Hallo,
wer kann mir sagen ob ich anspruch auf mietminderung habe bei Feuchtigkeit im Bad?
genauer gesagt habe ich ende des 2004 gemerkt, dass ich im bad wasserflecken habe. habe es der hausverwaltung am 1.1. gemeldet. dafarhin sagten die mir, dass ein wasserschaden im 3 stock wäre, die dame aber in urlaub ist und die abwarten wollen bis die wieder kommt( 2 wochen). es stank ind er wohnung und inzwischen haben sich auch schimmelflecken gebildet.
mitte januar habe ich in mein bad ein trocknungsgerät für 2 wochen bekommen. der ist so groß, dass ich ein schrank wegschaffen müsste und mich auch kaum umdrehen kann im bad. ist sehr klein ! habe nämlich nur ein 1 zi- wohnung& wohne da mit baby.
kann man da vielleicht auch mietmiederung verlangen????
danke für eure antworten
gruß meg.
MIETMINDERUNG bei Wasserschaden im Bad & Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo ich hatte einen Wasserschaden vom Nachbahr und kann jetzt mein Bad nicht mehr benutzen weil die Fliesen und der Boden so wohl auch die kommplette Dusche und WC abmontiert sind wie hoch in %kann ich die Miete kürzen die Waschmaschine kann ich auch nicht mehr benutzen
Um eine Antwort bedanke ich mich im Vorraus
@ meggi76
Im Jahr 2004 hast Du die Wasserflecken entdeckt, und erst am 01.01. (diesen Jahres?) hast Du es der HV gemeldet
Mal abgesehen davon...
Achte darauf, dass das Trocknungsgerät später richtig abgerechnet wird, denn die Dinger fressen Strom ohne Ende. Hatte selbst mal 3 Stück, und man bekommt von der Firma, die das bereit stellt, ein Schreiben mit Zählerstand, etc. Das musst Du dann Deinem Versorger weiterleiten, damit Dir diese Kosten erstattet werden können.
Laut Mietminderungstabelle kannst Du die Miete mindern, bis der Mangel behoben wurde:
Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbefall: 20%
@ 1volker
Dusche nicht betriebsbereit: 16%
Aber da ist schon allerhand nicht zu benutzen. Wann sollen denn die Arbeiten in Deinem Bad abgeschlossen sein?
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@Dinsche: meggie hat 2005 geschrieben...
@volker: einziges WC nicht benutzbar = -80%. einzige Bade- oder Duschmöglichkeit funktioniert nicht=-30%. Du bekommst also insgesamt sogar Geld raus.
Spaß beiseite, insgesamt kannst du schon so gut 90-100% ansetzen, da die Wohnung ihren Zweck nicht erfüllt. Für mich wäre aber auch die Frage relevant, wie lange der Zustand anhält bzw. wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen?
Ahso, 01.01.2005... Nun gut. So lange hätte ich die Füße nicht still gehalten, das ist schon mal sicher.
Was ist in diesem Fall mit einem Wohnen in Hotel/Pension, bis die eigene Wohnung wieder nutzbar ist (müßte ja die Versicherung der Schadensanrichterin bezahlen)? Den Anspruch hat man aber gegen den Vermieter, denn schließlich kannst du den Vertragsgegenstand nicht nutzen (Nutzungsausfall?).
-- Editiert von sika0304 am 06.03.2008 11:40:00
Das wäre auch eine Möglichkeit. Wurde mir damals sogar angeboten, obwohl Dusche, Waschbecken und WC zu nutzen waren. Bodenfliesen waren komplett entfernt worden, die Schürze der Badewanne ebenfalls, und 2 große Trocknungsgeräte standen im Bad... Löcher im Boden für die Schläuche, Raumtemperatur von ca. 40 Grad! Die Geräte mussten Tag und Nacht laufen, Lärm ohne Ende! Das war 3 Wochen Hölle!
Ich minderte 10% und hätte, wie gesagt, auf Kosten des VM ins Hotel ziehen können, aber das wollte ich nicht, weil ich gerade frisch eingezogen war, keine Lust auf Hotel hatte und das Mietverhältnis nicht schon am Anfang zu negativ sein sollte. Das war halt Pech, der VM konnte nichts dafür, und er kam mir anderweitig sehr entgegen.
Null Verständnis habe ich, wenn ein Schaden seit Wochen, Monaten oder sogar Jahren bekannt ist und der VM entweder nicht reagiert, oder seine Mieter ewig in einer Baustelle leben müssen.
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