Banane123 am 22.02.2017 10:16

-- Editiert von Banane123 am 22.02.2017 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Ich habe mir weiße Farbe besorgt und die Schadstellen und die Schmutzränder um die Bilder übergepinselt. Es kam wie es kommen musste, dem Vermieter sind die Stellen aufgefallen, wohl auch, weil die Farbe nicht ganz passte. (Weiß ist doch Weiß :??? :)


Wie schon angemerkt, nein.

Fleckige, sprich nicht fachgerechte, Anstriche muß der Vermieter nicht hinnehmen.

Hättest Du die ganze Wand gestrichen wäre es in Ordnung. So aber nicht.

Zitat (von WG-Bewohner):
Ich will aber sofort meine Kaution zurück haben, solange kann ich nicht warten.


Der Vermieter hat bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob noch Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis bestehen. Sollten noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen kann er einen Teil der Kaution, für evtl. Nachzahlungen, sogar noch länger einbehalten.

Zitat (von WG-Bewohner):
Er verlangt, dass das Zimmer komplett gestrichen werden soll, weil an jeder Wand mindestens an 2 Stellen die Tapete fehlt und ich Dreckstellen überstrichen habe.


Zu Recht aus meiner Sicht.

Zitat (von WG-Bewohner):
Muss er mir nicht noch einmal eine Frist setzen, auch wenn ich bei der Übergabe gesagt habe, dass ich die weitere Erfüllung verweigere?


Wozu noch eine Frist setzen wenn Du deutlich gemacht hast das Du den Schaden nicht selbst beheben willst?

Zitat (von WG-Bewohner):
Kann ich aus der Nummer doch noch raus? 500 Euro sind für mich eine Menge Geld! Und ich habe das fest eingeplant.


Wer anderen eine Grube gräbt ...

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich vermute mal der TE ist noch recht jung und unerfahren daher ein Tipp abseits jeglicher Rechtsfragen:

Manchmal ist es im Leben ganz gut, sich und anderen gegegnüber einzugestehen, dass man Bockmist gemacht hat und man diesen nun wiedergutzumachen gedenkt.
Also, "grow some balls", rruf den Vermieter an, entschuldige dich und frag ob es noch nicht zu soät ist die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Mit etwas Glück kommt man so noch wesentlich günstiger Weg, wenn man Tapete und Farbe (mit dem VM absprechen was dann nötig ist) im Baumarkt kauft.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Kann ich Irrtum, Drohung oder Sittenwidrigkeit geltend machen?

Nichts was Du da aufgeführt hast wäre nutzbar.



Zitat (von WG-Bewohner):
Ob die vielleicht für mich aussagen würde? Ich weiß es nicht.

Ich schon ... zu 99,9% ist das die Zeugin des Vermieters ...



Zitat (von WG-Bewohner):
Ich habe gehört, dass Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters ungültig sind.

Falsch gehört.
Sonst müsste ja kein Mieter mehr Miete zahlen ... :)
Vereinbarungen welche den Mieter unangemessen benachteiligen können ungültig sein.



Zitat (von WG-Bewohner):
Ist das nicht sittenwidrig, s c h e i ß freundlich zu sein und mir dann so einen Schrieb zur Unterschrift unterzujubeln?

Nö.



Zitat (von WG-Bewohner):
Naja, gedroht hat er mir vorher. Bei seiner 2fachen Fristsetzung, dass mit dem Zeitablauf die Schäden und der Dreck auf meine Kosten beseitigt wird.

Das ist keine Drohung, da dies der Gesetzgeber und die ständige gängie Rechtsprechung genau so vorgesehen hat.



Zitat (von WG-Bewohner):
Hätte ich etwas Zeit gehabt, darüber nachzudenken, hätte ich das nie unterschrieben.

Das ist kein Irrtum, das ist schlecht vorbereitet/schlecht argumentiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vereinbarungen welche den Mieter unangemessen benachteiligen können ungültig sein.


