Ich ziehe aus und erinnere mich dass die Hausverwaltung ab und zu Zettel verteilt hatte, dass ich die Filter regelmäßig austauschen muss.
1) Bin ich dann dazu wirklich verpflichet? Denn 1. das Vließ hat einen Rahmen und wüsste gar nicht wo ich sowas kaufen kann
2) bei meinem AUuzug: muss der Vlies neu sein oder kann ich den einfach reinigen?
Ich habe auch noch 2 Filter in anderen Zimmern, das sind so kleine kreisrunde grobe Vließe. Ich habe die einfach im Wasser gesäubert.
Bitte um Aufklärung. :-)
MMuss ich als Mieter den Filtervlies im Badlüfter ersetzen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was genau steht denn zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen?
Was meinst du? Habe eine Kleinrepaturklausel.
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ZitatIch ziehe aus und erinnere mich dass die Hausverwaltung ab und zu Zettel verteilt hatte, dass ich die Filter regelmäßig austauschen muss. :
Vergleichbar mit dem Filter einer Abzugshaube in der Küche. Die werden auch turnusmäßig ausgetauscht und kein Mensch würde auf die Idee kommen, diese zu reinigen und dann wieder verwenden.
Der Wechsel ist Aufgabe des Mieters.
-- Editiert von Leo4 am 16.08.2021 16:17
Auch welche mit Rahmen? Niemand sagte mir wo ich sowas besorgen soll..
ZitatAuch welche mit Rahmen? Niemand sagte mir wo ich sowas besorgen soll :
Den Vermieter oder andere Mieter danach fragen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du das als Mieter beim Auszug auch machen musst.Zitatdass die Hausverwaltung ab und zu Zettel verteilt hatte, dass ich die Filter regelmäßig austauschen muss. :
Die Hausverwaltung meint iaR, man solle zur besseren Lüftung der Wohnung (vor allem im fensterlosen Bad) öfter die Vliese tauschen.
Manche kann man waschen, bei manchen kann man den Rahmen abklemmen. Manche HV beauftragen 1x jährlich ne Firma.
Zwischendurch ist man selbst verantwortlich für seinen Mief in der Wohnung.
Weiterhin denke ich nicht, dass bei der Wohnungsübergabe jemand prüft, ob die Vliese in den Lüftern gewechselt wurden.
Hast du eine Referenz dafür?ZitatDer Wechsel ist Aufgabe des Mieters. :
ZitatDer Wechsel ist Aufgabe des Mieters. :
Das Vlies im Bad ist mir nicht bekannt, vergleichsweise wies ich auf den Filter in der Dunstabzugshaube einer Küche hin. Es ist mir noch nie in den Sinn gekommen, dass den Wechsel der VM durchführen soll/muss.
Aber, wo Du es anzweifelst, mache ich mir noch heute Gedanken über die Zuständigkeit von Filter auswechseln. Vorweg würde ich sagen, es ist ein Verbrauchsteil des Mieters und somit seine Kosten.
ZitatHast du eine Referenz dafür? :
Nein! Zu meiner Meinung verleitet mich meine Logik.muss ja nicht richtig sein.
Vorweg ist es erstmal ein Teil der Mietsache, welches dem Vermieter gehört. Warum sollte der Mieter dafür zuständig sein? Egal ob Filter oder Leuchtmittel.ZitatVorweg würde ich sagen, es ist ein Verbrauchsteil des Mieters und somit seine Kosten. :
Wartungsarbeiten wären vermutlich über die Nebenkosten umlagefähig. Filter austauschen könnte dazugehörigen. In der Regel ist aber der Mieter nicht zur Duchführung solcher Arbeiten verpflichtet sondern nur fürs Zahlen.
Danke. Ein ähnliches Problem habe ich mit den Abdichtungen bei Duschtüren (am Boden). Denn diese sind undicht. Muss ich die beim Auszug auch ersetzen?
