MIETMINDERUNG?!

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icin25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
MIETMINDERUNG?!

Hallo...
wer kann mir in bezug auf mein mietminderungsschreiben an mein wbg helfen?! bei mir wurde saniert von a-z,dann war meine wohnung noch für 4 wochen das öffentliche klo für alle anderen mieter im haus...während ich im urlaub war.ohne absprache mit mir(und noch ein schlosswechsel fand statt,musste ja für alle mieter derselbe schlüssel sein).so stand ich nach dem urlaub vor verschlossener tür :-(! noch während der bauarbeiten habe ich nen antrag auf mietminderung gestellt...die angefallenen mieten habe ich monat für monat immer pünktlich und in voler höhe weiter gezahlt. auf mein schreiben der bitte zur mietminderung kam ein brief"ja es wird dann berücksichtigt,bla bla bla..."
jetzt sind die baumaßnahmen schon 7 wochen beendet und nix kommt von der wbg. auf anrufe hin höre ich nur immer"was ich denn will...ich habe ja schliesslich auch noch keine mieterhöhung erhalten..." wer weiss wie man sich denn jetzt richtig verhält? und wie lang die wbg sich denn zeit lassen kann mit solcher abrechnung der mietminderungen? gibt es ne verjährungsfrist? oder soll immer weiter die miete voll zahlen?ps: in der zeit der baumaßnahme wurden auch möbelstücke aus meiner wohnung entwendet...wofür jetzt jedoch niemand mehr verantwortlich ist und sein will...
weiss jemand rat??? mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. 'antrag auf mietminderung' ist eh schon blödsinn - eine mietminderung ist sozusagen ein abschlag auf den mietzins, wenn die mietsache nicht vertragsgemäß zu nutzen ist. allenfalls kann es bei deinem fall also um eine entschädigungsleistung gehen, weil man deine wohnung so und so genutzt hat. wobei die umstände schon äußerst merkwürdig sind.

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich würde einfach Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei erstatten.
Und dann haftet die wbg für deine Möbel, weil die haben dirtte in deine WOhnung gelassen und sind somit verantwortlich.
Des Weiteren wurde in der Zeit dann ja auch dein Strom und dein Wasser verbraucht, auch dass würde ich denen in Rechnung stellen.

Am besten lass dich von einem Anwalt beraten was man da alles fordern kann.

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