Hallo zusammen. Ich habe eine Frage.
Uns wurde zum 31.12.2022 gekündigt. Wir haben eine neue Wohnung, die aber noch bewohnt wird, da die jetzigen Mieter noch bauen. Daher sind wir fristgerecht in Widerspruch gegangen. Dieser wurde am 24.10 beim Vermieter zugestellt und von unserem Anwalt verfasst. Es gibt mehrere Härtefallgründe.
So nun zur eigentlichen Frage. Bereits seit 4/22 ist unserer Vermieterin bekannt das die Therme defekt ist. Sie wurde zu dem Zeitpunkt noch repariert. Seit Anfang Dezember ist wieder etwas kaputt. Die Räume werden nur bis 21° geheizt. Mehr schaffen die Heizkörper nicht. Wassertemperatur schwankt zwischen 38 und 39°.
Unser Anwalt hat Mitte Dezember eine Frist bis 28.12.22 gesetzt um.die Mängel zu beheben..Diese wurde ignoriert. Gleichzeitig hat er für Dezember eine Mietminderung von 40% angekündigt..Diese wird im Nachhinein eingeklagt da die Miete bereits bezahlt war. Für Januar ebenso.
Nun ist unser Anwalt etwas planlos wie wir weiter machen. Er ist der Auffassung das unsere Vermieterin zu nichts mehr verpflichtet ist, da der Mietvertrag beendet ist.
In 3 Schlafräumen und im Badezimmer bildet sich bereits schimmel. Auch das weiß sie.
Wir könnten jetzt natürlich ab Februar die Miete mindern aber wenn sie vor Gericht geht und recht bekommt müssten wir ja trotzdem zahlen.
Es muss ja auch in ihrem Interesse sein die Wohnung in wohnbarem Zustand zu halten. Sie will ja selbst rein sobald wir raus sind.
Haben wir denn gar keine Rechte mehr?
Mängel Mietwohnung trotz Widerspruch
2. Januar 2023
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Frage vom 2. Januar 2023 | 14:22
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel Mietwohnung trotz Widerspruch
#1
Antwort vom 2. Januar 2023 | 14:46
Von
Status: Senior-Partner (6769 Beiträge, 2364x hilfreich)
Zitat:Daher sind wir fristgerecht in Widerspruch gegangen.
und
Zitat:Er ist der Auffassung das unsere Vermieterin zu nichts mehr verpflichtet ist, da der Mietvertrag beendet ist.
Also war der Widerspruch wohl (noch ?) nicht erfolgreich. Bedeutet für mich daß man irgendwie auf das Wohlwollen des Vermiters angewiesen ist. Vermutlich ist dies auch die Ansicht des eigenen Anwalts.
#2
Antwort vom 2. Januar 2023 | 14:51
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Also war der Widerspruch wohl (noch ?) nicht erfolgreich. Bedeutet für mich daß man irgendwie auf das Wohlwollen des Vermiters angewiesen ist. Vermutlich ist dies auch die Ansicht des eigenen Anwalts
Auf den Widerspruch kam lediglich eine Email das dieser bei ihrem Anwalt liegt. Seitdem kam aber nichts von einem Anwalt. Weder zu uns noch zu unserem Anwalt.
Die Mängel bestanden bereits MONATE vor Mietende wohlgemerkt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Januar 2023 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (38849 Beiträge, 6422x hilfreich)
Da soll ein Laienforum besser wissen, was geht?Zitat :Nun ist unser Anwalt etwas planlos wie wir weiter machen.
Wie bitte? Für Januar hättest du die Miete mindern können, ebenso wie für die Monate vorher... aber klagen geht auch...Zitat :Diese wird im Nachhinein eingeklagt da die Miete bereits bezahlt war. Für Januar ebenso.
Aber warum? Räume, die max. bis 21°C geheizt werden, sind deshalb nicht schimmelanfälliger als andere Räume, in den es wärmer oder kälter ist.Zitat :In 3 Schlafräumen und im Badezimmer bildet sich bereits schimmel.
Wenn die VM morgen mit einer Räumungsklage zum Gericht geht, kommt später alles in einen Topf und am Ende kommts zum Vergleich. So wird es auch bei euch sein, egal, was der Widerspruch gegen die Kündigung beinhaltet.
Warum machst du jetzt noch einzelne Baustellen auf?
Das braucht dich doch nicht interessieren. Wenn ihr raus seid, wird sie gründlich renovieren (lassen).Zitat :Es muss ja auch in ihrem Interesse sein die Wohnung in wohnbarem Zustand zu halten. Sie will ja selbst rein sobald wir raus sind.
Von Interesse für dich ist dann höchstens die BK-Abrechnung und die Kautionsrückzahlung.
#4
Antwort vom 2. Januar 2023 | 16:49
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 939x hilfreich)
Dann ist der Anwalt wohl auch der Meinung, dass Euer Widerspruch sinnlos war.Zitat :Nun ist unser Anwalt etwas planlos wie wir weiter machen. Er ist der Auffassung das unsere Vermieterin zu nichts mehr verpflichtet ist, da der Mietvertrag beendet ist.
Wenn man schon eine neue Wohnung in Aussicht hat?!? Da wage ich zu bezweifeln, dass hier Härtefallgründe vorliegen.Zitat :Es gibt mehrere Härtefallgründe.
#5
Antwort vom 2. Januar 2023 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :Nun ist unser Anwalt etwas planlos wie wir weiter machen.
Da bekomme ich unwillkürlich die Vorstellung "Klapptisch im Kaufhaus, links unter der Rolltreppe" ...
Zitat :Er ist der Auffassung das unsere Vermieterin zu nichts mehr verpflichtet ist, da der Mietvertrag beendet ist.
Also das ist doch nicht planlos, sondern recht konkret. Wobei ich die Meinung übrigens teile.
Wo ist denn nun das planlose?
Zitat :Wir könnten jetzt natürlich ab Februar die Miete mindern
Nö, denn man zahlt gar keine Miete mehr, sondern nur noch Nutzungsentschädigung, Aber dei wäre auch zu kürzen ...
Zitat :Haben wir denn gar keine Rechte mehr?
Doch, aber mit den Rechten aus einem Wohnraummietverhältnis sieht es duster aus...
Zitat :Es gibt mehrere Härtefallgründe.
Und das wäre welche Härtefallgründe genau?
Und die wurden vom Vermieter anerkannt? Per gerichtlichem Beschluss zuerkannt?
Zitat :Wenn man schon eine neue Wohnung in Aussicht hat?!? Da wage ich zu bezweifeln, dass hier Härtefallgründe vorliegen.
Nun, offenbar ist die neue Wohnung noch nicht zum 01.01.2023 verfügbar.
Die große Frage wäre da wohl, wann ist die Verfügbarkeit gegeben?
Zitat :Gleichzeitig hat er für Dezember eine Mietminderung von 40% angekündigt.
Mietminderung von 40% weil "nur" bis 21°C geheizt werden kann? Das nenne ich mal mutig ...
#6
Antwort vom 2. Januar 2023 | 22:10
Von
Status: Lehrling (1856 Beiträge, 288x hilfreich)
Zitat :Haben wir denn gar keine Rechte mehr?
Sie haben Ihr Recht doch schon sehr gut wahrgenommen;
Zitat :Uns wurde zum 31.12.2022 gekündigt. Wir haben eine neue Wohnung, die aber noch bewohnt wird, da die jetzigen Mieter noch bauen. Daher sind wir fristgerecht in Widerspruch gegangen.
Ein Mieter hat aber auch Pflichten, die Sie sicher auch kennen. Woher kommt der Schimmel?
Und jetzt?
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