Die rechtlich korrekte Antwort muss meiner Meinung nach nein lauten. Du musst nicht selber aktiv werden. Wenn es eine Kleinreparaturenklausel gibt, dann kann es sein, das dies darunter fällt, weil sie dem direkten und häufigen Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt sind. Aber auch dann wäre es so, dass der Vermieter beauftragen und bezahlen und dir dann in Rechnung stellen müsste.ZitatEin ähnliches Problem habe ich mit den Abdichtungen bei Duschtüren (am Boden). Denn diese sind undicht. Muss ich die beim Auszug auch ersetzen? :
ZitatIn der Regel ist aber der Mieter nicht zur Duchführung solcher Arbeiten verpflichtet sondern nur fürs Zahlen. :
Wenn dazu ein § herhalten soll, ist es tatsächliich nicht ausgeschlossen, aber höchst ungewöhnlich.
Ich denke da an die Glühbirnen. Wenn der VM Lampen/Leuchtmittel mitvermietet, hat der M evtl. Anspruch auf eine neue Glühbirne, vom VM auch noch eingedreht.
Das sind dann Mietverhältnisse, die kein VM haben will.
Ich sagte nicht, dass ich dem Mieter empfehlen würde, darauf zu bestehen.ZitatDas sind dann Mietverhältnisse, die kein VM haben will. :
Bei Rauchmeldern gibt es in einigen Bundesländern eine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Wartungsarbeiten. Aber auch nicht in allen. Alleine die Tatsache, dass es bei Rauchmelder entsprechend explizite, unterschiedliche Regelungen gibt, lässt mich vermuten, dass ohne eine solche gesetzliche oder mietvertragliche Regelung der Vermieter zuständig ist. Bei sowas wie Leuchtmittel wechseln ist das natürlich unpraktisch. Keine Ahnung, ob man nach Treu & Glauben oder irgendwelchen anderen Argumenten dann den Mieter in die Pflicht nehmen kann.
Rein grundsätzlich sehe ich sowas aber insoweit kritisch, dass es zumindest bei mietvertraglichen Regelungen klare Abgrenzungen braucht. Ein Mieter sollte eben nicht an der Elektrik rumfummeln und schlimmstenfalls selber reparieren. Um auf diesen Fall hier zurückzukommen: Wenn der Wechsel der Dichtungen bzw. der Filter für einen Laien sicher und unproblematisch möglich ist, dann mag eine mietvertragliche Regelung gültig sein, die den Mieter dazu verpflichtet. Aber sobald man dafür Erfahrung oder Spezialwerkzeug oder auch nur keine "zwei linke Hände" braucht, wird's meiner Meinung nach schon eng. Ohne mietvertragliche Regelung erst recht.
ZitatIch sagte nicht, dass ich dem Mieter empfehlen würde, darauf zu bestehen. :
So habe ich es auch verstanden.
Wir hier im Forum tauschen uns ja nur mit unseren Kenntnissen/Meinungen aus.
Ist hilfreich wie lehrreich. Das ist Demokratie.
Nein. Ich sehe es wie @cauchy in #11.ZitatEin ähnliches Problem habe ich mit den Abdichtungen bei Duschtüren (am Boden). Denn diese sind undicht. Muss ich die beim Auszug auch ersetzen? :
Deshalb die Frage:
Was genau steht in der Kleinreparaturklausel deines Mietvertrages?
Und: Du hättest diese Undichtigkeit als Mangel an der Mietsache deiner Vermieterin zunächst melden sollen. Damit diese dann aktiv werden kann.
ZitatDeshalb die Frage: :
Was genau steht in der Kleinreparaturklausel deines Mietvertrages?
Und: Du hättest diese Undichtigkeit als Mangel an der Mietsache deiner Vermieterin zunächst melden sollen. Damit diese dann aktiv werden kann.
Die Frage sei noch erlaubt; wie steht es mit einem Stöpsel im Waschbecken, wenn dieser undicht wird (kommt ja vor). Muss der M dies dem VM auch als Mangel melden, denn schließlich ist es doch auch Eigentum des VM, wie die Glühbirne oder Filter?
