MIETKÜRZUNG !!!!

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)
MIETKÜRZUNG !!!!

Guten Tag,

folgendes Problem beschäftgt mich im Moment!

Ich wohne in einem Anbau! Dieser hat 2 Mietparteien! Meinen Nachbarn der seit 1.01.2007 neben mir wohnt und mich.

Dieser Anbau verfügt über nur einen Stromzähler der nur zugänglich ist über die Mietwohnung meines Nachbarn.

Das heißt , dass der Strom der auf mich läuft! (whf. seit 15.09.2006) auch von meinem Nachbar benutzt wird und kein Geld für den verbrauchten Strom entrichtet.

Dieses ist dem Vermieter von vorne rein klar gewesen, dass es nur einen Stromzähler gibt und den Nachbarn vorsetztlich in die Wohnung setzte ohne eine Handlung eines weiteren Zählers in Stande zu setzen. Im ist klar das der verbrauchte Strom meines Nachbar auf mich läuft.

Kann ich nun hingehen und die Miete kürzen in Höhe des Abschlags den der Stromlieferer verlangt damit der Stromverbrauch meines Nachbarn abgedeckt ist in etwa bis der Vermieter sich um das Problem gekümmert hat?
Denn der Stromzähler läuft ja auf mich.....und warum sollte ich für eine weiter Person den Strom zahlen....

Vielen Dank...

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nein, sehe ich nicht so.

du kannst verlangen, dass dir der strom verbrauchsabhängig berechnet wird und ggf. unklare forderungen abweisen, auch die nk-abschlagszahlung kürzen oder verweigern, aber mietminderung ist erst einmal nicht drin.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Wie soll ich unklare Forderungen abweisen.......ich entrichte meinen Abschlag des Stroms direkt an den Stromlieferer......Das heißt das man gar nicht klären kann wer was verbraucht.....Zumal ich jetzt in dieser Situation für jemanden mitbezahle......obwohl es nicht meine Pflicht ist mich um einen weiteren Stromzähler zu kümmern! Und der Abschlag ist für eine Person berechnet ......ich kann da nichts kürzen.....Es kommt sogar ein mehraufwand von bis zu 70,- € im Monat zustande ...den ich dann nachher nachzahlen müsste ....in 12 Monaten wären das stolze....840 € ....

Der Vermieter wusste das es nur einen Stromzähler gibt!
Also handelt er doch vorsätzlich und verursacht es so , dass der andere Mieter sich Leistungen erschleicht die Ihm nicht zustehen.....wofür der Vermieter doch auch zur Rechenschaft gezogen werden kann.....

Denn wenn ich die Miete nicht kürze.....dieses Geld dann nicht einzahle.....an den Stromlieferer.....bekomme ich womöglich nie das Geld von irgendwo her und ich bleibe auf diese kosten sitzen.....Soll sich der Vermieter doch das Geld dann beim anderen Mieter holen was ich in der Miete gekürzt habe...! Oder?

-- Editiert von cologne2006 am 25.01.2007 11:15:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Was sagt denn dein Nachbar dazu? Mal mit dem geredet? Der merkt ja auch das er kein Strom zahlt, oder.

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

-- Editiert von feuerelfe am 25.01.2007 11:38:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Deinem Nachbarn ist das bestimmt völlig egal....er zahlt ja nichts.
Da du einen Vertrag mit dem Stromlieferanten hast, stehst du zuerst einmal in der Schuld. Du zahlst alles.
Ich würde den VM auffordern, unverzüglich einen 2. Stromkasten anzubringen. Ruf doch mal beim Stromlieferanten an, welche Möglichkeiten es gib.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Nun,... wo ist den der Stromzähler installiert, in deinem Teil oder in dem Teil deines Nachbarn? :devil:
Vielleicht ist es dann bald nicht mehr ganz so egal....

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
derklient
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Was du auch machen kannst, einfach mal den strom für 7 oder 14 tage abstellen lassen ^^ und mal sehen was der nachbar zum vermieter sagt.

wo ist den eigentlich der sicherungskasten? dort dann ggf die sicherungen für den nachbar rausschalten und die verplomben.

