Hallo,
zum 30.06.02 habe ich meine Genossenschaftswohnung gekündigt.
Bei der Abnahme der Wohnung wurde festgestellt, das die Styropurdeckenplatten die ich angebracht hatte zu entfernen sind. Hierfür wurde mir eine Frist bis zum 10.08.02 gesetzt. Ich habe daraufhin die Platten entfernt und dies dann der Genossenschaft mitgeteilt.
Heute am 14.02.03 erhielt ich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, das ich 422,00 Euro zahlen soll, da die Klebereste nicht richtig entfernt wurden und deshalb eine Firma mit den Arbeiten beauftragt wurde.
Muß ich das zahlen? Hätte mir die Genossenschaft nicht nach dem 10.08.02 nochmals mitteilen müssen das ich die Mängelbeseitigung nicht richtig vorgenommen hätte und mir eine Nachfrist zur Nachbesserung setzen müssen, bzw. kann nach über einem halben Jahr nach Auszug, bzw. Mängelbeseitigung noch etwas gefordert werden.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Anke
Mängelbeseitigung
14. Februar 2003
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Frage vom 14. Februar 2003 | 18:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitigung
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