Noch einmal nachgefragt: Wenn der Vermieter ein Protokoll vorformuliert mitbringt, in dem steht:

"Die Tapete an x Stellen in einer Größe von x cm * x cm durch ungeeignetes Material (= Panzerband) zur Befestigung von Bildern an allen 4 Wänden beschädigt. An x Stellen auf einer Fläche von ca. x cm * x cm verdreckt.
Zudem durch unfachmännische Reparaturversuche der x Löcher und der x Verunreinigungen mit der xyz-Farbe entstand insgesamt ein fleckiges Wandbild.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Schaden auf seine Kosten beseitigt wird."


Ist so eine Formulierung nicht eine unangemessene Benachteiligung? Oder irgendwas wie eine "überraschende" Klausel? So etwas ist dann doch ungültig?

Der Vermieter kann doch nicht verlangen, dass das Zimmer komplett neu tapeziert und gestrichen wird. Es gibt übrigens keine Klausel zur Schönheitsreparatur.

Zum Rückgabezustand steht "gründlich gereinigt und bezugsfertig". Kann man da überhaupt nichts mehr machen.

Zitat (von Guruhu):
Also, "grow some balls", rruf den Vermieter an, entschuldige dich und frag ob es noch nicht zu soät ist die Sache selbst in die Hand zu nehmen.


Danke für den Rat, ich glaube, ich traue mich nicht mehr den Vermieter zu kontaktieren.

Ich habe heute schon meine Eltern anrufen lassen, mein Vater hat gesagt, der Vermieter ist nicht sonderlich kooperativ. Mein Vater hat schon 50 Euro angeboten, mit dem Familien-Anwalt gedroht und hat eine Frist von 5 Tagen für die Abrechnung und die Auszahlung der Kaution gesetzt.

Der Vermieter ist daraufhin in schallendes Gelächter ausgebrochen und hat irgendwas von "nicht Vertragspartner" und "Vollmacht mit Orignal-Unterschrift" gefasselt, bevor er weiter diskutiert. Einer Klage auf vorzeitige Auszahlung der Kaution sehe er gelassen entgegen.

Meine Mutter hat zu Beweiszwecken das ganze Gespräch mitgehört und mit dem Smartphone aufgenommen.

Es kann doch nicht sein, dass er einfach die ganze Summe für 6 Monate behält.



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Ist so eine Formulierung nicht eine unangemessene Benachteiligung? Oder irgendwas wie eine "überraschende" Klausel? So etwas ist dann doch ungültig?

Nö der Mieter hat die Wände beschädigt. Wer einen Schaden verursacht sollte auch dazu stehen, das muss man wohl noch lernen.
Zitat (von WG-Bewohner):
Mein Vater hat schon 50 Euro angeboten, mit dem Familien-Anwalt gedroht und hat eine Frist von 5 Tagen für die Abrechnung und die Auszahlung der Kaution gesetzt.

Verständlich das man sich über so was krank lacht, die Kaution wird nicht mal ausreichen um den Schaden zu begleichen, wenn ein Handwerker das macht. Mal geschätzt die Reparatur dürfte so bei 1200€ aufwärts sich bewegen, da kommt noch vom Vermieter eine Nachforderung.
Zitat (von WG-Bewohner):
Meine Mutter hat zu Beweiszwecken das ganze Gespräch mitgehört und mit dem Smartphone aufgenommen.

Super, dann hat Mutter jetzt auch eine Straftat vollbracht, ihr seit ja eine tolle Familie :)
Zitat (von WG-Bewohner):
Es kann doch nicht sein, dass er einfach die ganze Summe für 6 Monate behält.

Nicht nur das ist sein Recht, sondern auch den Schaden mit der Kaution auf zu rechnen. Da lacht klar der Vermieter, wenn man noch mit dem Anwalt droht, so wie kleine Kinder "ich schicke mal Mammi vorbei, die wirds richten".

Das einzige was helfen würde, dem Vermieter an zu bieten, mit Papis Hilfe die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Das einzige was helfen würde, dem Vermieter an zu bieten, mit Papis Hilfe die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.


Das hatte der Vermieter meinem Vater schon angeboten, mein Vater hat das schon abgelehnt, weil der Vermieter so unverschämt war und für die Besichtigung des Schadens und der Verhandlung die Orignal-Vollmacht mit meiner Unterschrift verlangt hat.

Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von WG-Bewohner):
Meine Mutter hat zu Beweiszwecken das ganze Gespräch mitgehört und mit dem Smartphone aufgenommen.