Es gibt bekanntlich für alles §§, aber gelegentlich hilft auch die Vernunft, denn diese Teile austauschenzu lassen mittels Mängelanzeige, übersteigt die Verhältnismäßigkeit.
Hier würde ich tatsächlich dem M vorschlagen, Hirn einschalten, selber machen.
Trägt zum friedlichen Miteinander bei.
Gerade in dieser Situation würde ich genau das nicht empfehlen. Das Mietverhältnis ist schon gekündigt. Keiner weiß, ob der Vermieter Änderungen an der Wohnung vornehmen wird und ob diese Dinge dann überhaupt noch benötigt werden.ZitatHier würde ich tatsächlich dem M vorschlagen, Hirn einschalten, selber machen. :
Ob Dichtung oder Filter getauscht werden, soll der Vermieter selber entscheiden. Dann hat er es auch in der Hand, was da eingebaut wird. Ob der Mieter das dann bezahlen muss oder ob ein entsprechender Einbehalt von der Kaution überhaupt angegriffen wird, dass wird man dann sehen.
Im laufenden Mietverhältnis sähe meine Empfehlung möglicherweise anders aus.
ZitatBei Rauchmeldern gibt es in einigen Bundesländern eine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Wartungsarbeiten. Aber auch nicht in allen. :
In Bad-Württemberg ist der Mieter dazu verpflichtet.
ZitatWenn der Wechsel der Dichtungen bzw. der Filter für einen Laien sicher und unproblematisch möglich ist, dann mag eine mietvertragliche Regelung gültig sein, die den Mieter dazu verpflichtet. :
Selbst hatte ich noch nie eine vertragliche Regelung im MV. Es schien selbstverständlich zu sein, dass der M den Filterwechsel selbst erledigt. Allerdings ist der Wechsel so simpel in meinen EBK, dass es jeder leicht
erledigen kann.
ZitatAber sobald man dafür Erfahrung oder Spezialwerkzeug oder auch nur keine "zwei linke Hände" braucht, wird's meiner Meinung nach schon eng. Ohne mietvertragliche Regelung erst recht. :
Wenn es mal einen M nicht gelingen sollte, wäre ich zur Stelle, ganz ohne §§ und rechtliche Hinweise. Bis jetzt.
Deine Hinweise lehren mich, künftig auch diese zu beachten, bzw. im MV
festzumachen. Ist sicher nicht verkehrt, im Wenn-Fall gäbe es dann Klarheit.
Ja, für dich. Beachte aber, dass die TE nach einem Filtervlies im Bad und 2 weiteren Zimmern gefragt hatte.ZitatIst sicher nicht verkehrt, im Wenn-Fall gäbe es dann Klarheit. :
Im Bad wird die TE keine Dunstabzugshaube mit fettigem austauschbaren Filtervlies finden.
In ihrer EBK oder in ihrer Single-Küche mag so ein Ding namens DAH hängen. Nur für den Herd.
Die Hausverwaltung wird keine Zettel verteilt haben, die zum Austausch des Küchen-Dunstabzugshauben-Filtervlieses aufriefen.
Die zur Raumlüftung installierten Öffnungen haben manchmal keine Filtervliese mehr. Mieter haben sie entfernt, nicht gewaschen, nicht ersetzt. Rauscht eben mehr, wer merkt das schon außer dem Mieter?
Zwecks Raumlüftung waren die HV-Zettel aber durchaus denkbar und sinnvoll (Gedämmte Fassade, dichte Fenster, Schimmelgefahr---Lüften durch Unterstützung von Wandöffnungen mit entspr. Abdeckungen und Filtervliesen. Zugesetzte/ verstaubte Vliese vermindern die Lüftung.
ZitatJa, für dich. Beachte aber, dass die TE nach einem Filtervlies im Bad und 2 weiteren Zimmern gefragt hatte. :
Klarheit gäbe es für beide Parteien, denn was geschrieben ist merkt man sich leichter.
