Mängel Neubau- keine Reaktion mehr

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)
Mängel Neubau- keine Reaktion mehr

Hallo,
ich benötige hier nochmals einen Rat. Wegen einiger Mängel haben wir Mängelanzeige erstellt
undzwar nach einer Woche seit Mietbeginn 1. September 2019. Ein Schriftverkehr per E-mail
ging hin und her zwischen Mieter und Hausverwaltung. Im Juli 2020 kam die Hausverwaltung um wiederholt die Mängel zu besichtigen und zu dokumentieren. Seit diesem Termin sollte sich
eine Fachfirma das Bad/Dusche ansehen und entsprechende Arbeiten ausführen. Duschtür schließt nicht, Wasser tritt aus. Das Wasser steht Knöcheltief beim Duschen und am hinteren Ende der Dusch haben sich die Bodenfliesen gesenkt, sodaß sicch dort Wasser ansammelt. Nach dem Duschen muß gründlich das Wasser aufgewischt werden. Vorsichtig ist auch geboten, da wir uns deshalb in die äußerste Ecke drücken müssen in der Dusche damit nicht das gesamte Bad schwimmt. Also das wollte die Hausverwaltung machen lassen und den Auftrag dazu dem Generalbauunternehmen übertragen (zum 8. Mal) Es tut sich nichts.
Weiterhin läuft die Heizung in den gesamten Sommerperiode. Um das nicht aushalten zu müssen (Außentemperatur25-30 und 20 Grad Fußbodenheizung) können wir diese Heizung zwar selbst ganz ausschalten. Jedoch geht das nur über eine Sicherung, die läuft aber über das Bad/Dusche. So mußten wir seit der Sommerperiode zusehen, daß wir nur bei Tageslicht uns Waschen, Duschen können, wenn wir nicht eine horende Abrechnung verursachen wollen.Meine Ehefrau hat Pflegegrad 3 und muß sich dieser Beschränkung aussetzen, es ist unzumutbar.
Dann gibt es noch das Problem Balkon. Auch dieser ist neu und sollte eigentlich unbeschränkt benutzbar sein. Hier wurde kein Gefälle eingebaut und das Regenwasser steht
zu beiden Ausgängen tagelang, sodaß weder herausgetreten werden kann, noch können wir die Wäsche aufhängen. Auch bei den beiden letztgenannten Mängel sollte eine Fchfirma das Problem beheben.
Es geschieht wieder nicht, obwohl die Hausverwaltung nach dem persönlichen Gespräch 14 Tage Frist gesetzt hat und wir uns melden sollten ob jemand bei uns war. Das haben wir getan und sollten danach einen einvernehmlichen Vorschlag zur Mietminderung an die Verwaltung geben. Da hier gar nicht passiert und sehr viele Mieter Probleme haben und nichts passiert, haben wir um eine Vereinbarung zum Mietvertrag gebeten weil wir nicht mehr mit einer Reparatur rechnen. Die Vereinbarung beinhaltet den Vorschlag uns 10 % der Kaltmiete zu erlassen und das rückwirkend ab 1.10.2019. Die vereinbarte Staffelmiete soll entfallen. Die Nebenkosten bleiben in der Höhe gleich da wir Angst haben daß die Zahlungen nicht reichen werden wenn die Jahresabrechnung kommt.
Auchhierauf haben wir von der Hausverwaltung keine Antwort erhalten. Jetzt nach wiederum 3 Wochen klärt ein Anruf bei der betreffenden Hausverwaltung in sofern auf, daß der Hausverwaltung viele Nachrichten per Mail eingehen und wir werden den Genralbauunternehmen annmahnen, (Seit einem ganzen Jahr?) Die Vereinbarung nicht gelesen. Vorschlag von der Hausverwaltung. Entziehen der Einzugsermächtigung und danach Zahlung der Mieter unter Vorbehalt.... Was geschieht dann? Ich habe Zahlung unter Vorbehalt bereits mitgeteilt ohne Entziehung der Einzugsermächtigung. Was tun.
Ich möchter meiner Frau Aufregung ersparen und nicht unbedingt klagen sondern uns gütig einigen. Was würdet ihr an meiner Selle tun? Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Sehr viel überflüssiger Text, aber das wesentliche fehlt:

Enthält derMietvertrag eine Klausel zum Thema vorhanden Mängel ?
Gab es ein Übergabeprotokoll ?
Welchen Text hat dieses ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Die Vereinbarung beinhaltet den Vorschlag uns 10 % der Kaltmiete zu erlassen und das rückwirkend ab 1.10.2019. Die vereinbarte Staffelmiete soll entfallen. Die Nebenkosten bleiben in der Höhe gleich da wir Angst haben daß die Zahlungen nicht reichen werden wenn die Jahresabrechnung kommt.
Ab wann gilt die Vereinbarung?
Zitat (von Gehrechtkeit):
Die Vereinbarung nicht gelesen.
WER hat die Vereinbarung nicht gelesen?

Nur Zahlung unter Vorbehalt?
Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen. Dann die neu errechnete Miethöhe unter Vorbehalt und nur per Dauerauftrag bezahlen. Das würde ich dem Vermieter/HV schriftlich mitteilen.

Ich würde weiterhin auf Mängelbeseitigung bestehen, dazu auch eine Frist setzen.
Egal, ob Vermieter und HV sich mit dem Bauunternehmen wegen der Gewährleistung streitet oder nicht... die Mängel kann und muss dann uU eine andere Firma beseitigen.
Du bist offensichtlich nicht der einzige Mieter, bei dem Pfusch gebaut wurde.