Super, dann hat Mutter jetzt auch eine Straftat vollbracht, ihr seit ja eine tolle Familie


Was ist denn daran eine Straftat? Wenn der Vermieter einen mit völlig unbekannten Zeugen zur Übergabe mitbringt, kann doch meine Mutter den Zeugen machen? Mein Vater hat das Gespräch von Anfang an auf laut gestellt.



Zitat (von 0815Frager):
Verständlich das man sich über so was krank lacht, die Kaution wird nicht mal ausreichen um den Schaden zu begleichen, wenn ein Handwerker das macht. Mal geschätzt die Reparatur dürfte so bei 1200€ aufwärts sich bewegen, da kommt noch vom Vermieter eine Nachforderung.


Wie kommst Du auf 1200 Euro? Das ist ein Zimmer (ca. 20 qm) in einer WG.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Was ist denn daran eine Straftat? Wenn der Vermieter einen mit völlig unbekannten Zeugen zur Übergabe mitbringt, kann doch meine Mutter den Zeugen machen? Mein Vater hat das Gespräch von Anfang an auf laut gestellt.

Weder Lautsprecher noch das Mitschneiden ist erlaubt:
Zitat:
§ 201 StGB hat folgenden Wortlaut: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gespraechsmitschnitte-als-beweismittel-ungeeignet_057458.html
Glückwunsch wenn das der Vermieter noch mitbekommt.
Zitat (von WG-Bewohner):
Wie kommst Du auf 1200 Euro? Das ist ein Zimmer (ca. 20 qm) in einer WG

4m x 5 m ergeben 20 m²?
Sind es vier Wände, sind es 18 m Wandlänge mal 2.xx m ergibt so mal einfach über Daumen gepeilt 36 m² Wandfläche.
Ca 30€ muss man schon rechnen (Handwerker), fürs Entfernen und neu tapezieren, da ist noch nicht gestrichen.
Zitat (von WG-Bewohner):
Das hatte der Vermieter meinem Vater schon angeboten, mein Vater hat das schon abgelehnt, weil der Vermieter so unverschämt war und für die Besichtigung des Schadens und der Verhandlung die Orignal-Vollmacht mit meiner Unterschrift verlangt hat.

Nun wer volljährig ist, sollte sich weder hinter Papi noch Mutti verstecken und selbst reden. Das Angebot des Vermieters zur Schadensbeseitigung ist mehr als fair. Wenn man solche eine Fläche selbst halbwegs fachmännisch macht, ist man mit dem Material vielleicht bei ca 200€ plus minus, das meiste sind einfach die Arbeitskosten. An drei Tagen sollte man das bewältigt haben, es muss ja immer wieder trocknen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9864 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
4m x 5 m ergeben 20 m²?
Sind es vier Wände, sind es 18 m Wandlänge mal 2.xx m ergibt so mal einfach über Daumen gepeilt 36 m² Wandfläche.
Ca 30€ muss man schon rechnen (Handwerker), fürs Entfernen und neu tapezieren, da ist noch nicht gestrichen.

Wie oben geschrieben wird spätestens beim Neutapezieren ein Abzug alt-für-neu relevant. Tapeten gibt man offenbar eine Lebenserwartung von 10-20 Jahren (siehe http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf) je nach Art und Qualität. War die Tapete 10 Jahre alt, sind wir also schonmal bei einem Abzug von mindestens 50%.

Und auch die immerwiederkehrende Aussage, die Kaution dürfe 6 Monate zurückbehalten werden, ist nur bedingt richtig. Sie muss zurückgezahlt werden, wenn das Sicherungsinteresse des Vermieters erloschen sind. Und dies ist wegen § 548 BGB spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache der Fall. Es kann jedoch auch deutlich früher der Fall sein.

Bei einem einfachen WG-Zimmer wird man in der Regel von einer kürzeren Frist ausgehen können. Da gibt es wenig Spielraum für versteckte Schäden. Nur wird das in diesem Fall nichts bringen, denn es gibt ja Schäden. Und dann hat der Vermieter auch die Zeit, diese erstmal eingehend zu prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wie oben geschrieben wird spätestens beim Neutapezieren ein Abzug alt-für-neu relevant. Tapeten gibt man offenbar eine Lebenserwartung von 10-20 Jahren (siehe http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf) je nach Art und Qualität. War die Tapete 10 Jahre alt, sind wir also schonmal bei einem Abzug von mindestens 50%.