Dann wäre der vermieter gezwungen dem nachbarn einen zähler zu installieren

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...man sollte nicht zu schnell lesen :)

Trotzdem, du hast beim Stromlieferanten bestellt und zahlst. Man kann es jetzt drehen und wenden. Ich denke, der VM muß da eine Lösung finden oder beim Stromlieferanten nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Was sagt denn der neue Nachbar zu allem? Wenn der sich bedeckt hŠlt, hŠtte ich auch eine (nicht serišse) Idee: Du meldest Dich beim Stromversorger ab, und der Neue meldet sich an. Mu§ er ja, sonst hat er keinen Strom ;)

Im Ernst, der Vermieter mu§ einen weiteren StromzŠhler installieren, anders gehts nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Pawel
-Die Lösung ist wohl die Installation eines weiteren Stromzählers. Da muss man sicher nicht lange fragen-

Wer soll das bezahlen? Der VM hält sich bestimmt stur oder macht das der Stromanbieter kostenlos? Da müssen bestimmt einige Stromleitungen verlegt werden? Oder kannst du etwas aus dem BGB zitieren?

@Mariangel

schön, dich wieder zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Hmm....ja wie ich schon sagte der Zähler ist bei meinem Nachbarn angeschlossen..unten im Keller...der nur von Ihm zugänglich ist! Einfach abstellen ist nicht...komme ja nichtmal dahin...lol.
Naja ein zweiter Zähler ist natürlich sinnvoll...und die einzigste Lösung.Denn schalte ich den Strom ab vom Hauptverteiler, habe ich auch keinen Strom.!!! Mir war eigentlich wichtig zu wissen, ob der Vermieter mir die bisherigen kosten zurück erstatten muss bzw...ich die Miete solange kürze......!!! Ich versuch es einfach mal ...... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo cologne,

ich kann mir vorstellen, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist; und dass Dir da der VM einen Strick draus drehen koennte.

Schreibe ihn an, unverzueglich einen weiteren Zaehler zu installieren.
Sprich mit dem Nachbarn; denn der muss sich beim Stromversorger melden, da der Zaehler zu seiner Wohnung gehoert.
Sprich sofort mit dem Stromversorger, melde Dich ab und nenne ihm den Nachbarn als Stromkunden. Dazu brauchst Du den Zaehlerstand; wenn Du nicht in den Keller zum Ablesen kommst, nehme den letzten Stand und schlag was drauf.
Ich halte es fŸr wichtig, dass wenigstens Du Dich korrekt verhaeltst.

@eirene: ich schreibe Dir

Gruss
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

von mariangel - 30.01.2007 07:56:58
Sprich mit dem Nachbarn; denn der muss sich beim Stromversorger melden, da der Zaehler zu seiner Wohnung gehoert.

Aber warum gehört er zu seiner Wohnung...Nur weil der Stromzähler von Ihm aus zu erreichen ist????

Es sind zwei Monteurs Wohnungen.....die halt über einen Stromzähler liefen und damals ein Pauschalpreis erhoben wurde bei den Mietern in der Miete mit drin.....
Im Grunde sind diese zwei Zimmer eins.....Also wer hat hier in wie fern Recht den Zähler weiter zu nutzen....???

Wenn der VM sich nicht um einen Stromzähler kümmert .......

Wenn ich den Zähler abmelde
und den anderen Mieter angebe.....und dieser zahlt den Strom nicht.....dann stellen die nachher den Strom ab und ich habe auch keinen! Und dann stehe ich da ...auch keine gute Idee....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Welche Ratschläge wären Dir denn sonst noch angenehm?

Resümieren wir mal, Du bist nicht bereit den Strom auf Dich laufen zu lassen, weil Du Dich dabei übervorteilt siehst. Der andere Mieter denkt wie Du. Den Strom einfach auf den anderen Mieter umschreiben lassen willst Du nicht, weil Du Angst hast der andere Mieter zahlt den Strom nicht, und dann hast Du vielleicht auch keinen. Der Vermieter weigert sich einen zweiten Zähler einbauen zu lassen, weil ihm das zu teuer ist.

Fazit: Entweder Du ziehst aus, oder Dein Nachbar zieht aus, oder Du verklagst den Vermieter auf Einbau eines zweite Stromzählers, oder Dein Nachbar, oder ihr verklagt gemeinsam den Vermieter auf Einbau eines zweiten Stromzählers.

