Macke in Türlack - Vermieter verlangt neue Tür

15. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Macke in Türlack - Vermieter verlangt neue Tür

Guten Morgen,

ich ziehe aus meiner Whg aus. Es handelt sich um einen Neubau mit Erstbezug - heißt, die Innentüren waren neu und weiß beschichtet .
Leider hat mein Sohn auf seine Tür innen Aufkleber geklebt. Nun hat er sie natürlich entfernt und einen Teil der Beschichtung gleich mit.
Wir haben jetzt beim VM die RAL Nummer nachgefragt. Als Antwort kam dann nur, die Tür müsste komplett ausgetauscht werden und sie würden keine Reparatur akzeptieren. Außerdem verwies man uns an die Firma, die die Türen eingebaut hat - dort sollten wir uns hinwenden. Nur die sollten die Tür austauschen.

Über die Aktion Aufkleber an der Tür brauchen wir nicht diskutieren - darüber bin ich selbst sauer...

Mir geht es hier um die Frage: Darf der VM eine Reparatur ablehnen? Und kann er bestimmen wer eine neue Tür einbaut oder muss er mehrere Angebote einholen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Erst einmal wäre es interessant zu wissen, wie lange ihr in dieser Wohnung gewohnt habt. Des weiteren würde ich den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden.




-- Editiert von Catslove am 15.04.2022 11:53

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#2
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Wir wohnen seit 6 Jahren in der Wohnung, die Versicherung hat den Schaden abgelehnt, weil die Aufkleber eine "längere Zeit" dort geklebt haben.....

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Nach 6 Jahren eine komplett neue Türe zu verlangen, ist meiner Ansicht nach nicht durchsetzbar, da muss ein Abzug alt für neu gemacht werden bzw. der Zeitwert ermittelt werden.

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#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Auf der anderen Seite kann man hier ja auch nicht von einer normalen Abnutzung sprechen, schwierig

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119446 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Als Antwort kam dann nur, die Tür müsste komplett ausgetauscht werden und sie würden keine Reparatur akzeptieren. Außerdem verwies man uns an die Firma, die die Türen eingebaut hat - dort sollten wir uns hinwenden. Nur die sollten die Tür austauschen.

Das widerspricht Gesetz und Rechtsprechung.
Nach 6 Jahren Nutzung wäre nur der Zeitwert zu ersetzen
Auch den Vermieter trifft eine Schadenminderungspflicht, wenn eine Reparatur möglich und zumutbar ist, wäre auch diese der Ausgangspunkt.



Zitat (von isd71):
weiß beschichtet

Mit was ist die denn beschichtet?



Zitat (von Catslove):
Auf der anderen Seite kann man hier ja auch nicht von einer normalen Abnutzung sprechen,

Fraglich, könnte man durchaus mit argumentieren, aber das wird kein Selbstläufer.



Zitat (von isd71):
die Versicherung hat den Schaden abgelehnt, weil die Aufkleber eine "längere Zeit" dort geklebt haben.

Diese Begründung ist doch einigermaßen absurd ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Also, ich bin auch der Meinung, dass die Türen ja nun nicht neu sind, -alerdings auch keine top Qualität, da alle Türen mittlerweile (nicht nur in meinem Haus) je nach Lichteinfall gelblich scheinen - wäre der Zeitwert angemessen.

Wie auch immer, ich denke der VM müßte doch zumindest einen Reparaturversuch akzeptieren. Das kann natürlich teurer sein als ne neue Tür, aber ein Versuch wäre es ja wert - leider teilt man mir ja nun nicht die RAL Nr. mit.
Außerdem kann man mir doch nicht vorschreiben, wenn ich eine neue Tür kaufen müßte (Zeitwert) bei wem ich diese kaufen solle. kann ich nicht auch 3 Angebote verlangen?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Reparatur dürfte nicht wirtschaftlich sein, da eine einfache Zimmertür mit Weißlack bereits ab ca. 30€ zu haben ist.

Je nach Qualität der Tür kann sie auch 100-150€ kosten, aber dafür repariert kein Maler die Tür. Eine Selbstreparatur mit Weißlack halte ich für nicht möglich. Die Lackschicht bekommt man nicht so hin, dass das akzeptabel ist.

Man kann ja mal die vom Vermieter genannte Firma fragen, wie teuer so ein Türblatt ist.