Wobei eine Schweizer Tabelle schlicht Unfug ist, im Streitfalle wird vom Gericht ein Sachverständiger bemüht, welcher die Art und Güte bestimmt.
Zudem würde selbst bei 50% noch eine Nachzahlung zur Kaution fällig sein. Wenn der TE seine Kaution zurück haben will, wird die günstigste Lösung eben sein, er redet noch mal mit dem Vermieter und nimmt sich ein paar Tage frei um den Schaden zu beseitigen. Zudem sollte er das schnell erledigen, denn inzwischen ist er für den Mietausfall auch Schadenersatzpflichtig. Jeder Tag länger könnte wenn man es auf Streit ankommen lässt richtig Geld zusätzlich kosten.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9864 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wobei eine Schweizer Tabelle schlicht Unfug ist, im Streitfalle wird vom Gericht ein Sachverständiger bemüht, welcher die Art und Güte bestimmt.

Du bist sicherlich in der Lage, aus der Ferne genau die Qualität der Tapete zu beurteilen, oder? Die Tabelle hat sich nicht irgendeine Organisation zum Spaß ausgedacht. Die wurde gemeinsam von Mieterverband und Hauseigentümerverband erstellt und scheint zumindest dort recht anerkannt und entsprechend verbreitet zu sein. Als Anhaltspunkt taugt sie mit Sicherheit mehr als deine pauschale 1200 Euro Schätzung, bei der du natürlich praktischerweise einen Abzug alt-für-neu komplett vergessen hast.

Der Mieter hat hier einen Schaden verursacht und diesen durch seine unsachgemäßen Renovierungsversuche eher noch vergrößert. Soweit, so schlecht. Dafür muss er gerade stehen. Aber eben auch nur für den von ihm angerichteten Schaden. Es ist nicht gerade fair ihm hier einreden zu wollen, es gäbe keinen Abzug alt-für-neu und Tapeten halten eh ewig. Das ist nämlich schlicht Unfug und nicht die Tabelle, welche zumindest mal einen ungefähren Anhaltspunkt liefert.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es ist nicht gerade fair ihm hier einreden zu wollen, es gäbe keinen Abzug alt-für-neu und Tapeten halten eh ewig.

Schlichtweg kann zahlt er mit deinem starrsinnigen Ratschlag noch zu der Kaution drauf, wenn der VM alles dem Handwerker machen lässt. Von Schadensminimierung ist bei Dir kein Ansatz zu erkennen.
Selbst machen und sich einigen um die Kaution zurück zu erhalten ist nicht dein Ding.

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9864 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Schlichtweg kann zahlt er mit deinem starrsinnigen Ratschlag noch zu der Kaution drauf, wenn der VM alles dem Handwerker machen lässt. Von Schadensminimierung ist bei Dir kein Ansatz zu erkennen.
Selbst machen und sich einigen um die Kaution zurück zu erhalten ist nicht dein Ding.

Das ist doch Quatsch. Ich halte nur nichts davon, dem Teilnehmer hier Müll zu erzählen. Er fragt in einem Rechtsforum. Dann soll er auch die entsprechenden, rechtlich haltbaren Antworten bekommen. Wenn du der Meinung bist, selber renovieren ist billiger, kannst du diese deine Meinung ja auch noch hinzugeben.

Aber das ist seine Entscheidung. Und die sollte er auf möglichst korrekten Informationen basieren lassen. Und deine Information 1200+ ist nur dann halbwegs korrekt, wenn die Tapeten mehr oder weniger brandneu waren. Waren sie bereits 20 Jahre alt, sind wir eher bei 200 Euro. Und der Unterschied könnte seine Entscheidung durchaus beeinflussen, oder?

