HALLO
ICH HABE EINEN MAHNBESCHEID BEKOMMEN FÜR EINE AUSSTEHENDE MIETZAHLUNG . DAS IST SOWEIT AUCH RICHTIG .
MEINE FREUNDIN HAT ÜBER DIE GLEICHE SUMME 762,06 € AUCH EINEN MAHNBESCHEID BEKOMMEN ,
BEI MEINER FREUNDIN STEHT (SIE WERDEN ALS GESAMTSCHULDNER IN ANSPRUCH GENOMMEN MIT ( MIR) .
BEI MIR STEHT DAS GLEICHE NUR MIT IHREM NAHMEN .
Muss ich 2mal 762,06 bezahlen? Oder nur einmal den Beitrag.
RICHTIG ????? ODER WAS SOLLTE ICH MACHEN ????
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MAHNBESCHEID für ausstehende Miete 2 mal bekommen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Shift-Taste an deiner Tastatur scheint defekt. Reparier sie und melde wieder.
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Wie so kommt die frage nicht ?
Mit android geschrieben
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Danke für Antwort
Ja sie ist meine Frau und wir leben zusammen.
Also muss ich nur einmal 762,06 € bezahlen und die andre MAHNBESCHEID die Name meine Frau steht wiedersprechen oder einfach ignoriern?
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Nein, einfach ignorieren wird teuer, denn dann hat der
Antragsteller einen Titel, den er durchsetzen kann, egal ob der Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht.
Unbedingt innerhalb der Frist (2 Wochen)widersprechen! Und natürlich den offenen Betrag zahlen.
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Also ein mal den Beitrag zahlen und die andren widersprechen aber was soll in wiedersproch stehen? Soll ich schreiben den Beitrag wird überweisen? Da ich nicht rechtig deutsch kann brauche ich help.
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quote:
Soll ich schreiben den Beitrag wird überweisen?
Nicht "wird": Der Betrag "ist/ wurde" überwiesen. Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Das solltet ihr dem Vermieter mitteilen.
Wenn die Forderungen vollständig (!) beglichen wurden, müsst ihr beide per MB-Formular:
fristgerecht Widerspruch einlegen.
Das Mahnverfahren "schläft dann ein".
Aber nur, wenn ihr tatsächlich alle (!) Forderungen, nicht nur die Hauptforderung (Miete) bezahlt habt. Sonst werden weitere Folgekosten entstehen, der Vm. wird den Gerichtskostenvorschuss einzahlen, das Ganze würde dann in einen Zivilprozess münden.
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die 2 Schuldner haften Gesamtschuldnerisch.
Entweder beide Mahnbescheide akzeptieren (wenn nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt);
oder beiden widersprechen (aber nur wenn vollsltändig einschließlich Kosten und Zinsen ausgeglichen werden);
wobei wenn vollständig ausgeglichen ist, sind die Mahnbescheide sowieso hinfällig.
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