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#8
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Meiner Meinung nach muss der Vermieter weder einen Reparaturversuch so einfach akzeptieren, noch irgendeine Firma akzeptieren.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119446 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von isd71):
leider teilt man mir ja nun nicht die RAL Nr. mit.

Wozu auch, diese ist ja vollkommen nutzlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Meiner Meinung nach muss der Vermieter weder einen Reparaturversuch so einfach akzeptieren, noch irgendeine Firma akzeptieren.


Genau genommen ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Tür zu reparieren. Es kann aber erheblich billiger sein, die Tür selbst auszutauschen.

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

kann man mal ein bis zwei Bilder der Tür hier hochladen, um genaueres sagen zu können?

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#12
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 15x hilfreich)

Eine Tür in einer Wohnung hat eine Lebensdauer von ca. 35-40 Jahren (Quelle: promietrecht.de). Bei 6 Jahren Nutzungsdauer wären rechnerisch also 83% zu ersetzen. Und zwar nicht von irgendeiner 30€ Baumarkt-Tür, sondern von der Tür, des Herstellers die dort verbaut wurde. Wenn man meint, die bei einem anderen Schreiner günstiger zu bekommen, kann man das versuchen. Oft haben Türhersteller pro Region 1-2 Vertragsschreiner. Der Vermieter ist dazu aber nicht verpflichtet.

a) Ihr geht auf den Vorschlag eures Vermieters ein. Weißt den Vermieter auf die 83% hin und einigt euch darauf. Da die meisten Vermieter keinen Stress suchen, gehe ich davon aus, er geht darauf ein.
b) Ihr sucht diesen Tür-Typ günstiger auf eure Verantwortung, baut ihn ein und übergebt Mangelfrei. Falls es Fehler gibt, die neue Tür z.B. nicht richtig schließt ist es euer Problem.
c) Ihr übergebt die Wohnung mit Mangel und der Vermieter baut auf 83% eure Kosten die Tür von seinem Schreiner nach Wahl ein. Ggf. hat der Vermieter dann noch Schadensersatzansprüche wegen nicht möglicher Weitervermietung (siehe BGH Az. VIII ZR 157/17).

P.S.: Ich hab wenig Ahnung von Versicherungsrecht, aber vielleicht lässt sich da ja noch was machen. Wobei hier vermutlich auf die Schadensminderungspflicht des Versicherten gesetzt werden wird.

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#13
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von hh):
Genau genommen ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Tür zu reparieren.


Genau genommen ist dies falsch...

Nach § 249 Abs. 1 BGB hat der zum Schadenersatz verpflichtete den Zustand herzustellen, der ohne das Schadensereignis bestehen würde.
Der Gläubiger ist nach Abs. 2 allerdings berechtigt, Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrags zu verlangen.

Es handelt sich also um ein Recht des Geschädigten, nicht um eine Verpflichtung.

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#14
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde der Versicherung auf die Füße treten.

Der Schäden entstand doch sicher beim ungeschickten Entfernen der Kleber und nicht beim Aufkleben und während des Klebens, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Leider bekomme ich hier kein Foto hochgeladen...

Antwort meiner Vers. habe ich mal rausgesucht:

"Schäden an gemieteten Räumen durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nciht versichert. Das Bekleben von Türen mit Aufklebern über einen längeren Zeitraum stellt eine übermäßige Beanspruchung dar."

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Die Begründung der Versicherung halte ich für korrekt.

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#17
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Gut, die Versicherung scheint damit raus zu sein, ich würde jetzt mal bei dir Fa. anfragen, was so eine Türe kostet, ein Abzug Alt für neu muss gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119446 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Das Bekleben von Türen mit Aufklebern über einen längeren Zeitraum stellt eine übermäßige Beanspruchung dar."

Dabei ist der Schaden aber nicht entstanden, sondern beim unsachgemäßen entfernen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dabei ist der Schaden aber nicht entstanden, sondern beim unsachgemäßen entfernen ...
Irrelevant da selbst die nicht wieder ablösbaren Aufkleber bereits eine unsachgemäße Beanspruchung der Tür darstellen würden. Es wäre also also völlig egal ob die Aufkleber auf der Tür wären oder ob diese beim Versuch der Entfernung die Tür beschädigt hätten.
Einzig eine beschädigungsfreie Entfernung hätte hier geholfen. Die fand aber nicht statt.

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