Na also. Dann lass ihn seine Entscheidung selber treffen. Er muss sie am Ende ja auch ausbaden. Wenn er nicht selber renovieren will oder kann, dann ist es halt so. Dann wird der Vermieter eine Rechnung präsentieren und der Mieter muss diese Rechnung irgendwie bewerten und dann den rechtmäßigen Teil bezahlen. Und auch dabei wäre es hilfreich zu wissen, was überhaupt rechtlich durchsetzbar wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wenn ich hier das alles mal so durchlese komme ich zu folgenden Resultaten:

Die Mietsache wurde beschädigt zurückgegeben.
VM hat dem M angeboten, dass dieser nachbessern kann. M hat abgelehnt.
VM hält die Kaution zurück und lässt die Mietsache auf Kosten des Mieters wieder herrichten.
M findet das unfair und droht mit Eltern und Anwalt, VM ist hiervon nicht wirklich beeindruckt.

Und der Abzug "neu für alt" gilt nur für die Sache (hier Tapete) und nicht für die Handwerkerkosten hierzu, soll heißen, 2/3 Kosten der Tapete trägt M sowie alle Handwerkerkosten, 1/3 Tapete zahlt VM und lächelt.

Edit für die, die meinen, dass es auch für die Handwerkerkosten gilt, da ja neu für alt: Nein eben nicht, denn die normale Nutzungsdauer wird durch die Beschädigung nicht erreicht.

-- Editiert von AltesHaus am 22.02.2017 22:20

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Mieter hat hier einen Schaden verursacht und diesen durch seine unsachgemäßen Renovierungsversuche eher noch vergrößert. Soweit, so schlecht. Dafür muss er gerade stehen. Aber eben auch nur für den von ihm angerichteten Schaden.


Und wie hoch würdest Du ihn schätzen?

Die "Löcher" müssen irgenwie zu gemacht werden und die Farbe muss irgendwie an die Wand? Soll der Maler nur die Stellen streichen, die der Mieter beschädigt hat. Da wird doch das Ergebnis auch nicht besser.

Zitat (von cauchy):
Tapeten halten eh ewig.


Warum Rauhfaser nur 10-20 Jahre halten sollen, erschließt sich mir nicht. Die kann man doch unendlich lange übersteichen. Jedenfall habe ich noch nie gehört, dass Rauhfaser runter muss, weil sie zu alt ist.

Rechnen wir das mal durch: Wenn ein Zimmer im Schnitt alle 7 Jahre gestrichen werden soll, würde eine Tapete angeblich nur 1-2mal zu überstreichen sein.

Wenn eine Wohnung frisch gestrichen übergeben wird und die Rauhfaser aber schon 20 Jahre alt ist, dann wäre die doch nach der Definition von Cauchy eigentlich schon renovierungsbedürftig.

Selbst das BGH gesteht eine Anpassung der Schönheitsreparaturen an den Zustand der Wände. Warum nicht hier?

Das das Alter der Rauhfaser eine Rolle spielen soll kann ich nicht glauben. Soweit ich weiß ist das Abhängig von der "Rauhigkeit", ob die Tapete noch als überstreichbar gilt. Nur wenn die Tapete nicht mehr überstreich ist, muss sie ausgetauscht werden.

Ob die Tapete noch überstreichbar ist, kann ein Fachmann einfach feststellen.



-- Editiert von Ver am 22.02.2017 22:26

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
VM hält die Kaution zurück und lässt die Mietsache auf Kosten des Mieters wieder herrichten.


Da möchte hinzufügen, das der Mieter schon sein Einverständnis für die Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Schäden erklärt hat, mit der Unterschrift unter das Auszugsprotokoll

Zitat (von WG-Bewohner):
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Schaden auf seine Kosten beseitigt wird.


Zitat (von AltesHaus):
Und der Abzug "neu für alt" gilt nur für die Sache (hier Tapete) und nicht für die Handwerkerkosten hierzu, soll heißen, 2/3 Kosten der Tapete trägt M sowie alle Handwerkerkosten, 1/3 Tapete zahlt VM und lächelt.


Wie kommst Du auf die Quote von 1/3:2/3?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9864 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und der Abzug "neu für alt" gilt nur für die Sache (hier Tapete) und nicht für die Handwerkerkosten hierzu, soll heißen, 2/3 Kosten der Tapete trägt M sowie alle Handwerkerkosten, 1/3 Tapete zahlt VM und lächelt.

Edit für die, die meinen, dass es auch für die Handwerkerkosten gilt, da ja neu für alt: Nein eben nicht, denn die normale Nutzungsdauer wird durch die Beschädigung nicht erreicht.

