Hallo - ich möchte zum 01.04. aus meiner jetzigen Wohnung raus da in dem Haus nichts renoviert oder saniert wird (Altbau 1907).
Desweiteren ist mittlerweile der 3.Hausverwalter am Werk.
Seit ich dort wohne (im April wären es 5 Jahre) wurde versprochen das der Hausgang renoviert wird - dieser befand sich schon damals im miserablen Zustand und sieht immer schlimmer aus (das Geländer wackelt, die Holztreppen scheinen teilweise morsch zu sein etc.).
Desweiteren habe ich eine Mietminderung wegen meiner Holzdecke im Bad - diese ist nämlich aufgequollen da das Wasser von oben runterläuft wenn mein Nachbar duscht.
Nachdem eine Mieterin bei ihrem Arzt gefragt wurde ob Sie evtl. Wohnungsschimmel ausgesetzt wäre (sie ist mittlerweile ausgezogen da Sie ein kleines Kind hat) würde es mich nicht wundern wenn das ganze Haus damit durchzogen wäre.
Ach ja, ansonsten wurden Ratten im Keller und auf dem Dachboden festgestellt (Rattenköder sind mittlerweile ausgelegt).
Gibt es eine möglichkeit aus dem Mietvertrag ohne Frist auszusteigen (Mietaufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung) ???
Vorab schon mal Danke !!! :-)
Mängel am/im Haus und Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo zelicc!
Bitte erlaube mir eine Frage:
Geht es dir wirklich um die Baumängel, die dich seit Jahren umgeben?
Oder möchtest du nur nicht deine Kündigungsfrist einhalten, weil du gerade jetzt und kurzfristig eine neue Wohnung gefunden hast?
Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn du vorher die Mängel benannt und zu deren Beseitigung, mit Fristsetzung, mehrfach aufgefordert hast.
Dies musst du belegen können.
Wurde deine Mietminderung schon bei Wohnungsbezug ausgehandelt?
Hallo ARTiger,
die Mängel bzgl. dem Hausgang wurde von uns mehrmals angesprochen.
Die Miete wurde wegen der Holzdecke im Bad über den Mieterverein um 10 % gekürzt (entstand nach ca. einem halben Jahr - wohne seit 5 Jahren dort - mehrmalige Aufforderung zum beheben) und vor drei Monaten vom neuesten Verwalter begutachtet - mit den Worten es wäre nicht so schlimm (genauso hab ich einen ca. 2 cm größen Rostfleck mit einer "rostnase" am Abwasserrohr in der Küche)...
Das ich jetzt eine Wohnung gefunden habe ist lediglich der Auslöser 1 1/2 Monate früher aus der Wohnung zu kommen.
-- Editiert von zelicc am 16.02.2004 09:51:39
-- Editiert von zelicc am 16.02.2004 09:52:58
-- Editiert von zelicc am 16.02.2004 09:53:26
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
frag doch mal ganz net ob du früher (onhe kündigungsfrist rauskommst) vielleicht sagt der vermieter das das okay ist, u. lass es dir schriftlich geben.
ich hab mich aus der "kündigungsfrist" rauswinden können, als ich meinem vermieter gesagt hab das meine oma schwer erkrankt ist u. ich die teilpflege uebernehmen würde.
man muss dazu sagen das ich seit 5j. im pflegebereich tätig bin u. ich mich mit meinem vermieter recht gut verstanden hab. b.z.w ihn nur bei der besichtigung, den 2 wohnungsübergaben, u. beseitgung von kleineren mängeln gesehen hab das waren in 2j. so ca. 5 mal.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
20 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten