Macht der Eigentümer einen Mietvertrag oder Untermietvertrag?

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)
Macht der Eigentümer einen Mietvertrag oder Untermietvertrag?

Folgende Situation:
Der Hauseigentümer (unter)vermietet mir und meiner Frau 2 Zimmer mit Küche/Badnutzung. Der Hauseigentümer wohnt dort mit. Es gibt keinen separaten Eingang. Das ist ein älterer Herr der sich nicht so sehr auskennt mit Verträgen und so.
Was für einen Vertrag schließen wir beide ab? Brauchen wir einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag?
Wir wollen das Richtig machen da ich den (Unter)Mietvertrag der Ausländerbehörde vorlegen muss.
Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Beste Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Vermieter und Mieter schließen einen Mietvertrag ab.

Ob es nun sog. Unter-Vermietung ist oder nicht völlig egal.

Von Untervermietung spricht man wenn der Vermieter Räume die er selbst gemietet hat weiter vermietet. Das trifft bei Euch ja nicht zu.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Brauchen wir einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag?


Zunächst einmal unterscheidet das deutsche Mietrecht nicht zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag, so dass es darauf nicht wirklich ankommt.

Üblicherweise versteht man umgangssprachlich aber unter einem Untermietvertrag den Fall, dass ein Mieter Teile seiner Mietwohnung weiter vermietet. Da hier der Eigentümer selbst vermietet handelt es sich also um einen Mietvertrag.

Beim Abfassen des Mietvertrages ist jedoch zu beachten, dass hier keine komplette Wohnung, sondern nur einzelne Zimmer vermietet werden, sowie ein Mitbenutzungsrecht an gemeinschaftlichen Räumen gewährt wird. Außerdem macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Brauchen wir einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag?


Beim Abfassen des Mietvertrages ist jedoch zu beachten, dass hier keine komplette Wohnung, sondern nur einzelne Zimmer vermietet werden, sowie ein Mitbenutzungsrecht an gemeinschaftlichen Räumen gewährt wird. Außerdem macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet werden.


Vielen Dank für die Antwort. Also brauchen wir einen Mietvertrag. Allerdings finde ich keinen Mietvertrag wo einzelne Zimmer sowie das Mitbenutzungsrecht an gemeinschaftlichen Räumen behandelt wird. Die Zimmer sind möbliert.
Solche Vertragsbestandteile sind im Untermietvertrag drin.
Könnt Ihr mir sagen wo ich einen Mietvertrag finden kann der solche Vertragsbestandteile hat?

Beste Grüße

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Mit dem Suchbegriff "Mietvertrag Zimmer möbliert Vorlage" bekomme ich gleich mehrere Treffer.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mietvertrag Zimmer möbliert Vorlage


Vielen Dank. Habe bisher nur nach (Unter)Mietvertrag für Eigentümer gesucht. Werde es dann heute Abend mit deinen Suchvorschlag probieren. Besten Dank nochmal.

Beste Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Der Hauseigentümer (unter)vermietet mir und meiner Frau 2 Zimmer mit Küche/Badnutzung.


Klingt für mich wie die Frage eines Mieters/Untermieters.

Was mich irritiert ist die Suche der Mieter nach dem Vertragsexemplar, denn eigentlich legt der Vermieter den Mieter das Vertragsexemplar vor und regelt darin was er dem Mieter zu welchen Bedingungen vermieten will.
So wie die Schilderung klingt ist der Umfang des Mietobjekts noch nicht richtig festgelegt und dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Früher nannte man es übrigens ein Quasi Untermietverhältnis wenn ein Vermieter einen Teil seiner Wohnung vermietet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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