Genau die Diskussion führen wir nun in jedem Thread wieder und wieder? In diesem Urteil (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 ) Betrug der Abzug bei etwas über 2 Jahren Mietzeit 25% der kompletten Malersumme (da wurde offenbar nur gestrichen). Das geht sich nie und nimmer aus, wenn der Abzug nicht auch auf die Handwerkerarbeiten berechnet wurde. Aber vielleicht erhellst du mich ja mal mit einem Urteil, welches deine Meinung trägt? Bisher habe ich nämlich keines dazu gefunden.

Zitat (von Ver):
Und wie hoch würdest Du ihn schätzen?

Gar nicht. Das muss der Teilnehmer schon selber machen. Nur der kennt den Zustand der Tapeten vor seiner Beschädigung und dem anschließenden Renovierungsversuch.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nur der kennt den Zustand der Tapeten vor seiner Beschädigung und dem anschließenden Renovierungsversuch.


Geh mal von dem "ungünstigsten" Fall aus, denn der/die TE hat mit keinem Wort erwähnt, das die Tapeten in einem desolaten Zustand waren (jedenfalls bisher nicht vorgebracht):

Die Tapeten waren unbeschädigt und die Farbe gleichmäßig. Überstreichen ist noch möglich.

Und zwar deshalb: Dann kann er mit dem Vermieter verhandeln bzw. dem Vermieter ein realistisches Angebot machen. Der Vermieter macht es selbst und der Mieter spart gegenüber der Handwerkerrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
In diesem Urteil (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 ) Betrug der Abzug bei etwas über 2 Jahren Mietzeit 25% der kompletten Malersumme (da wurde offenbar nur gestrichen).


Hier war die Renovierungsklausel ungültig und ohne den Schaden hätte der Vermieter ein Haus mit Gebrauchsspuren zurückbekommen. Zudem habe ich gelesenhier bei Tatbestand Seite 2, das in dem Fall einzelne Wände farbig waren, jedoch im Zuge einer Renovierung auch noch alle anderen Flächen einschließlich der Decken ebenfalls gestrichen wurden. Also auch Teile der Wohnung, die nicht von dem Schaden betroffen waren, da ist doch 75% der Kosten ganz nett.

Der TE macht auch hier keine Gebrauchtspuren geltend. Und wie lange er dort gewohnt hat, ist auch nicht bekannt.

-- Editiert von Ver am 22.02.2017 23:21

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@cauchy

Zitat:
Genau die Diskussion führen wir nun in jedem Thread wieder und wieder? In diesem Urteil (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 ) Betrug der Abzug bei etwas über 2 Jahren Mietzeit 25% der kompletten Malersumme (da wurde offenbar nur gestrichen). Das geht sich nie und nimmer aus, wenn der Abzug nicht auch auf die Handwerkerarbeiten berechnet wurde. Aber vielleicht erhellst du mich ja mal mit einem Urteil, welches deine Meinung trägt? Bisher habe ich nämlich keines dazu gefunden.


In diesem Urteil ging es um bunte Wände und überhaupt um Renovierung. Der vorliegende Fall ist anders, es geht nicht um Renovierung, sondern um Beseitigung des Schadens (ganz andere geschichte), welcher mittels Panzerband und Ungeduld an verschiedenen Wänden des Zimmers verursacht wurde. Um den Schaden zu vertuschen hat M "drübergemalert", hat nicht geholfen. BGH Urteil? habe ich nicht, manchmal reicht der gesunde Menschenverstand, es braucht nicht immer ein BGH Urteil, von deren Felsenfestigkeit ich sowieso nicht überzeugt bin.

@Ver
Zitat:
Wie kommst Du auf die Quote von 1/3:2/3


Geschätzt, da Raufaser. Muss ja auch nicht alles abgeroppt werden, sondern - denke ich mal - nur ein paar Bahnen, allerdings muss das gesamt Zimmer dann gestrichen werden. 500 EUR könnten reichen, wenn ein Handwerker das macht. Aber auch hierzu habe ich kein BGH Urteil ;) .... wir hatten kürzlich eine defekte Zimmertür, da haben wir uns mit der Vers. auf 2/3 1/3 geeinigt, hab ich dann mal so übernommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.516 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12