Mängel Wohnungsübergabe

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
HB9688
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel Wohnungsübergabe

Hallo 123recht Gemeinde

Meine Wohnung war zum Einzug am 01.01.2013 bunt gestrichen. Letztes Jahr zum 31.08.2018 bin ich ausgezogen und habe beim Abnahmeprotokoll unterschrieben, dass die Wände bunt sind und gestrichen werden müssen und die Kosten von der Kaution abgezogen werden. Schon damals habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass die Wände schon beim Einzug so gestrichen waren und ich nicht für die Kosten aufkommen werde. Nun kam am 01.03. 2019 die Endabrechnung und natürlich sind die Kosten für das Streichen aufgelistet. Leider hab ich das Protokoll vom Einzug und auch den Mietvertrag nicht mehr hätte aber genug Zeugen, dass die Wohnung schon so gestrichen war.

Habe ich Möglichkeiten die Kosten anzufechten oder muss ich die Kosten auf jedenfall tragen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Henning

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Problematisch sehe ich hier, dass Sie unterschrieben haben, dass Sie die Kosten für den neuen Anstrich übernehmen.

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von HB9688 ):

Meine Wohnung war zum Einzug am 01.01.2013 bunt gestrichen. Letztes Jahr zum 31.08.2018 bin ich ausgezogen und habe beim Abnahmeprotokoll unterschrieben, dass die Wände bunt sind und gestrichen werden müssen und die Kosten von der Kaution abgezogen werden. ...
Habe ich Möglichkeiten die Kosten anzufechten oder muss ich die Kosten auf jedenfall tragen?


Im Grunde hast du die Antwort selbst gegeben. Du hast sozusagen im Übergabeprotokoll eine Haftungserklärung bis in Höhe der eingezahlten Kaution unterschrieben.

Wenn die Kosten für das Streichen allerdings die Kaution übersteigen, würde ich die darüber hinaus gehende Forderung anfechten bzw. reklamieren und die Zahlung verweigern und darauf abstellen, daß mit Einbelalt der Kaution die Forderung bedient wurde. Eine Luxusrenovierung war nicht Gegenstand der Übergabe.

Signatur:

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#3
 Von 
HB9688
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten

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