ZitatIm Bad wird die TE keine Dunstabzugshaube mit fettigem austauschbaren Filtervlies finden. :
Die DAH war von mir mur als Beispiel genannt. Um ehrlich zu sein,an diese Raumlüfter in den Mauern dachte ich nicht. Hier in der Gegend recht selten. Früher wurde diese Dunstlöcher in den Küchen eingebaut, da gab es diese Abzugshauben nicht.
ZitatZwecks Raumlüftung waren die HV-Zettel aber durchaus denkbar und sinnvoll (Gedämmte Fassade, dichte Fenster, Schimmelgefahr---Lüften durch Unterstützung von Wandöffnungen mit entspr. Abdeckungen und Filtervliesen. Zugesetzte/ verstaubte Vliese vermindern die Lüftung. :
Zugegeben, eine sinnvolle Sache. Wenn den Austausch der Mieter nicht vornehmen kann, muss er natürlich den VM bemühen.
OT.
Übrigens, wie sieht das mit älteren Häusern aus, die nachträglich gedämmt wurden, neue dichte Fenster eingebaut wurden?, die haben allesamt keine Lüftungslöcher in der Wand. Da ist Schimmel wohl vorprogrammiert. Wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
doppelt, bitte löschen.
-- Editiert von Leo4 am 18.08.2021 14:04
Allesamt stimmt jedenfalls nicht. Ich kenne jede Menge. Es gibt viele Möglichkeiten, den Mindestluftwechsel nach Sanierungen sicherzustellen. Ohne Loch in Wand.ZitatÜbrigens, wie sieht das mit älteren Häusern aus, die nachträglich gedämmt wurden, neue dichte Fenster eingebaut wurden?, die haben allesamt keine Lüftungslöcher in der Wand :
Wegen fehlender *Lüftungslöcher* nicht unbedingt. Es gibt viele Ursachen für Schimmelprobleme in Wohnungen. Das Schimmelproblem nach Sanierung ist seit > 40 Jahren bekannt. Es wird in den nächsten Jahre eher weniger auftreten, denke ich.ZitatDa ist Schimmel wohl vorprogrammiert. Wird sich in den nächsten Jahren zeigen. :
Nicht wegen intelligenter Bewohner, sondern eher wegen intelligenterer Lüftung. Die Predigten an Mieter, r-i-c-h-t-i-g zu lüften, zeigen nicht den gewünschten Erfolg.
Aber nein, längst nicht immer sind Mieter schuld, wenns mieft und schimmelt.
ZitatAber nein, längst nicht immer sind Mieter schuld, wenns mieft und schimmelt. :
So ist es. Es wird vielfach in Neubauten zu schnell eingezogen, die Mauern sind kaum trocken, und dann wundert man sich wegen Schimmel.
Hmm. Es ging um energetisch sanierte Altbauten. Du selbst hattest gefragt. Die sind iaR längst **trocken. Ganz anderes Thema.ZitatEs wird vielfach in Neubauten zu schnell eingezogen, :
...vermutlich weiß die TE nun längst, was sie wegen der Filtervliese zu tun hat.
Also was ist jetzt aggregiert eure Empfelung zu den Abdichtungen in der Dusche? Vliese habe ich gereinigt und wieder reingemacht. Soll Sie es doch sagen, wenns stört, oder? Die Abdichtung sieht man ja eher. Kann die alten wieder einsetzen. Die sind gelb und ein Stück hängt raus, was man sieht... Könnte es abmachen oder die Dichtung an der einen Seite komplett wegmachen. Würde ja dann nur dem neuen Meiter auffallen...
Die Dinger sind tatsächlich teuer...Hätt ich nicht gedacht. 1 m kostet 30 bis 50€.
Ja, soll sie doch. Ist meine Einzelmeinung.ZitatSoll Sie es doch sagen, wenns stört, oder? :
Also abwarten, ob sie was sagt.
Aggregiert?--- wenn du weißt, was ein Meinungs-und Diskussionsforum ist, vergisst du bitte diesen Begriff.
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