Zitat (von Gehrechtkeit):
sondern uns gütig einigen.
Das ist verständlich. Wichtig ist, dass
1. die Mängel beseitigt werden,
2. du nicht Monat für Monat mehr als nötig bezahlst
3. man später mit der HV eine Einigung erreicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Sehr viel überflüssiger Text, aber das wesentliche fehlt:

Enthält derMietvertrag eine Klausel zum Thema vorhanden Mängel ?
Gab es ein Übergabeprotokoll ?
Welchen Text hat dieses ?

Unerheblich. Vermieter bzw. Hausverwaltung hat die Mängel anerkannt.

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#4
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ab wann gilt die Vereinbarung?

Zitat (von Gehrechtkeit):
Die Vereinbarung nicht gelesen.

WER hat die Vereinbarung nicht gelesen

Wir als Mieter sollten dem Hausverwalter einen Vorschlag unterbreiten. Das haben wir getan. Nur eben wurde er nicht gelesen...von der Haisverwaltung. Und so geht es seit einem ganzen Jahr schon. Die Mängel wurden angezeigt und sicherlich schon über 20 mal angemahnt.
Immer wieder wird darauf verwiesen, daß der Generalbauunternehmer sich melden muß.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Unerheblich.
Vermieter bzw. Hausverwaltung hat die Mängel anerkannt.

Unerheblich ist, welcher Meinung die Hausverwaltung ist. Sie ist weder Vertragspartner noch bereit Reparaturen vorzunehmen !
Und was nützt es wenn der Vermieter die Mängel anerkennt ? Das ist doch kein Anerkenntnis des Anspruchs auf Behebung.
Aber bitte, dann nicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Wir als Mieter sollten dem Hausverwalter einen Vorschlag unterbreiten.
Zitat (von Gehrechtkeit):
Das haben wir getan.
Achso. Die HV vertröstet die Mieter also.
Der Bauunternehmer wehrt vermutlich auch die Mängel ab oder ist nicht leistungsfähig oder oder...
Nach deiner Beschreibung ergeben sich bei den ersten Reparaturen dann vermutlich weitere *grausige Entdeckungen* von Baupfusch... da will keiner ran.
Deshalb sind die Firmen, die schon mal geschaut haben, auch wieder gegangen, ohne was anzufangen.

Dann so:
Ich würde nochmals schriftlich und nachweislich (nicht per e-mail) die Mängelbeseitigung mit Fristsetzung (4 Wochen) fordern, die Mietzahlung nach Fristablauf ab November unter Vorbehalt leisten.
Dieses dem Vermieter/HV per Einwurfeinschreiben zustellen.
Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen und ab November durch einen Dauerauftrag ersetzen.

Und ich würde nun geradenwegs mal endlich zum Mieterverein/Mieterschutzbund gehen. Die Jahresgebühr (<100,-) als Mitglied sollte man investieren.
Die Mitarbeiter können nach Sichtung eurer Unterlagen eine Mietminderung oder eben evtl. eine andere Vorgehensweise empfehlen.

Warum habt ihr für die Mietzahlung eine Einzugsermächtigung erteilt??

Allgemein: Wenn man immer nur verlangt, dass die Mängel beseitigt werden und keine Frist setzt und keine Konseqenzen anzeigt--- dann heften HV eben die Mängelanzeigen erstmal ab. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Unerheblich. Vermieter bzw. Hausverwaltung hat die Mängel anerkannt.

Na dann kann man beruhigt weitere rechtliche Schritte einleiten ...
Mit etwas Pech erklärt dann später ein Gericht dem Mieter die Erheblichkeit solcher Details - auf Kosten des Mieters.



Zitat (von Anami):
Ich würde nochmals schriftlich und nachweislich (nicht per e-mail) die Mängelbeseitigung mit Fristsetzung (4 Wochen) fordern, die Mietzahlung nach Fristablauf ab November unter Vorbehalt leisten.
Dieses dem Vermieter/HV per Einwurfeinschreiben zustellen.

Genau so. Ergänzen könnte man noch, das nach Fristablauf ohne Beseitigung eine entsprechende Klage folgen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
llgemein: Wenn man immer nur verlangt, dass die Mängel beseitigt werden und keine Frist setzt und keine Konseqenzen anzeigt--- dann heften HV eben die Mängelanzeigen erstmal ab.

Vielen Dank. Das hilft uns sehr. Wir haben Fristen gesetzt und Hv war zweimal vor Ort. Hat Fotos gemacht. Hat zB. Zerkratzte große Balkonfenster abgelehnt diese zu tauschen und uns schriftlich bestätigt, daß wir bei Auszug nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Auch der fleckig und wellig verlegte hochwertige Parkettboden wurde abgelehnt eine Reparatur durchzuführen und wir nicht haftbar bei Auszug sind.
Wir werden es so machen wie vorgeschlagen. Vielen Dank

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#9
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Unerheblich ist, welcher Meinung die Hausverwaltung ist. Sie ist weder Vertragspartner noch bereit Reparaturen vorzunehmen !
Und was nützt es wenn der Vermieter die Mängel anerkennt ? Das ist doch kein Anerkenntnis des Anspruchs auf Behebung.
Aber bitte, dann nicht.

Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe mich vor Ausschweifung gefürchtet.
Bei Übergabe der Neubauwohnung konnten die Mängel nicht gleich entdeckt werden. Die Wohnung war in einem total staubigen Zustand. Aber innerhalb einer Woche haebn wir alles schriftlich angezeigt.

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