Eine dieser Varianten ist sicherlich die Lösung. :grins: Bloß welche? :???:

gruß
avalon 2006

-- Editiert von avalon2006 am 07.02.2007 03:15:09

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Auf meine Frage bzw. auf meinen Brief bez. der Mietkürzung bakam ich wie folgt Antwort!Und Anbringung eines Stromzählers.

Ein Schreiben liegt Ihnen angeblich nicht vor!

Stromkosten sind nicht in Ihrer Miete enthalten.Somit können Sie diese auch nicht von der Miete abziehen.Im Gegenteil, Herr O.B ist mit insgesamt 889,62 € in Vorleistung, für den Zeitraum 01.Dez.2005 bis 27.06.06 gegangen.(O.B = Vermieter)

Dazu muss ich sagen vom 01.DEZ 05 bis 01.04.06 galt der alte Mietvertrag in dem steht das auch der Strom inbegriffen ist =)!! Den hatte ich damals Kopiert weil er einen neuen machen wollte , weil die alte Hausverwalterin die Papiere vernichtet hatte.=) Naja die wissen aber nicht das ich ne Kopie habe vom alten wo drin steht das der Strom wohl in der Miete drin war in der Zeit =).

Weiter zum Brief :

Das wir einen neuen Stromzähler beantragt haben um die Abrechnung über die GEW jeweils für den Mieter ablaufen zu lassen, sollte Ihnen bekannt sein.Bereits im Juli 2006 haben wir Ihnen, den von einem beauftragten Elektriker abgezeichneten Antrag für einen weitern Stromzähler zur Unterschrift zukommen lassen.Sie bestätigten mir persöhnlich, dass Sie diesen direkt an die GEW weitergelietet hätten. Dieser ist dort aber nie angekommen.Diese Info bekam ich jedoch erst nach meinem Anruf bei der GEW , welchen ich aufgrund Ihres Schreibens tätigte.

Auf jeden fall soll ich die bis jetzt a 70,-€ bis heute 280 Euro zahlen ansonsten wollen sie fristlos kündigen .

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des Gebrauch der Mietsache gemäß § 568 WIDERSPRECHE ICH BEREITS JETZT...

wat könnte mich erwarten????
die sind doch plem jetzt verdrehen die einiges setzen hier jemanden rein und der läuft auf meinen strom wat is dat denn .....und ich soll zahlen und der vermieter tut so als wenn ich das alles schuld wäre und für die anbringung zuständig wäre!!! Ich hatte ja nen zähler! ..... :kotz:

-- Editiert von cologne2006 am 27.04.2007 18:51:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Nun habe ich mich an den Stromversorger gewendet! Obwohl ich mich vor über zwei Wochen an den Vermieter gewendet habe und den Brief hier oben zurück bekam...teilte man mir gestern mit das dem Stromversorger kein Auftrag zur Installierung eines weitern Stromzählers durch den Vermieter vorhanden ist!
Zudem bin ich nicht berechtigt einen zu beantragen da ich nicht der Eigentümer bin.Er sich aber grob fahrlässig verhalten hat da mir gegenüber
einen Vermögenschaden in Höhe des Fremdverbrauchs verursacht. Hier entsteht mir ansich ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter, der ja wohl dafür verantwortlich ist für den Stromverbrauch des anderen Mieters und ich daher Miete einbahalten habe!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

und ich soll zahlen und der vermieter tut so als wenn ich das alles schuld wäre und für die anbringung zuständig wäre

Tsja das ist typisches Vermieterverhalten bei Problemen. :grins:

Aber hierfür würde ich einen Anwalt einschalten, der kann dir sicherlich sagen was das Richtige ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

OK EINEN ANWALT EINSCHALTEN, ICH BIN ABER SEIT KURZEM ARBEITSLOS UND KOMME GERADE SO ÜBER DIE RUNDEN, ICH KANN MIR DENKE KEINEN LEISTEN IM MOMENT ODER GIBT ES NOCH SOWAS WIE KOSTENBEIHILFE ODER SO????

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hole dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Mit dieser Bescheinigung gehst du zum Anwalt, bezahlst dem 10 €. Sollte es zu einem Prozess kommen, kannst du PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen (macht der Anwalt evtl. auch für dich fertig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen