MIeter zahlt Nebenkostenabrechnung nicht

27. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Deutschland
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
MIeter zahlt Nebenkostenabrechnung nicht

Hallo,
habe wieder ein weiteres Problem. Die Wohnungsübergabe unseres Mieters findet morgen statt. Nach 10 Jahren zieht er nun kurzfristig aus und wir haben uns auch geeinigt, daß er keine Kündigungsfrist einhalten muss, da er die Miete sowieso nicht weiter zahlen würde.
Im September 2014 haben wir ihm die Nebenkostenabrechnung 2013 mit der Nachzahlung von 700,00 Euro von der Hausverwaltung übergeben, gezahlt hat er bis heute nicht, obwohl wir ihn mehrfach schriftlich aufgefordert haben. Versprochen hatte er die Nachzahlung für Mitte Februar, doch bisher ist nichts eingegangen. Eine Kaution wurde nicht hinterlegt.
Wie sollen wir uns morgen bei der Übergabe verhalten, bzw. sollen wir ihm nochmal eine schriftliche letzte Mahnung übergeben? Die Nebenkostenabrechnung 2014 und 2015 kommen ja auch noch auf ihn zu.
Für Tipps von euch wären wir sehr dankbar.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Hat der Mieter eine Kaution hinterlegt?

Wenn ja, diese bloß nicht gleich auszahlen. Die kann u. a. für Forderungen aus NK-Abrechnungen verwendet werden.

Ups, überlesen das keine Kaution hinterlegt wurde.

Das solltet Ihr künftig aber verlangen. Mindestens 2 KM.

quote:
bzw. sollen wir ihm nochmal eine schriftliche letzte Mahnung übergeben?


Das oder gleich einen Mahnbescheid erlassen.

Persönliche Meinung bzw. Erfahrung - unter Lehrgeld verbuchen.


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-- Editiert Anitari am 27.02.2015 09:10

-- Editiert Anitari am 27.02.2015 09:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Ruhig bleiben, genügend (!) Zeugen mitnehmen.

1. Schlüssel zurücknehmen.
2. Inaugenscheinnahme der Wohnung. Mängel auflisten, Zeit nehmen, schauen Sie in jede Ecke, probieren Sie die Spülung, die Wasserhähne etc. wenn Mieter nicht unterschreibt, Zeugen unterschreiben lassen. Frist setzen zur Mängelbeseitigung.
3. Noch eine letzte Mahnung vor Zeugen übergeben und dann nach Fristablauf Mahnbescheid beantragen.

Neue Adresse nicht vergessen. Notfalls nachfahren!

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