Mängelbeseitigung

14. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Anke Breuer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitigung

Hallo,

zum 30.06.02 habe ich meine Genossenschaftswohnung gekündigt.
Bei der Abnahme der Wohnung wurde festgestellt, das die Styropurdeckenplatten die ich angebracht hatte zu entfernen sind. Hierfür wurde mir eine Frist bis zum 10.08.02 gesetzt. Ich habe daraufhin die Platten entfernt und dies dann der Genossenschaft mitgeteilt.
Heute am 14.02.03 erhielt ich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, das ich 422,00 Euro zahlen soll, da die Klebereste nicht richtig entfernt wurden und deshalb eine Firma mit den Arbeiten beauftragt wurde.
Muß ich das zahlen? Hätte mir die Genossenschaft nicht nach dem 10.08.02 nochmals mitteilen müssen das ich die Mängelbeseitigung nicht richtig vorgenommen hätte und mir eine Nachfrist zur Nachbesserung setzen müssen, bzw. kann nach über einem halben Jahr nach Auszug, bzw. Mängelbeseitigung noch etwas gefordert werden.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Anke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen